Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 279889 mal)

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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #450 am: 26. März 2007, 08:27:16 »
@ HHeinz: Natürlich erstelle ich meine Abrechnung selbst.

Aber solange die Rechnung derartig falsch ist, dass sogar meine Zahlungseingänge geschönt werden, zahle ich überhaupt nicht. Ich werde erst dann Abschläge zahlen, wenn die Rechnung insofern in Ordnung ist, dass sie in allen anderen Punkten außerhalb des Gaspreises stimmt. Dann zahle ich Abschlag, natürlich den von mir selbst berechneten.

Dass die SWM plötzlich meinen Preis akzeptieren, davon gehe ich ja gar nicht aus und dagegen steht auch mein Widerspruch. Aber alles andere muss stimmen, damit die SWM überhaupt einen Cent von mir sehen.

Herr Offman reagiert überhaupt nicht, ich hatte ihm schon gemailt gehabt.

Gruß
Elad

Offline Mona

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Stadtwerke München
« Antwort #451 am: 26. März 2007, 10:45:25 »
@ superhase

auch ich habe nach den urteilen gefragt, bei denen die swm rechtbekommen haben. natürlich keine antwort.
ich könnte sogar wetten, das mein antwort mehr oder weniger identisch mit deiner ist.

außerdem habe ich mal auf ganz blöd um eine bestätigung meiner zahlungseingänge gefragt, weil denen ihre zahlungsaufforderungen kann so oder so keiner mehr durchblicken. hätte ja auch sein könnnen, dass sie einen zahlungseingang falsch verbucht haben.
ich hab ja immer schön dem monat draufgeschrieben für den die abschlagszahlung war.
haben sie dann auch gemacht und bei der "restforderung" noch alle mahnkosten und beträge vom letzen jahr draufgeschlagen.
naja, zumindestens weiss ich , dass mein geld angekommen ist.



mich würde mal interessieren, wie hoch den eure schulden inzwischen lt. swm sind? meine gehen jetzt an die 600,- Euro und ich bin jetzt dann bald bei der 2. Jahresendabrechnung. also für 2 jahre


lg
mona

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #452 am: 26. März 2007, 12:05:54 »
Zitat von: \"elad\"
... Ich werde erst dann Abschläge zahlen, wenn die Rechnung insofern in Ordnung ist, dass sie in allen anderen Punkten außerhalb des Gaspreises stimmt. Dann zahle ich Abschlag, natürlich den von mir selbst berechneten.

Da wär ich vorsichtig.
Wenn Du selbst einen bestimmten Preis zugestanden hast (wie hoch auch immer), dann solltest Du entsprechende Abschläge zahlen. Nicht dass die SWM sonst mit einer Sperre durchkommen. Ist unnötiger Ärger, selbst wenn sie nicht damit durchkommen.

Als Alternative kannst Du allerdings wegen Unbilligkeitseinwand alle weiteren Zahlungen vorläufig einstellen, da ja erst mal nichts fällig ist, bis der billige Preis feststeht (per Gericht).
Dann hast Du auch kein Problem mehr mit der falschen Verrechnung Deiner Abschläge etc.

Ich hab ja erst im Herbst letzten Jahres den Unbilligkeitseinwand erhoben, also noch kenie Jahresabrechnung seitdem bekommen/gemacht.
Aber wenn mir die SWM nach der ersten Jahresabrechnung dann auch mit falschen Abschlagsverrechnungen kommen sollte, dann werde ich garantiert zum Totalverweigerer! Denn den Zirkus mach ich dann nicht mit - schließlich lebt man nicht ausschließlich für die Korrespondenz mit den SWM.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #453 am: 26. März 2007, 21:55:17 »
@ superhaase

So wie ich die Diskussionen hier verstanden habe, gibt es wohl zwei Wege, eine komplette Zahlungsverweigerung zu begründen.

Die eine scheint schon die zu sein, dass die SWM falsche Rechnungen ausstellen und versuchen, die Forderungen aus 2005 mit den Abschlägen 2006 zu verrechnen.

Ich dachte, das fällt dann in die Kategorie "falsche Abrechnung", daher ist keine Zahlung fällig.

Die Verweigerung nach §315 ist dann wohl die zweite Möglichkeit. Ich habe mal nachgeschaut, bei mir steht auf der Rechnung "Grundpreistarif", das dürfte dann unter Tarifkunde fallen und nicht unter Sondervertrag. Somit hätte ich gute Chancen, gar nicht mehr zu zahlen.

