Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE  (Gelesen 220473 mal)

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Offline Stefano

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EWE
« Antwort #150 am: 21. August 2006, 10:10:30 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Am 14.09.2006 soll am Landgericht Oldenburg die Verhandlung über eine der anhängigen Sammelklagen eröffnet werden.


Ist dann endlich mal ein Ende absehbar?  :cry: Meine Nerven sind schon ziemlich runter, obwohl ich bisher nur die Mahnschreiben bekomme.

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #151 am: 21. August 2006, 11:39:40 »
@Stefano

Wenn am 14.09. die Verhandlung am LG Oldenburg ist, mag man sich daran erinnern, dass die erste Verhandlung in Sachen E.ON Hanse am Landgericht Hamburg am 15.09.2005 stattfand.

Weshalb sind denn die Nerven runter?

Sie haben doch sicher die zurückbehaltenen Beträge beiseite gelegt.

Für Aufgeregtheiten besteht gar kein Anlass.

Offline Stefano

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EWE
« Antwort #152 am: 21. August 2006, 14:11:58 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"

Weshalb sind denn die Nerven runter?

Sie haben doch sicher die zurückbehaltenen Beträge beiseite gelegt.


 :oops:
Muß ich wohl schleunigst nachholen, wäre bestimmt sehr beruhigend.

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #153 am: 21. August 2006, 18:10:28 »
Der Termin findet am 14.09.2006 um 10.00 Uhr in Saal 3 statt.

(Landgericht Oldenburg, Elisabethstr. 7)

Offline dieter potthoff

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EWE
« Antwort #154 am: 21. August 2006, 19:34:00 »
Danke für diese Information !

Hoffentlich ist der Saal auch mit ausreichend Zuhörersitzplätze ausgestattet.

...und ich habe ein gutes Gefühl hinsichtlich des Urteils

Offline gasol

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EWE
« Antwort #155 am: 21. August 2006, 23:57:43 »
Trotz Urteil des LG Oldenburg im Februar 2006 hat die EWE erneut einer Gaskundin die Versorgungssperre mit konkreter Datumsnennung angekündigt.

Mit o.a. Urteil war der EWE für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, im Fall der Nicht-Beitreibung Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht worden.

Die Kundin hat mit unserer Hilfe die vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Schutzschrift durchgeführt.

Inzwischen hat sich die EWE schriftlich entschuldigt und die Sperrandrohung als gegenstandslos zurück genommen.

Sollte hier nur mal wieder jemand eingeschüchtert werden?

Mit freundlichem Gruß

gasol

Offline Stefano

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EWE
« Antwort #156 am: 22. August 2006, 10:34:49 »
Mich hat EWE bis jetzt, abgesehen von den Mahnungen, in Ruhe gelassen. Wonach suchen die sich eigentlich die Kunden aus, die diesen Einschüchterungen ausgesetzt sind? Gibt es da ein Muster?

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #157 am: 22. August 2006, 10:48:54 »
@Stefano

Mit Ihrer Frage sollten Sie sich vertrauensvoll an die EWE wenden.

Zum Einschüchtern bedarf es auch jemandes, der sich einschüchtern lässt.

Kandidat könnte sein, wer schon vorher ängstlich in Foren rumfragt.
Einen solchen könnte man sich aussuchen.

Übrigends:

Das Amtsgericht in Fürstenwalde hat nach Informationen der Verbraucherzentrale Brandenburg am 16.08.06 eine einstweilige Verfügung wegen Sperrandrohung gegen die EWE ausgesprochen (Az: 12 C 276/06).



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #158 am: 01. September 2006, 13:14:36 »

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #159 am: 01. September 2006, 19:32:07 »
Auch mich hat man bis auf Mahnungen und einen regen Schriftverkehr bisher in Ruhe gelassen. Alles ist in gespannter Erwartung auf den 14. September. Leider kann ich nicht selbst hin, ein lang geplanter Urlaub verschlägt mich in die Ferne nach Wangerooge.

Im letzten Schreiben der EWE steht:
Auf Vorlage einer prüffähigen Kalkulation haben Sie auch bei Anwendung des §315 BGB keinen Anspruch. Auch der Beschluss des Landgerichts Oldenburg vom 15.2.2006 - 9 T 137/06 - fordert dies nicht; er ist im übrigen durch Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 13.6.2006 aufgehoben worden

Als juristischer Laie stutzt man da: Kann ein Amtsgericht ein Urteil des Landgerichts aufheben?
Wer kennt das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 13.6.2006?

Offline RR-E-ft

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EWE
« Antwort #160 am: 01. September 2006, 20:45:43 »
Die Entscheidung des LG Oldenburg kann wohl nicht durch das Amtsgericht aufgehoben worden sein.

Wegen der behaupteten Entscheidung des Amtsgerichts wenden Sie sich vertrauensvoll an EWE.

In der Pressemitteilung des LG Oldenburg heißt es eindeutig:

Durch Beschluss vom 15.02.2006 (Az.: 9 T 137/06) hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg u. a. entschieden, dass der Kunde die Zahlung des vom Versorgungsunternehmen einseitig festgesetzten erhöhten Leistungsentgeltes mit der sog. Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung verweigern kann, solange das Versorgungsunternehmen dem Kunden nicht den Nachweis der Angemessenheit der Gebührenerhebung erbracht hat.

Der entsprechende Nachweis ist also eindeutig dem Kunden gegenüber  -und keinem sonst - zu erbringen.

