Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 279583 mal)

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Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #435 am: 12. März 2007, 15:22:09 »
@cybermary,

Bei Abschluss des speziellen Sondervertrages "M-Erdgas-R" gibt es keine Möglichkeit des Widerspruches nach § 315 BGB.

deshalb ist davon abzuraten.
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Gerd Cremer
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Offline cybermary

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Stadtwerke München
« Antwort #436 am: 12. März 2007, 19:06:54 »
@Cremer,

wogegen kann ich eigentlich wiedersprechen? Ich bin letztes Jahr in meine Wohnung gezogen und habe von März bis Aug denselben monatlichen Abschlag für Gas wie die Vormieter bezahlt (110 €). Nach meiner Abrechnung im Aug/Sept zahle ich nun einen Abschlag von 185 € (zuzüglich einer satten Nachzahlung). Zur Info: Wir wohnen hier nur zu zweit!

Seitdem beobachte ich den Verbrauch und kann nichts unnatürliches feststellen. Auch sind wir mit unseren Abschalgszahlungen weit im Plus (momentan mit ca. 300€ und die Heizperiode geht langsam zu Ende).

Wenn ich das Forum hier lese, dann gibt es Leute, die die Abrechnungen der Stadtwerke anzweifeln. Ich bin vorher nie auf die Idee gekommen, dass der Grund für die hohe Abrechnung nicht bei mir liegt. Welche Möglichkeiten habe ich das prüfen zu lassen?

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #437 am: 12. März 2007, 22:24:06 »
@cybermary,

bitte informieren Sie sich hier im Forum, auch die Beiträge mit "wichtig".

Kurzgesagt:

Schriftlich dem Versorger mitteilen, dass die Abschläge gegenüber dem Verbrauch zu hoch sind und Sie eine satte Rückzahlung erwarten würden.

Deshalb kürzen Sie die Abschläge, oder 2 Abschlagzhalungen vor Jahresende nochmals eine Hochrechnung des Verbrauchs anhand der Gradtagzahlen erstellen und dies dann dem Versorger mitteilen, dass Sie die letrzten Abschläge wegen Überzahlung nicht leisten werden.

Sofern Sie gegen die Preissteiegerungen als auch gegen die Preishöhe ansich Widerspruch einlegen wollen, bitte auch unter www.energiepreise-runter.de informieren.

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
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Gerd Cremer
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Offline HannesW

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Stadtwerke München
« Antwort #438 am: 14. März 2007, 23:00:32 »
Hallo in die Runde,
auch ich habe das Angebot "Vertrag M-Erdgas R" bekommen und es zum Anlass genommen, mal wieder meine Excel-Tabelle aufzufrischen. Herausgekommen ist folgender Vergleich der Anbieter.

Grundannahme: 42.000 kWh Verbrauch im Jahr, Versorgung in der Region München, Preise ab 1. April 2007:

SWM, Vollversorgertarif (für Region)
Grundpreis brutto/Monat: 9,67 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0616 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.703,24 €

SWM, M-Erdgas R (für Stadt)
Grundpreis brutto/Monat: 9,67 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0587 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.581,44 €

E wie einfach
Grundpreis brutto/Monat: 18,47 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0573 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.628,24 €

E.ON BestpreisGas Stufe 4
Grundpreis brutto/Monat: 19,04 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,05296 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.452,80 €


Ergebnis: Stadtwerke am teuersten, E.ON am günstigsten. Immerhin fast 10 Prozent Preisunterschied. Das dürfte auch für "Verbrauch in der Stadt München" das gleiche Ergebnis ergeben.

Ich werde wohl Stadtwerke kündigen und zu E.ON wechseln.

Frage mich allerdings, ob ich (habe 2005 Unbilligkeit geltend gemacht), mit dem Anbieterwechsel meine Position gegenüber den Stadtwerken schwäche.

Offline HHeinz

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Stadtwerke München
« Antwort #439 am: 15. März 2007, 00:43:48 »
Hallo HannesW,
Bei Eon können Sie evtl. zukünftig keinen erfolgreichen Widerspruch gegen die Preise erheben. Wenn Sie bereits seit 2005 zu den Rebellen gehören so sollten Sie aktuell in einer komfortablen Position sein, es sei denn Sie rechnen damit, daß der Versorger seine "Ansprüche" erfolgreich vor Gericht durchsetzt.
Irgendwo im Forum habe ich mal einen Kommentar gelesen das es manche Versorger gar nicht mögen wenn man sich vom Acker macht. Aber den Beitrag finde ich nicht mehr und ich habe Ihn damals auch nicht ganz verstanden.

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #440 am: 15. März 2007, 07:23:53 »
Zitat von: \"HHeinz\"
[...]Irgendwo im Forum habe ich mal einen Kommentar gelesen das es manche Versorger gar nicht mögen wenn man sich vom Acker macht. Aber den Beitrag finde ich nicht mehr und ich habe Ihn damals auch nicht ganz verstanden.


