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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 808419 mal)

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Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #300 am: 15. Mai 2013, 14:33:13 »
Steht zu hoffen, dass es bei der Presse- Akkreditierung nicht die gleichen Probleme gab wie am OLG München und deshalb der Termin ausfallen/verlegt werden musste.

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #301 am: 15. Mai 2013, 15:45:42 »

Care-Energy - ein Rätsel aus Widersprüchen:

250.000 Kunden? Auf dieser Seite sind es nur 50.000 Kunden.

Wer haftet da persönlich? Angaben gemäß § 5 TMG: Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)? Letzte Zeile= phG: mk-group Holding GmbH: DE209997252?

Da ist jedem Geschäftsführer geraten, Widersprüche, Fehler, Irrtümer, Täuschungen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten ... zu meiden? Ja, Geschäftsführer könnten sonst "haften", unabhängig von der Rechtsform. Die Orientierung

Offline Energieanalyse

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #302 am: 15. Mai 2013, 18:35:13 »
Wer bin ich? "Ich bin kein Geschäftsführer, ich bin das Gesicht einer Handelsmarke"  :P

Wer bin ich? "Auf den Phillis hätt`s so etwas nicht gegeben"  :'(

Wer bin ich? "Zurück..be..haltungs...recht?! Keiner hat hier recht außer mir"

Care Energy unter Beschuss der Behörden - unsichere Verbraucher sollten gesetzliches Zurückbehaltungsrecht prüfen:
http://hallo-holstein.de/politik-und-wirtschaft/13767-care-energy-unter-beschuss-der-behoerden-unsichere-verbraucher-sollten-gesetzliches-zurueckbehaltungsrecht-pruefen

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #303 am: 15. Mai 2013, 20:15:46 »
Bei Lichte betrachtet verhält es sich wohl so:
Der Energieversorger der Energiewende liefert an Haushaltskunden  über die Netze vorgelagerter Netzbetreiber elektrische Energie, misst gelieferte Strommengen bzw. die gelieferte elektrische Arbeit [kWh] oder lässt diese durch einen Messtellenbetreiber messen und rechnet diese gegenüber den Kunden zu einem vereinbarten Strompreis ab. Mit dem Strom kann der Kunde auch seine digitalen Radioempfangsanlegen und HiFi- Anlagen betreiben. Insoweit unterheidet sich rein gar nichts zu anderen Stromlieferanten, die Haushaltskunden und andere Letzverbraucher leitungsgebunden mit Elektrizität versorgen. Dass dabei mit dem gelieferten Strom erst  Nutzenergie erzeugt bzw. produziert wird, erscheint demgegenüber vollkommen  konstruiert.
Der Energieversorger der Energiewende befindet sich dabei im Wettbewerb, was eine Betätigung auf einem sachlich relevanten Markt der leitungsgebundenen Belieferung von Haushaltskunden und anderen Letztverbrauchern mit Strom bzw. Gas mit anderen Lieferanten voraussetzt. Liefert man etwas anderes als alle anderen, befindet man sich mit anderen Anbietern  schon nicht auf einem gemeinsamen Markt und steht deshalb auf dem Markt auch in keinem Wettbewerb zu anderen Anbietern. Es ist davon auszugehen, dass sich der Energieversorger der Energiewende wie alle seine Wettbewerber auch am EEG- Umlageaufkommen zu beteiligen hat, um die Energiewende im Interesse der Allgemeinheit weiter voranzubringen, und dass er auch im Übrigen den selben gesetzlichen Regelungen unterfällt wie seine Wettbewerber, die sich auch  nach § 5 EnWG anmelden müssen. 
« Letzte Änderung: 15. Mai 2013, 20:20:37 von RR-E-ft »

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #304 am: 15. Mai 2013, 23:28:05 »
CEO Kristek sieht das wohl so:

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen.

Energie im Sinne des § 3 EnWG, nämlich  Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden, liefere man schon nicht, sondern statt dessen Nutzenergie.

Man sei kein  Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 EnWG, was auch daraus folge, dass die Bundesnetzagentur selbst davon spräche, dass sie Energiedienstleister seien.

