OK, werde mal die SWM auffordern, mir die entsprechenden Urteile zu nennen. Ich glaube allerdings auch, dass sie nur bluffen. Wie immer.
Im jetzigen Brief verweist die SWM nur auf das bekannte Urteil vom 9.6.06 des LG München I (die Sache mit der Sperre, weil nur gegen die Erhöhung Unbilligkeit eingewendet wurde) und auf das Urteil vom 19.1.2006 des LG Heilbronn. Ich erspare mir, denen die lange Liste von für die SWM ungünstigen Urteilen aufzuzählen - die haben die SWM eh schon... :lol:
Auf mein Argument, dass die Bezugspreise von der Bayerngas GmbH (an der die SWM die Mehrheit hält und die unglaubliche 0,56 ct/kWh Leistungspreise für Gas berechnet, zusätzlich zum Arbeitspreis) und auch die Netzpreise der SWM Infrastruktur GmbH (die z.B. utopische Leistungspreise für Gas von 0,89 ct/kWh verlangt, zusätzlich zu einem Arbeitspreis von 0,35 ct/kWh) schon unbillig sind, ist die SWM gar nicht eingegangen.
Das haben sie sich schön hingerechnet und konstruiert: die SWM Versorgungs GmbH macht quasi Miese (laut Gutachten nicht kostendeckende Gaspreise), und die Gewinne streichen die SWM Infrastruktur GmbH und die Bayerngas GmbH ein, wofür ja niemand was kann und worauf sie ja auch überhaupst gar keinen Einfluss nicht haben. Insoweit war das letzte Gutachten von Deloitte immerhin aufschlussreich. :idea:
Die halten ihre Kunden schon für sehr blöd... :twisted:
Ich würde mich regelrecht freuen, wenn die SWM mich auf Zahlung verklagen würde - mir würde es Spaß machen die SWM vor Gericht vorzuführen ...
Wird aber aller Erfahrung nach wohl nicht dazu kommen.
Ich werde zunächst weiter meine 25 ct/m³ bezahlen und mich über relativ billiges Gas freuen.....
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
Außerdem werde ich hier über den Fortgang meiner Sache weiter berichten, um anderen Münchnern Mut zu machen und zu zeigen, dass man sich durch die hanebüchenen Briefchen der SWM nicht einschüchtern lassen muss.
In diesem Sinne: stay cool
ciao,
sh