Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben  (Gelesen 53073 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #105 am: 17. November 2007, 19:31:46 »
Hallo!

Folgendes ist mir bei den neuen Verträgen aufgefallen.
Sowohl bei der Grundversorgung als auch beim Sondervertrag steht auf dem Preisblatt unter Hinweise Punkt 4 folgendes:

Die RWE Westfalen-Weser-Ems AG stellt das Erdgas mit einem Brennwert von ca. 10-12 kWh/m3 ... zur Verfügung.
Auf den Jahresrechnungen lag der Brennwert immer etwas unter 10 kWh/m3.
Hat sich beim Brennwert etwas geändert, oder wollen die uns von der RWE noch mehr Geld aus der Tasche  ziehen?
Zu meinem Fall:
Bei der letzten Jahresrechnung stand folgendes auf meiner Jahresrechnung:
Ihr Gaspreis für RWE Erdgas klassik setzt sich zusammen aus:
Der ermittelte Energieverbrauch wurde im Rahmen der Bestabrechnung nach der günstigsten Preiskategorie von Erdgas Optimo abgerechnet.
Die Jahre davor hieß es immer:
Ihr Gaspreis für Haushalt, Erdgas Optimo setzt sich zusammen aus:
Der ermittelte Energieverbrauch wurde im Rahmen der Bestabrechnung nach der günstigsten Preiskategorie von Erdgas Optimo abgerechnet.

Die neuen Grundversorgungsverträge nennen sich auch RWE Erdgas Klassik.
Bin ich nun Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde?
Man wird daraus nicht schlau.

Gruss marten

Offline Beagol

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #106 am: 21. November 2007, 10:15:17 »
Ich frag jetzt mal ganz platt (vielleicht weil ich hier neu bin, vielleicht, weil ich das alles gar nicht verstehe, weil ich der Otto Normalverbraucher bin, der sich einfach nicht wirklich auskennt):

Sollte man nun den neuen Vertrag unterschreiben oder nicht?
Welche Vorteile hat man?
Welche Nachteile hat man?
Welche Alternativen hat man?

Auch wenn die Antworten auf diese Fragen bestimmt schon hier irgendwo zwischen den Zeilen steht.. seit mir nicht böse.

Meine Frau, mein Junge, meine Eltern und ich, wollen es doch nur etwas warm haben und kochen können. Und das möglichst günstig  ;)

Lieben Gruß
Beagol

Offline AnJo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 52
  • Karma: +0/-0
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #107 am: 21. November 2007, 11:54:40 »
Hallo Beagol,

ich glaube die Antwort hier im Thread ist ziemlich deutlich:

Nicht unterschreiben !
Vorteile:  keiner
Nachteil: u. a. wird mit einer Unterschrift wird der dort festgesetzte Preis  
               akzeptiert.
               
Gruß
AnJo

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #108 am: 21. November 2007, 17:05:36 »
@Beagol
... zu den Alternativen:
Wenn man keinen Stress haben möchte und sich nicht mit dem Versorger anlegen möchte, kann man vielleicht auch zu einem anderen Anbieter wechseln.
Sieh mal beispielsweise hier. Postleitzahl angeben und schauen welche Anbieter es mit welchen Preisen noch so gibt.

Gruss eislud

Offline Beagol

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #109 am: 22. November 2007, 17:32:38 »
Herzlichen Dank!

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #110 am: 23. November 2007, 18:53:15 »
@Eislud

Danke erstmal für die Stellungnahme.
Nach den Ausführungen hier im Forum bin ich Sondervertragskunde bei Gas, ohne das ich einen Vertrag unterschrieben habe und bei Vertragsabschluss davon wusste, wie schon hier im Thread mehrmals beschrieben.
Danach müssten eigentlich alle Kunden die Erdgas für Heizung und Warmwasseraufbereitung nutzen, Sondervertragskunden sein, da der Verbrauch  in der Regel immer über 10.000 kWh für eine normale Wohnung liegen wird.
Es wird bei mir aber in keinen Schreiben oder Rechnung die Bezeichnung Sondervertragskunde gebraucht.
Das ich von RWE als Sondervertragskunde eingestuft bin, soll ja durchaus seine Vorteile haben(fehlende Transparenz oder fehlende bzw. fehlerhafte Preisänderungsklauseln).
Ich habe wie schon beschrieben, der Kündigung des Gasliefervertrages widersprochen,( in den Antwortschreiben der RWE wird immer nur von meiner Anfrage gesprochen).
Sollte ich jetzt noch was unternehmen, oder einfach abwarten bis vielleicht irgendwann eine Zahlungsklage wegen der gekürzten Abschläge aufgrund § 315 erhalte.

