Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 808624 mal)

0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1336 am: 03. November 2013, 16:59:11 »
Ich frage mich ohnehin, wie er mit seinen angebotenen Preisen nun doch schon etliche Monate überleben konnte.
Allein mit der monatlichen Vorkasse und der reduzierten EEG-Umlage geht das eigentlich nicht.

Zumindest die Frage kann seriös beantwortet werden:

Care hat seit ca. 09/2012 keine EEG-Umlage mehr an die ÜNBs entrichtet (belegte Tatsache, der auch Care nicht widerspricht). Bisher wurde Care lediglich für 10/2012 (?) - 12/2012 zur Nachzahlung von rd. 500.000€ EEG-Umlage gegenüber dem ÜNB Amprion verurteilt.

Nun ist Amprion aber nur einer von 4 ÜNBs und da wäre auch noch das Jahr 2013..


Wenn Sie nun die EEG-Umlage ausklammern, sind "19,90" kostendeckend. Auch in "teuren" Netzgebieten. Unterm Strich müsste sich sogar sehr gut davon leben lassen.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1337 am: 03. November 2013, 17:29:19 »
Care hat seit ca. 09/2012 keine EEG-Umlage mehr an die ÜNBs entrichtet (belegte Tatsache, der auch Care nicht widerspricht). Bisher wurde Care lediglich für 10/2012 (?) - 12/2012 zur Nachzahlung von rd. 500.000€ EEG-Umlage gegenüber dem ÜNB Amprion verurteilt.
Nun ist Amprion aber nur einer von 4 ÜNBs und da wäre auch noch das Jahr 2013..

Und trotz xx Mio. nicht gezahlter EEG-Umlagen scheint es erhebliche Liquiditätsprobleme zu geben (siehe Zahlungen an VNB), was es eigentlich nicht geben dürfte, wenn Rückstellungen/Rücklagen gebildet wurden, wie von MK wohl schon mal behauptet.

Was ist, wenn die anhängigen Verfahren (schon in Kürze?) zu den zu erwartenden Urteilen führen und dann xx Mio. an die ÜNB zu leisten sind ?  :o 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1338 am: 03. November 2013, 18:46:03 »
Der Vertriebsapparat kostet halt nicht wenig (nicht jeder Mitbewerber lässt sich einen Neukunden 110€+ kosten, wobei fairerweise gesagt werden muss, daß die Care-Außendienstler nicht nur vertreiben, sondern auch einen großen Teil der Bestandskundenbetreuung übernehmen sollen).

Ebenso sicher das ganze Sponsoring (HSV, Penthouse uvm.)..


Was ist, wenn die anhängigen Verfahren (schon in Kürze?) zu den zu erwartenden Urteilen führen und dann xx Mio. an die ÜNB zu leisten sind ?  :o

Dann geht die UPG (ex mk-energy) möglicherweise Pleite, aber selbst wenn, dann macht die mk-power (als Inhaberin der Verträge mit den Endkunden) mit neuem Energieversorger weiter (vorher wären gegebenenfalls noch Komplementärinnen bei den mbH & Co. KGs zu wechseln).

Wetten ;)?
« Letzte Änderung: 03. November 2013, 18:50:40 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1339 am: 03. November 2013, 19:37:27 »
Es kann auch anders kommen. Ein Beispiel:

http://www.zfk.de/artikel/flexstrom-gruender-wird-wirt.html
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1340 am: 03. November 2013, 20:07:57 »
[...]
Dann geht die UPG (ex mk-energy) möglicherweise Pleite, aber selbst wenn, dann macht die mk-power (als Inhaberin der Verträge mit den Endkunden) mit neuem Energieversorger weiter (vorher wären gegebenenfalls noch Komplementärinnen bei den mbH & Co. KGs zu wechseln).

Wetten ;)?

Eine solche Wette dürften Sie verlieren: Sollte die UPG GmbH & Co. KG "Pleite" gehen, dann trifft es auch die Komplementär-GmbH. Die bricht dann auch für die anderen GmbH & Co. KGs weg und alle hätten Insolvenz anzumelden. Herr des Verfahrens wäre dann der vorläufige InsVerw und m. E. würde es nur mit einem Mio.-Investor weiter gehen können, aber wohl kaum mit der selben Leitung und mit unveränderten Preisen.

Für mich ist wenig nachvollziehbar, wie bedeckt sich derzeit der vzbv oder der BdEV halten und warum es zumindest für die CE-Kunden im Gebiet Netz Leipzig keine deutliche Warnung zu geben scheint, für November 2013 usw. noch Abschlagszahlungen an mk-power zu leisten?  :(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1341 am: 03. November 2013, 20:31:04 »
Das Handelsblatt schreibt ja wohl auch nichts mehr über Care Energy.
Vielleicht haben die alle keine Lust sich verklagen zu lassen. Helfen wird das aber auf Dauer nicht.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1342 am: 03. November 2013, 20:31:12 »
@ kkh

Es sei denn, man sorgt vorher rechtzeitig dafür, daß die mk-power (die es zu erhalten gälte) eine andere Komplementär-GmbH hat, als die mk-energy aka UPG..

