Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 325318 mal)

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Offline kplaczek

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Stadtwerke München
« Antwort #195 am: 30. Mai 2006, 23:13:33 »
Auch ich habe mich zur Sammelklage angemeldet und bisher keine Nachricht erhalten.

Offline vergaser

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Stadtwerke München
« Antwort #196 am: 01. Juni 2006, 17:03:00 »
Hallo zusammen,

habe erst kürzlich den einwand der unbilligkeit erhoben und noch keine sperrandrohung erhalten. sollte es aber soweit kommen, würde es mich interessieren, wie eine gasabsperrung in einem altbau, bei dem die gasleitung innerhalb der wohungen vom erdgeschoss bis unters dach als steigleitung verläuft, ausgeführt wird. denn wenn ich, wie auch immer, abgesperrt werde, werden damit zangsläufig alle wohnungen über mir ebenfalls abgesperrt.

grüße aus münchen
robs

Offline Fini

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Stadtwerke München
« Antwort #197 am: 02. Juni 2006, 22:38:19 »
Hallo alle Zusammen,

habe da auch da ein kleines \'Problem\' mit der SWM.
Sie haben mir im März die Jahresendabrechnung zugesendet. Fazit ich mußte noch 1,66€ nachzahlen.

Gleichzeitig haben sie den Abbrechnungszeitraum für diese Jahr von 2 auf 1 Monat geändert, ab sofort.

Gut, ich habe einen Dauerauftrag am Laufen der meine Abschlagzahlungen automatisch alle 2 Monate überwiesen hat.


Nun folgendes. Meine letzte Abschlagszahlung erfolgte Anfang Februar demnach wäre die nächste Anfang April gewesen. Die Jahresendabrechnung kam nun Ende Februar.

Das sie nun mit dieser den Zeitraum der Abschlagsforderung aber von 2 auf 1 Monat geändert haben wollte sie nun Anfang März die nächste Zahlung haben. Damit habe ich natürlich überhaupt nicht gerechnet. Habe die Jahresendabrechnung leider erst 3 Wochen nachdem sie bei mir angekommen ist, wahr genommen.  Mittlerweile war weil allerdings die Zeitpunkt an dem nun die erste Abschlagszahlung zu leisten war verstrichen zudem die für die Nachzahlung. Da kam dann 3 Tage bevor ich meine automatische Zahlung für 2 Monate erfolgte schon die 1. Mahnnung!

5€ Mahngebühren weil ich die Abschlagszahlung im März nicht geleistet habe und sage und schreibe noch einmal 5 € Mahngebühren weil ich die 1,66 € nicht gezahlt habe.


Da die Abschlagzahlungen ja eine zeitlich regelmäßige Leistung ist hat die SWM ja das Recht schon mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr zu erheben. Jedoch nun meine Frage, diese zeitlich wiederkehrende Leistung wurde nun geändert und auch der Jahresabschluss kommt nicht jedes Jahr zum gleichen Datum. Daher meine Frage ist die Erhebung der beiden Mahngebühren rechtmäßig ?? Davon abgesehen kann man für eine Zahlung von 1,66€, 5€ Mahngebühr zu erheben?

Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Grüsse

Offline Christian Guhl

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Stadtwerke München
« Antwort #198 am: 02. Juni 2006, 23:45:00 »
Also 5 € Mahngebühren sind unverhältnismässig.
Ich glaube es gibt da sogar ein BGH-Urteil das max. 3 € verlangt werden dürfen.
Habe schon mal deswegen bei der VZ angefragt.Die Antwort war, da die Mittel für die VZ gekürzt wurden, können sie die Energieversorger nicht abmahnen. (???)
Ich weiß, das Banken regelmässig abgemahnt werden, wenn sie 5 € Mahngebühren erheben.

Offline TeleTobi

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Stadtwerke München
« Antwort #199 am: 03. Juni 2006, 16:19:10 »
Hallo an Alle,

ich brauche Eure Hilfe und Rat. Ich bin vor 1 Monat in eine Wohnung, mit Gasanschluss, in München gezogen.

Heute kam der Willkommensbrief der SWM, mit der Forderung auf Abschlagszahlung, von M-Strom (25,00€ brutto) und M-Erdgas (50,00€ brutto).

Kann ich jetzt als Neukunde auch gegen zu Hohe Preise vorgehen und das Musterschreiben an SWM schicken?

Ich hoffe einer von Euch kann mir helfen.

Vielen Dank dafür!

Gruß
TeleTobi

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #200 am: 03. Juni 2006, 20:40:37 »
@Tele Tobi

Wenn man zu den Preisen keine individuellen Verhandlungen geführt und sich dabei auf einen Preis geeinigt hat, mit anderen Worten wenn der Versorger die Preise in Form allgemeiner Tarife einseitig vorgibt,ist § 315 BGB anwendbar.

