Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben  (Gelesen 53076 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #75 am: 21. Oktober 2007, 15:32:52 »
@FreeEnergy

Was posten Sie hier nur wieder für einen groben Unfug?!


Zitat
Original von Free Energy
Hallo liebe RWE-Mitstreiter,

bei allen theorethischen sicher auch richtigen Erklärungen zu Sonderverträgen etc.
tauchen immer auch wieder folgende einfachen praktischen Fragen auf:

Wie ja inzwischen umissverständlich dargestellt wurde, gilt bei echten Sonderverträgen, ja nur der einmal vereinbarte Preis.

Da man diesen jedoch nicht selbst ermitteln könne, sollte man erstmal überhaupt nichts zahlen. Soweit, so gut und sicherlich formaljuristisch auch nicht zu beanstanden.
[/u]



Das ist vollkommen falsch !!! Falscher geht es gar nicht mehr !!!

Richtig ist nur, dass Ihre entsprechenden Fragen immer wieder auftauchen, so dass man fast meinen könnte, dass Sie es darauf abgesehen haben, jemanden in den Wahnsinn zu treiben. Hoffentlich doch wohl nicht.

Deshalb werden Sie auch die Kollegen falsch verstanden haben, deren Rechtsansicht vollkommen zutreffend ist, dass man eben bei Sonderabkommen  nicht auf NULL kürzen kann und darf. Wenn wir es nicht vor ca. einem Jahr zusammen ausführlich abgehandelt hätten, hätte ich womöglich noch Verständnis für den Inhalt Ihres Beitrages.

Bei einem Sondervertrag ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis der garantiert  zu zahlende Vertragspreis. Niemand hat behauptet, dass man bei einem Sondervertrag den vereinbarten Preis nicht ermitteln könne und deshalb vorerst gar nichts zu zahlen habe, überhaupt nichts zahlen solle. Das Gegenteil davon ist richtig.


Zitat
Original von Free Energy
Was macht man den dann ? Welchen Preis zahlt man denn nun ? Kürzen oder nicht kürzen? Auf welchen Betrag ? Trotzdem nichts zahlen, obwohl andere erfahrene Anwälte davon abraten ? Ich möchte damit nur sagen: Was nützt eine formaljuristisch richtige Theorie, wenn sie offensichtlich nur im Einzelfall praktisch durchführbar ist und sich sogar Sternchenkanzleien und Gerichte (!) ihr verweigern ?

Sie verstehen es wohl einfach nicht, meinen aber gleichwohl, noch anderen die Welt erklären zu können. Lassen Sie es lieber, bevor Sie noch Schaden stiften. Vielleicht könnten Sie sich von Ihrer Regionalgruppe insoweit etwas entlasten lassen. Ich mache mir wirklich ernste Sorgen, wenn ich mir vorstelle, dass Sie als \"Bund der Energieverbraucher\" Vorträge vor Publikum halten, dass sich mit der Materie bisher noch nie befasst hatte.

Wenn der Versorger sagt, dass man ein Sonderabkommen abgeschlossen habe, so ist das in aller Regel ausgesprochen gut und vorteilhaft  für den Kunden und man sollte nicht erst lange überlegen, warum man gar kein Sondervertragskunde sein könne. Theoretische Abhandlungen darüber sind vollkommen sinnlos.

Bei einem Sondervertrag wird man selbst feststellen können, was der Anfangspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war. Der vereinbarte Preis steht regelmäßig auf der allerersten Rechnung, die man nach Vertragsabschluss bekommen hat.

Wenn man den Vertrag vor dem September 2004 abgeschlossen hatte, kann der vereinbarte Vertragspreis wohl nicht höher liegen, als die sog. \"2004er- Preise\". Das zu begreifen, sollte nicht allzuschwer sein.

Wer das Sonderabkommen jedoch erst 2006 absgeschlossen hat, hat einen höheren Vertragspreis vereinbart als den sog. \"2004er- Preis\". Deshalb liegt jeder Fall anders und es gibt keinen Preis, der für alle Kunden gleichermaßen herangezogen werden könnte.