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1343 am: 03. November 2013, 21:09:42 »
Es sei denn, man sorgt vorher rechtzeitig dafür, daß die mk-power (die es zu erhalten gälte)
eine andere Komplementär-GmbH hat, als die mk-energy aka UPG..

Wenn man da anfangen würde zu basteln, wüsste aber gleich jeder, wie der Hase künftig laufen soll ;).
Und was wäre bei solch "vorbereitenden Maßnahmen" dann bspw. für die VNB und ÜNB noch zumutbar?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Ben

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 248
  • Karma: +5/-2
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1344 am: 03. November 2013, 22:09:12 »

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1345 am: 03. November 2013, 23:56:05 »
Wenn man da anfangen würde zu basteln, wüsste aber gleich jeder, wie der Hase künftig laufen soll ;).
Und was wäre bei solch "vorbereitenden Maßnahmen" dann bspw. für die VNB und ÜNB noch zumutbar?

Dann muss man sich fragen, warum die Verlegung der mk-energy von Hamburg nach Berlin und die Umfirmierung zu einem neuen Namen (UPG), der kein "mk-" mehr in sich trägt, erfolgt ist?

Ich glaube, es wird bald eine Aufspaltung der mk-group geben, der gefährdete Teil (UPG) wird dann aus der mk-group wirtschaftlich komplett ausgegliedert sein und mit ihr nur noch Verträge unterhalten.


Und betreffs etwaigem "Ersatz" des Lieferanten in der Zukunft, wenn die UPG mal über die Schippe geht:

Zumutbarkeit - schon das entscheidende Stichwort.

Aber Kristek braucht sich nur einen unbescholtenen Strohmann suchen, der mit einer handvoll Personal einen neuen Energieversorger gründet. Der schließt dann wiederum einen neuen Vertrag mit der mk-grid..


Ich sage jetzt einfach mal, es wäre naiv ;) zu glauben, daß Kristek für den "worst case" (Verurteilung der UPG / ex-"mk-energy" zur Nachzahlung aller EEG-Umlage) keinen "Plan B" hat..

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1346 am: 04. November 2013, 08:27:51 »
Es gab zwischenzeitlich eine neue (Folge-)Pressemitteilung von Netz Leipzig - glaube, die wurde hier noch nicht erwähnt:

http://www.netz-leipzig.de/aktuelles/news-detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=50&cHash=9ee99843f6f12ae7f7c8b6af4e8cb4f7


Auszüge:

01.11.2013

[..] hat der Leipziger Netzbetreiber am Freitag gemäß seiner Ankündigung die Kunden der mk-Energy zunächst an die Grundversorger übertragen. [..]

[..] Ein Antrag von mk-Energy/UPG auf Abschluss eines neuen Lieferantenrahmenvertrages [..] wurde von dem Unternehmen am Mittwoch gestellt. Die Netz Leipzig prüft derzeit, ob im Lichte der bisher gemachten Erfahrungen mit mk-Energy/UPG und der Entscheidung des Landgerichts Leipzig die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit eines neuen Vertrages vorliegen. Dazu hat sie vom Antragsteller weitere Erklärungen angefordert.

Die Netz Leipzig hatte [..] darauf hingewiesen, dass mk-Energy ihren vertraglichen Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen trotz mehrfacher Abmahnungen und Kündigungsdrohungen in vier aufeinander folgenden Monate nicht fristgerecht nachgekommen ist. In der Berichterstattung wurde die entsprechende korrekte Aussage [..] unzutreffend wiedergegeben. Von vier Monaten rückständiger Zahlungen war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Offline Maryla

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 71
  • Karma: +2/-0

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1348 am: 04. November 2013, 14:26:26 »
Das Thema Care scheint die kommunalen Unternehmen ja echt umzutreiben..


Auszug aus dem Programm für das "11. Dom-Seminar" der enwima am 07.11. / 08.11. in Berlin (Seite 3):

http://www.enwima.ag/files/ks014_19613_131009_ma_programm.pdf


11.00 Uhr: Netznutzungsverträge mit Endkunden
  • Vorgehen von Care-Energy
  • Wie lehnt man das Begehren zuverlässig ab
  • Hinweise im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz
RA Christoph Germer, Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg | Berlin

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #1349 am: 04. November 2013, 17:09:13 »
Einige der aktuellsten Kommentare und Fragen von Kunden bei CE-facebook werden kritischer  :) :
Geht manchen ein Licht auf, von welcher Seite bzgl. der Netzsperren "Falschaussagen" verbreitet werden? 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz