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Original von Stromfraßbei wem?
Original von StromfraßUnd der Insolvenzverwalter bekommt zwar einen ordentlichhen Batzen, aber doch keine Millionen!
Original von uwesDer Insolvenzverwalter ist derzeit in der Tat nicht der richtige Zustellungsadressat.Im Beschluss des AG Ulm Geschäfts-Nr.: 3 IN 98/12 vom 22.2.2012 heißt es:\"Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin.\"Zitat Stromfraß: ZitatEin Insolvenzverwalter, der so eine Möglichkeit geboten bekommt, um zusätzliche Millionen in die Kasse zu spülen, wird dies nutzen. Damit vergrößert sich die Insolvenzmasse und über die Quote würde ja jeder zumindest einen gewissen Anteil zurückbekommen. Sagen wir mal 50% wären nicht abnorm oder 30%. Dann kann sich jeder selbst ausrechnen, was ihm die Mitgliedschaft bei EnS eingebracht hat. Achtung, bitte auch den Beschluss vom 23.02.2012 beachten:https://insoweb.pluta.net/cgi-bin/dokument.cgi/Erweiterung_Beschluss_EnerGen_S%FCd_eG.pdf?P=IFIYFYKUFWJVJJJVIYFXJGEXEUEVEXEYEYJGFIIWDEEnS hat ein allgemeines Verfügungsverbot!\"Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen\" (und dazu gehören auch Genossenschaftsanteile) gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Hört sich nach einem starken vorläufigen Insolvenzverwalter an ....Bitte beachten: Eine Kündigung ist nur wirksam wenn sie gegenüber dem richtigen Adressaten ausgesprochen wird!
Ein Insolvenzverwalter, der so eine Möglichkeit geboten bekommt, um zusätzliche Millionen in die Kasse zu spülen, wird dies nutzen. Damit vergrößert sich die Insolvenzmasse und über die Quote würde ja jeder zumindest einen gewissen Anteil zurückbekommen. Sagen wir mal 50% wären nicht abnorm oder 30%. Dann kann sich jeder selbst ausrechnen, was ihm die Mitgliedschaft bei EnS eingebracht hat.
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