Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: GASAG Berlin  (Gelesen 51458 mal)

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Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #60 am: 21. November 2006, 08:35:34 »
@mr_hoffi,

wer sagt denn, dass es einen "automatischer Übergang" in einen neuen Vertrag gibt??

M.E. gibt es da vertragsrechliche Bedenken.

Da sollte man mal die alten Vertragsbedingungen lesen, ob so etwas möglich ist. :idea:

Bei unseren SW KH jedenfalls nicht.

Der § 11 besagt, dass:
 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. :shock:
MFG
Gerd Cremer
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Offline mr_hoffi

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GASAG Berlin
« Antwort #61 am: 21. November 2006, 10:17:54 »
@Cremer ,

Orginaltext Gasag:
"Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen für die Erdgasversorgung von Haushaltskunden in Deutschland grundlegend geändert,um für mehr Wettbewerb und bessere Verbraucherrechte zu sorgen.In Folge dieser Gesetzesänderungen müssen wir Ihren Erdgaslieferungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen zum 31.12.2006 beenden."
"Was müssen Sie jetzt tun? Nichts-Ihre Vertragsumstellung funktioniert automatisch."
Dazu packten Sie noch die "Ergänzenden Bedingungen der GASAG AG zur GasGVV und besondere Geschäftsbedingungen zum Gasag-Online" ab dem 1.1.07"
Die beeinhalten zB. Mahngebühren = 2,50€ , die wir "Rebellen" durch
die Kürzung unserer Gaspreise monatlich von der Gasag bekommen...
Also einfach  dieser Vertragsumstellung Widersprechen ???

Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #62 am: 21. November 2006, 16:13:13 »
@mr_hoffi,


Nochmals:

lesen Sie doch bitte in Ihren alten Vertragsbedingungen ggf. zusätzlichen Bestimmungen etc., ob es da so einen Passus gibt wie bei den SW KH
MFG
Gerd Cremer
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Offline mr_hoffi

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GASAG Berlin
« Antwort #63 am: 23. November 2006, 08:01:52 »
@ Cremer ;

habe die alten Vertragsbedingungen(Gasag vom 21.6.1979) durchgeschaut :

"§ 32 Kündigung : (1) Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter,bis es von einer der beiden Seiten mit der Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird;die Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig."

Klingt irgendwie nicht so gut...

Vorschläge ?

Danke

Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #64 am: 23. November 2006, 21:54:09 »
@mr_hoffi,

Textgleichheit mit den Vertragsbedingungen der SW KH.

Kann da nichts abstößiges finden.

Ich meine aber, ob es einen Passus gibt in der bedingungen gibt, der Vertragsänderungen oder Ergänzungen beschreibt.

Ich denke, eine schriftliche Bestätigung beider Vertragspartner muss gegeben sein.
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Offline mr_hoffi

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GASAG Berlin
« Antwort #65 am: 27. November 2006, 12:03:12 »
@ Cremer :

Nein , KEINE Vertragsänderungen oder Ergänzungen .

1:0 für die Gasag ?

Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #66 am: 28. November 2006, 16:02:38 »
@mr_hoffi


denke ich auch
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Offline mr_hoffi

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GASAG Berlin
« Antwort #67 am: 29. November 2006, 11:35:47 »
An alle GASAG_Rebellen :

habe gerade einen Rückruf (nach meiner Nachfrage)von klickgas
bekommen : der eigentlich bis 15.11.06 Datierte "Bonus" ist bis
30.11.06 verlängert worden !!!
Leider kann man das auf der Homepage noch nicht nachlesen , aber
klickgas will das schnellstmöglich ändern.
Werde auch erst zuschlagen , wenn ich das schriftlich habe...
Bekommt halt ein anderes Unternehmen meine Abschläge und nicht
der Monopol_Verein_GASAG !!!

@cremer : Danke für alles

Offline pffffffff

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GASAG Berlin
« Antwort #68 am: 01. Dezember 2006, 15:29:05 »
Hallo,

ich bin auch von der Gasag-Kündigung betroffen. Kann ich denn meinen Widerspruch gegen zwei Preiserhöhungen für den neuen Vertrag weiterlaufen lassen?

