Prozessauftakt in Potsdam.
Die Kläger haben ihren Antrag erweitert und konkretisiert.
Nunmehr soll festgestellt werden, dass diese nicht verpflichtet sind, für den Gasbezug nach dem 01.11.2004 höhere Preise zu zahlen verpflichtet sind, als die welche bis zum 31.10.2004 bei der EMB galten (genaue Aufstellung EMB Klassik mit Bestpreis- Abrechnung), zudem zukünftige einseitige Preiserhöhungen für die Kläger nur verbindlich sind, wenn die EMB auch deren Billigkeit nachvollziehbar und prüffähig nachgewiesen hat.
Die Kläger wiesen darauf hin, dass die Erdgasimportpreise vom Mai 2003 bis zum Januar 2006 ausweislich der amtlichen BAFA- Statistik lediglich von 1,30 Cent/ kWh (netto) auf 1,94 Cent/kWh (netto), also um 0,64 Cent/ kWh (netto) gestiegen sind, die EMB ihre Arbeitspreise demgegenüber in mehreren Schritten vom 01. November 2004 bis zum 01.01.2006 um 1,55 Cent/ kWh (netto) erhöht habe.
Dies entspräche einer Preiserhöhung beginnend ab November 2004 in 14 Monaten und vier Schritten um ca. 42 Prozent.
Wie einem von der EMB im Prozess vorgelegten Zeitungsbericht aus dem Handelsblatt vom 16.03.2006 "Furcht vor Engpässen verteuert britisches Gas" entnommen werden konnte, hatten demgegenüber die Haushaltskunden in Großbritannien in 30 Monaten eine Preiserhöhung um 45 Prozent hinzunehmen, und haben immer noch weit günstigere Gaspreise.
Auf der Insel hatten ein unerwartet rascher Rückgang der eigenen Produktion, nicht genügende Lagerkapazitäten und Lieferverträge, eine ungewöhnliche Kälte, Kapazitätsengpässe in der Leitung durch den Ärmelkanal und der Ausfall der größten Gaslagerstätte nach einem Feuer die Angst vor einer Verknappung ausgelöst und somit zu den Preiserhöhungen geführt.
Die Kläger könnten nicht erkennen, welche Katastrophen demgegenüber wohl bei der EMB eine solche Preiserhöhung bewirkt haben könnten.
Die anwesenden Pressevertreter scheinen diesen Verfahrensgang nicht ganz nachvollzogen zu haben. Mit einer Entscheidung hatte im frühen ersten Termin niemand gerechnet. Auch wurde der Rechtsstreit nicht etwa vertagt.
Die EMB verweigerte die Verhandlung über den neu gestellten Antrag gerade nicht, sondern ließ sich darauf ein.
Für eine Stellungnahme darauf benötige sie jedoch zwei volle Monate Zeit.
Die MAZ berichtete wie folgt:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10719005/485072/Bunte Bilder gab es im RBB- Fernsehen. Dieses berichtete, dass Gericht wolle am 27.09.2006 eine Entscheidung treffen, worunter man sich vieles vorstellen kann:
http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/wirtschaft/beitrag_jsp/key=news4291989.htmlNach einer Aussage der EMB in dem Prozess können Verbraucher nur davor gewarnt werden, Abschläge und Rechnungsbeträge nicht entsprechend zu kürzen:
Sollte die Klage Erfolg haben und andere Kunden deshalb Rückerstattungsanprüche geltend machen, wolle man diesen gem.
§ 814 BGB entgegenhalten, dass sie aufgrund der Berichte in der Presse über überhöhte Gaspreise und den Empfehlungen der Verbraucherzentralen davon gewusst hätten, dass die Preise zu hoch sind und sie deshalb mit Rückforderungen ausgeschlossen seien.
Eine klare Ansage an alle Brandenburger, die jetzt erst recht ihre Rechte sichern müssen, um nicht auf Dauer das Nachsehen zu haben.
Eine solche Unverfrorenheit ist einem wirklich bisher selten begegnet.
EMB behauptete gar, Gaskunden könnten bei Preiserhöhungen problemlos wechseln und erhielten dann ggf. auch bereits gezahlte Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss zurück.
Wohl einmalig in Deutschland.
Auf solche Aussagen kann man jedoch- wie auf viele Aussagen von Gasversorgern vor deutschen Gerichten - nichts geben.
Wer seine Chance nutzen möchte, sollte sich schnelltsmöglich rechtsverbindlich schriftlich bestätigen lassen, dass er im Falle einer Kündigung anlässlich einer Preiserhöhung die gezahlten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss zum vorgelagerten Gasnetz vollständig
zurückgezahlt bekommt.
Neukunden sollten von Anfang an an die Absicherung durch eine solche rechtsverbindliche Erklärung denken, wo eine solche verweigert wird, die Sache mit dem Gasanschluss lieber noch einmal überdenken.
Mit dieser Option kann und sollte man dann wohl wirklich in anderen Energieträgern, die zukünftig nicht so dramatischen Preisschüben ausgesetzt sind, sein Glück versuchen.
Möglicherweise schaut EMB dann irgendwann in ihre leere Röhre.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt