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Autor Thema: Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben  (Gelesen 53074 mal)

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Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #90 am: 25. Oktober 2007, 13:14:02 »
Zitat
ZITAT belkin:
Wie kommen Sie denn darauf?

Antwortschreiben der RWE (siehe Post von Sithgoddess weiter oben):
Zitat
\"Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom ... und teilen Ihnen mit, dass Sie den Vertrag nicht widerrufen können. Es besteht für solche Energielieferverträge kein Widerrufsrecht (§ 312 d Absatz 4 Nr. 1, 3. Alt. Bürgerliches Gesetzbuch).

\"Alt. Bürgerliches Gesetzbuch\" ist m. E. die alte Fassung des BGB vor dem 01.01.2002.

Und genau hier gibt es den von der RWE angeführten Paragraphen nicht !
Das war meine Vermutung, die Sie mir hiermit bestätigt haben :]

Gruß
AnJo

Offline RR-E-ft

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #91 am: 25. Oktober 2007, 15:21:38 »
@AnJo

\"3. Alt\" steht nicht für BGB alter Fassung (a.F.), sondern für die in der Norm an der Stelle genannte dritte Alternative. ;)

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #92 am: 25. Oktober 2007, 16:40:10 »
Was ist das auch alles kompliziert ;)
dann bezieht sich das ganze also nur auf folgenden Abschnitt ?
Zitat
....die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.....

Gruß
AnJo

Offline peterb

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #93 am: 25. Oktober 2007, 18:11:39 »
@sithgoddes
Sondervertragskunde oder nicht: Da RWE dir den Vertrag kündigen will, geben sie dir ja zu verstehen, dass du wohl einen Sondervertrag hast, da sie einen Grundversorgungsvertrag nicht kündigen dürfen.
Da würde ich ihnen dann auch nicht widersprechen.
Wenn du damals nichts unterschrieben hast, sind auch keine AGBs und damit auch kein Kündigungsrecht vereinbart.
Mit einer Unterschrift erkennst du dann die Kündigung aber an, daher lieber nicht machen.
Ich würde schreiben, dass du die Kündigung nicht akzeptierst.
Die RWE will natürlich, dass alle Kunden neue Verträge unterschreiben, da dann auch das Kündigungsrecht vereinbart ist.
Und nicht von RWE verwirren lassen.

Offline Sithgoddess

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #94 am: 27. Oktober 2007, 14:13:20 »
Zitat
Unter http://www.rwe.de, Privatkunden, Postleizahl 44577, wird der Tarif \"RWE Erdgas klassik\" untertittelt mit \"Unser Grundversorgungstarif für entspanntes Wohnen\". Also würde ich hier mal davon ausgehen, dass es sich beim Tarif \"RWE Erdgas klassik\" um einen Grundversorgungstarif handelt.

Genau so sehe ich das auch. Daher kann ich die RWE auch nicht wirklich verstehen, denn wenn sie mir den jetzigen Vertrag \"RWE Erdgas klassik\" kündigen und ich in den \"neuen\" Grundversorgungsvertrag eingestuft werde, entsteht mir doch preislich gesehen kein Nachteil - die Preise der RWE ändern sich für mich ja nicht, da ich vorher in RWE Erdgas klassik eingestuft war und ab dem 01.11.2007 demnach auch weiterhin bleibe.  Was ich sehr wohl verstehe ist, dass RWE Druck auf die Kunden ausüben will, damit diese die neuen Verträge unterzeichnen. Denn dadurch erkennt man ja deren Preise an.

Die Frage ist, ob man überhaupt auf das Schreiben von RWE reagieren sollte, wenn man den \"neuen\" Vertrag ohnehin nicht unterzeichnen will?
Ich persönlich tendiere allerdings dazu, der RWE einen Brief zuzuschicken ähnlich dem von Free Energy verfassten Text.  Aber wahrscheinlich schickt die RWE dann wieder einen weiteren netten Brief, mit dem man dann wieder nichts anfangen kann. Und einen endlosen Papierkrieg möchte ich eigentlich vermeiden.

Zum Schluss: Ich danke Euch für Eure Beiträge und dass Ihr versucht, zur Lösung des Problems etwas beizutragen!

Offline bjo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #95 am: 28. Oktober 2007, 23:38:07 »
laut RWE Logik bin ich Sondervertragskunde!
Abnahmemenge > 40.000 KWH!
Ich hab der Kündigung widersprochen und denen das Kündigungsrecht abgesprochen. Text hier im Forum zu finden.

Grundversorgungskunden bzw. Kunden die sich sicher sind solche zu sein!
brauchen und sollten nicht unterschreiben!

brauchen nicht weil Änderungen automatisch wirksam wurden.

sollten nicht weil sie sonst einen Sondervertrag an den Hacken haben und damit der bisherige Widerspruch tot ist.

Offline marten

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #96 am: 31. Oktober 2007, 00:08:57 »
Hallo!

Habe auf meinen Widerspruch( Mustertext Free Energy) folgende
Antwort erhalten:

Ihre Anfrage vom ... (Welche Anfrage, ich habe der Kündigung des Gasliefervertrages widersprochen)

Zur Klärung Ihres Anliegens benötigen wir noch etwas Zeit und können Ihnen daher heute noch nicht abschließend antworten. Selbstverständlich werden wir uns so schnell wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

mfg

RWE Kundenservice

Hat sonst noch jemand eine Antwort erhalten?


Gruss

marten

Offline AnJo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #97 am: 31. Oktober 2007, 09:30:17 »
Guten Morgen marten,

da die RWE vielleicht gemerkt hat, dass das Antwortschreiben an sithgoddess:

Zitat
\"Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom ... und teilen Ihnen mit, dass Sie den Vertrag nicht widerrufen können. Es besteht für solche Energielieferverträge kein Widerrufsrecht (§ 312 d Absatz 4 Nr. 1, 3. Alt. Bürgerliches Gesetzbuch).

Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Vertrag wieder zu kündigen. Eine Kündigung können Sie bereits vor Lieferbeginn am 01.11.2007 ordentlich kündigen, d. h. mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.

Ihr alter Vertrag gilt dann zunächst zu den bisherigen, vereinbarten Bedingungen und Preisen fort.

Wir werden bestehende Altverträge allerdings demnächst beenden müssen, um sicherzustellen, dass künftig alle Kunden von uns Gas im Rahmen der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten und Kunden nicht mehr zu hiervon abweichenden Vertragsbedingungen beliefert werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.\"

...............wohl nicht der Brüller war, brauchen Sie halt noch eine wenig Zeit um sich eine neue Strategie zu überlegen  ;)
Ist aber ansonsten nur eine Standardschreiben, welches ich nach jedem Widerspruch (Antwortschreiben auf Jahressrechnung) bekomme.

Gruß
AnJo

Offline RWE-Hotliner

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #98 am: 01. November 2007, 22:13:51 »
Hallo !
Ich bin im RWE Kundenservice beschäftigt. Das bedeutet, ich bin kein MA der RWE sondern der BUW GmbH im Auftrag der RWE Kundenservive GmbH. Bedeutet, ich bin genauso Kunde wie alle hier und habe keinerlei Vergünstigungen. Arbeite nur an der Serviceline.

Hier etwas zur Klarstellung: Die neuen Maxiverträge sind -soweit über 10000 kw/h Jahresumsatz- in jedem Fall günstiger. Man kann losgelöst davon erneut laut §315 widersprechen.  Also macht es Sinn, zunächst den Vertrag zu unterschreiben, da hat man dann den günstigeren Vertrag und dann erneut den Widerspruch einzulegen.

Alle die unter 10000 kw/h liegen, sind günstiger mit der Grundversorung unterwegs unter brauchen nichts weiter tun. Der Vertrag wird dahin umgestellt.

Die \"Kündigung\" heißt nicht, dass Gas gesperrt wird, sondern nur, dass in einen anderen Vertrag (Grundversorgung) umgestellt wird.

Die Unternehmung, die mit dem Einscannen und anhängen beauftragt ist, ist im Rückstand. Deshalb ist teilweise ein Kündigungsschreiben rausgegangen. Heißt nichts, der Vertrag -wenn angekommen- ist wirksam.

Keine Panik, bei Fragen bitte mittels Anruf Servicekine klären. Danke !

Offline bjo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #99 am: 01. November 2007, 22:48:14 »
Zitat
Original von RWE-Hotliner
Hallo !
Hier etwas zur Klarstellung: Die neuen Maxiverträge sind -soweit über 10000 kw/h Jahresumsatz- in jedem Fall günstiger. Man kann losgelöst davon erneut laut §315 widersprechen.  Also macht es Sinn, zunächst den Vertrag zu unterschreiben, da hat man dann den günstigeren Vertrag und dann erneut den Widerspruch einzulegen.

Keine Panik, bei Fragen bitte mittels Anruf Servicekine klären. Danke !

hallo,
die Zahlen konnte man den Verträgen entnehmen. Soweit stimmt das auch was du schreibst.

Was §315 angeht ist die allgemeine Meinung im Forum, das sich das wie folgt verhält
- mit der Unterschrift bindet man sich an die Zahlen.
- ein neuerlicher Einspruch wirkt damit nur noch auf zukünftige Erhöhungen!
- > besser nicht unterschreiben!

Vertragsangebote!
1. warum bekommen Grundversorgte Kunden diese Verträge zugestellt?
2. Die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus das die alten RWe Sonderverträge gar kein einseitiges Kündigungsrecht + Preiserhöhungsrecht beinhalten. - > unterschreibt man die neuen hat man verloren!

Preisvergleich
40.000 KWh / Jahr
RWE = 2365,72 EUR
Stadtwerke Ahaus = 1979,24 EUR!

wenn man dann noch bedenkt das!
Stadt Ahaus 53,5 % der Geschäftsanteile und die RWE Plus AG 46,5 %
an den Stadtwerken haben.

noch fragen ?

Offline marten

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #100 am: 15. November 2007, 22:28:49 »
Hallo!

Nachdem sich die RWE etwas Zeit genommen hat zum überlegen.
kam folgende Antwort auf meinen Widerspruch gegen die Zuordnung in die Grundversorgung.

Der Hintergrund für die Umstellung aller Gasverträge ist die neue Rechtsverordnung- die GasGVV. Zu dieser Vertragsänderung war somit die RWE Westfalen-Weser-Ems AG gesetzlich verpflichtet.
Damit Privatkunden mit einem Jahresverbrauch>10.000 kWh in den Genuss der günstigeren Sondervertragspreise kommen, müssen die angeschriebenen Haushalte einen sogenannten Sondervertrag unterschrieben zurücksenden. Nachteile entstehen durch diesen Sondervertrag nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Die Kunden, die keinen Sondervertrag zustimmen werden automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Dies geschieht auf Basis des novellierten Energiewirtschaftsgesetz.

Sie haben mir netterweise noch die aktuelle GasGVV beigelegt.

Da steht in § 1\"Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung ( Für Sondervertragskunden ?) nach § 38 Abs 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12.Juli 2005 abgeschlossen Versorgungsverträge... ( ich beziehe schon länger Gas von RWE)
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es rechtlich gesehen aufgrund der neuen GasGVV doch gar nichts zu ändern.

Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen.
Was haltet Ihr davon?

mfg

marten

Offline bjo

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #101 am: 15. November 2007, 22:44:36 »
Zitat
Original von marten
Hallo!
Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen.
Was haltet Ihr davon?

mfg

marten

ich warte noch :-)
bin Kunde mit >40.000 KWH

Offline eislud

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #102 am: 16. November 2007, 11:55:18 »
@Marten

In der Ersatzversorgung des für die Grundversorgung zuständigen Versorgers des Versorgungsgebietes ist man beispielsweise dann, wenn nicht ersichtlich ist, mit welchem Versorger man einen Vertrag abgeschlossen hat, oder man sich geweigert hat überhaupt einen Vertrag mit einem Versorger abzuschließen, und wenn man trotzdem Energie bezieht.

Die Ersatzversorgung hat mit Sondervertragskunden nichts zu tun.


Die GasGVV gilt für die Grundversorgung und für die Ersatzversorgung.

Für Haushaltkunden in der Grundversorgung gilt:
Die GasGVV wurde mit öffentlicher Bekanntgabe des Versorgers in alle bestehende Grundversorgungs- und Ersatzversorgungsverträge einbezogen. Eine Kündigung bedurfte es dafür nicht.

Für Sondervertragskunden gilt:
Möchte ein Versorger die Regelungen der GassGVV auch für Sondervertragskunden erschließen, kann er den Sondervertrag ordnungsgemäß kündigen und einen Sondervertrag mit eben diesen neuen Regelungen zur Unterschrift anbieten.
Unterschreibt man den Sondervertrag nicht und bezieht weiterhin Energie, landet man automatisch in der Ersatz- oder Grundversorgung (wo genau, da gehen die Meinungen etwas auseinander).

Eine weitere Möglichkeit die Regelungen der GassGVV auch für Sondervertragskunden zu erschließen, bietet sich insofern, dass der Versorger dem Kunden ohne vorausgegangene Kündigung einen neuen Sondervertrag mit eben diesen neuen Regelungen zur Unterschrift anbietet.
Unterschreibt man nicht, wird man weiterhin im bestehenden Sondervertrag beliefert, basta. Eine Zwangsumsiedlung kann der Versorger ohne Zustimmung des Kunden nicht vornehmen.
Unterschreibt man, hat man einen neuen Sondervertrag angenommen.

Natürlich unterliegen die Regelungen aus der GasGVV dann in einem Sondervertrag dem AGB-Recht.


Es ist mir aber nicht ganz klar, ob Du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast. Aus den vorangegangenen Postings konnte ich das nicht genau erkennen, vielleicht auch deshalb, weil ich nicht den ganzen Thread durchgelesen habe.

Gruß eislud

Offline marten

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #103 am: 16. November 2007, 19:10:58 »
Hallo eislud!

Mein Verbrauch liegt etwas über 20.000 kWh im Jahr.
Ich habe in 2002 ein \"Begrüßungsschreiben\" von RWE erhalten, danach wurde ich eingeordnet in den Tarif RWE naturgas optimo maxi ( Vollversorgungstarif Preisregelung 1) innerhalb der Allgemeinen Tarife.
Wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dieses bitte innerhalb einer Woche schriftlich mit.
Ich habe weder diesem Vertragsangebot widersprochen, noch habe ich eine Unterschrift unter einen Vertrag geleistet. Das wurde auch gar nicht von RWE gefordert.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich mir weiter keine Gedanken darüber gemacht, ob ich jetzt Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde.

Gruss marten

Offline eislud

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Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #104 am: 16. November 2007, 21:08:36 »
@marten
Ohne Postleitzahl kann man sich die heutigen Tarife bei RWE nicht ansehen. Mit Deiner Postleitzahl kannst Du das aber tun für den heutigen Tarif \"RWE naturgas optimo maxi\". Das was dort steht gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für Deinen Vertrag, zumindest was die Zugehörigkeit zu Grundversorgung oder Nicht Grundversorgung angeht.

Entgegen dem was hier im Thread und auch anderswo geschrieben wird, stehe ich auf dem Standpunkt, dass es unter gewissen Umständen auch ohne Unterschrift durchaus zu einem Sondervertrag gekommen sein kann und dass damit auch gegebenenfalls AGB vereinbart worden sein können, die eine Kündigung ermöglichen. Siehe hier.
Damit stehe ich aber etwas alleine dar  :D

Gruss eislud

 

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