@Thomas Fricke: Danke für den Rat, aber ich verstehe schon was Abschlagszahlungen sind. Was mir komisch vorkommt ist folgendes.
Ich habe, laut Musterbrief, die EWE gebeten mir meinen geschätzten Verbrauch mitzuteilen, sonst würde ich davon ausgehen, daß der geschätzte Verbrauch den der letzten Abrechnung entspricht. Ich habe weiter darauf hingewiesen, daß meine derzeitigen Abschlagszahlungen den Verbrauch für letztes Jahr gedeckt hatten zu den Preisen von Juni 2005 (aber nicht zu den geforderten Preisen). Genauer gesagt, zu den alten Preisen habe ich ein Guthaben von 12 Euro. Ich habe sie gebeten mir diesen zu überweisen, und gesagt ich würde den alten Abschlag, der den Jahresverbrauch zu den Preisen von Juni 2005 deckt, bei unveränderten Verbrauch weiterzahlen.
Darauf hin bekam ich einen Brief mit den Wortlaut:
"die Änderung Ihrer Vertragsdaten bestätigen wir wie folgt: Aufgrund der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung bzw. der erforderlichen Anpassung an den tatsächlichen Energieverbrauch berechnen wir Ihnen für die Zeit bis zur nächsten Abrechnung monatlich folgende Abschlagsbeträge..."
Die Abschläge die in diesem Brief angegeben sind, sind genau die, die ich jetzt zahle, die aber nur die Kosten des Jahresverbrauches zu den Preisen von Juni 2005 decken, nicht den jetzigen Preisen. Das sollte der EWE doch klar sein, oder? Diese Abschläge liegen nämlich um 25% unter den Neuen die sie in ihrer Jahresabrechnung forderten. Der Wortlaut des Briefes, besonders das Wort "Vereinbarung" deutet daher darauf hin, daß die EWE bereit ist mir zu erlauben nur den Gaspreis von Juni 2005 zu zahlen. Oder mißverstehe ich da etwas? Es wäre schon interessant wie ein Gericht diesen Brief interpretieren würde.