EGNW verschickt in jüngster Zeit zusammen mit elend langen Ausführungen ihres uns wohl bekannten Recchtsanwalts Listen mit Kunden an die Netzbetreiber mit Antrag auf Rückabwicklung per 01.07.2012! Dabei schrieb doch vor gar nicht allzu langer Zeit ein Aufsichtsrat der EGNW auf meinen Beitrag zu dem Thema „nicht autorisierte Ummeldungen seitens der EGNW“ im internen Forum: „…Ich denke, dass Szenario, dass dort beschrieben wird, ist für jeden, der auch nur einen Hauch von diesem Geschäft versteht, absolut aberwitzig. Energielieferungen können einfach nicht "rückabgewickelt" werden….“ (sorry, aber die falschen „dass“ waren im Originaltext so….)
Aha, da weiß also der Aufsichtsrat noch nicht einmal, was seine Ehefrau, die bekanntlich Vorstand ist, so alles anzettelt. Vielleicht hat da jemand anderes nicht den Hauch einer Ahnung vom Energiegeschäft? Oder wissen meine Chefs noch nicht, dass Rückabwicklungen unmöglich sind? Zumindest haben sie (meine Chefs) entschieden, die Rückabwicklungen durchzuführen.
Und nun? Die gelieferten Energiemengen werden ab Rückabwicklungsdatum, also auch für die Vergangenheit(!), der EGNW zugeordnet. Was bedeutet das?
Die EGNW hatte keine Energie für diese Lieferungen eingekauft. (Wie denn auch! Sie wussten ja damals gar nicht, für wen sie hätten einkaufen sollen und wie viel.) Deshalb rechnet der ÜNB dann die sauteuren Ausgleichs- und Regelenergiepreise mit der EGNW ab! Die sind so hoch, da kann man nur Verluste machen, so teuer kann man seine Energie gar nicht verkaufen – und schon mal gar nicht für die Vergangenheit! Das ist dann ein toller Erfolg für die EGNW: Kunden gewonnen und ordentlich zusätzliche Verluste realisiert!
Noch ein Skandal dabei: einige Kunden werden von der EGNW aus ihrem bestehenden Lieferverhältnis abgemeldet (ohen Antrag auf Rückabwicklung), aber die EGNW meldet sich selbst nicht als Lieferant an. Das bedeutet, diese Kunden fallen in die Ersatzversorgung - schön teuer mit ungewollter Abrechnung.
Kann mir jemand erklären, was das soll? Das ist doch eine Aktion, die ausschließlich auf die Schädigung der Vorlieferanten abzielt, mal wieder auf dem Rücken der Kunden ausgetragen!
Was ist also das Ergebnis dieser Abmelde- und Rückabwicklungsaktioneen?
- die Vorlieferanten sind ihre Kunden los und werden somit geschädigt.
- der Kunde wird ohne sein Wissen und meistens gegen seinen Willen zum Wechsel gezwungen und somit geschädigt.
- die EGNW macht garantierte Verluste und wird somit geschädigt.
Damit wären wir mal wieder beim Thema Mithaftung der Aufsichtsräte und Vorstände und wohl auch ihres so versierten Rechtsanwalts für die Vernichtung des Genossenschaftsvermögens (sofern überhaupt noch etwas davon vorhanden sein sollte….)!