Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 279790 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #405 am: 21. Februar 2007, 13:45:23 »
Hallo zusammen.

Nachdem ich die Jahresabrechnung der SWM nicht akzeptiert habe, weil die einzelnen Posten nicht nachvollziehbar waren und auch willkürlich irgendwelche Posten gegeneinander aufgerechnet wurden, habe ich heute wieder Post bekommen  :o

Die SWM haben mir eine neue Aufstellung der einzelnen Posten geschickt, die aber noch weniger nachvollziehbar ist.  :shock:
Es ist nicht einmal ersichtlich, was eine Forderung ist und was ein Zahlungseingang. Das heißt pauschal alles einfach "Abschlagsanforderung"  :shock: Fälligkeit und Eingang liegen teilweise 5 Monate auseinander.

Ich dürfte aber unter Vorbehalt zahlen und einige Kunden wären schon von den SWM verklagt worden und hätten verloren.  :roll:

Mir ist das jetzt zu blöd geworden. Ich werde den Anwalt, der auch unsere Sammelklage vertritt, beauftragen, das in die Hand zu nehmen. Vielleicht hören die SWM dann auf, mich für blöd verkaufen zu wollen.  :twisted:

Viele Grüße
elad

Offline deraffe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #406 am: 21. Februar 2007, 17:28:03 »
@elad
gutn tag,
die mitteilungen der swm, die du beschreibst, kommen mir sehr bekannt vor. ich würde mir deswegen nichts denken, da ist nichts neues. nicht einschüchtern lassen. das mit "unter vorbehalt zahlen" ist natürlich quatsch, wie hier im forum zu finden ist. vorbehalt würde nur die beweislast umkehren.

die verrechnung würde ich untersagen (für die zukunft).

einfach ignorieren oder zumindest widersprechen wegen fehlender nachvollziehbarkeit.

liebe und solidarische grüße!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #407 am: 21. Februar 2007, 18:04:00 »
@Elad,

Zitat
Fälligkeit und Eingang liegen teilweise 5 Monate auseinander


heißt das, dass die SWM alte Forderungen mit neuen Abschlägen verrechnet?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #408 am: 21. Februar 2007, 18:32:27 »
Hallo Herr Cremer,

in diesem Fall heißt es das nicht, glaube ich jedenfalls, ich versteh es auch nicht ganz.

In der letzten Zeile steht z.B. folgendes:

Abschlagsanforderung/Eingangsdatum 14.12.06/Fälligkeit 14.08.06

Meine Abschlagszahlung vom Januar 07 wird hier komplett ignoriert, in der ersten Jahresabrechnung ist sie schon mit in die Berechnung eingegangen.

Davor gehe ich mal davon aus, dass sehr wohl verrechnet wurde mit 2005. Ich steige bloß nicht durch. Die Beträge sind wirklich nicht nachzuvollziehen. Dazwischen immer wieder Mahngebühren, einmal welche im Oktober, über die ich überhaupt keine Mahnung bekommen habe.

Der Anwalt meinte übrigens, dass er evtl. doch das Guthaben mit den neuen Abschlagszahlungen verrechnen würde. Auch wenn es nicht rechtens sei. Aber das müsste er noch überprüfen, je nach Sachlage.

Viele Grüße
elad

PS Danke @deraffe! ;-)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #409 am: 21. Februar 2007, 18:54:10 »
@elad,

Man hat den Eingang der Zahlung vom 14.12.06 mit der Fordrung vom 14.8.06 verrechnet. Ebenso ist der neue Abschlag in alte Forderungen "aufgegangen"

Sie sollten genau auf die Überweisung draufschreiben, für was diese getätigt wird. Bei onlinebanking geht das mit terminisierte Überweisung

"Abschlag Gas für März 07", "Abschlag Strom für März 07"

Also für Gas und Strom getrennte Überweisungen tätigen und die Bestimmung eindeutig angeben, damit eine Verrrechnung nicht erfolgt.

Wenn Sie hier in der Jahresrechnung eine Unklarheit und nicht nachvollziehen können, dann schriftlich auf § 30 AVBGasV verweisen und zunächst Zahlung verweigern.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #410 am: 21. Februar 2007, 22:45:08 »
@ Cremer:

Das habe ich schon gemacht.

