Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGNW meldet unautorisiert Kunden um  (Gelesen 62889 mal)

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Offline Hans Hans

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #75 am: 21. April 2013, 21:28:41 »
@ khh,

ich werde Ihre E m p f i n d u n g respektieren;
respektieren Sie aber auch die Empfindung anderer gelegentlich.

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #76 am: 21. April 2013, 21:46:59 »
Subjektive Empfindungen respektiere ich immer. Aber unakzeptabel ist und bleibt,
wenn objektive Fakten verdreht, vernebelt/vertuscht oder geleugnet werden !

Ende OFF-TOPIC   
« Letzte Änderung: 22. April 2013, 05:10:28 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline masterflok

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #77 am: 22. April 2013, 07:57:45 »
nicht EGNW hat diesen jüngsten Schlamassel der letzten Wochen verursacht, sondern ein anderer Lieferant?
Hätte die FirstCon sich nicht geweigt die noch verbliebenen Genossen zurückzumelden (spätestens nach dem rechtskräftigen Urteil am LG Hannover), hätte es dazu gar nicht kommen müssen. Es gab eine nicht unerhebliche Zahl von Genossen die von der FirstCon festgehalten wurden. Denen wollte man einreden, die Kündigungsfrist ist an die Mitgliedschaft gebunden. Sprich die Kündigungsfrist liegt zwischen 12 und 24 Monaten, so zumindest die Auffassung der FirstCon. Sie glauben das nicht? Hier ein Auszug aus einer Mail (Nov. 2012) der FirstCon

Zitat
"Nach intensiver Recherche und anwaltlicher Beratung ist uns klar mitgeteilt worden, dass für alle Strom- und Gasbelieferungen der EGNW-Kunden unzweifelhaft die AGB der EGNW, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der EGNW Gültigkeit hatten, auch für die Fortsetzung der Lieferung durch FirstCon gültig sind.
Diese AGB besagen im Punkt 8, dass die Lieferung von Gas 6 Wochen nach Ende der Mitgliedschaft in der GENW endet. Laut Satzung der EGNW kann die Mitgliedschaft in der EGNW nur mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft in 2012 wird also zum 31.12.2013 wirksam. Somit endet die Gaslieferung am 12.02.2014."

Im übrigen ist es kein Geheimnis, dass sich hinter dem "Energiefachmann" ein Vertrauter der FirstCon versteckt. Das wird selbst "khh" nicht leugnen können!

Fakt ist: die EGNW bucht vom Konto ab, obwohl sie keine Ermächtigung dazu hat!
Können Sie diese Anschuldigung auch beweisen? Sprechen Sie von sich selbst? Oder ist das auch nur eine "Empfindung"?  ::)
« Letzte Änderung: 22. April 2013, 08:04:13 von masterflok »

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #78 am: 22. April 2013, 09:35:03 »
nicht EGNW hat diesen jüngsten Schlamassel der letzten Wochen verursacht, sondern ein anderer Lieferant?
Hätte die FirstCon sich nicht geweigt die noch verbliebenen Genossen zurückzumelden (spätestens nach dem rechtskräftigen Urteil am LG Hannover), hätte es dazu gar nicht kommen müssen. ...

Wurde denn FirstCon vom LG Hannover verurteilt, „die noch verbliebenen Genossen zurückzumelden“, bspw. aufgrund einer seinerzeitigen Widerklage? Oder hat EGNW das lediglich in das/die Urteile/e hineininterpretiert und jetzt zur ‚Selbstjustiz’ gegriffen mit der Folge, dass auch diverse Verbraucher umgemeldet wurden, die längst nicht mehr von FC beliefert werden und mit der weiteren Folge, dass die neuen Lieferverträge dieser Verbraucher bei Drittanbietern „kaputtgemacht“ wurden (siehe vorstehenden Beitrag #67 von Christian Guhl)?
Von den vermutlichen Regelverstößen im Wechselprozess (fehlende zeitnahe Kundenaufträge etc.) mal abgesehen, sieht womöglich so das gelebte Rechtsverständnis der EGNW aus ??   :o

Fakt ist: die EGNW bucht vom Konto ab, obwohl sie keine Ermächtigung dazu hat!
Können Sie diese Anschuldigung auch beweisen? Sprechen Sie von sich selbst? Oder ist das auch nur eine "Empfindung"?  ::)

Welche Einzugsermächtigungen hat denn die EGNW  –  meinen Sie womöglich die inhaltlich der Lieferaufträge aus 2010/2011, welche zu keinen Lieferverhältnissen zwischen EGNW und Genossen geführt haben und damit hinfällig wurden?   ???
« Letzte Änderung: 22. April 2013, 09:40:59 von khh »
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Offline Didakt

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #79 am: 22. April 2013, 11:24:15 »
off topic

@ Hans Hans

Von Ihnen:
Zitat
@ Didakt
Sie haben m i r die „Empfehlung“ zwar nicht gemacht; dennoch
habe ich viele interessante Beiträge von „ @ 003“ gelesen“ – der hätte hier - glaube ich - als durchaus „Fachmann“ sicher etwas „Real – Fundiertes“ beitragen, sowie wertneutral , d. h. vielleicht emotionslos u. hilfreich analysieren können – aber den gibt es ja anscheinend seit mind. 21.10.12 nicht mehr.? ! 


Mit Verlaub, meine Antwort ist nicht böse gemeint! :D Ihre Naivität amüsiert mich, und glauben Sie mir, nicht nur mich, sondern zumindestens auch einen anderen kritisch und hilfreich Mitwirkenden in diesem Thread, der sich über Ihre Anmerkung sicher „kaputtgelacht“ hat. Insofern trifft es zu, dass auch Sie einen weiteren „Schuss nicht gehört haben“. ;)

Offline Hans Hans

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #80 am: 22. April 2013, 12:13:30 »
Off Topic

@ Didakt,

ich glaube der Mitwirkende den Sie meinen war nicht sehr amüsiert und hat mich
"richtig" verstanden - nur Sie eben leider nicht.
Das war eine Platzpatrone von Ihnen; aber lassen wir das- ich bin nicht so empfindlich.

Offline Christian Guhl

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #81 am: 10. Mai 2013, 16:08:29 »
Und weiter geht´s : Ein Kunde teilt mir mit, dass er nach der Kaperung durch FC den Vertrag gekündigt hat und sich einen neuen Anbieter suchte. Günstiger Preis und Bonus nach einem Jahr. Auf einmal begrüßt ihn die EGNW als neuen Kunden. Günstiger Preis und Bonus - futsch ! Jetzt plötzlich Mitteilung vom Grundversorger - Herzlich willkommen in der Grundversorgung !  :o  Merkt da eigentlich noch einer was ???? Wenn dieser Kunde sich nun einen anderen Anbieter sucht und beim Grundversorger kündigt - wie lange dauert es wohl, bis die EGNW ihn wiederum als Kunden beschlagnahmt ? Wenn die EGNW liefern soll, tut sie es nicht, sondern gibt die Verträge unberechtigterweise an EGS oder FC weiter, wünscht der Kunde keine Belieferung mehr durch die EGNW, wird man sie nicht los. Das kann doch kein unbeabsichtigter Fehler sein - da steckt doch System (oder völlige Unfähigkeit) dahinter ! Ich habe dem Kunden geraten, den entgangenen Bonus bei der EGNW anzufordern. Wenn das nicht klappt, wird mit Sicherheit eine Schadenersatzklage folgen. Ach ja, fällt mir gerade noch ein : Für den einen Monat, den die EGNW zwischen Drittanbieter und Grundversorgung angeblich geliefert haben will, wird ja eine Rechnung kommen. Da kein Vertrag bestand, würde ich diese selbstverständlich nicht bezahlen. Wenn die EGNW dann klagt, bitte den Termin hier bekanntgeben. Ich möchte mir das Gesicht des Richters nicht entgehen lassen, wenn die vertraglichen Beziehungen erläutert werden  ;D.

Offline masterflok

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #82 am: 12. Mai 2013, 19:04:38 »
Man darf gespannt sein wie dieses Verfahren entscheiden wird. Die EGNW hat zumindest vom Kunden einen unterschriebenen Auftrag zur Energielieferung, der, so nehme ich an, nicht gekündigt war.

Wieso wenden sich eigentlich "Kunden" bei Ihnen? Welche Funktion haben Sie denn? Wieso haben Sie ihren "Kunden" denn nicht dazu geraten den, seit der FC übernahme ruhenden, Vertrag mit der EGNW zu kündigen? Oder haben Sie als "was auch immer" geschlafen?  ;)

Ich habe dies übrigens getan und wurde logischerweise nicht wieder zurück auf die EGNW gemeldet.  ;)

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #83 am: 12. Mai 2013, 19:37:57 »
... Die EGNW hat zumindest vom Kunden einen unterschriebenen Auftrag zur Energielieferung, der, so nehme ich an, nicht gekündigt war. ...