Energieversorgungsunternehmen: natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen; der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, bei der es sich um den ausschließlichen Vertragspartner des Kunden handeln soll, könne sich  nicht gemäß § 5  anmelden, weil die Tatbestandvoraussetzungen nicht erfüllt seien.

Und schließlich die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Energieversorgungsunternehmen habe nur einen Kunden und dies sei die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG.

Man erledige seinen Job gesetzeskonform und zum Vorteil des Verbrauchers.

Offline bobby3301

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #305 am: 15. Mai 2013, 23:32:58 »
und? Sie als Anwalt sollten wissen ob das so funktionieren kann?!

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #306 am: 16. Mai 2013, 01:15:02 »
CEO Kristek sieht das wohl so: ...

dazu die Frage:
... ob das so funktionieren kann?!

@ bobby3301,
ist doch bereits beantwortet: Zitat "bei Lichte betrachtet verhält es sich wohl so: ..." (vgl. Antwort #306 von RR-E-ft) !  ;)
« Letzte Änderung: 16. Mai 2013, 01:19:20 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #307 am: 16. Mai 2013, 02:53:04 »
Für diejenigen, die bspw. noch immer mit dem ‚beschränkten Risiko’ kommen „für mich ist wichtig, dass ich keine Vorkasse leisten muss und jederzeit kündigen kann“, nachstehend eine sehr gute Zusammenfassung aus dem photovoltaikforum  -  Zitat:

Leider muss ich dein beschränktes Risiko dann doch etwas "erweitern":
Zitat
Handelsblatt vom 14.05.2013:
Der Bundesnetzagentur liegt ein Rechtsgutachten vor, das beim Fall Care Energy eine ganz neue Krisenqualität sieht. Wegen der ungewöhnlichen Rechtskonstruktion der Gruppe würde im Insolvenzfall die „Grund- oder Ersatzversorgung vermutlich nicht greifen“, heißt es dort. Und weiter: „Anschlusssperrungen der Endverbraucher könnten die Folge sein. Anders als bei Teldafax könnten dieses Mal die Kunden also tatsächlich (zeitweise) ohne Stromversorgung enden.“
Falls du in so einem Fall plötzlich ohne Strom dastehst, würdest du auch ganz schnell dem Netzbetreiber oder sonstwem was auch immer nötig ist bezahlen, um wieder ans Netz zu kommen.

Interessantes zur Strompreisstruktur:
Ursprünglich hatte CE ja mit 16% MWSt gerechnet (peinlich peilich  :D )
Anfang Mai stand da zu lesen: Strombeschaffung 4,2 Cent/kWh, MWSt 2,73 Cent/kWh.

Anscheinend hat CE von diesem peinlichen Fehler aus dem Forum erfahren...
Jetzt steht da: Strombeschaffung 3,8 Cent/kWh, MWSt 3,17 Cent/kWh.

Das nenne ich seriöse Kalkulation: Was nicht passt, wird passend gemacht, nur die 19,8 Cent/kWh Gesamtkosten stehen wie in Beton gegossen.  ;D
(Falls CE irgendwann einsieht, dass sie selbst mit Grünstromprivileg ca. 3,28 Cent  EEG-Umlage zahlen müssen, dann rutschen wohl die Strombeschaffungskosten einfach in Richtung 2,5 Cent/kWh?  ;D )

Da CE offensichtlich nicht genau weiß, wie hoch die EEG-Umlage für einen normalen Grünstromprivilegierten Stromanbieter wäre (nämlich 3,28 Cent und nicht 2,00 Cent), gehe ich davon aus, dass sie sich irgendwie um die EEG-Umlage herummogeln... die Aussage der BNetzA hat meinen Verdacht erhärtet:
Zitat
Die Bundesnetzagentur hat nach Informationen des Handelsblattes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hamburger Billigstromanbieter Care Energy eingeleitet. „Es besteht der Verdacht, dass Care-Energy durch eine eigenwillige Rechtsauslegung versucht, die Anzeigepflicht nach §5 EnWG zu umgehen und sich damit auch der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen“, sagt Renate Hichert, Sprecherin der Bundesnetzagentur. Die Behörde habe daher „von Amts wegen gegen Care-Energy ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 95 EnWG eingeleitet.“
Zitatende.