Das gilt auch für Neukunden.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline TeleTobi

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Stadtwerke München
« Antwort #201 am: 04. Juni 2006, 12:36:10 »
Sehr geeherter Herr Fricke,

danke für Ihre Antwort.

Was ich noch gerne wissen würde, auf welchen Preisen ich mich stützen kann? Die Preise von SWM Stand 1. April 2006 scheinen ja zu hoch zu sein?

Danke für die Antworten.

Gruß
TeleTobi

Offline forsammy

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Stadtwerke München
« Antwort #202 am: 06. Juni 2006, 13:18:23 »
Hallo Zusammen,

lt. der Jahresabrechnung der SWM sind nun auch noch die Strompreise seit 01.01.06 gestiegen (50 ct pro kWh) - und das trotz sinkender Bezugspreise.....!
Wo find ich hierzu noch Vorschläge zum Vorgehen?

Danke und Grüße

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #203 am: 06. Juni 2006, 20:33:03 »
@TeleTobi,

Preisbasis für den Widerspruch ist immer Sept. 2004
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline TeleTobi

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Stadtwerke München
« Antwort #204 am: 07. Juni 2006, 16:56:45 »
@Cremer vielen Dank! Dann kann ich also Widerspruch einlegen super!

Gruß
TeleTobi

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #205 am: 07. Juni 2006, 19:52:08 »
Die Stadtwerke München hatten schon in der Vergangenheit viel zu hohe Erdgaspreise und waren deshalb von der Landeskartellbehörde aufgefordert worden, diese zu senken.

Das Unternehmen wehrte sich erfolgreich mit einer Beschwerde zum OLG München. Die Entscheidung des OLG München wurde veröffentlicht in RdE 1996, 154 ff.

Hiergegen legte indes die Landeskartellbehörde erfolgreich Beschwerde ein.

Der BGH hob die Entscheidung des OLG München wieder auf. Die Entscheidung des BGH ist abgedruckt in RdE 1998, 27 ff.


Diese Vorgänge sollte man sich also noch einmal genauer in Erinnerung rufen.

Möglicherweise wiederholt sich Geschichte ja. Jedenfalls wird klar, dass eine zivilrechtliche Billigkeitskontrolle der Erdgaspreise Not tut.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Elch

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Stadtwerke München
« Antwort #206 am: 08. Juni 2006, 13:25:58 »
Kann es sein, daß die SWM auch beim Strom exorbitante Durchleitungsentgelte verlangen? Beim Strom kenne ich mich im Gegensatz zum Erdgas da noch nicht so aus.

Wenn man mal alternative Stromanbieter (zB Yello) betrachtet, so zahle ich in Dachau 15,36 ct /kwh bei 6,45€ Grundgebühr, in München berechnet Yello dagegen 17,23 ct/kwh bei 7,20€ Grundgebühr.

Woher kommt dieser enorme Preisunterschied von 12,2% bzw. 11,6% gegenüber einer Nachbargemeinde?

Schon mal danke im Voraus.

Elch

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #207 am: 08. Juni 2006, 13:39:14 »
@Elch

Man sollte infach einmal bei Yello nachfragen, woran es liegt:

a)

SWM fordert überhöhte NNE und man ist dagegen noch nicht  gem. § 315 BGB gerichtlich vorgegangen, hat die Entgelte nicht unter Berufung auf Unbilligkeit selbst gekürzt

b)

Es gibt einen Deal mit der SWM, diesen nicht so starken Wettbewerb zu machen wie den Stadtwerken in Dachau und deshalb die höheren Preise für die Münchner Stromkunden


Die Antwort - wenn es denn eine gibt - dürfte in jedem Falle interessant ausfallen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke München
« Antwort #208 am: 11. Juni 2006, 22:03:22 »
Der BGH hat eine Monopolstellung der SW-M bei der Gasversorgung in ihrem bisherigen Versorgungsgebiet festgestellt:

http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=128316



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline TeleTobi

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Stadtwerke München
« Antwort #209 am: 12. Juni 2006, 09:30:18 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

vielen Dank für die Recherche und den Link! Sehr interessant und simmt einen zuversichtlich.

Ich habe noch ein Anliegen, und zwar finde ich nirgends die Preise für m³ Gas zum  Sept. 2004.

Kann mir bitte einer sagen, wie hoch der Gaspreis zu diesem Zeitpunkt war?

Wenn ich dann alles richtig Verstanden habe, kann ich also zur nächsten Abschlagszahlung, einen netten Brief an die SWM schicken und den zu zahlenden Betrag, der sich aus Anfangsstand und bis 7.7.06 zusammensetzt, an die SWM überweisen?

Danke nochmal für Eure Hilfen!

Gruß
TeleTobi

 

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