mfg marten

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #111 am: 23. November 2007, 20:30:44 »
@marten
Es muß nirgends stehen, dass Du Sondervertragskunde bist. Der Versorger muß Dich auch nicht darauf hinweisen und Du kannst einen Vertrag auch mündlich abschließen. Es reicht völlig aus, wenn ein anderer Preis als der Grundversorgungspreis vereinbart wird und dabei nicht auf den Grundversorgungspreis bezug genommen wird. Schon dann bist Du in unserem Sprachgebrauch Sondervertragskunde, egal wie es der Versorger benennt.  

Ein Verbrauch von mehr oder weniger als 10.000 kWh ist nicht dazu geeignet um zu unterscheiden, ob es sich um einen Sondervertrag oder um die Grundversorgung handelt. Viele Versorger bieten jedoch Tarife an, die ab einem bestimmten Verbrauch günstiger sind als ein anderer Tarif. So macht es wohl auch RWE. Du bist also vermutlich nur deshalb in einem Sondervertrag, weil Dir RWE einfach den für Dich günstigsten Tarif vorgeschlagen hat.

Zu den 10.000 kWh kannst Du ja noch mal kurz hier nachsehen.
 
Wenn Du der Kündigung korrekt widersprochen hast, dann mußt Du meines Erachtens nichts weiter tun als weiter kürzen und Tee trinken.

Gruss eislud

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #112 am: 23. November 2007, 21:09:21 »
@eislud

Ich habe noch mal auf der Homepage von RWE die Tarife angeschaut.
Der Grundversorgungstarif für Erdgas nennt sich RWE Erdgas Classic, \"unser Tarif für entspanntes Wohnen\"Innerhalb dieses Tarifes gibt es auch eine Bestabrechnung.
Entsprechend des Verbrauches wird man automatisch immer in die günstigste Kategorie des Preismodells entsprechends des Jahresverbrauches eingestuft.
Der Sondertarif nennt sich RWE Erdgas maxi auch mit Bestabrechnung innerhalb des Tarifes.

Folgendes ist mir nun aufgefallen:  Bis zur Jahresrechnung für das Jahr 2005 nennt sich mein Tarif RWE naturgas optimo maxi,( der frühere Sondertarif?)
Und plötzlich mit der Jahresrechnung nennt sich mein Tarif RWE Erdgas Klassik( Bestabrechnung nach der günstigsten Preiskategorie von Erdgas Optimo)

Bin ich nun im letzten Jahr vom Sondervertragskunden zum Grundversorgungskunden geworden, oder war ich schon immer Grundversorgungskunde? Etwas merkwürdig.

Gruss marten

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #113 am: 23. November 2007, 21:36:57 »
@marten

Wenn Sie in den Spiegel sehen, werden Sie bemerken, dass Sie der selbe Kunde sind, wie schon immer, es \"über Nacht\" zu keinen Transformationen kam.  ;)

Gehen Sie eher davon aus, dass Sie Sondervertragskunde sind, sonst hätte RWE schon nicht soviel Papier auf den Weg gebracht, weil doch bei Kunden in der Grundversorgung sowieso alle Anpassungen papierlos durch öffentliche Bekanntmachung erfolgten. Und schließlich lässt sich ein Grundversorgungsvertrag gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV gar nicht durch den Lieferanten kündigen.

Sie sind also nach wie vor der hochgeschätzte Gaskunde des RWE, was man Ihnen auf Anfrage beim Unternehmen sicher auch gern bestätigen wird.

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #114 am: 23. November 2007, 23:37:14 »
@RR-E-ft

Sie haben Recht, der Blick in den Spiegel hat mir verraten, das ich immer noch der alte bin.
Ich frage mich nur ob das jetzt ein Irrtum der RWE auf der letzten Rechnung war, oder Absicht.
Ich bin mal gespannt wie die nächste Jahresrechnung aussieht, und wie RWE mich einordnet. Da ich mit den neuen Vertragsangeboten die Preistarife erhalten habe, kann ich vergleichen ob mir für das ganze Jahr der Grundpreistarif, oder aber bis zur Kündigung des Gasvertrages der Sondertarif berechnet wurde.
In der Vergangenheit habe ich erst mit der Jahresrechnung erfahren, dass im Laufe des Jahres mal wieder die Preise erhöht wurden.

Ob ich jetzt noch der hochgeschätzte Gaskunde der RWE bin, weiss ich nicht, ich glaube Sie würden mich mehr schätzen wenn ich endlich einen der neuen Verträge unterschreibe und meinen Protest damit beende.

Also Transparenz sieht anders aus. ( Das so eine Art Vertragsgestaltung überhaupt möglich war, das gibt es doch in keinen anderen Wirtschaftsbereich, ausser in der Energieversorgung)
Wem wir das wohl  zu verdanken haben...
(Ich weiss zumindest jetzt was ich bei den nächsten Wahlen machen werde)
Wer jetzt einen neuen Vertrag unterschreibt (was man nicht tun sollte), weiss aber zumindest sofort ob er Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde ist.

Gruss marten

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #115 am: 06. Dezember 2007, 12:23:00 »
Hallo liebe Mitstreiter der RWE,

auch wir hier im Münsterland haben den Kündigungen der Sonderverträge erstmal, wie empfohlen, widersprochen.

RWE will davon aber überhaupt nichts wissen und teilte uns in einem schönen Antwortschreiben mit, dass es sie (die RWE) nicht interessiere, ob wir die Kündigung ablehnen würden, oder nicht, eine Kündigung sei nach der GasGVV gerade bei Sonderkunden jederzeit möglich und diese Kündigung sei keine empfangsbedürftige Willenserklärung des Energieversorgers. Es wäre also quasi angeblich egal, ob wir darauf reagieren oder nicht.

Außerdem würde man nach der Kündigung durch die weitere Gasentnahme automatisch einen Grundversorgungsvertrag abschließen und demzufolge eben dann Grundversorgungskunde ( zu teureren Tarifen) sein.

Aber das ist doch eigentlich der vom Bundeskartellamt deutlich untersagte Missbrauch der Marktstellung, oder sehe ich das falsch ? Hier müsste dann doch auch das Kartellamt eingreifen können, oder nicht ?

Das es auch anders geht, zeigt außerdem die Vorgehensweise anderer Versorger,  die die Umstellung auch bei Sonderverträgen nur durch entsprechende Bekanntgabe der neuen gesetzlichen Bestimmungen bei den Verbrauchern durchgeführt haben, siehe z. Bsp. hier :

http://www.maingau-energie.de/door/Aktuell/index.html

Warum kann RWE das dann nicht ?

Leider scheinen sich auch da die Juristen wider nicht einig zu sein. Einige sagen, man solle die neuen Sonderverträge mit entsprechenden Vorbehalten unterschreiben, andere wiederum sagen, bloß nichts unterschreiben und schon garnicht mit Vorbehalten, da deren Wert eher gering sei. Man solle eher widersprechen.

Wenn aber selbst die Juristen sich nicht einig sind, was soll dann der unkundige Verbraucher tun ?

Vielleicht kann da doch nochmal einer der Rechtsexperten unter euch etwas dazu sagen ?

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #116 am: 06. Dezember 2007, 13:36:28 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@marten

Wenn Sie in den Spiegel sehen, werden Sie bemerken, dass Sie der selbe Kunde sind, wie schon immer, es \"über Nacht\" zu keinen Transformationen kam.  ;)

Gehen Sie eher davon aus, dass Sie Sondervertragskunde sind, sonst hätte RWE schon nicht soviel Papier auf den Weg gebracht, weil doch bei Kunden in der Grundversorgung sowieso alle Anpassungen papierlos durch öffentliche Bekanntmachung erfolgten. Und schließlich lässt sich ein Grundversorgungsvertrag gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV gar nicht durch den Lieferanten kündigen.

Sie sind also nach wie vor der hochgeschätzte Gaskunde des RWE, was man Ihnen auf Anfrage beim Unternehmen sicher auch gern bestätigen wird.

ich bezeifle das RWE beim verschicken der Unterlagen den unterschied macht!
mein Schwiegervater, hatte in seiner Mietwohnung einen eigenen Gaszähler. einzige Verbrauchsstelle Gas Durchlauferhitzer!
Verbauch < 6000 m3 / Jahr
trotzdem hat der den Brief bekommen!

