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Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 162530 mal)

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Offline nub

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #195 am: 06. Februar 2007, 09:59:07 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@nub

Ihre andernorts geäußerte Meinung, ich hätte jemanden bewertet, geht fehl. Warum sollte ich auch ?!

Man kann den Versorger hinsichtlich § 315 BGB auf folgendes Urteil verweisen, das dort bekannt sein sollte:

Entega Urteil OLG Karslruhe / PDF

Aus diesem Urteil ergibt sich eigentlich schon alles.


Vielen Dank für Ihre Hilfe, aber ich verstehe das Urteil einfach nicht.

Danke an alle, ich werde wohl wirklich einen Anwalt konsultieren müssen, der sich meinen Fall genauer anschaut.
Leider habe ich für den Bereich 6 keinen gefunden. Kennt jemand hier im Rhein/Main Gebiet einen Anwalt?

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #196 am: 06. Februar 2007, 13:30:16 »
@nub

Vielleicht sollte man das Urteil einfach von Passage zu Passage ganz langsam durchgehen und dann überlegen, welche Passage man ganz konkret noch nicht verstanden hat, um ggf. nochmals eine entsprechende Frage nur zu diesem konkreten Punkt anzubringen.

Offline nub

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #197 am: 06. Februar 2007, 15:08:48 »
Zitat von: \"Cremer\"
@nub,

Sie schrieben:
Zitat
1) 2)Ich habe mit meiner Unterschrift freiwillig im Juli 2006 den Tarif gewechselt, von Basis auf Clever. Widerspruch habe ich im Januar 2007 eingelegt und damit gleichzeitig den Clever Sondertarif gekündigt. Mein Widerspruch gründet sich nur auf die fetten Nachzahlungen, nicht auf den monatlichen Abschlag.


Es ist m.E. gerundsätzlich ein Fehler, wenn man Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt hatte, den Tarif freiwillig zu wechseln.

Damit erkennt man die Bdingungen des Versorgers an.


ja, ich weiß, habe aber herausgefunden, dass ich nur telefonisch in den Clever Tarif gewechselt bin, also laut der Info hier im Board, noch Tarifkunde bin.

 
Zitat
@nub

Vielleicht sollte man das Urteil einfach von Passage zu Passage ganz langsam durchgehen und dann überlegen, welche Passage man ganz konkret noch nicht verstanden hat, um ggf. nochmals eine entsprechende Frage nur zu diesem konkreten Punkt anzubringen.

Ist es also richtig, dass die Klägerin, also der Gaslieferant, den Prozess verloren hat, sogar dann noch in der Berufung?

Zitat
Probleme könnten hier vielleicht dadurch entstehen, dass man Ihnen nachsagen könnte, Sie hätten deshalb gekündigt um dann anschließend trotz Kenntniss der Grundversorgungstarife auf 0 zu kürzen....

 ...Ein Widerspruch erfolgt nicht gegen eine Nachforderung. Eine Nachforderung ist nur gegebenenfalls Anlaß für einen Widerspruch.


Meinen Sie jetzt die erste Kündigung, also von Basis zu Clever?

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #198 am: 06. Februar 2007, 16:47:00 »
@nub

Zitat
Ist es also richtig, dass die Klägerin, also der Gaslieferant, den Prozess verloren hat, sogar dann noch in der Berufung?


Nun haben Sie das Urteil ja doch noch richtig verstanden. :wink:

Offline eislud

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #199 am: 06. Februar 2007, 20:42:46 »
@nub
Ich meinte Ihre letzte Kündigung des Clever Tarifes.

Einen Sondervertrag selbst zu kündigen, um sich dann anschließend grundversorgen zu lassen, §315 einzuwenden und auf 0 zu kürzen, ist nicht empfehlenswert.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4621  

Gruss eislud

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #200 am: 20. Februar 2007, 10:19:29 »
Hallo zusammen,

seit kurzem gibt es mit "E WIE EINFACH" (EON-Tochter) einen neuen Mitbewerber im Gebiet der Entega-Geschädigten. Sieht auf den ersten Blick zumindest interessant aus. Günstiger als GGEW (als Entega sowieso, wer hätte das gedacht) und ohne lange Vertragsbindung. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder liebäugelt mit dem Wechsel? Möglicherweise ist das aber auch - wie wohl bei e-ben - eine temporäre Aktion mit dem Ziel der Mitbewerberverdrängung. Sind die erstmal abgeschossen, steigen die Preise wieder. Mich würden mal andere Meinungen dazu interessieren.

