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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 809501 mal)

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Offline Energieanalyse

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #255 am: 14. Mai 2013, 10:48:19 »
Viel merkwürdiger ist, dass diese Kommentare dann gelöscht werden, wenn kritische Antworten direkt platziert werden.

Je mehr der Farenski CE frischen Wind zuwedelt, desto mehr fragt man sich, wie intensiv diese beiden verbunden sind?!
Wie glaubwürdig ist dann der Film eigentlich noch, wenn derartige Vorgänge durch diesen gedeckt werden?

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #256 am: 14. Mai 2013, 10:49:21 »
Auf der fb-Seite von Care Energy unter dem Beitrag "Antworten auf die Fragen des Handelsblattes Teil 2" stellt Herr Farenski eine Frage an das Handelsblatt.

Es geht investigativ darum, wie hoch die Einnahmen aus Anzeigen der konventionellen Energieindustrie in den Jahren 2008 bis 2013 waren,  welche Gewinne daraus erzielt wurden  und wie das Blatt über die Energiewende berichtete.

Darauf wurde als Antwort gepostet:

"Meine Frage an Frank Farenski: Bekommt eigentlich der Journalist Frank Farenski von Care Energy bzw. der mk-Group oder Herrn Kristek Geld für seine PR- Arbeit? Wie beeinflusst das ggf. seine Berichterstattung?"
« Letzte Änderung: 14. Mai 2013, 10:55:46 von RR-E-ft »

Offline egn

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #257 am: 14. Mai 2013, 12:02:28 »

"Meine Frage an Frank Farenski: Bekommt eigentlich der Journalist Frank Farenski von Care Energy bzw. der mk-Group oder Herrn Kristek Geld für seine PR- Arbeit? Wie beeinflusst das ggf. seine Berichterstattung?"

Beteiligen Sie sich jetzt auch noch an dem sinnlosen Frage- und Antwortspiel, das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #258 am: 14. Mai 2013, 12:09:13 »
Beteiligen Sie sich jetzt auch noch an dem sinnlosen Frage- und Antwortspiel, das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?

Nach allem,was ich bisher gelesen habe, gibt es wohl überhaupt gar keinen Anbieter namens Care Energy.
Schon die Frage, wer überhaupt Vertragspartner der Kunden wird, die sich auf einen Vertragsabschluss einlassen (wollen), lässt sich wohl nicht sicher beantworten.
 
Wenn für den durchschnittlichen Verbraucher schon nicht ersichtlich ist, wer überhaupt sein Vertragsparter geworden ist,
dann ist es für ihn auch nicht erichtlich, an wen er ggf. eine Kündigung richten muss, um sich wieder aus dem Vertragsverhältnis zu lösen.
« Letzte Änderung: 14. Mai 2013, 12:26:01 von RR-E-ft »

Offline Energieanalyse

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #259 am: 14. Mai 2013, 12:29:02 »
Stimmt, laut Pressesprecher ist "Care Energy" kein Unternehmen. Alle die das denken, machen sich seiner Meinung nach eher peinlich. Aber laut Rechtsanwaltsprüfung macht man als CE-Kunde gleich Verträge mit mehreren Unternehmen, welche das sind möchte Care Energy nicht beantworten.
Dieses "Nichtunternehmen" möchte sich halt aus den Debatten um die Haftung seiner zugehörigen "Vielleichtunternehmen" raushalten  :o

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #260 am: 14. Mai 2013, 12:37:12 »
... dem sinnlosen Frage- und Antwortspiel, das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?

Stimmt, dieses Frage- und Antwortspiel ist leider sinnlos, da es selbst auf konkrete Fragen außer sich wiederholendes Geschwafel von CE keine Antworten geben wird.