Sobald die BnetzA und ggf. Gerichte dieses vermutete „herummogeln“ (vgl. auch Antwort #307 von RR-E-ft ) sicherlich rückwirkend beendet, gehen womöglich bei CE / mk und folglich auch bei den Kunden sehr schnell ‚die Lichter aus’ –  und zwar mit den vorstehend beschriebenen Folgen!  ???
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Offline zenon

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #308 am: 16. Mai 2013, 09:13:22 »
Die Pressekonferenz ist jetzt online zu finden: http://youtu.be/6wkz3N5IDSc


Offline egn

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #309 am: 16. Mai 2013, 09:19:00 »
Ich halte diese Aussagen alle für gezielte Angstmache um die Kunden von CE verunsichern.

Jeder Verbraucher kann durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter den Anschluss umschalten lassen, da er ja selbst immer noch als Anschlussinhaber eingetragen ist. Im Zweifelsfall kann er auch einen Neueinzug melden. Des weiteren haben es natürlich die lokalen Netzbetreiber in der Hand den Anschluss einfach auf Ersatzversorgung umzustellen. Dass diese vielleicht gegenüber den wechselwilligen Verbrauchern und auch den Billiganbietern ein Exempel statuieren werden wenn sich eine gute Gelegenheit bietet, um den freien Markt wieder etwas einzudämmen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Bezüglich des angeblich nicht tragfähigen Strompreises von CE ist anzumerken, dass es eine ganze Reihe von Anbietern gibt die den Strom noch deutlich günstiger anbieten. Man brauch dazu nur auf Verivox nachsehen.

Z.B. kosten 5.400 kWh Strom im Jahr bei CE inkl. Grundgebühr 1158,48 €. Beim günstigsten Anbieter gibt es die gleiche Menge Strom dagegen schon für 1009,50 €. Natürlich sind da Boni eingerechnet, aber es ist gerade bei den Schnäppchenjägern nicht damit zu rechnen, dass die jeweiligen Kunden länger bleiben als es für die Auszahlung des Bonus nötig ist. Sie wechseln dann wieder zum nächsten günstigsten Anbieter.

Auch kann natürlich der angebotene Strompreis durch andere Einnahmen quer subventioniert werden. Dies kennen wir ja bei den Versorgern mit Industriekunden. Da zahlen die Industriekunden und auch Wärmestromkunden Preise die deutlich unter den rechnerischen Kosten liegen. Die normalen Haushaltsverbraucher müssen das dann durch überhöhte Preise mitbezahlen. Hier haben Versorger die überwiegend Haushaltskunden und Kleingewerbe versorgen einen Vorteil. Und wenn wie bei CE dann auch noch andere Einnahmequellen, wie z.B. PV-Module hinzukommen, dann kann der Preis auch dauerhaft gehalten werden.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #310 am: 16. Mai 2013, 10:51:35 »
Ob etwas funktioniert oder nicht, hängt zunächst einmal nicht vom Preis ab, der - aus welchen Gründen auch immer - immer wieder in das Zentrum der Betrachtung gerückt wird.

Zunächst gibt es noch kein stromerzeugendes Modul, dessen Betrieb durch mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG ganz eigene Probleme aufwerfen kann.

Der Haushaltskunde benötigt eigentlich eine leitungsgebundene Stromversorgung.
Er würde eigentlich nur einen neuen Stromlieferanten beauftragen, diesem ggf. eine Vollmacht erteilen, um den bisherigen Stromlieferungsvertrag beim bisherigen Stromlieferanten zu kündigen und der neue Stromlieferant hätte dann leitungsgebunden Strom zum vereinbarten Preis zu liefern.

An die Stelle dieses einfachen sollen drei Vorgänge gesetzt werden, deren genaue vertragliche Ausgestaltungen nicht ersichtlich sind.
Das erhöht zunächst die Kosten, denn an die Stelle eines Geschäftsvorfalls treten drei Geschäftsvorfälle, die buchhalterisch abgebildet werden müssen.