Die erste Jahresabrechnung 2006 hat auch schon nicht gestimmt, worauf ich den SWM mitgeteilt habe, dass ich diese nicht akzeptiere. Daraufhin kam diese noch wirrere Abrechnung.

Meine Abschläge hatte ich per Dauerauftrag mit dem Vermerk "Abschlag laufender Monat" überwiesen.

Die SWM werden aktuell kein Geld mehr von mir bekommen. Vielleicht glauben sie es ja, wenn sie das noch einmal von einem Anwalt schriftlich bekommen.

Viele Grüße
elad

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke München
« Antwort #411 am: 22. Februar 2007, 08:10:33 »
@elad,

Sie sollten aber der SWM schriftlich mitteilen, warum sie die Abschlagszahlungen einstellen wollen (§30 AVBgasV)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #412 am: 22. Februar 2007, 08:38:42 »
@ Cremer,

hab ich auch schon gemacht, als Antwort auf die erste Jahresabrechnung.

Oder muss ich das jedesmal wiederholen, wenn eine neue, falsche Abrechnung kommt?

Viele Grüße
elad

Offline deraffe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #413 am: 22. Februar 2007, 10:21:20 »
@Cremer und elad

bei mir war es so, dass die swm mit der verrechnung trotz vorigem verbot der verrechnung erst aufhörten, als ich wiederholt widersprochen hatte und auf die überweisung im verwendungszweck zusätzlich zu den üblichen eindeutigen Angaben ["Abschlag", Art der Verwendung ("Gas" oder "Strom"), Monat und Jahr]  noch "keine Verrechnung" angegeben habe. das hat dann gewirkt. zuvor hatten die swm versucht, zahlungen dieses abrechnungszeitraums mit angeblichen forderungen des letztjährigen abrechnungszeitraums zu verrechnen. also ganz ähnliche geschichte.

lg

Offline elad

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #414 am: 22. Februar 2007, 11:30:00 »
Hallo zusammen!

Also ich schicke das jetzt mal dem Anwalt.

Selbst wenn man das mit dem Aufrechnen außen vor lässt, ist die Abrechnung falsch. Ich glaube, die haben da gewürfelt  :twisted:

Vielleicht versucht er ja unsererseits eine Aufrechnung meines Guthabens mit den neuen Abschlagszahlungen, dann wäre es wahrscheinlich eher hinderlich, wenn ich auf dieses Verbot bei den SWM hinweisen würde.

Naja, ich schau mal, was der Anwalt so vorschlägt. Die erste Abschlagszahlung wird erst im März fällig, bis dahin weiß ich vielleicht auch, wie wir verfahren werden.

Viele Grüße und vielen Dank
elad

Offline Mona

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 41
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #415 am: 22. Februar 2007, 19:16:02 »
@ lead

lass dir doch erstmal nur deine zahlungseingänge für die abrechnungsperiode bestätigen. theoretisch könnte es ja mal sein das eine überweisung falsch (also anderer kunde) verbucht wurde. so hättest du schonmal da sicherheit.

ich glaub die blicken bei ihren abrechnungen auch nicht immer ganz durch.

das hab ich jetzt bei meiner jetzigen mahnung auch unter anderem angefordert.

gruß mona

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #416 am: 24. Februar 2007, 17:08:04 »
Hallo allerseits,

hab jetzt wieder einen Brief von den SWM als Antwort auf meinen weiter oben wiedergegebenenen Mahnungswiderspruch bekommen.

Neben dem üblichen Schmarrn mit ihren Gutachten von Deloitte, und dem Aufzählen von den SWM genehmen Urteilen (sehr großzügig bzw. falsch interpretiert, aber lassen wir das mal), hat die SWM jetzt behauptet:
Zitat
Da wir uns sicher sind, dass die Gerichte die Berechtigung unserer Forderungen bestätigen, haben wir bei einer Anzahl von Kunden das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben. Einige Fälle sind bereits zu unseren Gunsten abgeschlossen.

Mich würde nun sehr interessieren, ob wirklich schon Klage gegen einen Kunden erhoben wurde, der gegen den gesamten Gaspreis die Unbilligkeit eingewendet hat.