Aber immerhin ist dieses Spiel so aufschlussreich, dass „die eigentliche den Verbraucher interessierende Frage“ bzgl. welcher Unternehmen auch immer und bzgl. der Protagonisten hinreichend beantwortet ist!   :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline egn

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #261 am: 14. Mai 2013, 12:39:37 »
Nach allem,was ich bisher gelesen habe, gibt es wohl überhaupt gar keinen Anbieter namens Care Energy.
Schon die Frage, wer überhaupt Vertragspartner der Kunden wird, die sich auf einen Vertragsabschluss einlassen (wollen), lässt sich wohl nicht sicher beantworten.

Diejenigen, die jetzt vor Care Energy warnen, wissen das anscheinend genau, sonst wüssten sie ja nicht vor wem sie warnen sollten.

Und den meisten Kunden ist es auf den ersten Blick erst mal herzlich egal welchen formalen Vertragspartner dahinter steht, so lange sie zuverlässig günstigen Strom erhalten. Und sollte das nicht geschehen, dann ist die Lastschrift schnell widerrufen, und dann meldet sich schon derjenige der das Geld will.
 
Zitat
Wenn für den durchschnittlichen Verbraucher schon nicht ersichtlich ist, wer überhaupt sein Vertragsparter geworden ist,
dann ist es für ihn auch nicht erichtlich, an wen er ggf. eine Kündigung richten muss, um sich wieder aus dem Vertragsverhältnis zu lösen.

Wenn der Strom zu den günstigen Preisen zuverlässig und dauerhaft fließt, dann gibt es keinen Grund zu kündigen. Und wenn Care Energy pleite geht dann braucht man auch nicht zu kündigen.

Der tatsächliche Vertragspartner ist in beiden Fällen nur von akademischem Interesse. Im Falle des Falles kann man ja auch einen Rechtsanwalt mit der Aufgabe betrauen den Vertragspartner zu ermitteln.  8)

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #262 am: 14. Mai 2013, 12:47:03 »
Beteiligen Sie sich jetzt auch noch an dem sinnlosen ......... äh, "platten" Argumenten der CE-Vertriebler ?   :'(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline KarlM

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #263 am: 14. Mai 2013, 12:48:04 »
.. das letztlich keine Antwort auf die eigentliche den Verbraucher interessierente Frage "Ist Care Energy ein seriöser Anbieter?" bietet?
Diese Frage dürfte doch eigentlich für den intelligenten Verbraucher schon fast geklärt sein.  ;D
Allerdings sind es die Vertreter, die es nicht wahr haben wollen. Ihnen könnte es bald um die Ohren fliegen und das beruhigt mich.  ;D

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #264 am: 14. Mai 2013, 12:49:58 »
@egn

Da liegen Sie falsch. Keinem Kunden kann un darf es egal sein, wer Vertragspartner wird und deshalb Rechte und Pflichten übernimmt.

Wenn etwa eine "Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG" gar nicht exisitiert oder aber auf den Bahamas sitzt,
dann wird es schwer, Ansprüche welcher Art auch immer ggf. durchzusetzen.

Es ist schon nicht ersichtlich, wer der Verwender folgender veröffentlichter AGB sein soll und wie diese ggf. gem. § 305 Abs. 2 BGB in einen Vertrag welchen Typs  einbezogen werden sollen:

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb.html

Handelt es sich um einen dem Kaufrecht unterfallenden Energieliefervertrag?
Handelt es sich um einen Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Dubios erscheint insbesondere  Punkt

"4.2. Preisanpassung

Die Abrechnung für den Bezug von Nutzenergie erfolgt monatlich im Vorhinein."

Bekanntlich kann eine Abrechnung immer erst erfolgen, wenn der gemessene Verbrauch feststeht, also im Nachhinein.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Peisanpassungen - die in der Überschrift genannt werden -  erfolgen sollen, ist nicht ersichlich.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #265 am: 14. Mai 2013, 13:04:00 »
Man stelle sich nur mal vor, die Netzentgelte werden nicht bezahlt, der Netzbetreiber sperrt deshalb in Ausübung eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechts den Anschluss
und es ist für den Kunden nicht ersichtlich, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist, so dass er den Vertrag auch nicht ohne Weiteres kündigen kann,
weil schon nicht ersichtlich ist, wem wo eine Kündigung zugehen muss, um überhaupt wirksam zu werden.
 
