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Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 162535 mal)

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Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #210 am: 09. März 2007, 11:01:19 »
Sicher ein hochinteressantes Urteil, das Entega einmal mehr unter Druck setzt. Ich denke aber, dass e-ben von Anfang an auf eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt ist. Das Unternehmen zielt mit seiner Dumpingpreis-Politik vor allem gegen den lokalen Entega-Rivalen GGEW. Sollte es e-ben gelingen, der GGEW genügend Kunden abzuwerben, um sie in echte Schwierigkeiten zu bringen, wird e-ben eines schnellen Todes sterben. Offensichtlich reichen die Gruppengewinne der HEAG (insbesondere aus überzogenen Entega-Preisen generiert) aus, um sich solche Spielchen leisten zu können.

Gruß

Napez

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #211 am: 09. März 2007, 11:39:19 »
Nach Auffassung der Kanzlei Becker Büttner Held soll das Urteil das Ende von Dumpingpreisen bedeuten.

Dort ist man also der Auffassung, dass das Urteil in der Berufung halten wird.

Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #212 am: 09. März 2007, 16:14:38 »
Entega will aber - "im Sinne der Verbraucher"     :roll:  - in Berufung gehen. So wird es zumindest auf der Firmenhomepage angekündigt:

Entega, so der Geschäftsführer Karl-Heinz Koch, werde nun gegen das Urteil Berufung einlegen, um den Sachverhalt letztinstanzlich klären zu lassen. Karl-Heinz Koch: "Wir wollen damit einen Beitrag zur Herstellung eines funktionierenden Wettbewerbs leisten – auch im Sinne der Verbraucher."

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #213 am: 09. März 2007, 20:52:20 »
Ja nee, is klar. Die sind ja so gut zu uns :lol:

Sven

Offline Kaktusfreund

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #214 am: 14. März 2007, 20:25:33 »
"Im Sinne der Verbraucher"  muß entega jetzt wohl Rückstellungen bilden, bis die Sache endgültig (hoffentlich verbraucherfreundlich  :wink: ) geklärt ist. Bekommen wir Verbraucher in solchen Fällen dann eigentlich die zuviel gezahlten Beträge mit Zinsen zurück?

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #215 am: 14. März 2007, 20:32:17 »
@Kaktusfreund

Weiter träumen.... Von freiwilliger Rückzahlung mit Zinsen. :roll:

Wer nicht klagt, bekommt sowieso nichts freiwillig zurück.

Bis die Sache durch alle Instanzen rechtskräftig entschieden ist, sind die Rückforderungsansprüche wohl schon verjährt....

Deshalb:

Gar nicht erst zuviel zahlen, sonden - wo möglich - konsequent kürzen.

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #216 am: 19. März 2007, 13:53:50 »
Entega erhöht Strompreise:

http://www.energate.de/news/88261

Dabei sind die Großhandelspreise für Strom in den letzten Monaten beträchtlich gesunken, so dass E.ON und RWE bereits Preissenkungen in Aussicht gestellt haben.

http://www.finanztreff.de/ftreff/popup_news_druck.htm?id=26963966&sektion=topthemen&awert=&u=0&k=0

Zu den Gaspreisen hier lesen:

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2752390


Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #218 am: 20. März 2007, 08:16:12 »
Hallo Zusammen,

vor kurzem habe ich meine Jahresabrechnung für Strom erhalten. Hier wurde ab Herbst letzten Jahres der Clevertarif angewendet, obwohl ich einem Wechsel widersprochen habe. Interessanterweise war der Arbeitspreis in der Abrechnung aber niedriger als der alte Preis und niedriger als der für den Clevertarif angekoündigte Arbeitspreis. Jetzt wurde ja aber eine Erhöhung für Mai angekündigt und das passt mir aufgrund der allgemein sinkenden Strompreise nun wirklich nicht.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Nochmal dem Clevertarif widersprechen (Tarifwechsel wurde per Einschreiben widerrufen)? Ist der Clevertarif ein Sondertarif, dem ich nun irgendwie zugestimmt und somit den Preis akzeptiert habe? Oder soll ich Widerspruch nach 315 einlegen und dann einfach bei der nächsten Jahresabrechung eine Gegenrechnung mit den Preisen der jetzigen Abrechnung erstellen?

Grüße
Svenschmi

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #219 am: 20. März 2007, 09:47:57 »
Habe am Samstag auch meine Stromabrechnung bekommen. Ich habe rein vorsorglich per Fax (mit Sendebericht) gemäß §315 widersprochen und warte mal ab.

Ferner habe ich der Entega untersagt, die (recht geringfügige) Nachforderung abzubuchen und meine monatl. Vorauszahlungen zu erhöhen. Die aktuelle Vorauszahlung würde nämlich bei gleichbleibendem Verbrauch ausreichen.

Da will sich die Entega wieder mal einen Kredit auf Kosten ihrer Kunden verschaffen ...

VG
Regina

P.S.
Sind in Eurem Gebiet auch Leute unterwegs, die (angeblich?) den Gasanschluss prüfen wollen?

Es stand gestern nämlich jemand bei uns unangemeldet vor der Tür. Er hatte einen Dienstausweis von der Entega (naja, Dienstausweise kann man auch fälschen ...) und meinte, er müsse den Anschluss prüfen, da wo er ins Haus kommt. Aktuell online finde ich nichts, dass solche Prüfer von der Entega zur Zeit unterwegs sind.
Ist das also in Ordnung? Und soll ich den reinlassen, wenn er am Mittwoch wieder kommt (er konnte aktuell nicht an den Anschluss, da völlig zugestellt) ?

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #220 am: 22. März 2007, 12:35:48 »
Hallo,

heute habe ich die Gasrechnung bekommen und bin fleißig am Nachrechnen und Aufrechnen ...

Die scheinen die Rabatte irgendwie falsch berechnet zu haben, ich komme immer auf andere Summen. Kann mir da mal jemand die korrekte Rechenformel sagen?
also 15 Euro (bzw. 30 Euro) anteilig für 2 Verträge und xxx Tage:
15 geteilt durch 365 Tage mal die Verbrauchstage (in meinem Fall 217, Rabatt gilt ja erst seit Zwangs-Tarifumstellung) ???

das hieße aber, die geben nicht PRO Vertrag 15 Euro Rabatt sondern 15 Euro Rabatt für beide zusammen ... (wenn Einzugsermächtigung erteilt war).
äußerst undurchsichtig ...
außerdem habe ich der Zwangsumstellung auf den Tarif sowieso widersprochen.

Ferner haben sie einen sehr üblen Fehler gemacht:

Sie haben auch für die Gaslieferung in 2006 die höhere MwSt. berechnet.
Für Lieferungen und Leistungen, die noch im Jahr 2006 erfolgt sind, darf jedoch nur 16 % MwSt. berechnet werden ...
Maßgeblich ist immer Zeitpunkt der Leistung.


Beweis:
Zitat
Ab wann tritt die Umsatzsteuererhöhung in Kraft?
Mit Beginn des neuen Jahres, am 01.01.2007 0.00 Uhr (nach dem 31.12.2006), gilt der erhöhte Steuersatz von 19%. Maßgebend für die Anwendung des Steuersatzes ist dabei der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungsstellung an. Alleine der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung
von hier: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/177.html

Hier könnte also jeder - auch diejenigen die anderen Tarifen zugestimmt haben - einen Widerspruch einlegen.

Wäre dies evtl. auch ein Fall für den Verbraucherschutz und die Steuerbehörden? Hier wird ja großangelegt und ungerechtfertigt Geld des Kunden gescheffelt ...

Nachforderung an mich gemäß aktueller (falscher) Rechnung: Über 600 Euro.

Das alles beweist mir wieder mal:
Entega Clever - Tarif?
alles andere als clever


Bezüglich des Anrufs wegen der Umfrage kam ein recht langes Antwortschreiben der Entega, in dem viel drumrumgeredet wird, aber im Grunde meine Fragen nicht beantwortet werden. Wegen anderer Verpflichtungen habe ich mich nicht weiter drum gekümmert. Dieses Schreiben zeigt wie sehr versucht wird, den Kunden zu täuschen und alles schönzureden, bloß um den eigenen Vorteil und einen guten Ruf zu erreichen bzw. zu behalten.

VG
Regina

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #221 am: 22. März 2007, 22:35:34 »
@Regina***,

schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung gemäß § 30 AVBGasV einlegen.

Damit ist zunächst keine Forderung fällig.

Die offensichlichen Fehler kurz erläutern und dass Sie auf eine neue Rechnung warten werden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #222 am: 22. März 2007, 23:28:06 »
Hallo Cremer,

habe mich jetzt nochmal durch die Gasrechnung gequält ...
also MwSt. ist doch korrekt berechnet, allerdings ist das alles sehr chaotisch und unübersichtlich.
(ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...)

Was mir noch unklar ist:
Die Entega berechnet die Zählerstandsdifferenz mit einem Faktor, was dann als Ergebnis den kW-Verbrauch ergibt.

In der Rechnung 2006 ist der Faktor mit 10,663 angegeben und berechnet.
In der Rechnung 2007 ist der Faktor erhöht auf 10,671.

Wie wird dieser Faktor festgelegt?
Warum kann sich dieser Faktor ändern, wenn der Zähler derselbe geblieben ist und das Gas ja auch unverändert ist?

Außerdem berechnen die seit Zwangsumstellung in den Clever-Tarif zusätzlich eine Erdgassteuer. Ich nehme mal an, dass diese Erdgassteuer im alten Tarif im Grundpreis enthalten war (käme auch ungefähr vom Betrag her hin). Sollte ich diesen Punkt nochmal explizit in  meinem Widerspruch erwähnen?

Danke und VG
Regina

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #223 am: 22. März 2007, 23:44:03 »
@Regina***,


Unter diesem Faktor versteht man den Brennwert, also die Umrechnung vom m³ auf kWh.

Dieser ist abhängig von mehreren Faktoren.

Bitte Suchfunktion nutzen bzw. googeln.
MFG
Gerd Cremer
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Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #224 am: 24. März 2007, 11:38:23 »
Hallo nochmal.
Wie schon beschrieben hatte ich dem Wechsel zum Clever-Tarif widersprochen und wurde in der Jahresabrechnung trotzdem darin eingestuft.
Eigentlich hat es mich nicht weiter gestört, weil der Arbeitspreis, anders als damals beworben, mit netto 10,76ct nämlich ca. 80ct unter dem bisherigen Tarif liegt.
Heute kam aber eine Ankündigung, dass ab 1.Mai der Arbeitspreis des Clevertarifs auf netto 15ct. angehoben wird. Das wären ca. 40% Erhöhung.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Den nicht durchgeführten Widerspruch des Clevertarifs durchsetzen, Widerspruch nach §315 und den bisherigen Arbeitspreis für die nächste Jahresabrechnung nehmen?
Oder den Clevertarif, der im Herbst letzten Jahres angeboten wurde einfach akzeptieren, Widerspruch nach §315 und den Arbeitspreis der jetzigen Jahresabrechnung für die nächste heranziehen?

Gruß
Sven

 

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