Danke und Gruß

Napez

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #201 am: 28. Februar 2007, 21:27:47 »
Hallo liebe Mitstreiter,

nach 6 Monaten hat Entega scheinbar mal wieder einen Mahnlauf gestartet.
Zusätzliche Mahngebühren und die üblichen Floskeln (§315 ist, wie viele Gerichtsurteile beweisen, ausgeschlossen; Dies kann nur für Monopolisten angewendet werden).
Neu ist eine Frist für den Zahlungseingang, da man sich sonst vorbehält, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Da dies ja wohl die übliche heiße Luft ist, stellt sich mir nun die Frage, ob ich darauf überhaupt noch reagieren soll? Habe schon zweimal die Mahnungen beantwortet und die Unrechtmäßigkeit dieser und der Mahngebühren erwähnt. Soll ich dies nun wieder machen oder einfach abwarten. Spart ja auch Porto ;-)

Gruß
Sven

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #202 am: 01. März 2007, 07:53:03 »
Ich habe auch schon mehrfach Mahnungen von Entega bekommen, auch mit Fristsetzung und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Am besten ignorieren. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, was ich für äußerst unwahrscheinlich halte, sofort widersprechen. Das Risiko für Entega, durch einen selbst angestoßenen Prozess doch noch die Hosen `runter lassen zu müssen, ist unkalkulierbar.

Nur nicht unterkriegen lassen!

Gruß

Napez

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #203 am: 01. März 2007, 20:42:56 »
Wenn ich mich nicht irre, hat oder wird die Entega auch die Grundpreise erhöhen. Wenn ich dann meine 2te Gegenrechnung nach Arbeitspreis von 2004 erstelle, welchen Grundpreis kann ich dann anwenden? Muss ich den neuen akzeptieren oder kann ich gegen diese Erhöhung auch Widerspruch einlegen und den alten zahlen? Dieser entspricht doch ebenfalls einer einseitigen Preisfestsetzung, oder?

Gruß
Sven

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #204 am: 01. März 2007, 21:46:11 »
@svenschmi,

natürlich gilt dies auch gegen die Grundpreis-erhöhungen,

also alten Preis nehmen
MFG
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Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #205 am: 02. März 2007, 00:21:21 »

Offline RR-E-ft

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« Antwort #206 am: 07. März 2007, 16:46:35 »

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #207 am: 07. März 2007, 18:56:22 »
Von wegen

"Entega sei gegenüber der E-ben nicht weisungsbefugt"

Wer\'s glaubt wird seelig  :D  :D  :D  :D
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #208 am: 07. März 2007, 19:06:15 »
@Cremer


Zitat von: \"Cremer\"
Von wegen

"Entega sei gegenüber der E-ben nicht weisungsbefugt"

Wer\'s glaubt wird seelig  :D  :D  :D  :D


Es kommt - wie so oft - nicht auf das oder den Glauben an.

Für die Frage der Weisungsgebundenheit kommt es auf die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung an, also auf die Gesellschafterstellung und den Gesellschaftsvertrag.

Immerhin handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, also eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender und geschäftsführungsbefugter Gesellschafter selbst eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (Komplementär- GmbH).

Aber möglicherweise wurden sowohl die Gesellschafterlisten als auch die Gesellschaftsverträge bereits studiert und besteht deshalb ggf. ein Grund für die öffentliche Abgabe eines Glaubensbekenntnisses oder ein Feixen...

Offline rockzipfel

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #209 am: 08. März 2007, 10:05:16 »
Schön, dass die Energieversorger nicht alles mit uns machen können.

Artikel im Darmstädter Echo von heute:


Zitat
„Urteil ist ein Knüller“
Zwei Einfamilienhausbesitzer hatten wegen Preisspaltung geklagt
 
FRANKFURT/DARMSTADT. Die Entega, Vertriebstochter der Heag Südhessische Energie AG (HSE/Darmstadt), darf von ihren Kunden keine höheren Erdgaspreise verlangen als ihr Schwesterunternehmen E-Ben (Bensheim).
...

Eine Berufung wurde zugelassen, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Az: 2-06 O 476/06 und 2-06 O 469/06).

7.3.2007

 

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