Hier ganz aktuell der Erfahrungsbericht eines Nachzug-Protestlers in Sachen GASAG und §315 BGB im Kurzabriss
am 14.08.06 den Gaspreisen und -erhöhungen seit 2004 widersprochen (insgesamt + Erhöhungen) und sofort selbst neue Abschläge berechnet auf Grundlage der Preise vor dem 01.12.2004 (0,03500 EUR). Auslöser war, dass ich trotz 1.300 kWh niedrigerem Verbrauch etwa 200 EUR nachzahlen sollte.
Am 23. August kam der übliche, inhaltlich immer noch falsche Antwortbrief der GASAG mit wohlwollender Kenntnisnahme meines Anliegens und Verweis auf meine Pflichten nach § 30 AVBGasV und einen möglichen Rückforderungeprozess.
Da ich einige der falschen Schlussfolgerungen der GASAG mit Verweisen auf hier bekannte Urteile bereits in meinem Widerspruch vorwegnahm, konnte ich sehen, dass mein Brief wenn überhaupt dann nur teilweise gelesen oder einfach nicht verstanden (gewollt werden) wurde -)
Da mich der Brief zu keiner Reaktion verleitete, dachte ich, die GASAG hätte mich in die Reihen der anderen Protestler einsortiert Gestern jedoch, nach einer Woche Aufenthalt außerhalb Berlins, fand ich einen unverschlossenen Brief an meiner Wohnungstür, in dem ich unterrichtet wurde, dass ein Außendienstmitarbeiter gern am 12.09.06 die fälligen Außenstände eingetrieben hätte. Für den 19.09. wurde mir ein erneuter Besuch angekündigt mit dem Auftrag, den Zähler zu sperren, wenn die Zahlung noch unbeglichen sei (Kurzform).
Den Schriftwechsel im Wortlaut stelle ich bei Bedarf gern zur Verfügung.
Die Drohung regte dann doch etwas auf, und so musste ich mich wohl oder übel am Sonntagabend noch hinsetzen und meine Reaktion vorbereiten. Als ich in den Unterlagen des BDEV jedoch von Schutzschrift und EV las, griff ich schnell zu Hörer und rief einen befreundeten Gerichtsvollzieher an, der mir das mal erklären sollte.
Glücklicherweise stellte der nur eine Frage "Ist der Zähler IN der Wohnung oder außen?" Da er in meinem Fall IN der Wohnung (normale Berliner Altbau-Mietwohnung) ist, wurde ich beruhigt, dass ich der GASAG weder Hausverbot erteilen noch eine Schutzschrift hinterlegen müsse. Ich lernte, was ein Duldungstitel ist und was die GASAG tun muss, um diesen zu bekommen (geht nach seiner Auskunft nicht im Schnellverfahren und nicht ohne Anhörung des Schuldners - man möge mich hier verbessern).
Kurzum - einfach die Gasag nicht reinlassen und aussitzen würde genügen. Das gab mir erstmal wieder Ruhe für die Nacht. Ich trieb mich noch etwas hier im forum herum und fand einen Beitrag, in dem empfohlen wurde, doch mal telefonisch beim EVU nachzufragen, ob es sich nicht um ein bedauerliches Missverständnis handeln könnte. Das nahm ich mir dann für den heutigen Montag vor.
Das Ergebnis des Telefongesprächs lässt mich im Nachhinein über die Sache schmunzeln, weil es doch zeigt, auf welche Karte die GASAG gern setzen möchte. Nachdem ich von der Abrechnungsstelle (dort las man mir zögerlich die Sätze vor, die auch im Antwortschreiben standen) schnell zur Reklamationsabteilung durchgereicht wurde und fragte, ob es denn der GASAG wirklich ernst sei mit Ihrer rechtswidrigen Mahnung/Drohung, wo sie mir doch den Eingang meines ordentlichen Widerspruches bestätigt hatte, und ob man denn nicht wisse, dass man strittige Beträge daraus nicht derart anmahnen darf, teilte man mir - nach einer kurzen Rücksprache - mit, dass es wohl eine bedauerliche zeitliche Überschneidung meines Widerspruches mit der Weiterleitung der Forderung an den inkasso-Außendienst gab. Man versprach mir, den Vorgang sofort "zurückzusetzen". Wohlgemerkt handelt es sich bei der zeitlichen Überschneidung um einen Zeitraum von ca. 4 Wochen... honni soit qui mal y pense...
Ich bin gespannt, ob ich meine schriftliche Bestätigug der Rücknahme der Sperrandrohung bis zur (mündlich) gesetzen Frist am Freitag bekomme. Aber irgendwie bin ich jetzt viel gelassener...
Hinweis an die Landeskartellbehörde und "offiziell" an den BDEV über den Vorfall sind in Arbeit, ebenso an den Berliner Datenschutzbeauftragten (offene Mahnung an der Haustür - Tipp vom GV).
Tipps oder Warnungen zum weiteren Vorgehen sind herzlich willkommen, ebenso Nachfragen. Wenn es hilfreich wäre, würde ich meine Erfahrungen in diesem Fall ausführlicher in einem Weblog dokumentieren, bin mir aber noch unsicher, ob und wie das sinnvoll ist. Über einen kurzen Hinweis von Herrn Fricke, Graf Koks oder Kollegen wäre ich dankbar.