Wenn EWE sich schon mit seinen Kunden auf eine juristische Diskussion einlässt, dann müsste man fragen, wie man auch noch die Rechtsausführungen in den Urteilen des LG Mannheim und OLG Karlsruhe wegzudiskutieren gedenkt, aus denen eindeutig wie klar hervorgeht, dass zum Nachweis der Billigkeit von Erdgaspreisen die Preiskalkulation offen zu legen ist:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=7E1F473221EB4D198733FCD514145507&docid=189307


Im konkreten Fall sei eine Billigkeitskontrolle der Preisbestimmung der Klägerin nicht möglich gewesen. Denn diese sei ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen, rügten die Richter. Die Klägerin hätte vortragen müssen, welche Kosten ihr durch die Belieferung der Beklagten entstanden seien. Auch hätte sie vortragen müssen, welchen Gewinn sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des aufgenommenen Kapitals mit dem der Beklagten berechneten Preis habe erzielen wollen. Die Darlegung, im Vergleich zu anderen Monopolunternehmen im Erdgasbereich unterdurchschnittliche Preise zu fordern, genüge diesen Anforderungen nicht. Schließlich sei es denkbar, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprächen, heißt es in der Entscheidungsbegründung.



Womöglich  trifft man dann auf die solche Aussage wie die, EWE sei aber doch gar kein Stadtwerk. Das gelte nur für Stadtwerke. Davon steht nichts in den Urteilen.....

Eine solche Diskussion ist vollkommen unbehelflich.

Offline jroettges

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EWE
« Antwort #161 am: 01. September 2006, 21:15:37 »
Vielen Dank Herr Fricke,

Nach den Diskussionen und den Entscheidungen der BNA zu den Netznutzungsentgelten scheint mir ein Satz aus dem Karlsruher Urteil besonders interessant "...Schließlich sei es denkbar, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprächen, heißt es in der Entscheidungsbegründung. " Wie wahr. Sie können es nie gewesen sein, denn sie waren und sind zumindest bezüglich des Anteils der NNE überhöht und damit unbillig!

Offline uwes

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EWE
« Antwort #162 am: 04. September 2006, 17:45:59 »
Hier kann man nach Auffassung der EWE nachlesen, dass man nun wirklich günstig ist. (Wirklich?)
Woher das AG Meppen diese unendliche Weißheit nimmt, wird aus der PM leider nicht deutlich.
http://www.ewe.de/363_6007.php?navpoint=10.30

Der Richter wurde wohl nicht über die Rechtsprechung im Detail aufgeklärt.

Löblich ist die Kenntnis der Politik von der aktuellen Rechtsprechung.:)
http://www.cdu-leer.de/presse2006kv/presse2006.htm
Dort unter:
CDU Kreistagsfraktion:
Dieter Baumann zum EWE-Kommentar über das Urteil des Amtsgerichts Leer:
„Gesamtlage der juristischen Auseinandersetzung sieht anders aus.“
14. August 2006

ist folgendes zu lesen:

„Wenn jetzt das Amtsgericht Leer zum 2. Mal in einer EWE-Gaspreisklage für die EWE entschieden hat, verkauft EWE-Chef Dr. Brinker dieses gleich als weiteren Erfolg, obwohl bundesweit immer mehr Obergerichte gegen die Versorger entscheiden. Dr. Brinker hat damit die Gesamtlage auf dem Feld der juristischen Auseinandersetzung völlig übersehen – oder will sie nicht zur Kenntnis nehmen.“ So kommentiert der CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzende und EWE-Kritiker Dieter Baumann, Moormerland die Pressemitteilung der EWE.
Das neuerliche Urteil des Amtsgerichts Leer sei so erwartet worden, da es vor etlichen Monaten schon einmal so entschieden habe, so Baumann. Viel wichtiger seien aber die sich inzwischen häufenden Urteile und Beschlüsse mehrerer Obergerichte, die teilweise die Geschäftsbedingungen der Versorger als rechtswidrig ansehen, teilweise die Offenlegung der Kalkulationen fordern und teilweise die Ungültigkeit der Preiserhöhungen zum Inhalt haben, betont Dieter Baumann.
„So lange wir kein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs vorliegen haben, sollte sich die EWE nicht sicher fühlen,“ erklärte der EWE-Kritiker.
Besonders ärgerlich sei in der Pressemitteilung der EWE die Erklärung Dr. Brinkers, die EWE sei kundenfreundlich und tue alles, um die Entwicklungen auf den Energiemärkten zumindest teilweise aufzufangen. Baumann: „Dass diese Äußerung falsch ist, beweist der im Strom- und Gasbereich erneut gestiegene Gewinn der EWE.“
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline biene

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EWE
« Antwort #163 am: 05. September 2006, 14:01:11 »
hallo zusammen,

kaum zurück - schon wieder negative Post :(

Die EWE hat immer noch nicht den Widerspruch von 2004 von uns akzeptiert - und uns eiskalt die überhöhte Rechnung "serviert" - inzwischen wurde es schon abgebucht - weil wir sonst den Sondertarif nicht bekommen .
und der nächste Hammer: - eiskalt wurde er Abschlag erhöht - obwohl das gar nicht nötig wäre! -
Sollte man erst die EWE schriftlich wg. Widerspruchs informieren oder gleich per Bankstorno machen - weil mir kaum noch Zeit bleibt....

Was meint ihr?

Übrigens - letztes Jahr haben sie die "Stornierung + Neuberechnung" nicht akzeptiert und haben zuzätzlich noch Mahnkosten draufgehauen - was ja auch nicht gestattet ist!

Gruß Biene

Offline Stefano

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EWE
« Antwort #164 am: 05. September 2006, 15:23:06 »
Ich habe der EWE schon lange die Einzugsermächtigung entzogen, läuft alles per Dauerauftrag.

 

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