Die Sache mit dem Fernabsatzgesetz ist absoluter Quatsch, weil nicht der Kunde den Abschluss des bestehenden Sondervertrages widerrufen will, sondern der Versorger ein bisher bestehendes Sonderabkommen kündigt und dieser Kündigung widersprochen wird, weil schon kein entsprechendes Kündigungsrecht besteht.

Wer jetzt schon keinen Anwalt findet, wird erst recht keinen Anwalt finden, wenn erst eine Klagewelle über das Land rollt. Deshalb suche sich jetzt tunlichst jeder, der Rechnungsbeträge gekürzt hat, endlich einen Anwalt, bevor es dafür zu spät ist und er im Falle eines Falles \"im Regen steht\".

Dass Anwälte für ihre Leistungen auch Geld verlangen, ist vollkommen normal. Schließlich erhält jeder für seine professionelle Arbeit Geld und benötigt dieses auch, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sollte hier jemand tatsächlich zeitlebens nicht genötigt gewesen sein, seine Arbeitskraft oder seine Dienstleistungen am Markt zu verkaufen, um seinen Lebensunterhalt und den Lebsnunterhalt seiner Familie  zu bestreiten, so mag er dies bitte nicht als Maßstab für alle anderen heranziehen.

@Sithgoddess

Wut im Bauch ist oft verständlich. Gefordert sind aber kühler Kopf und klarer Verstand. Lassen Sie sich also bitte nicht so gehen.

Offline Free Energy

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #76 am: 21. Oktober 2007, 18:21:36 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

1. Sie haben völlig recht, und ich entschuldige mich für den Unsinn mit dem Nichtzahlen, ich habe da offensichtlich etwas verwechselt, was man aber einem Laien nach einem Jahr nach der Abhandlung dieses Themas auch mal nachsehen könnte, und zwar ohne weniger Aufregung Ihrerseits.

Schließlich sind wir sind hier nicht in einem juristischem Repetitorium.

Niemand wird wegen dieses Beitrages gleich in Schwierigkeiten kommen, zumal Sie und andere solche Aussagen ja auch richtig stellen können.

2. Dies ist ein freies Forum in einem freien Land, in dem jeder Bürger etwas schreiben kann. Sie sind, wie Sie es bereits geschildert haben, auch überhaupt nicht verpflichtet, auf meine Fragen zu antworten, wenn Sie meinen, dass es sich immer wieder um die gleichen Fragen handelt.

Wenn es aber tatsächlich Unsinn ist, was ich in diesem Fall ja zugebe, dann würde es mich freuen, wenn Sie dieses ohne dieses Geschrei feststellen würden. Viele Mitstreiter schreiben hier Unsinn weil sie keine Ahnung haben, was doch bei Laien auch wohl völlig normal sein dürfte, und falls Sie es noch nicht festgestellt haben sollten, selbst die Fragen der anderen Mitstreiter wiederholen sich und sind oft unnsinnig!

Eine grandiose Idee der Lösung für solche Probleme sind dafür Links, mit denen man höchst einfach und wenig aufwendig auf das bereits besprochene hinweisen könnte. Damit spart man sogar Zeit und regt sich dabei weniger auf.

3. Sie sind nicht konsequent. Wenn Sie immer wieder sagen, algemeine Musterbriefe sind nicht geeignet, weil es vom Einzelfall abhängt, wie man vorzugehen hat ( was sicher richtig ist ), warum geben Sie dan \"AnJo\" ein entsprechendes okay für seinen Musterbrief, so dass dieser ihn gleich versenden will und es ihm andere dann doch auch wieder nachmachen ?

Entweder man unterstützt grundsätzlich keine Musterbriefe, oder man unterstützt sie doch, dann aber auch für alle !

4. Ich habe Ihnen ausführlich geschrieben, dass man mit externen Anwälten auch nicht weiter kommt, weil diese die Materie auch nur ansatzweise durchschauen. Dafür gibt es auch genug Beipiele in bereits laufenden Gerichtsverfahren. Insofern sind selbst Anwälte auf die Diskussionen in diesem Forum angewiesen. Was glauben Sie eigentlich, warum sich hier immer wieder Verbraucher verewigen und nicht zu einem Anwalt gehen, obwohl Sie es doch mindestens seit einem halben Jahr predigen ?

5. Ich möchte niemandem die Welt erklären, sondern verfasse Diskussionsbeiträge. Allerdings sehen Sie diese Beiträge nicht als Diskussionsbeiträge, sondern als Beiträge zur Unterminierung Ihrer persöhnlichen juristischen Ehre. Anders sind diese Gefühlsausbrüche mir gegenüber überhaupt nicht zu erklären. Wenn ich meinen Laien bei offensichtlich unsinnigen Beiträgen, die aus Unwissenheit natürlich immer wieder vorkommen, so über den Mund fahren würde, wären Sie wohl zu Recht auch unzufrieden.

Mir ist schon eher aufgefallen, dass Sie sehr ungehalten werden, wenn sich jemand mit seinen Äußerungen unter ihrem Niveau bewegt. Ist das wirklich nötig, wo bleibt da, mit Verlaub gesagt, Ihre Contenance ?

6. Ich denke nicht daran, mich von meiner Regionalgruppe entlasten zu lassen, weil niemand zur Entlastung da ist, und auch dann nicht, wenn Sie mit meinen Beiträgen weiterhin unzufrieden sein sollten. Ich habe Fragen gestellt, wie jeder andere.

Aber wenn es Sie beruhigt, werde ich mich mit meinen Fragen ab sofort zurückhalten ( ich kriege ja doch nur ne Klatsche ), und werde mir das Treiben nur durch zuschauen ansehen ( was ja hoffentlich noch erlaubt ist ).

Da ich mir sicher bin, dass auch die anderen Mitstreiter immer wieder die gleichen Fragen stellen, wird ja auch irgendwo mal eine Antwort für mich dabei sein.

In diesem Sinne, machs gut Forum und noch ne schöne Zeit Herr Fricke !

B. Ahlers

Bund der Energieverbraucher
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Offline AKW NEE

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #77 am: 21. Oktober 2007, 18:42:01 »
In Deutschland sind Hahnenkämpfe verboten, dachte ich.

Ein jeder messe sich an dem, was er selber macht und nicht an dem was der andere macht oder nicht macht.

Wenn Fricke eine psychologische Beratung brauchen sollte, geht er bestimmt zu einer Person seines Vertrauens. Ob eine der hier schreibenden
Personen dies ist, möchte ich bezweifeln.

Ein weniger an Eitelkeit würde uns allen sicherlich gut tun.

Offline RR-E-ft

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #78 am: 21. Oktober 2007, 19:14:57 »
Sehr geehrter Herr Ahlers,

richtig ist, dass es sich hier nicht um ein juristisches Repetitorium handelt.

Ich habe nicht viel lauter gesprochen, als Sie in ihren vorangegangenen Beiträgen und jetzt wieder.  Nur einer zetert hier richtig.

Sie halten nach eigener Aussage regelmäßig Veranstaltungen ab, in denen Sie Leuten, die bisher noch nichts mit dem Thema zu tun hatten, erklären möchten, was man tun kann. Das verstehe ich unter \"die Welt erklären\".

Wenn jemand, der regelmäßig solche Veranstaltungen abhält, hier nunmehr  die Fragen aufwirft, ob man überhaupt kürzen sollte und wenn ja, auf welche Beträge, dann ist das nach all den vorangegangenen ausgiebigen Diskussionen nicht nur unbefriedigend, sondern muss wohl sogar befremden.  Ich stelle mir die Frage, was Sie wohl in unzähligen Veranstaltungen den Leuten gesagt haben mögen, was man wohl tun könne und solle. Immerhin wollen Sie dabei wohl auch für den Verein aufgetreten sein. Zudem stellten Sie hier angebliche Widersprüche in den Aussagen von Rechtsanwälten, die in der Anwaltsliste des Vereins aufgeführt sind, heraus, die es überhaupt gar nicht gibt.  Es ist allgemein bekannt, dass sich Rechtsanwälte, die für Verbraucher auf dem Gebiet tätig sind, immer wieder treffen und sich untereinander abstimmen. Deshalb wird durch solche Behauptungen auch schnell ein falscher Eindruck erweckt. Möglicherwiese haben Sie wiederholt einem größeren Auditorium als Laie Ratschläge erteilt, die von keinem einzigen der Kollegen in der Anwaltsliste gut geheißen werden.

Wenn das nicht ärgerlich sein soll, weiß ich es auch nicht.

Offline Free Energy

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #79 am: 21. Oktober 2007, 20:34:32 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

1. Ich habe bisher nachweislich überwiegend organisatorische Arbeit geleistet, mit der zumindestens Herr Dr. Peters wohl vollauf zufrieden ist.

Darüber hinaus habe ich den Verbrauchern, die in meine Versammlungen gekommen sind, das vorgestellt, was in derm Flyer des BdeV ebenfalls veröffentlicht worden ist.

Wenn Sie also nie in einer meiner Veranstaltungen waren, dann obliegt es Ihnen auch nicht, darüber zu urteilen. Im Übrigen können Sie ja meine Verbraucher fragen, wie sie mit meiner Arbeit bisher zufrieden sind.

Außerdem bestreite ich, wiederholt einem größeren Auditorium als Laie Ratschläge erteilt zu haben, die von keinem einzigen der Kollegen in der Anwaltsliste gut geheißen werden. Den Gegenbeweis dürfen Sie jetzt gerne antreten.

Im Übrigen finde ich es schon unverschämt, meine Erklärungen hier als \"Gezeter\" zu bezeichnen. Diese Wortwahl und ihr jetzigens Verhalten zeigen mir, dass Sie in mir einen persönlichen Feind sehen, den es mit allen Mitteln zu denunzieren gilt. Schade Herr Fricke, das hätte ich ihnen nicht zugetraut.

2. Wir stehen darüber hinaus mit zwei Rechtsanwälten in unserer Region in ständigem Kontakt, diese helfen uns auch bei Fragen, daher besteht für jeden Verbraucher auch die Möglichkeit, diesen ebenfalls anzusprechen.

3. Was Sie des weiteren überhaupt nicht wissen, aber mal eben locker unterstellen: wir haben bei drängenden juristischen Fragen selbstverständlich auch immer schon einen Rechtsanwaltskollegen vor Ort gehabt, der die eigentliche juristische Beratung vorgenommen hat.

Wenn ich diese Fragen hier in diesem Forum stelle, dann dienen Sie zunächst nur meinem Gesamtverständnis der Materie. Da Sie äußerst komplex und schwierig ist, haben ja selbst Fachleute damit Probleme. Insofern wurden bei leisteten Zweifeln stets die Experten befragt, wie Sie ja selbst erlebt haben.

Da ich Sie aber in Zukunft wohl sicher nicht mehr befragen werde, obwohl ich ihre Sachkenntnis ansonsten schätze, wird Sie das dann ja demnächst elementar entlasten.

4. Daran, das es durchaus auch mal Abstimmungsprobleme bei Fragen zum Preisprotest auch unter den Anwälten des BdEv gab, dürften Sie doch eigentlich auch noch erinnern.

Denken Sie nur mal an die letzte interne Diskussion weit vor dem BGH Urteil vom 13.06.07, an der Sie auch beteiligt waren und über die mir hier noch das E-Mail Protokoll vorliegt. Darin war eine Kanzlei aus der Liste des BdeV der Meinung , man könne bei Tarifkunden nur noch auf die Preise kürzen, die nicht bereits durch Zahlung anerkannt wurden, eine andere hielt das zum damaligen Zeitpunkt eher für ziemlichen Unsinn.

Erst das Urteil des BGH hat dann Fakten geschaffen.

5. Wenn Sie von mir hier öffentlich gemachte Namen eines Kollegen, von dem ich überzeugt war und bin, dass er durchaus vernünftige Arbeit leistet, auch noch durch zusätzliche \"Hämelinks\" zum Beschuss freigeben, dann zeugt das im Übrigen nicht gerade davon, dass Sie sich unterienander wirklich so gut \"riechen können\", wie Sie das hier gerade vorgeben.

Eine Veröffentlichung des Namens als Unterstützung für meine Überlegungen, mit der der Kollege übrigens durchaus einverstanden gewesen wäre, ist eine Sache, ein zusätzlicher Link, der die Mitleser dieses Forums dazu bewegen soll, sich bei dem Kollegen auch noch zu \"bedanken\", eine andere. Im Übrigen ist damit weit mehr an Veröffentlichung von Ihnen geleistet worden, als notwendig gewesen wäre.

6. Ich habe mich für meinen Fehler in der Beurteilung eines Sachverhaltes öffentlich entschuldigt. Haben Sie sich in diesem Forum für ihr Verhalten jemals entschuldigt ?

Achso, es gab ja überhaupt keinen Anlass dazu.

Wenn Sie schreiben, Sie hätten nicht viel lauter gesprochen, als in den voran gegangenen Beiträgen, beweist das genau das Gegenteil und das konnte ich auch in anderen Beiträgen von mir durchaus immer wieder feststellen.

Vielleicht kommen ja die anderen Forumsteilnehmer mit Ihnen besser zurecht. Ich darf mich aus den besagten Gründen erstmal vorerst verabschieden, was im Übrigen ja auch zur \"Sicherheit\" in diesem Forum beitragen wird.

Aber vielleicht ist es ja genau das, was sie eigentlich erreichen wollten.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers

Bund der Energieverbraucher
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Offline RR-E-ft

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #80 am: 22. Oktober 2007, 12:22:34 »
@Free Energy

Sehr geehrter Herr Ahlers,

wir sollten diese Art der Diskussion beenden.

Seien Sie von mir nochmals persönlich öffentlich versichert, dass ich Sie nicht als \"meinen Feind\" betrachte, noch nicht einmal als (geeigneten) Gegner. Ich denke, dass unser Ziel in der Sache das gleiche ist. Ich kann \"ihre Verbraucher\" nicht befragen, weil mir diese schon nicht namentlich bekannt sind. Selbst wenn sie mir namentlich bekannt wären, hätte ich keine Veranlassung zu einer entsprechenden Befragung.  Gewiss werde ich mit Ihnen hier nicht die Inhalte interner Diskussionen der beteiligten Anwälte diskutieren. Möglicherweise war es ein Fehler, Ihnen entsprechende Inhalte überhaupt zugänglich zu machen, weil Sie diese erstens wohl nicht zutreffend einordnen können und zum anderen diese Interna möglicherweise auch noch öffentlich darstellen.  Das lässt sich für die Zukunft sicher abstellen. Seien Sie außerdem versichert, dass wir in die Reihen der beteiligten Anwälte von niemandem Zwist hineintragen lassen. Dass es zur Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte zuvor gemeinsamer Diskussionen bedarf, liegt in der Natur der Sache. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wie Sie aus meiner Feststellung, dass hier nur einer richtig zetert, ableiten wollen, ich hätte Ihre Beiträge als Gezeter abgetan. Ich habe doch gar nicht gesagt, wer hier allein richtig zetert.  ;)

Unter Zetern versteht man Unmutsäußerungen. Darüber, wie man solche richtig formuliert, gehen die Meinungen auseinander.

Allgemein ist es so, dass derjenige, der seinem eigenen Anwalt vertraut, keinen Anlass hat, dessen Ratschläge öffentlich zur Diskussion zu stellen. Wer seinem Anwalt nicht wirtschaftlich schaden möchte, der stellt dessen geistiges Werk auch nicht anderen kostenlos zur Verfügung, sondern empfiehlt diesen Anwalt anderen weiter.

Möglicherweise sollte man den Umgang mit den eigenen Anwälten deshalb gründlich überdenken.

Offline smilish

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #81 am: 24. Oktober 2007, 00:13:18 »
Hi!