Um so kompexer ein an sich einfacher Vorgang wie der leitungsgebundene Energieversorgung ausgestaltet wird, um so fehler- und deshalb gefahrgeneigter wird es für den Kunden.

mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG soll an der Abnahmnestelle ausschließlich die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG leitungsgebunden mit Strom beliefern.
Voraussetzung dafür wäre wohl, dass der Anschluss auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen wird.
Wie diese Übertragung erfolgt, bleibt für den Kunden wohl schon unklar.

Für den Netzbetreiber sähe es so aus, als wäre ein neuer Anschlussnutzer eingezogen, also als wenn in die Wohnung des bisherigen Anschlussnutzers jetzt eine mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG eingezogen sei, deren etwaig vorhandenen "Untermieter" wie mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG und deren Kunde  mit dem Netzbetreiber jedenfalls nichts mehr zu schaffen haben.

Es gibt wohl schon Streit mit Netzbetreibern, ob eine solche Übertragung des Anschlusses auf eine mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG überhaupt zulässig und wirksam ist.

Fällt der Stromlieferant mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG - aus welchen Gründen auch immer-  aus, kann die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als Letztverbraucher nicht in die Grundversorgung fallen, da sie selbst schon kein Haushaltskunde ist. Möglicherweise hätte sie Anspruch auf Ersatzversorgung.

mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG soll mit dem von ihr bezogenen Strom die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG beliefern.
Zwar mag die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG Letztverbraucher sein, sie ist aber beim Netzbetreiber nicht angemeldet und kann wohl allein deshalb in dem Fall, dass die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG - aus welchen Gründen auch immer - ausfallen sollte, keinen Anspruch auf Ersatzversorgung haben.

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG soll ihren eigenen Kunden (den bisherigen Haushaltskunden) nicht leitungsgebunden mit Elektrizität, sondern mit sog. Nutzenergie beliefern.

Wie der Strompreis, den mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG an mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG zahlt, und der Strompreis, den mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG an mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG zahlt, kalkuliert sind, ist für den Nutzenergiekunden der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG vollkommen belanglos.
Denn an diesen Vertragsverhältnissen ist der Nutzenergiekunde ebensowenig beteiligt wie der Stadtwerkekunde an den Strombezugsverträgen des Stadtwerkes.

Der Preis für Nutzenergie ist - mit Ausnahme der Mehrwertsteuer- wohl mit keinerlei Steuern und Abgaben belastet.
Dieser Preis kann deshalb wohl beliebig kalkuliert sein.

Werden in Rechnungen über die Lieferung von  Nutzenergie in diesen nicht geschuldete Steuern und Abgaben ausgewiesen, kann sich daraus womöglich eine gesonderte Steuer- und Abgabenschuld des Rechnungserstellers ergeben, vgl. § 14c UstG.

Bemerkennwert erscheint, dass die von mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dem Kunden vertraglich geschuldete Nutzenergie und deren Verbrauch nicht gemessen wird.
Bei der Umwandlung von elektrischer Energie in sog. Nutzenergie wird es sicherlich zu Umwandlungsverlusten kommen, so dass die sog. Nutzenergie jedenfalls geringer sein wird,
als  die elektrische Energie, welche mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG noch von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG bezogen hat.

Wurde der Anschluss-  für das Geschäftsmodell notwendig - auf die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen, so kann der Kunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG bei deren Ausfall jedenfalls selbst keinen Anspruch auf Grundversorgung haben.

Ein Untermieter, dessen Vermieter alleiniger Anschlussnutzer und Stromkunde ist, hat schließlich auch keinen eigenen Anspruch auf Grund- oder Ersatzversorgung, wenn gegenüber dem Hauptmieter in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts die Anschlussnutzung unterbrochen wird.

Ob und wie eine Rückübertragung des Anschlusses von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG auf den Kunden der  mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG vorgesehen ist,
ist nicht ersichtlich.

Es bedarf für die Rückübertragung des Anschlusses von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG ebenso eines entsprechenden Rechtsaktes wie schon für die Übertragung des Anschlusses auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG. Insolvenzabhängige Lösungsklauseln sollen nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH jedenfalls unwirksam sein.