Offline Wusel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 88
  • Karma: +0/-0
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #117 am: 06. Dezember 2007, 14:58:06 »
Zitat
Original von eislud
@marten
Es muß nirgends stehen, dass Du Sondervertragskunde bist. Der Versorger muß Dich auch nicht darauf hinweisen und Du kannst einen Vertrag auch mündlich abschließen. Es reicht völlig aus, wenn ein anderer Preis als der Grundversorgungspreis vereinbart wird und dabei nicht auf den Grundversorgungspreis bezug genommen wird. Schon dann bist Du in unserem Sprachgebrauch Sondervertragskunde, egal wie es der Versorger benennt.  

Und was ist, wenn ein Versorger mehrere Grundversorgungspreise (tarife) anbietet?

Oder schließt Du generell aus, dass ein Versorger mehrere Grundversorgungstarife mit unterschiedlichen Namen anbieten kann?
Es kann also immer nur DEN EINEN Grundversorgungstarif geben und alles andere muss demnach zwangsläufig ein Sondervertrag sein?

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #118 am: 06. Dezember 2007, 17:12:08 »
@Wusel
Ein Grundversorger ist beispielsweise verpflichtet alle Haushaltskunden in der Grundversorgung zu beliefern. Also muß er eine Belieferung, angefangen von 1 kWh bis quasi unendlich viele kWh ermöglichen. Der Grundversorger kann durchaus hingehen und für unterschiedliche Abnahmefälle auch unterschiedliche Grundversorgungspreise anbieten. Eine Zuordnung passiert dann meines Erachtens regelmäßig nach Bestpreis. So könnte es einen Preis für Kleinstverbrauch (Gas-Kochstelle oder so) geben, einen Preis bis 9.000 kWh und einen Preis für Verbräuche über 9.000 kWh. Alle diese Preise wären dann Preise der Grundversorgung.

Die Tatsache, dass es mehrere Preise gibt, heißt nicht, dass es sich bei einem oder mehreren Preisen um einen Sondervertrag handelt, insbesondere wenn sich diese unterschiedlichen Preise am Verbrauch orientieren.    

Ich persönlich bin der Meinung, dass immer dann eine Billigkeitsprüfung relevant wird, wenn sich die Preise meines Vertrages an dem oder den Preisblättern der Grundversorgung orientieren sollen.

Nur wenn aus meinem Vertrag ein anderer Preis hervorgeht, der nicht in irgendeinem Verhältnis zu den Preisen der Grundversorgung steht, wird eine Billigkeitsprüfung nicht relevant.

In einem solchen Fall wird sich dann die Berechtigung, Preise zu ändern, aus einer Preisanpassungsklausel ergeben müssen. Ist die Preisanpassungklausel unwirksam oder nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen, dann können Preise schichtweg nicht angepaßt werden.

Ist eine Preisanpassungsklausel nicht vorhanden und ist auch sonst nicht erkennbar, wie die Preise im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses überhaupt angepaßt werden sollen, dann könnte es auch in einem solchen Fall zu einer Billigkeitsprüfung kommen.

In wie weit hier dann Preise überhaupt angepaßt werden können, bzw. was Maßstab für eine Billigkeitsprüfung ist, richtet sich dann danach, ob vielleicht die jeweiligen §§ der AVBGasV oder der GasGVV wirksam in den Vertrag einbezogen wurden oder was sich aus dem § 313 BGB ergeben kann.
 
Gruss eislud

Offline Wusel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 88
  • Karma: +0/-0
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
« Antwort #119 am: 06. Dezember 2007, 18:56:02 »
Zitat
Original von eislud
Die Tatsache, dass es mehrere Preise gibt, heißt nicht, dass es sich bei einem oder mehreren Preisen um einen Sondervertrag handelt, insbesondere wenn sich diese unterschiedlichen Preise am Verbrauch orientieren.    

Sehe ich auch so. Einer dieser Grundversorgungspreise könnte ja dann durchaus \"Sonderabkommen\" heißen, ohne ein Sondervertrag zu sein.

Zitat
Original von eislud
Ich persönlich bin der Meinung, dass immer dann eine Billigkeitsprüfung relevant wird, wenn sich die Preise meines Vertrages an dem oder den Preisblättern der Grundversorgung orientieren sollen.

Und genau das ist der springende Punkt.
Was heißt \"an der Grundversorgung orientieren\" konkret?
Woran soll man sich dabei orientieren, wenn z.B. in einem Schreiben (oder Preisblatt) dieser Tarif unter \"Grundversorgung\" steht, ein einem anderen Schreiben (oder Preisblatt) unter \"Sondervertrag\"?

Rechtlich bindend sind Preisblätter, Schreiben oder Informationen auf der Homepage doch wohl eh kaum, oder?

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz