Hallo alle Zusammen,
habe da auch da ein kleines \'Problem\' mit der SWM.
Sie haben mir im März die Jahresendabrechnung zugesendet. Fazit ich mußte noch 1,66€ nachzahlen.
Gleichzeitig haben sie den Abbrechnungszeitraum für diese Jahr von 2 auf 1 Monat geändert, ab sofort.
Gut, ich habe einen Dauerauftrag am Laufen der meine Abschlagzahlungen automatisch alle 2 Monate überwiesen hat.
Nun folgendes. Meine letzte Abschlagszahlung erfolgte Anfang Februar demnach wäre die nächste Anfang April gewesen. Die Jahresendabrechnung kam nun Ende Februar.
Das sie nun mit dieser den Zeitraum der Abschlagsforderung aber von 2 auf 1 Monat geändert haben wollte sie nun Anfang März die nächste Zahlung haben. Damit habe ich natürlich überhaupt nicht gerechnet. Habe die Jahresendabrechnung leider erst 3 Wochen nachdem sie bei mir angekommen ist, wahr genommen. Mittlerweile war weil allerdings die Zeitpunkt an dem nun die erste Abschlagszahlung zu leisten war verstrichen zudem die für die Nachzahlung. Da kam dann 3 Tage bevor ich meine automatische Zahlung für 2 Monate erfolgte schon die 1. Mahnnung!
5€ Mahngebühren weil ich die Abschlagszahlung im März nicht geleistet habe und sage und schreibe noch einmal 5 € Mahngebühren weil ich die 1,66 € nicht gezahlt habe.
Da die Abschlagzahlungen ja eine zeitlich regelmäßige Leistung ist hat die SWM ja das Recht schon mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr zu erheben. Jedoch nun meine Frage, diese zeitlich wiederkehrende Leistung wurde nun geändert und auch der Jahresabschluss kommt nicht jedes Jahr zum gleichen Datum. Daher meine Frage ist die Erhebung der beiden Mahngebühren rechtmäßig ?? Davon abgesehen kann man für eine Zahlung von 1,66€, 5€ Mahngebühr zu erheben?
Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Grüsse