Gibt es denn einen Musterbrief für den Fall, dass jemand die Zahlungen wegen §315 ganz einstellt? Ich würde da ungern einem "Formfehler" zum Opfer fallen und die Standard-Briefe sind auf eine Kürzung ausgelegt.

Gibt es hier SWM-Kunden, die auch gar nicht zahlen? Würde mich über einen Austausch freuen, wie die SWM bisher reagiert haben.

Viele Grüße
elad

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #454 am: 26. März 2007, 22:35:15 »
@elad,

Gehen Sie bitte davon aus, dass die SWM nicht absichtlich falsche Rechungen austellt. Der § 30 AVBGasV ist nicht ein "Gummiparagraph" für alles. :wink:

Musterbrief für eine komplette Zahlungseinstellung gibt es hier nicht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline burt13de

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Stadtwerke München
« Antwort #455 am: 26. März 2007, 23:17:32 »
Heute bekam ich ungefragt die M-Card nebst Infoheftchen und Antrag zugeschickt. Meine erste Reaktion war, zu schauen, wo die Falle bzw. der Pferdefuß ist. Ich habe zwar auf den ersten Blick nichts gefunden, werde aber dennoch den Antrag nicht ausfüllen. Wozu auch? Um beim Kauf von Schuhen 2% Rabat zu bekommen? Das ist die Sache nicht Wert.

Ich möchte wissen, ob den SWM bewusst ist, was sie mit ihrem verbraucherverachtenden Verhalten bei vielen Kunden bewirken. Obwohl ich ein sonst recht gutmütiger und positiv eingestellter Mensch bin. Mein Vertrauen gegenüber dieses Vereins ist auf unbestimmte Zeit nicht mehr existent. Mehr noch, ich brauche nur eine SWM-Plakatwerbung zu sehen, da steigen in mir Hassgefühle hoch.

Das böse Erwachen wird spätestens dann kommen, wenn es mal wirkliche Alternativen geben wird. Den Strom hole ich jetzt schon woanders.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #456 am: 26. März 2007, 23:22:39 »
@burt13de

Zitat von: \"burt13de\"
Den Strom hole ich jetzt schon woanders.


Der Vorteil von Stadtwerke- Strom:

Er wird nach Hause gebracht, muss also nicht geholt werden.

Soviel zum Service.:wink:

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #457 am: 27. März 2007, 07:48:26 »
Zitat von: \"elad\"
Die eine scheint schon die zu sein, dass die SWM falsche Rechnungen ausstellen und versuchen, die Forderungen aus 2005 mit den Abschlägen 2006 zu verrechnen.

wie gesagt, sehe ich das anders... mir wäre das zu riskant....
denn die Rechnung an sich stimmt ja, nur die Abschläge und wurden verwurstelt, die eigentliche Verbrauchsabrechnung dürfte stimmen....
wozu also da einen Kampf ausfechten? Außerdem erstellst Du ja eigene Rechnungen, die diesbezüglich korrekt sind. Alle Nachweise dazu aufheben. Fertig.

Den Musterbrief kann man doch ganz leicht selbst ändern:
"... da Preis nach Unbilligkeitseinwand nicht verbindlich und von mir nicht abschätzbar.... daher nichts fällig ist... bis der Preis von einem Gericht... oder von mir anerkannt... zahle ich vorerst nichts ...." oder so ähnlich.

Wenn Du Dir das nicht zutraust, dann kannst Du ja enen Anwalt mit der Formulierung beauftragen - oder frag mal gezielt einen "Totalverweigerer" per PN hier im Forum.

ciao,
sh
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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #458 am: 27. März 2007, 10:03:30 »
@ superhaase:

Das mit dem Anschreiben habe ich ganz gut hingekriegt, glaube ich. Mit einigen Formulierungen hier aus dem Forum.

Dabei bin ich allerdings auf den Thread gestoßen, in dem RR-E-ft dazu rät, von Anfang an mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten. Ich habe das ja versucht, bekomme aber wie schon geschrieben keine Rückmeldung von dem Anwalt, der die Sammelklage macht. Am Telefon heißt es, er würde sich melden, was er aber nicht tut.

An die Münchner hier: Hat jemand einen RA, der so etwas übernehmen würde? Ich würde mich über eine pn freuen!

Am besten warte ich jetzt aber mal die Verhandlung ab, vielleicht werden wir ja zur Zahlung verdonnert.... und dann ist das Thema eh durch.

In der Korrektur der Abschlagszahlungen heißt es, dass ich eine korrigierte Rechnung bekommen werde, ohne diese wird ja auch nichts an Zahlungen fällig, denke ich.

Vielen Dank
elad

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #459 am: 27. März 2007, 10:09:19 »
Zitat von: \"elad\"
Am besten warte ich jetzt aber mal die Verhandlung ab, vielleicht werden wir ja zur Zahlung verdonnert.... und dann ist das Thema eh durch.

Wie jetzt - die SWM haben Dich auf Zahlung verklagt?
Das wäre ja mal was neues!
Wann denn?
Wie weit ist die Sache gediehen und wie bisher verlaufen?
Das wäre sehr interessant für uns alle hier.
Sag uns bitte mehr darüber.
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Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #460 am: 27. März 2007, 10:10:51 »
@ superhaase: nein, ich meine unsere Sammelklage! Die wird ja übermorgen verhandelt.

Siehe auch www.stadtwerke-beschwerden.de

Viele Grüße
elad

Offline superhaase

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Stadtwerke München
« Antwort #461 am: 27. März 2007, 10:17:02 »
ja aber wie sollt ihr denn da zur Zahlung verdonnert werden - das geht doch gar nicht, ist nicht Gegenstand der Klage.
Es kann höchstens Eure Klage abgewiesen werden.

Und ich verspreche Euch, dass es so kommen wird.
Die SWM werden sich einfach weigern, die Kalkulation offenzulegen. Dazu können sie nicht gezwungen werden.
Und dann kann das Gericht nichts anderes machen, als die Klage abzuweisen - mangels Beweisen, oder wie man das dann nennen will.

Ich halte die Sammelklage daher ja  für absolut nutzlos. (Außer für den Rechtsanwalt - der kriegt Euer Geld ;))

Deshalb müsst ihr aber ja noch lange nicht zahlen......
8) solar power rules

Offline elad

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Stadtwerke München
« Antwort #462 am: 27. März 2007, 10:22:15 »
@ superhaase: ja, wahrscheinlich wird es so kommen.

Aber im Worst Case (der recht unwahrscheinlich ist, zugegeben) wird die Billigkeit der Preise bestätigt und dann müssten wir zahlen. So meinte ich das ;-)

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich weiter vorgehen soll, wenn ich keinen Anwalt finde. Denn es scheint ja keinen Sinn zu machen, es auf eine Klage der SWM anzulegen (durch eine komplette Zahlungseinstellung), wenn ich keinen Anwalt in der Hinterhand habe.

Viele Grüße
elad

Offline superhaase

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« Antwort #463 am: 27. März 2007, 10:37:28 »
Wie soll denn die Billigkeit bestätigt werden, wenn die SWM nichts offenlegt?
Und wenn sie offenlegt, dann kommt mit Sicherheit nicht heraus, dass der bisherige Preis billig war.
Ich hoffe in der Klage wurde die Unbilligkeit des Gesamtpreises behauptet.

Mich würde ja mal interessieren, wie der Wortlaut der Klageschrift lautet..... eine Klage auf Feststellung der Unbilligkeit wäre ja geradezu "lustig" (lächerlich wollte ich jetzt nicht sagen).

Den Anwalt brauchst Du doch erst, wenn die SWM gegen Dich klagt.
Dann wirst Du auch einen finden, bzw. Dein jetziger wird dann schon antworten, wenns akut ist.
Keine Panik.

Die Zahlungseinstellung ist rechtlich gedeckt. Da kannst Du nicht viel falsch machen. Neuer Widerspruch und die Zahlungseinstellung begründen (wie erwähnt).
Sperren kann die SWM nicht - das ist klar. Spätestens seit der neuen Verordnung vom 22. September 06.

Das einzige was sie machen können, ist, Dich auf Zahlung zu verklagen.
Eine solche Klage hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn sie die Kalkulation offenlegen. Ansonsten wird die Klage abgewiesen und Du musst weiter nichts zahlen.
DU sitzt momentan am längeren Hebel :!:

Das könnte sich erst durch ein für uns ungünstiges Urteil des BGH im Sommer ändern.
Was wir mal nicht hoffen wollen.

ciao,
sh
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Offline pegasus

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Stadtwerke München
« Antwort #464 am: 27. März 2007, 11:46:33 »
Hallo elad,

ich habe mit großem Interresse Deine Suche nach einem RA in München gelesen. Ich befinden mich in einer ähnlich Situation und habe Dir eine pn gesendet. Bitte schnellstmöglich lesen und mich anrufen.

gruss pegasus

 

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