@jroettges
Der BGH hat in Urteilen vom 30.04.2003, 05.07.2005, 15.02.2006, 11.10.2006 immer wieder klar gesagt, dass der Kunde nicht auf einen Rückforderungsprozess verwiesen werden darf, ebenso Kammergericht Berlin im Urteil vom 15.02.2005.
Dass das Landgericht Berlin dagegen immer wieder aufbegehrt, ist ohne Belang, weil alle anderslautenden Entscheidungen des LG Berlin in den höheren Instanzen immer wieder aufgehoben wurden.
Die Rechtslage ist vollkommen klar, zumal nunmehr mit Rücksicht auf § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV/ StromGVV.
Es bringt also nichts, noch weiter darüber zu grübeln.