Die Entscheidung des LG Oldenburg kann wohl nicht durch das Amtsgericht aufgehoben worden sein.
Wegen der behaupteten Entscheidung des Amtsgerichts wenden Sie sich vertrauensvoll an EWE.
In der Pressemitteilung des LG Oldenburg heißt es eindeutig:
Durch Beschluss vom 15.02.2006 (Az.: 9 T 137/06) hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg u. a. entschieden, dass der Kunde die Zahlung des vom Versorgungsunternehmen einseitig festgesetzten erhöhten Leistungsentgeltes mit der sog. Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung verweigern kann, solange das Versorgungsunternehmen dem Kunden nicht den Nachweis der Angemessenheit der Gebührenerhebung erbracht hat.Der entsprechende Nachweis ist also eindeutig dem Kunden gegenüber -und keinem sonst - zu erbringen.
Wenn EWE sich schon mit seinen Kunden auf eine juristische Diskussion einlässt, dann müsste man fragen, wie man auch noch die Rechtsausführungen in den Urteilen des LG Mannheim und OLG Karlsruhe wegzudiskutieren gedenkt, aus denen eindeutig wie klar hervorgeht, dass zum Nachweis der Billigkeit von Erdgaspreisen die Preiskalkulation offen zu legen ist:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=7E1F473221EB4D198733FCD514145507&docid=189307Im konkreten Fall sei eine Billigkeitskontrolle der Preisbestimmung der Klägerin nicht möglich gewesen. Denn diese sei ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen, rügten die Richter. Die Klägerin hätte vortragen müssen, welche Kosten ihr durch die Belieferung der Beklagten entstanden seien. Auch hätte sie vortragen müssen, welchen Gewinn sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des aufgenommenen Kapitals mit dem der Beklagten berechneten Preis habe erzielen wollen. Die Darlegung, im Vergleich zu anderen Monopolunternehmen im Erdgasbereich unterdurchschnittliche Preise zu fordern, genüge diesen Anforderungen nicht. Schließlich sei es denkbar, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprächen, heißt es in der Entscheidungsbegründung.Womöglich trifft man dann auf die solche Aussage wie die, EWE sei aber doch gar kein Stadtwerk. Das gelte nur für Stadtwerke. Davon steht nichts in den Urteilen.....
Eine solche Diskussion ist vollkommen unbehelflich.