Weiß hierzu jemand was?
Denn das wäre ja mal ein Fortschritt durchaus im Interesse der Algemeinheit - da dies zu sinkenden Tarifen führen dürfte.
Ich kann das nicht glauben.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #417 am: 24. Februar 2007, 19:03:25 »
@superhaase

Papier ist geduldig.
Wenn das tatsächlich den Tatsachen entsprechen sollte - schwer vorstellbar und wir alle kennen die eigenwilligen Behauptungen und Interpretationen der EVU - sollte es den SWM ein Leichtes sein, die aufgestellte Behauptung der "zu ihren Gunsten abgeschlossenen Verfahren" durch die Angabe der entsprechnenden Az und Entscheidungsdaten zu verifizieren.
Also anfordern!

Ich glaube es auch nicht.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Stadtwerke München
« Antwort #418 am: 24. Februar 2007, 20:08:32 »
OK, werde mal die SWM auffordern, mir die entsprechenden Urteile zu nennen. Ich glaube allerdings auch, dass sie nur bluffen. Wie immer.

Im jetzigen Brief verweist die SWM nur auf das bekannte Urteil vom 9.6.06 des LG München I (die Sache mit der Sperre, weil nur gegen die Erhöhung Unbilligkeit eingewendet wurde) und auf das Urteil vom 19.1.2006 des LG Heilbronn. Ich erspare mir, denen die lange Liste von für die SWM ungünstigen Urteilen aufzuzählen - die haben die SWM eh schon...  :lol:

Auf mein Argument, dass die Bezugspreise von der Bayerngas GmbH (an der die SWM die Mehrheit hält und die unglaubliche 0,56 ct/kWh Leistungspreise für Gas berechnet, zusätzlich zum Arbeitspreis) und auch die Netzpreise der SWM Infrastruktur GmbH (die z.B. utopische Leistungspreise für Gas von 0,89 ct/kWh verlangt, zusätzlich zu einem Arbeitspreis von 0,35 ct/kWh) schon unbillig sind, ist die SWM gar nicht eingegangen.
Das haben sie sich schön hingerechnet und konstruiert: die SWM Versorgungs GmbH macht quasi Miese (laut Gutachten nicht kostendeckende Gaspreise), und die Gewinne streichen die SWM Infrastruktur GmbH und die Bayerngas GmbH ein, wofür ja niemand was kann und worauf sie ja auch überhaupst gar keinen Einfluss nicht haben.  Insoweit war das letzte Gutachten von Deloitte immerhin aufschlussreich. :idea:
Die halten ihre Kunden schon für sehr blöd...  :twisted:

Ich würde mich regelrecht freuen, wenn die SWM mich auf Zahlung verklagen würde - mir würde es Spaß machen die SWM vor Gericht vorzuführen ...
Wird aber aller Erfahrung nach  wohl nicht dazu kommen.
Ich werde zunächst weiter meine 25 ct/m³ bezahlen und mich über relativ billiges Gas freuen..... ;)
Außerdem werde ich hier über den Fortgang meiner Sache weiter berichten, um anderen Münchnern Mut zu machen und zu zeigen, dass man sich durch die hanebüchenen Briefchen der SWM nicht einschüchtern lassen muss.
In diesem Sinne: stay cool  8)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke München
« Antwort #419 am: 25. Februar 2007, 10:53:17 »
Zitat von: \"superhaase\"

Im jetzigen Brief verweist die SWM nur auf das bekannte Urteil vom 9.6.06 des LG München I (die Sache mit der Sperre, weil nur gegen die Erhöhung Unbilligkeit eingewendet wurde) und auf das Urteil vom 19.1.2006 des LG Heilbronn.  
Die halten ihre Kunden schon für sehr blöd...  :twisted:


Ich nehme mal an, dass es sich bei dem genannten Urteil des LG Heilbronn um genau dasselbe handelt, das noch in der Revision vor dem BGH verhandelt werden muss.
Falls ja ist das wohl als klassisches Eigentor zu bezeichnen!! :wink:
siehe auch hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=23020&highlight=#23020

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz