@marten
Welche Falle bestehen kann, habe ich unter Hinweis auf die jüngsten Erfahrungen Bremen einerseits/ Oldenburg andererseits dargetan.
Wenn kein Preisänderungsrecht besteht, gilt der vereinbarte Preis.
Fragen Sie mich nicht, wo der bei Ihnen konkret liegt.
Aber der ist dann zu zahlen. Nicht mehr und nicht weniger.
Jedenfalls lässt sich dieser vereinbarte Preis nicht errechnen, weil er doch vereinbart ist. Und natürlich zahlt man, wenn kein Preisänderungsrecht besteht, nur diesen vereinbarten Preis - undzwar bis in alle Ewigkeit, wenn nichts Gravierendes geschieht - und nicht mehr.
Wenn der Versorger mehr will, muss er deshalb klagen.
Verklagen muss er konkret denjenigen, von dem er das einbehaltene Geld haben will. Klagt er gegen den konkreten Kunden, muss er sehen, ob er recht bekommt. Bekommt er schlussendlich recht, muss der Kunde die einbehaltenen und eingeklagten Beträge nachzahlen. Notfalls wird zwangsvollstreckt.
Grundsatzentscheidungen helfen dem Versorger rein gar nichts. Aus denen kann man kein Geld eintreiben.
Es ist bei diesem Sachverhalt also ziemlicher Unfug, zu erklären, dass man bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Entscheidung nur die selbst errechneten/ gekürzten Preise bezahlt.
Nun meinen Sie, das wäre alles unschädlich, weil man ja nicht in einem Prozess sei. Dass von Ihnen per Einschreiben verschickte Schreiben endet jedoch vor der Unterschrift mit der Bitte, das selbe im Falle eines Prozesses bei Gericht vorzulegen und da stehen dann diese nicht eben nachvollziehbaren Erklärungen drin, aus denen der Richter entnehmen kann, dass Sie sich nach eigenem Gutdünken angemessene Preise errechnet und diese dann auch noch gekürzt haben, die Sie nur bereit sind zu zahlen, als seien Sie nicht bereit, den vereinbarten Preis - wie geschuldet - zu zahlen.
Und dann denken Sie, dass ein pfiffiger Anwalt das Gericht immer noch davon überzeugen könnte, dass ja nur ein konkreter Preis vereinbart war, der nur zu zahlen ist, aber kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht.
Und jetzt, wo Sie den Unfug bemerken, ärgern Sie sich womöglich, weil Ihnen da einer in bester Absicht helfen wollte, Sie sich aber möglicherweise ein glattes Eigentor geschossen haben. Und dabei dachten Sie sogar, ein Fachanwalt für Energierecht habe dies \"abgesegnet\". Und wenn nun daraus ein Nachteil entsteht, können Sie sich bei niemandem deshalb schadlos halten, allenfalls bei den Leuten, die Ihnen namentlich bekannt sind und auf deren Auskünfte Sie vertraut haben.
Möglicherweise gibt es ja mittlerweile ganz viele solcher Betroffener wie Ihnen und die melden sich dann alle. So lernt man sich dann untereinander besser kennen. Herrn Ahlers trifft man regelmäßig auf seinen Veranstaltungen.
Wären Sie gleich zu einem Anwalt gegangen, der Sie auch später im Prozess vertritt, und hätten Sie diesen die Sache erledigen lassen, dann könnten Sie sich wenigstens bei diesem schadlos halten, sollte dieser Unsinn fabriziert haben. So aber haben es die Beteiligten nur gut gemeint. Es war dann aber möglicherweise gar nicht gut gemacht.
Diese betrübliche Erkenntnis hätte ich Ihnen gern erspart, was ich jedoch nicht kann, weil ich Mitstreiter, die eifrig Hilfestellung geben wollen, aber selber nicht recht können, nicht davon abhalten kann und auch nicht mit vielen eindringlichen Worten davon abhalten kann, Ihr entsprechendes Tun dringend zu unterlassen.
Darüber bin ich nicht erfreut. Wie es Ihnen dabei geht weiß ich nicht. Aber seien Sie versichert, der entsprechende Mitstreiter hat es sicher nur gut gemeint.
@FreeEnergy
Ich schlage als schnelle Hilfe aus genannten Gründen vor, zu einem Anwalt zu gehen und diesem die Sache zu übergeben.
Ich finde, dass ist ein kleiner GAU:
Original von marten
@RR-E-ft
Ich habe den von Free Energy empfohlenen Widerspruchtext des Fachanwalts für Energierecht so übernommen und heute an die RWE per Einschreiben geschickt. Wenn das jetzt nach Ihren Ausführungen ein Fehler war, muss ich mir den Schuh wohl anziehen. Ich habe mir den Beitrag natürlich auch durchgelesen, und da ja ständig nach § 315 BGB Billigkeit des Preises argumentiert wurde habe ich es einfach so übernommen.
Vattenfall würde in solcher Situation wohl für 5 Mio EUR in Großanzeigen um die Rückgabe von Vertrauen werben müssen. So geht es eben nicht. Aber das haben Sie nun sicher eingesehen.
Dass keine geschulten Anwälte in der Fläche vorhanden sind, ist ein allein Versäumnis der Verbraucherverbände. Am Ende zählt nicht Masse, sondern Klasse. Womöglich war schon die Veröffentlichung des ersten Musterbriefes unter kaufmännischen Gesichtspunkten ein Fehler. Hätte ich einen solchen ausschließlich entgeltlich zum Download ins Netz gestellt, wäre ich jetzt womöglich Frühpensionär wie Prof. Utz Claasen, nur mit einem etwas höheren Rentenbetrag.