Die SW//M zählen beim Strom zu den Versorgen die einen Wechsel der Kunden gar nicht mögen.....
So versucht man mit mittlerweise in der dritten "Abrechungssaison" den Strom zu berechnen, den ich von einem anderen Anbieter beziehe...  :shock:
Viele Schreiben und Bestätigungen konnten daran leider nichts ändern...

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #441 am: 15. März 2007, 11:49:00 »
@Elch

Das kann an einer Anhänglichkeit der Stadtwerke liegen oder daran, dass diese zu sehr darauf vertrauen, die Kunden gebunden zu haben.

Man sollte sich indes vergewissern, dass der neue Lieferant abrechnet und man dessen Rechnungen bezahlt, damit man nicht wegen Wegfalls des neuen Lieferanten ggf. doch einmal in der Ersatzbelieferung landet.

Offline forsammy

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Stadtwerke München
« Antwort #442 am: 22. März 2007, 11:52:54 »
Hallo,
hatte mich jetzt einige Zeit lang ausgeklinkt, weil ich auf den Termin der Sammelklage gewartet hatte. Von unserem Anwalt kam eigentlich nur die Info, dass der Termin nicht stattfinden wird und dass er sich wieder meldet... warum wurde der Termin eigentlich gekippt (hab jetzt die letzten 3 Monate nachgelesen, bin aber nicht schlauer) und weis man schon, wie es weitergeht?
Das tolle Angebot der Stadtwerke habe ich auch erhalten, werde es aber, wie auch schon die letzten "Mahnungen" wie angekündigt ignorieren.
Danke und Grüße

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #443 am: 24. März 2007, 20:10:12 »
In einem früheren Brief (weiter oben habe ich davon berichtet) hatten die SWM behauptet:
Zitat
Da wir uns sicher sind, dass die Gerichte die Berechtigung unserer Forderungen bestätigen, haben wir bei einer Anzahl von Kunden das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben. Einige Fälle sind bereits zu unseren Gunsten abgeschlossen.

Ich habe sie daraufhin aufgefordert, mir die entsprechenden Urteile oder ähnliches zu nennen.
Die Antwort war nur die gleiche Scheiße wie immer, die Aufforderung haben sie ignoriert.
Nur wieder die Androhung, alles gerichtlich durchsetzen zu wollen, und der Hinweis, dass mit dem Beschluss des LG München I vom 9.6.2006 (AZ 30T9871/06) bewiesen wäre, dass ihre Gaspreiserhöhungen der Biiligkeit entsprächen und zur Sperre berechtigt wären. Dass ich immer ausdrücklich auf diue Unbilligkeit des Gesamtpreises hinweise, ignorieren sie geflissentlich. Die halten alle Kunden für doof.

Einfach lächerlich!

Dass die Sammelklage anscheinend ins Stocken geraten ist, war ja fast zu erwarten - ist aber auch egal, hätte ja eh nichts gebracht.

Ich warte weiter ab und zahle weiterhin meine 25 ct/m³. Von mir aus kann alles so blieben wie es ist.  :D

ciao,
sh
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Offline Kampfzwerg

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Stadtwerke München
« Antwort #444 am: 24. März 2007, 20:29:44 »
Zitat von: \"superhaase\"
Ich habe sie daraufhin aufgefordert, mir die entsprechenden Urteile oder ähnliches zu nennen.
Die Antwort war nur die gleiche Scheiße wie immer, die Aufforderung haben sie ignoriert.
Nur wieder die Androhung, alles gerichtlich durchsetzen zu wollen, und der Hinweis, dass mit dem Beschluss des LG München I vom 9.6.2006 (AZ 30T9871/06) bewiesen wäre, dass ihre Gaspreiserhöhungen der Biiligkeit entsprächen und zur Sperre berechtigt wären. Dass ich immer ausdrücklich auf diue Unbilligkeit des Gesamtpreises hinweise, ignorieren sie geflissentlich. Die halten alle Kunden für doof.

Einfach lächerlich!

Also sind unsere "Befürchtungen" bzgl. eines Bluffs, wie erwartet, doch wohl voll bestätigt worden!
Ist doch auch schön zu erfahren :lol:
Die Ignoranz bzgl. des "Gesamtpreises" ist normal, die Antwort-Textbausteine sind halt inzwischen immer noch nicht modifiziert.
Also nicht aufregen :)
Und dass wir nicht doof sind, werden sie wohl irgendwann schmerzhaft realisieren müssen :wink:

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #445 am: 24. März 2007, 21:25:27 »
Zitat von: \"Kampfzwerg\"
Die Ignoranz bzgl. des "Gesamtpreises" ist normal, die Antwort-Textbausteine sind halt inzwischen immer noch nicht modifiziert.

Das glaube ich indes nicht.
Vielmehr ist es so, dass sie diesen Punkt bewusst ausblenden oder übergehen, da sie auf dieser Argumentationsschiene kein einziges Urteil zu ihren Gunsten vorweisen könnten, ja nicht einmal "oberflächlich vernünftg" argumentieren könnten.