Was ich nicht verstehe: RWE begründet die Kündigung der Verträge doch mit der Umstellung auf \"GasGVV\".

Ich hab mal in meinen Unterlagen gekramt und dort ein RWE-Schreiben von März 2007 gefunden in dem eine Mitteilung über die \"Umstellung des bestehenden Vertrags auf GasGVV\" zu finden ist. Demnach sollte die Anpassung der Verträge doch längst erfolgt sein.

Hat dieses Schreiben denn niemand sonst erhalten? Oder hab ich da etwas falsch verstanden?

mfg

Offline Christian Guhl

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #82 am: 24. Oktober 2007, 13:07:27 »
@smilish
Kann es sein, dass du in der Grundversorgung bist, während die anderen von
Sonderverträgen reden ?

Offline smilish

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #83 am: 24. Oktober 2007, 14:29:10 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@smilish
Kann es sein, dass du in der Grundversorgung bist, während die anderen von
Sonderverträgen reden ?

Hallo! Bin ich nicht, denn

1. liege ich über 10000

2. habe ich auch eine Kündigung erhalten, und die bekommt man wohl nur (wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe) wenn man *nicht* in der Grundversorgung ist

mfg

Offline Sithgoddess

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #84 am: 24. Oktober 2007, 18:10:20 »
Ich möchte Euch nur ungern unterbrechen, aber es wäre schon schön, wenn sich zur Abwechslung jemand mit meinem Problemchen beschäftigen würde und mir - hoffentlich - eine Hilfestellung geben kann.

Die RWE hat mir - wie schon geschrieben - in zwei unabhängig voneinander geführten Telefonaten mitgeteilt, dass ich als Tarifkunde in der Grundversorgung geführt werde. Aber auch ich habe einen Verbrauch von über 10000 kWh. Was bin ich denn nun? Tarifkunde oder Sondervertragskunde???? In meiner letzten Jahresabrechnung stand auch nichts von \"Sondervertrag\" sondern nur Berechnung nach RWE Ergas klassik - günstigste Preiskategorie. Daher habe ich der RWE auch den wie zuvor geposteten Widerspruch zur Kündigung zugeschickt.
In dem Antwortschreiben der RWE wird zumindest nicht gegenargumentiert, dass ich ein Sondervertragskunde wäre sondern man beruft sich auf  § 312 d Absatz 4 Nr. 1, 3. Alt. Bürgerliches Gesetzbuch.

Kann mir jemand vielleicht sagen, wie ich ggf. gegenargumentieren könnte bzw. wie ich mich weiterhin verhalten soll? Abwarten und nichts tun oder vielleicht doch darauf antworten oder besser doch den neuen Vertrag unterzeichnen (was mir eigentlich widerstrebt, da RWE dann ja bekommt, was sie wollen)?

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #85 am: 24. Oktober 2007, 20:34:15 »
@smilish
Zitat
2. habe ich auch eine Kündigung erhalten, und die bekommt man wohl nur (wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe) wenn man *nicht* in der Grundversorgung ist

Bei mir ist die RWE Grundversorger und ich habe trotzdem die Kündigung erhalten.

@Sithgoddess
Zitat
Zitat elmex:
...........Nach dem, was Sie hier vortragen, sind Sie Kunde der Grundversorgung. Dass Ihr Verbrauch höher ist, ändert daran nichts. Selbst mit 1 000 000 kWh pro Jahr wären Sie grundversorgter Kunde, wenn Sie nichts anderes mit Ihrem Versorger vereinbart haben.

Ein Sondervertrag wird nicht automatisch ab einer gewissen Verbrauchshöhe abgeschlossen, sondern bedarf üblicherweise der Unterschrift des Kunden. Dass ab einer gewissen Höhe Sonderverträge angeboten werden, die \"günstiger\" sind, ändert daran nichts. Ein solches vertragsangebot muss der Kunde nämlich ausdrücklich annehmen.

Nicht Rechtsverbindlich, aber für mich logisch  :)

Gruß
AnJo

Offline Free Energy

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #86 am: 24. Oktober 2007, 23:15:05 »
Hallo RWE Mitstreiter,

eigentlich hatte ich ja vor, hier nicht mehr zu schreiben, aber ich finde, ich habe trotz aller Kritik ein Recht darauf. Also, zu den Schreiben der RWE unter Hinweis auf § 312 BGB fällt mir nur folgendes ein :

Zitat
Die Sache mit dem Fernabsatzgesetz ist absoluter Quatsch, weil nicht der Kunde den Abschluss des bestehenden Sondervertrages widerrufen will, sondern der Versorger ein bisher bestehendes Sonderabkommen kündigt und dieser Kündigung widersprochen wird, weil schon kein entsprechendes Kündigungsrecht besteht.

So lautete ja die Antwort von Herr Fricke in einem seiner letzten Beiträge, die leider in unserem Streit ziemlich untergegangen ist. Ich habe daraufhin der RWE folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir mit obigem Schreiben unter Hinweis auf § 312 d Abs. 4 Nr.1,3 Alt. BGB mitgeteilt, dass ich angeblich meinen Vertrag nicht widerrufen könne.

Bei meinem letzten Schreiben habe ich Ihnen jedoch keinen Widerruf, sondern einen Widerspruch gegen die Kündigung des Sondervertrages und die automatische Einordnung in einen Grundvertrag zugesandt.

Dies sind rechtlich gesehen zwei völlig verschiedene Sachverhalte. Da die Vorschriften des § 312 d Abs. 4 Nr.1,3 Alt. BGB dementsprechend hier überhaupt nicht einschlägig sind, ist mir Ihr Schreiben völlig unverständlich.

Darüber hinaus verstehe ich auch den folgenden Satz nicht:

„Eine Kündigung können Sie bereits vor Lieferbeginn am 01.11.07 ordentlich kündigen.....“.

Mir ist völlig unklar, wieso ich eine Kündigung wieder kündigen kann. Da ist wohl etwas ziemlich durcheinander geraten.

Außerdem schreiben Sie weiter:

„Wir werden die bestehenden Altverträge allerdings demnächst beenden müssen....usw.“

Sie haben mir bereits eine Kündigung des bisherigen Vertragsverhältnisses zugesandt. Dagegen richtet sich jedoch mein Widerspruch.

Ich fordere Sie deshalb auf, diesen Widerspruch entsprechend zu beachten.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen

Wie Ihr jetzt mit diesem Schreiben umgeht, und ob ihr das als Musterschreiben verwenden wollt, bleibt euch überlassen. Es erscheint mir jedoch logisch.

Aber vielleicht könnt Ihr ja mal auch dazu eure Meinung sagen.

Gruß

Free Energy

Offline eislud

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #87 am: 25. Oktober 2007, 05:29:01 »
Bei den 10.000 kWh geht es immer um gewerbliche ... Kunden, die bei einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh keinen Anspruch mehr auf eine Grundversorgung haben. Für Privatpersonen findet diese Grenze schon keine Anwendung.

Unabhängig davon gelten natürlich die Aussagen von @elmex. Ein gewerblicher ... Kunde mit mehr als 10.000 kWh kann also auch in der Grundversorgung sein, wenn kein Sondervertrag abgeschlossen wurde.

Die Grenze von 10.000 kWh ist also überhaupt nicht dazu geeignet festzustellen, ob man in der Grundversorgung ist oder ob man einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung hat.

Ein gewerblicher ... Kunde könnte zu recht eine Kündigung erhalten, obwohl er in der Grundversorgung ist, wenn er eben mehr als 10.000 kWh verbraucht, weil er eben dann keinen Anspruch auf eine Grundversorgung mehr hat.

Wenn man als Privatperson eine Kündigung erhält, kann man daraus auch nicht schließen, dass man einen Sondervertrag hat. Papier ist bekanntlich geduldig und die Versorger (zumindest meine) haben die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen.

Unter www.rwe.de, Privatkunden, Postleizahl 44577, wird der Tarif \"RWE Erdgas klassik\" untertittelt mit \"Unser Grundversorgungstarif für entspanntes Wohnen\". Also würde ich hier mal davon ausgehen, dass es sich beim Tarif \"RWE Erdgas klassik\" um einen Grundversorgungstarif handelt.

Gruss eislud

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #88 am: 25. Oktober 2007, 08:31:57 »
Zitat
ZITAT AnJo:
ich bin mit Sicherheit kein Rechtsexperte aber unter § 312 d Absatz 4 Nr. 1, 3. Alt. Bürgerliches Gesetzbuch finde ich folgendes:
Zitat
......(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten........

Das kann so nicht stehen gelassen werden.

Die RWE bezieht sich in Ihrem Schreiben auf das Bürgerliches Gesetzbuch in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung.
Unter der Annahme eines Laien, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns Grundlage von Entscheidungen sein muß, kann dieser Bezug   (ob die Anwendung richtig ist, steht auf einem anderen Blatt) ggf. in Einzelfällen richtig sein.

Nur finde ich im BGB alt den ganzen von der RWE angeführten Paragraphen nicht.

Ich finde hier http://dejure.org/gesetze/0BGB010102 nur:

Zitat
§312
(1) Ein Vertrag über den Nachlaß eines noch lebenden Dritten ist nichtig. Das gleiche gilt von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlaß eines noch lebenden Dritten.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen wird. Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

??????????

Gruß
AnJo

Offline userD0009

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #89 am: 25. Oktober 2007, 11:53:48 »
Zitat
Original von AnJo
Die RWE bezieht sich in Ihrem Schreiben auf das Bürgerliches Gesetzbuch in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung.

Wie kommen Sie denn darauf?

Der § 312d BGB wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26. November 2001 mit Wirkung zum 1.1.2002 ins BGB aufgenommen.
Es gab keinen § 312d BGB in der bis zum 31.12.2001 gültigen Fassung des BGB.
Daher konnten Sie auch nichts finden.

Ich nehme an, dass sich RWE mit der Frage befasst hat, ob es sich bei der Lieferung von Gas um eine Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, handelt.

Diese Frage hat aber im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen eine ausgesprochene Kündigung erst einmal nichts zu tun.

Auf Grund des von \"Sithgoddess\" geschilderten Sachverhalts würde ich folgende Erklärung für das Schreiben von RWE finden:

Den Textbaustein
Zitat
Original von Sithgoddess
Eine Kündigung können Sie bereits vor Lieferbeginn am 01.11.2007 ordentlich kündigen, d. h. mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
verstehe ich nicht.

Eine Kündigung kündigen??? Fehler beim Abschreiben?
Sollte es heißen, \"einen Vertrag können sie bereits vor Lieferbeginn am 01.11.07 ordentlich kündigen\"?

Dann würde ich folgende Erklärung für das Schreiben von RWE haben:

Nach eigener Auskunft sei \"Sithgoddess\" Tarifkunde.

Aus Sicht von RWE macht ein solcher Widerspruch gegen eine Kündigung der Grundversorgung von einem Tarifkunden natürlich auch keinen Sinn (Sicherlich gab die ausgesprochene Kündigung von RWE gegenüber einem Tarifkunden ebenso wenig Sinn).
RWE hat wahrscheinlich den Widerspruch in einen Widerruf umgedeutet, denn wenn der Liefervertrag vor kurzem abgeschlossen worden wäre, hätte man vielleicht über die Frage, ob bei Abschluss eines solchen Vertrages das Widerrufsrecht gem. § 312d BGB nicht eingreift diskutieren können. Siehe oben im Zusammenhang mit der Frage, welche Ware Gas wohl ist, und ob es unter § 312d Abs. 3 Nr. 1 Var. 3 BGB fällt.

Der Textbaustein
Zitat
Original von Sithgoddess
Wir werden bestehende Altverträge allerdings demnächst beenden müssen, um sicherzustellen, dass künftig alle Kunden von uns Gas im Rahmen der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten und Kunden nicht mehr zu hiervon abweichenden Vertragsbedingungen beliefert werden.
macht bei Tarifkunden allerdings keinen Sinn.

 

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