Zu bedenken ist für den Verbraucher:
 
Mag das Unternehmen an der notwendigen Übertragung des Anschlusses auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG noch ein dringendes Interesse haben,
so wird es womöglich kein solches Interesse mehr an der Rückübertragung von mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG haben und daran eher nicht so mitwirken, wie es notwendig ist.
Schließlich hat man ein ausgesprochenes Interesse daran, den Kunden möglichst lange zu binden, worauf der Kunde sogar ausdrücklich hingewiesen wird.

Wird deshalb irgendwo in der Kette ein Zurückbehaltungsrecht durch Anschlussunterberechung ausgeübt, etwa durch den Netzbetreiber gegenüber mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG wegen nicht gezahlter Netznutzungsentgelte, so hat der Nutzenergiekunde  der  mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG dadurch jedenfalls noch keinen Anspruch auf Grund- bzw. Ersatzversorgung.

Damit steht der Nutzenergiekunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG wohl jedenfalls schlechter als ein Haushaltskunde, dessen Stromlieferant - aus welch Gründen auch immer - ausfällt.

Ist die - für das Geschäftsmodell wohl ersichtlich notwendige - Übertragung des Anschlusses auf  mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG wirksam, so erscheint mir deshalb die Aussage, der Nutzenergiekunde der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG habe bei deren Ausfall einen eigenen Anspruch auf Grund- bzw. Ersatzversorgung eher unlauter.

Solange und soweit der Anschluss  wirksam auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG übertragen ist, kann der Kunde (der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG)  diesen nicht ummelden oder anderweitig darüber Energie von einem anderen Lieferanten beziehen. Er steht nicht anders als der Untermieter eines alleinigen Anschlussnutzers bzw. Stromkunden.
Dies bleibt grundätzlich auch so, wenn der Kunde seinen Vertrag mit seinem ausschließlichen Vertragspartner, der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG kündigt.

Notfalls muss wohl erst - langwierig- auf Rückübertragung des Anschlusses geklagt werden.
Kommt es zu einer solchen Klage auf Rückübertragung, ist nicht absehbar, wie es mit einem solchen Prozess weitergeht, wenn die beklagte mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG in Insolvenz fällt.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2013, 12:04:41 von RR-E-ft »

Offline egn

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #311 am: 16. Mai 2013, 11:50:21 »
Sie hätten sich den ganzen Text sparen können, denn der Anschluss wird nicht übertragen.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #312 am: 16. Mai 2013, 12:08:55 »
Hat es keine Fälle gegeben, wo man eine vom Kunden erteilte Vollmacht schon dafür eingesetzt hat, um den Anschluss auf mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG zu übertragen, mit dem Ziel, diese fortan am Zählpunkt durch mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG mit Strom beliefern zu lassen?

Offline Mikesch

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #313 am: 16. Mai 2013, 12:19:00 »
Sie hätten sich den ganzen Text sparen können, denn der Anschluss wird nicht übertragen.

es macht keinen Sinn, Sie wollen es einfach nicht begreifen  :(  lassen wie sie weiter in ihrem  Glauben und die MRD Gewinne der EV bezahlen  ;D

Offline bolli

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #314 am: 16. Mai 2013, 12:35:06 »
Sie hätten sich den ganzen Text sparen können, denn der Anschluss wird nicht übertragen.
SIE begreifens auch nicht !!! Auch wenn es bei Ihnen und einigen anderen nicht passierte wurde es nach den Berichten, die oben verlinkt sind, schon versucht (ob's irgendwo gelang ist NOCH nicht überliefert). Wenn man als Kunde natürlich darauf hoffen möchte, dass das im eigenen Fall auch so läuft, soll man meinetwegen den Versuch wagen. ABER man soll die potentiellen Kunden zumindest darüber aufklären, was sie erwarten KÖNNTE, wenn's dumm für sie läuft.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass auch Sie zu den "gesteuerten Figuren" der CE hier gehören, so wie Sie vehement versuchen, alles zu verharmlosen. Sie sollten ruhig davon ausgehen, dass nicht die ganze Welt das Messer auf CE geschliffen hat, nur weil die günstige Enrgie anbieten. Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen stehen nicht in dem Ruf, den großen Energieversorgern die Kunden in die Hand zu spielen. Und wenn von dort rechtliche Probleme angemerkt werden, die sogar zu Verfahren führen, sollte man sich das mal genauer anschauen. Und das wird jetzt gemacht !

 

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