Möglicherweise ist der Kunde  sogar gar kein Anschlussnehmer und - nutzer mehr,
weil er den Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ebenso unbekannten) Dritten übertragen hat.

Dann bleibt der Anschluss gesperrt und der Kunde kann noch nicht einmal in die Grundversorgung zurück und "take care" erlangt besondere Bedeutung.
Was sollte ein Rechtsanwalt in einer solchen Situation wohl ausrichten können?

Der Netzbetreiber unterliegt dem Datenschutz und darf deshalb an Nichtberechtige keine Informationen  herausgeben.   
« Letzte Änderung: 14. Mai 2013, 13:19:57 von RR-E-ft »

Offline egn

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #266 am: 14. Mai 2013, 13:13:40 »
Da liegen Sie falsch. Keinem Kunden kann un darf es egal sein, wer Vertragspartner wird und deshalb Rechte und Pflichten übernimmt.

In der Realität ist das aber den meisten völlig Verbrauchern egal was in irgendwelchen AGB steht. Die AGBs werden doch nicht nicht einmal gelesen, geschweige denn kann ein durchschnittlicher Verbraucher den Inhalt verstehen.Was dort drin steht interessiert am Schluss die Rechtsanwälte oder das Gericht.

Zitat
Wenn etwa eine "Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG" gar nicht exisitiert oder aber auf den Bahamas sitzt,
dann wird es schwer, Ansprüche welcher Art auch immer ggf. durchzusetzen.

Genauso schwer wie es für mich ist irgendwelche Ansprüche durchzusetzen, genauso schwer ist es  aber auch für "...". Denn dieser muss ja dann auch erst mal nachweisen dass überhaupt eine Vertragsbeziehung besteht, bevor irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Und mal im Ernst, welche Ansprüche sollte man groß gegenüber einen Stromanbieter geltend machen, wenn es sich dabei nur um Bagatellbeträge handelt?

Zitat
Es ist schon nicht ersichtlich, wer der Verwender folgender veröffentlichter AGB sein soll und wie diese ggf. gem. § 305 Abs. 2 BGB in einen Vertrag welchen Typs  einbezogen werden sollen:

http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb.html

Handelt es sich um einen dem Kaufrecht unterfallenden Energieliefervertrag?
Handelt es sich um einen Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Wie schon geschrieben, sind das alles rein akademische Fragen für einen durchschnittlichen Verbraucher, da er schon von vorne herein den Unterschied zwischen einen Werkvertrag und Dienstvertrag gar nicht kennt.

Zitat
Die Abrechnung für den Bezug von Nutzenergie erfolgt monatlich im Vorhinein."

Bekanntlich kann eine Abrechnung immer erst erfolgen, wenn der gemessene Verbrauch feststeht, also im Nachhinein.

Was sind monatliche Vorauszahlungen?

Zitat
Ob und unter welchen Voraussetzungen Peisanpassungen - die in der Überschrift genannt werden -  erfolgen sollen, ist nicht ersichlich.

Um so besser, dann bietet sich doch hier eine Möglichkeit einer Preisanpassung zu widersprechen. Das sollte Sie doch als Verbraucheranwalt freuen.


Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #267 am: 14. Mai 2013, 13:20:56 »
@egn

Sie verschließen vor möglichen Problemem die Augen.

Man stelle sich nur mal vor, die Netzentgelte werden nicht bezahlt, der Netzbetreiber sperrt deshalb in Ausübung eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechts den Anschluss
und es ist für den Kunden nicht ersichtlich, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist, so dass er den Vertrag auch nicht ohne Weiteres kündigen kann,
weil schon nicht ersichtlich ist, wem wo eine Kündigung zugehen muss, um überhaupt wirksam zu werden.
 