Zitat
BGB § 146 Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.

BGB § 147 Annahmefrist
(1) ...
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Die Annahme eines Antrags 1 ½ Jahre und mehr nach Auftragserteilung entspricht wohl kaum der Annahmefrist gemäß § 147 (2) BGB. Insofern sind die Aufträge aus 2010 / 2011 längst erloschen!  :)
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Offline Energiefachmann

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #84 am: 14. Mai 2013, 14:54:39 »
Ich kann den Bericht von Herrn Guhl bestätigen – es geht tatsächlich weiter: die Energiegenossenschaft NordWest eG scheint den Hals an Regelverstößen nicht voll zu kriegen! In regelmäßigen Abständen kommen erneut Ummeldungsanfragen der EGNW herein, ohne dass die Kunden auch nur einmal informiert worden wären! Die beschweren sich nämlich bei uns, wenn ein Lieferant mal nicht dem Ansinnen der EGNW widerspricht und so der Kunde tatsächlich bei der EGNW landet, weil wir dann die Aufforderung zur Zählerablesung versenden.

Offline Energiefachmann

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #85 am: 05. Juni 2013, 00:02:10 »
EGNW verschickt in jüngster Zeit zusammen mit elend langen Ausführungen ihres uns wohl bekannten Recchtsanwalts Listen mit Kunden an die Netzbetreiber mit Antrag auf Rückabwicklung per 01.07.2012! Dabei schrieb doch vor gar nicht allzu langer Zeit ein Aufsichtsrat der EGNW auf meinen Beitrag zu dem Thema „nicht autorisierte Ummeldungen seitens der EGNW“ im internen Forum: „…Ich denke, dass Szenario, dass dort beschrieben wird, ist für jeden, der auch nur einen Hauch von diesem Geschäft versteht, absolut aberwitzig. Energielieferungen können einfach nicht "rückabgewickelt" werden….“ (sorry, aber die falschen „dass“ waren im Originaltext so….)

Aha, da weiß also der Aufsichtsrat noch nicht einmal, was seine Ehefrau, die bekanntlich Vorstand ist, so alles anzettelt. Vielleicht hat da jemand anderes nicht den Hauch einer Ahnung vom Energiegeschäft? Oder wissen meine Chefs noch nicht, dass Rückabwicklungen unmöglich sind? Zumindest haben sie (meine Chefs) entschieden, die Rückabwicklungen durchzuführen.

Und nun?  Die gelieferten Energiemengen werden ab Rückabwicklungsdatum, also auch für die Vergangenheit(!), der EGNW zugeordnet. Was bedeutet das?

Die EGNW hatte keine Energie für diese Lieferungen eingekauft. (Wie denn auch! Sie wussten ja damals gar nicht, für wen sie hätten einkaufen sollen und wie viel.) Deshalb rechnet der ÜNB dann die sauteuren Ausgleichs- und Regelenergiepreise mit der EGNW ab! Die sind so hoch, da kann man nur Verluste machen, so teuer kann man seine Energie gar nicht verkaufen – und schon mal gar nicht für die Vergangenheit! Das ist dann ein toller Erfolg für die EGNW: Kunden gewonnen und ordentlich zusätzliche Verluste realisiert!

Noch ein Skandal dabei: einige Kunden werden von der EGNW aus ihrem bestehenden Lieferverhältnis abgemeldet (ohen Antrag auf Rückabwicklung), aber die EGNW meldet sich selbst nicht als Lieferant an. Das bedeutet, diese Kunden fallen in die Ersatzversorgung - schön teuer mit ungewollter Abrechnung.
Kann mir jemand erklären, was das soll? Das ist doch eine Aktion, die ausschließlich auf die Schädigung der Vorlieferanten abzielt, mal wieder auf dem Rücken der Kunden ausgetragen!

Was ist also das Ergebnis dieser Abmelde- und Rückabwicklungsaktioneen?
- die Vorlieferanten sind ihre Kunden los und werden somit geschädigt.
- der Kunde wird ohne sein Wissen und meistens gegen seinen Willen zum Wechsel gezwungen und somit geschädigt.
- die EGNW macht garantierte Verluste und wird somit geschädigt.