Ich würde Ihnen den mehr oder weniger gleichen Text meines Widerspruches noch einmal schicken. Es ist ja schliesslich das gleiche Unternehmen und eine Vertragsänderung rechtfertigt keine Preiserhöhung.
Die Mehrwertsteuererhöhung würde ich natürlich zahlen.

Ich will nicht zu Klickgas (= E.O.N.) wechseln.

Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #69 am: 03. Dezember 2006, 09:19:54 »
@pffffffff,

bitte mal hier überall lesen.

Auch auf www.energienetz.de
DFort findet man Antworten auf die Fragen.

Kurz: Natürlich den Musterbrief verwenden. Entweder neuen Vertrag unterzeichnen und gleich Widerspruch einlegen mit der zusätzlichen Begründung, dass der neue Vertrag keine vertragsrelevanten Änderungen hat, sondern darauf beruft, neue Preis durchsetzten zu wollen.
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Gerd Cremer
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Offline pffffffff

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GASAG Berlin
« Antwort #70 am: 07. Dezember 2006, 15:07:08 »
Hallo Herr Cremer,

danke für die Antwort!

Allerdings habe ich natürlich sowohl auf www.energienetz.de als auch im Forum nach "GASAG" und neuen Beiträgen in den letzten Tagen gesucht.
Wahrscheinlich weil ich mich auf die Gasag konzentriert habe war dieser Thread hier das einzige was ich dazu gefunden habe.

Eine Suche nach "Kündigung" ließ mich auf diesen Thread stoßen indem auch alles beschrieben wird:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4939

Offline eislud

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GASAG Berlin
« Antwort #71 am: 27. Dezember 2006, 16:38:39 »
Zitat
Lieber abkassieren als Preise zu reduzieren
Berlin - Dauer-Aufreger Gaspreis: Die Gasag zahlt künftig weniger für die Nutzung der Leitungen. Für die Verbraucher wird Gas aber nicht billiger. Warum eigentlich nicht?...

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/152001.html

Offline mr_hoffi

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GASAG Berlin
« Antwort #72 am: 11. Januar 2007, 08:05:36 »
@Gerd Cremer  :

habe gestern meine Schlussrechnung bekommen :

soll ca. 85 Euro nachzahlen . Meine "Freunde" von der Gasag haben einfach , den bei der Jahresabrechnung von mir nicht gezahlten Betrag(den ich laut Widerspruch und den durch den angemessenen Arbeitspreis errechneten Differenzbetrag einbehalten habe= ca.145,87 €) bei den neuen von mir gekürzten Abschlägen(August 06 - Dezember 06), abgezogen + natürlich "Ihren" z.Zt. Arbeitspreis zur Berechnung genommen.
Habe nochmal die Beiblatt_Excel Liste bemüht und siehe da : bei meinem
Verbrauch(+ dem Klimawandel ;-) und dem angemessenen Arbeitspreis
müßte ich sogar noch ca. 130 € wieder bekommen .
Meine Frage an Herrn Cremer : wie Verhalte ich mich richtig ?
Widerspruch gegen Schlussrechnung mit Beiblatt ?
Möchte nicht die ganzen "Einschreiben-Kosten" für den Gasag Schriftverkehr "umsonst" gezahlt haben..... ;-)

Offline Cremer

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GASAG Berlin
« Antwort #73 am: 11. Januar 2007, 09:48:48 »
@mr_hoffi,

erstellen Sie doch Ihre eigene "Schlussrechnung"

Und auf diese leisten Sie Ihre "Schlußzahlung"
MFG
Gerd Cremer
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Offline wartifan

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GASAG Berlin
« Antwort #74 am: 11. Januar 2007, 16:49:59 »
Hallo erstmal und gesundes neues Jahr noch!

... und droht mit Verzugszinsen für die zu zahlenden 105 Euro.

Es wird auf aktuelle Urteile verwiesen.
Ich möchte nicht einknicken, da ich nun schon seit Jahren kürze und auf ein Einsehen der GASAG hoffe.
Was tun?
Vielen dank

 

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