Hallo Herr Fricke,
wäre für die genervten RWE Sondervertragskunden folgender Widerspruchstext richtig, oder sollten Sie besser überhaupt nicht reagieren ?:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in die Grundversorgung ein.
Hilfsweise lege ich Widerspruch gegen die Vertragsbeendigung des Erdgasliefervertrags zum 30.11.20007 ein. Sie haben mir vor einiger Zeit ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgasliefervertrag unterbreitet, dass ich nicht angenommen habe.
Ich möchte sie daher darauf hinweisen, dass mein ursprünglicher Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06). Denn ich bestreite, Ihre AGB`s vor Vertragsabschluss gekannt zu haben, des Weiteren hat man sie mir auch nicht bei Vertragsabschluss erklärt, und ich habe keinerlei Erklärung abgegeben, mit der Einbeziehung Ihrer AGB`s einverstanden gewesen zu sein , daher wurden Ihre AGB`s nicht wirksam in den Vertrag einbezogen.
Mithin besteht dann auch kein Kündigungsrecht, welches innerhalb solcher AGB`s geregelt gewesen sein sollte. Somit handelt es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen. Deshalb werden die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt .
Bitte erläutern Sie mir die von Ihnen angeführten „gesetzlichen Vorgaben“, die eine Weiterführung des bestehenden Vertrags nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) nicht zulassen soll.
Ebenso bitte ich um Erläuterung ihrer Gründe, weshalb unser bestehender Vertrag nicht auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) nach § 23 GasGVV i.V.m § 115 angepasst werden kann.
Sollte ich keine gegenteilige Antwort und keine Erläuterung der oben genannten Punkte von Ihnen erhalten, gehe ich von einer weiteren Erdgaslieferung nach dem bestehenden Erdgasliefervertrag (angepasst auf die GasGVV gemäß § 23 GasGVV) aus.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen
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