Damit wären wir mal wieder beim Thema Mithaftung der Aufsichtsräte und Vorstände und wohl auch ihres so versierten Rechtsanwalts für die Vernichtung des Genossenschaftsvermögens (sofern überhaupt noch etwas davon vorhanden sein sollte….)!
« Letzte Änderung: 05. Juni 2013, 00:05:11 von Energiefachmann »

Offline masterflok

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #86 am: 05. Juni 2013, 08:50:23 »
Was sagt eigentlich Ihr Arbeitgeber dazu, dass Sie hier so offen über die EGNW sprechen?

Davon mal ab heißt es im Mitgliederbrief
Zitat
Die positiven gerichtlichen Entscheidungen ermöglichen es der EGNW weiterhin bzw. wieder Energie zu liefern. Auch unsere Mitglieder die von der FirstCon GmbH auf Zahlung verklagt wurden, haben positive Urteile vor Gericht erzielt. Dies führt zwischenzeitlich dazu, dass die FirstCon GmbH die nicht bezahlten Rechnungen unserer Mitglieder der EGNW in Rechnung stellt. Damit hat die FirstCon GmbH verstanden wem die Energie¬lieferung zu berechnen ist, und dass die EGNW der alleinige berechtigte Zahlungsempfänger für die Zahlungen seiner Mitglieder ist.
Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.

Offline khh

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #87 am: 05. Juni 2013, 13:24:49 »
Diese Aussage steht Ihrer Geschichte im kompletten Wiederspruch.

@masterflok, Sie müssten schon begründen, wo Sie den "Wiederspruch" sehen, andernfalls ist Ihre pauschale Behauptung wertlos !
« Letzte Änderung: 05. Juni 2013, 13:37:20 von khh »
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Offline Netznutzer

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #88 am: 05. Juni 2013, 14:32:38 »
Zitat
Oder wissen meine Chefs noch nicht, dass Rückabwicklungen unmöglich sind?

Dies würde ich so unterschreiben. Einfach mal die MaBis zum Durchlesen geben. Das einzig denkbare Szenario: der Bilanzkreis bleibt gleich und es ändert sich nur die Rechnungsadresse des netznutzenden Lieferanten, was hier evtl. vorlag. Ansonsten müssten sämtliche Lieferanten, die entspr. Kunden in der Zwischenzeit beliefert haben, inkl. ihrer BKV's, Zustimmungen zu so einem Vorgehen geben. Hinzu kommt noch die 7-Monats-Frist.

Gruß

NN

 

Offline Energiefachmann

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Re: EGNW meldet unautorisiert Kunden um
« Antwort #89 am: 05. Juni 2013, 19:00:22 »
@ Netznutzer
die MaBis ist im Hause eines VNB durchaus bekannt. Bei der nun vorgenommenen Rückabwicklung werden tatsächlich die Bilanzkreise geändert, und zwar auch nach Ablauf der 7-Monatsfrist. Die 7-Monatsfrist bezieht sich nur auf den Standardprozess und eine Rückabwicklung ist kein Standardprozess.

Nun sind die Energiemengen bei den Altlieferanten aus deren Bilanzkreisen wieder heraus gebucht worden und zu Regelenergiepreisen vergütet worden. Die EGNW hat die Energiemengen in ihren Bilanzkreis hinein gebucht erhalten und bekommt nun die teure Regel- und Ausgleichsenergieabrechnung dafür.
Damit macht die EGNW bereits für 2012 Verlust. Richtig heftig wird es für 2013. Da bekommt sie ja auch die Regelenergieabrechnung, aber zusätzlich die Umlagen und Netzentgelte für 2013 berechnet, die bekanntlich deutlich höher sind als 2012. Den Kunden kann die EGNW jedoch nur die Preise für 2012 berechnen, da sie den Kunden ja keine Preisanpassung zu 2013 zugesandt hatte (auch nicht zur Erhöhung der EEG-Umlage). Schließlich wusste die EGNW ja nicht im Jahr 2012 wer möglicherweise als Kunde wieder im Wege der Rückabwicklung bei der EGNW landen wird.

Deshalb sage ich ja, dass es sich hier um eine vorsätzliche Schädigung der Genossenschaft, des Genossenschaftsvermögens bzw. der Genossen handelt, für die die daran Beteiligten und ihre Berater haften müssen.

 

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