Hallo liebe Mitstreiter der RWE,
auch wir hier im Münsterland haben den Kündigungen der Sonderverträge erstmal, wie empfohlen, widersprochen.
RWE will davon aber überhaupt nichts wissen und teilte uns in einem schönen Antwortschreiben mit, dass es sie (die RWE) nicht interessiere, ob wir die Kündigung ablehnen würden, oder nicht, eine Kündigung sei nach der GasGVV gerade bei Sonderkunden
jederzeit möglich und diese Kündigung sei keine empfangsbedürftige Willenserklärung des Energieversorgers. Es wäre also quasi angeblich egal, ob wir darauf reagieren oder nicht.
Außerdem würde man nach der Kündigung durch die weitere Gasentnahme automatisch einen Grundversorgungsvertrag abschließen und demzufolge eben dann Grundversorgungskunde ( zu teureren Tarifen) sein.
Aber das ist doch eigentlich der vom Bundeskartellamt deutlich untersagte Missbrauch der Marktstellung, oder sehe ich das falsch ? Hier müsste dann doch auch das Kartellamt eingreifen können, oder nicht ?
Das es auch anders geht, zeigt außerdem die Vorgehensweise anderer Versorger, die die Umstellung
auch bei Sonderverträgen nur durch entsprechende Bekanntgabe der neuen gesetzlichen Bestimmungen bei den Verbrauchern durchgeführt haben, siehe z. Bsp. hier :
http://www.maingau-energie.de/door/Aktuell/index.htmlWarum kann RWE das dann nicht ?
Leider scheinen sich auch da die Juristen wider nicht einig zu sein. Einige sagen, man solle die neuen Sonderverträge mit entsprechenden Vorbehalten unterschreiben, andere wiederum sagen, bloß nichts unterschreiben und schon garnicht mit Vorbehalten, da deren Wert eher gering sei. Man solle eher widersprechen.
Wenn aber selbst die Juristen sich nicht einig sind, was soll dann der unkundige Verbraucher tun ?
Vielleicht kann da doch nochmal einer der Rechtsexperten unter euch etwas dazu sagen ?
Mit freundlichen Grüßen
B. Ahlers