Original von nomos
Original von Black
Eben. Und der Netzbetreiber zahlt die KA für die Nutzung der Straße (und anderer Flächen der Gemeinde). Er hat die Straße aber nicht bezahlt.
@Black, die Wiederholung macht es nicht besser. Der Verkehrsbetrieb mit der Straßenbahn nutzt die Straße auch und hat sie nicht bezahlt. Die Straße ist bereits bezahlte und unverzichtbar Infrastruktur zum Nutzen der Bürger.
Auch Verkehrsbetriebe erhalten meines Wissens nach eigene Konzessionen von den Kommunen, die gleichfalls vergütet werden müssen. Daher also kein Unterschied. Gerade weil Straßen primär dem öffentlichen Verkehr dienen stellt eine anderweitige Nutzung immer eine Sondernutzung dar. Diese ist zu vergüten. Damit wird aber nicht \"die Straße bezahlt\" sondern \"die Nutzung der Straße bezahlt\".
Original von nomos
Original von Black
Wenn ein Wirtschaftsbetrieb das öffentliche Eigentum nutzen möchte um aus dieser Nutzung Gewinne zu erwirtschaften, dann ist die Nutzung zu vergüten.
@Black, Vorsicht, das ist jetzt ein Gebiet mit Glatteis. Ich sehe das anders. Die Kommune hat die Versorgungsaufgabe an diesen \"Wirtschaftsbetrieb\" unter ihrer Verantwortung delegiert.
Ich sehe da keinen Widerspruch. Wenn eine Kommune z.B. ihre Konzession an die E.ON Netz GmbH vergibt, dann erwirtschaften die damit eigene Gewinne. Daran partizipiert die Gemeinde in Form von Konzessionsabgaben.
Original von nomos
In der Landesverfassung B-W ist von Kostendeckung die Rede:
Artikel 71
(3) Den Gemeinden und Gemeindeverbänden kann durch Gesetz die Erledigung bestimmter bestehender oder neuer öffentlicher Aufgaben übertragen werden. ..
Bei der Energieversorgung handelt es sich nicht um eine Aufgabe die den Gemeinden durch ein Gesetz zugewiesen wird, sondern eine eigene Aufgabe. Daher ist Artikel 71 nicht einschlägig.
Bei ihrer gesamten Argumentation zur \"Unzulässigkeit\" der KA klingt es so, als hätten sich einige Gemeinden klammheimlich ein dubioses Finanzierungskonzept ausgedacht, dass nach Ihrer Ansicht gegen Gesetzte verstösst und daher unzulässig ist. Dabei vergessen Sie aber, dass die KA auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruht (EnWG, KAV).
Weitherhin bleibt erneut festzustellen, dass die KA gar nicht von Ihnen, sondern vom Netzbetreiber getragen wird.
Auch \"überhöhte Preise\" stehen im Rahmen der KA nicht zur Debatte, da die Höhe sich aus dem Gesetz ergibt.