@FreeEnergy
Was posten Sie hier nur wieder für einen
groben Unfug?!
Original von Free Energy
Hallo liebe RWE-Mitstreiter,
bei allen theorethischen sicher auch richtigen Erklärungen zu Sonderverträgen etc.
tauchen immer auch wieder folgende einfachen praktischen Fragen auf:
Wie ja inzwischen umissverständlich dargestellt wurde, gilt bei echten Sonderverträgen, ja nur der einmal vereinbarte Preis.
Da man diesen jedoch nicht selbst ermitteln könne, sollte man erstmal überhaupt nichts zahlen. Soweit, so gut und sicherlich formaljuristisch auch nicht zu beanstanden.[/u]
Das ist vollkommen falsch !!! Falscher geht es gar nicht mehr !!!Richtig ist nur, dass Ihre entsprechenden Fragen immer wieder auftauchen, so dass man fast meinen könnte, dass Sie es darauf abgesehen haben, jemanden in den Wahnsinn zu treiben. Hoffentlich doch wohl nicht.
Deshalb werden Sie auch die Kollegen falsch verstanden haben, deren Rechtsansicht vollkommen zutreffend ist, dass man eben bei Sonderabkommen nicht auf NULL kürzen kann und darf. Wenn wir es nicht vor ca. einem Jahr zusammen ausführlich abgehandelt hätten, hätte ich womöglich noch Verständnis für den Inhalt Ihres Beitrages.
Bei einem Sondervertrag ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis der garantiert zu zahlende Vertragspreis. Niemand hat behauptet, dass man bei einem Sondervertrag den vereinbarten Preis nicht ermitteln könne und deshalb vorerst gar nichts zu zahlen habe, überhaupt nichts zahlen solle. Das Gegenteil davon ist richtig.
Original von Free Energy
Was macht man den dann ? Welchen Preis zahlt man denn nun ? Kürzen oder nicht kürzen? Auf welchen Betrag ? Trotzdem nichts zahlen, obwohl andere erfahrene Anwälte davon abraten ? Ich möchte damit nur sagen: Was nützt eine formaljuristisch richtige Theorie, wenn sie offensichtlich nur im Einzelfall praktisch durchführbar ist und sich sogar Sternchenkanzleien und Gerichte (!) ihr verweigern ?
Sie verstehen es wohl einfach nicht, meinen aber gleichwohl, noch anderen die Welt erklären zu können. Lassen Sie es lieber, bevor Sie noch Schaden stiften. Vielleicht könnten Sie sich von Ihrer Regionalgruppe insoweit etwas
entlasten lassen. Ich mache mir wirklich ernste Sorgen, wenn ich mir vorstelle, dass Sie als \"Bund der Energieverbraucher\" Vorträge vor Publikum halten, dass sich mit der Materie bisher noch nie befasst hatte.
Wenn der Versorger sagt, dass man ein
Sonderabkommen abgeschlossen habe, so ist das in aller Regel ausgesprochen gut und vorteilhaft für den Kunden und man sollte nicht erst lange überlegen, warum man gar kein Sondervertragskunde sein könne. Theoretische Abhandlungen darüber sind vollkommen sinnlos.
Bei einem Sondervertrag wird man selbst feststellen können, was der Anfangspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war. Der vereinbarte Preis steht regelmäßig auf der allerersten Rechnung, die man nach Vertragsabschluss bekommen hat.
Wenn man den Vertrag vor dem September 2004 abgeschlossen hatte, kann der vereinbarte Vertragspreis wohl nicht höher liegen, als die sog. \"2004er- Preise\". Das zu begreifen, sollte nicht allzuschwer sein.
Wer das Sonderabkommen jedoch erst 2006 absgeschlossen hat, hat einen höheren Vertragspreis vereinbart als den sog. \"2004er- Preis\". Deshalb liegt jeder Fall anders und es gibt keinen Preis, der für alle Kunden gleichermaßen herangezogen werden könnte.
Die Sache mit dem Fernabsatzgesetz ist absoluter Quatsch, weil nicht der Kunde den Abschluss des bestehenden Sondervertrages widerrufen will, sondern der Versorger ein bisher bestehendes Sonderabkommen kündigt und dieser Kündigung widersprochen wird, weil schon kein entsprechendes Kündigungsrecht besteht.
Wer jetzt schon keinen Anwalt findet, wird
erst recht keinen Anwalt finden, wenn erst eine Klagewelle über das Land rollt. Deshalb suche sich jetzt tunlichst jeder, der Rechnungsbeträge gekürzt hat, endlich einen Anwalt, bevor es dafür zu spät ist und er im Falle eines Falles \"im Regen steht\".
Dass Anwälte für ihre Leistungen auch Geld verlangen, ist vollkommen normal. Schließlich erhält jeder für seine professionelle Arbeit Geld und benötigt dieses auch, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sollte hier jemand tatsächlich zeitlebens nicht genötigt gewesen sein, seine Arbeitskraft oder seine Dienstleistungen am Markt zu verkaufen, um seinen Lebensunterhalt und den Lebsnunterhalt seiner Familie zu bestreiten, so mag er dies bitte nicht als Maßstab für alle anderen heranziehen.
@Sithgoddess
Wut im Bauch ist oft verständlich. Gefordert sind aber kühler Kopf und klarer Verstand. Lassen Sie sich also bitte nicht so gehen.