Wirklich aufregen tue ich mich übrigens nicht - bin eher amüsiert...  :lol:
Übrigens bin ich schwer am überlegen, ob ich bald von meinen 25 ct/m³ auch um 15% runtergehen sollte - schließlich sind die Gas-Beschaffungskosten gesunken, wie die SWM ja selbst zugeben. Nicht dass ich irgendwann doch noch mehr zahle, als gerechtfertigt wäre - darüber würde ich mich vielleicht irgendwann richtig ärgern ;)

ciao,
sh
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Offline Kampfzwerg

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Stadtwerke München
« Antwort #446 am: 24. März 2007, 21:40:21 »
Zitat von: \"superhaase\"
Das glaube ich indes nicht.
Vielmehr ist es so, dass sie diesen Punkt bewusst ausblenden oder übergehen, da sie auf dieser Argumentationsschiene kein einziges Urteil zu ihren Gunsten vorweisen könnten, ja nicht einmal "oberflächlich vernünftg" argumentieren könnten.

Das Ergebnis ist das selbe :lol:
Ich halte es schlicht für pure Hilflosigkeit, in ihrer reinsten Form, eben gerade weil sie nicht, aufgrund der fehlenden oder auch konträren Urteile, argumentieren können!
War mir klar, dass Amusement im Vordergrund steht, geht mir nämlich nach den letztjährigen Schriftwechsel-Erfahrungen ebenso. :wink:
Mein Versorger ignoriert seit Monaten standhaft meinen Sondervertrags-Status bzw. zieht er es vor überhaupt nicht mehr zu antworten, hat er eben ausgeblendet, weil nicht sein kann, was nicht sein darf! 8)
Herzliche Grüße :)

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #447 am: 24. März 2007, 23:34:49 »
@superhaase,

so einen notorisch andersargumentierenden Versorger habe ich auch noch nicht erlebt :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #448 am: 25. März 2007, 17:45:47 »
Grüß Gott zusammen!

Ich hatte ja beim letzten Mal berichtet, dass ich eine falsche Abrechnung für 2006 bekommen habe. Das wollte ich ebenfalls unserem Sammelklagen-Anwalt übergeben und hatte auch mit ihm gesprochen, ob er mich gegenüber den SWM vertreten würde.

Er hat aber leider überhaupt nicht mehr reagiert, nachdem ich ihm meine Unterlagen geschickt hatte und mir auch keine Antwort mehr auf die Honorarfrage gegeben. Deswegen habe ich nun alles  wieder selbst in die Hand genommen, obwohl ich das wirklich gerne in professionelle Hände gegeben hätte.

Übrigens ist die Verhandlung am 29.3. Sie wurde verschoben, weil unser Anwalt  eine 40seitige Stellungnahme der SWM bekommen hatte und die Zeit nicht ausreichend war, das im Februar zu bearbeiten.

Jetzt zu meiner Frage: Ich hatte den SWM also geschrieben, dass die Abrechnung falsch sei (übrigens schon zum zweiten Mal). Daraufhin haben sie sich wortreich entschuldigt und eine neue geschickt. Nach der alten Rechnung habe ich noch etwas herausbekommen (hatte leider zuviel Abschlag bezahlt  :oops: ), was sie mir auch überwiesen haben. Nach der neuen Abrechnung muss ich plötzlich nachzahlen  :shock:

Ich weiß auch warum: Anscheinend hatten sie zuerst die Forderungen aus 2005 (die durch die Kürzung noch offen sind) nicht berücksichtigt oder zumindest anders verbucht. Jetzt haben sie die Aufstellung meiner Zahlungseingänge so manipuliert, dass sie einen Teil, der zu den Abschlägen 2006 gehört, auf den Betrag aufgeschlagen haben, den ich für 2005 gezahlt habe.

Das heißt also, die Rechnung ist wieder falsch und langsam finde ich es nicht mehr lustig, wie ich hier für blöd verkauft werden soll. Die glauben anscheinend, dass ich das nicht merke  :evil:

Wie lange muss ich dieses Theater denn mitmachen? Jetzt muss ich ja schon wieder schreiben, dass die Rechnung falsch ist. Und dann kommt wahrscheinlich wieder eine falsche.....  :roll:

Vielen Dank und viele Grüße
Elad

Offline HHeinz

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Stadtwerke München
« Antwort #449 am: 25. März 2007, 23:37:02 »
Wenn Sie Einspruch gegen die Preise erhoben haben dann müssen Sie Ihre Abrechnung eigentlich zukünftig selbst erstellen. Sämtliche Abrechnungen die Ihnen der Versorger erstellt sind i.d.R. "falsch". Das ist sozusagen der Preis den Sie bezahlen müssen. Sollte eine Abrechnung objektiv falsch sein (also ohne Beachtung der (un)billigen Preise so könnte ggf. auch eine Kontaktaufnahme mit Stadtrat Marian Offman helfen. Er betreibt auch eine Webseite  http://www.stadtwerke-beschwerden.de und hat mir bei meinem Problem sehr geholfen.

 

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