Möglicherweise ist der Kunde  sogar gar kein Anschlussnehmer und - nutzer mehr,
weil er den Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ebenso unbekannten) Dritten übertragen hat.

Dann bleibt der Anschluss gesperrt und der Kunde kann noch nicht einmal in die Grundversorgung zurück und "take care" erlangt besondere Bedeutung.
Was sollte ein Rechtsanwalt in einer solchen Situation wohl ausrichten können?

Der Netzbetreiber unterliegt dem Datenschutz und darf deshalb an Nichtberechtige keine Informationen  herausgeben.   

Offline egn

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #268 am: 14. Mai 2013, 13:23:19 »
Man stelle sich nur mal vor, die Netzentgelte werden nicht bezahlt, der Netzbetreiber sperrt deshalb in Ausübung eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechts den Anschluss

Der Verbraucher ist nicht Vertragspartner des Netzbetreibers.

Welches Recht hat der der Netzbetreiber dann den Anschluss sperren zu lassen?

Zitat
und es ist für den Kunden nicht ersichtlich, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist, so dass er den Vertrag auch nicht ohne Weiteres kündigen kann,
weil schon nicht ersichtlich ist, wem wo eine Kündigung zugehen muss, um überhaupt wirksam zu werden.

Der Netzbetreiber kennt doch seinen Vertragspartner, sonst könnte er ihm auch die Netzentgelte nicht in Rechnung stellen. Und wenn ein Verbraucher den Anschlusswechsel durchführt dann geht dem bisherigen Versorger über das formale Verfahren die Kündigung zu.
 
Zitat
Möglicherweise ist der Kunde  sogar gar kein Anschlussnehmer und - nutzer mehr,
weil er den Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ebenso unbekannten) Dritten übertragen hat.

Dieser Punkt hat sich doch schon geklärt. Der Stromverbraucher bleibt auch bei CE Anschlussnutzer.

Zitat
Was sollte ein Rechtsanwalt in einer solchen Situation wohl ausrichten können?

Über all diese hypothetischen Fälle können Sie sich ja schon vorab mal Gedanken machen. Dann haben Sie im Falle des Falles einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Kollegen.  8)

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #269 am: 14. Mai 2013, 13:41:30 »
@egn

Wenn Netzentgelte nicht bezahlt werden, übt der Netzbetreiber durch Anschlussunterbrechung sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht
gegenüber demjenigen aus, der ihm die Zahlung der Netzentgelte vertraglich schuldet. In Bezug darauf ist der Kunde nur Drittbetroffener.


Der Stromverbraucher bleibt auch bei CE Anschlussnutzer.

Möglicherweise auch nicht.

Wenn der Verbraucher eine Generalvollmacht erteilt, begibt er sich seines Einflusses darauf,
wer wann wie gegenüber wem von der Vollmacht Gebrauch macht und welche Rechte damit ggf. alles auf einen (unbekannten) Dritten übertragen werden.

Ein Verbraucher, der seinen Anschluss durch einen Bevollmächtigten vertraglich auf einen (ihm unbekannten) Dritten übertragen hat,
ist fortan selbst kein Anschlussnehmer und Anschlussnutzer mehr.

Kraft einer solchen wirksamen Rechteübertragung auf einen Dritten hat er dann selbst keinerlei eigene Rechte mehr.
Der Netzbetreiber darf an einen Nichtberechtigten keinerlei Informationen herausgeben.

Das gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher keinerlei Vertragspartner des Netzbetreibers mehr ist.

Der Verbraucher ist nicht Vertragspartner des Netzbetreibers.


Dümmer geht immer.

Über all diese hypothetischen Fälle können Sie sich ja schon vorab mal Gedanken machen. Dann haben Sie im Falle des Falles einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Kollegen.  8)

"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!" - Jesus Sirach 3, 27
« Letzte Änderung: 14. Mai 2013, 14:10:23 von RR-E-ft »

 

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