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Autor Thema: Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?  (Gelesen 75801 mal)

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Offline Stromfraß

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #60 am: 07. März 2012, 12:01:08 »
Achtung!!!
Dieser Musterbrief ist nur die Kündigung des Liefervertrages, nicht aber der Mitgliedschaft.

Offline probdi

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #61 am: 07. März 2012, 12:01:09 »
Nach Rücksprache beim Insolvenzverwalter reicht eine Kündigung per Fax an den Insolvenzverwalter.

Nach meinen Recherchen sollte ein außerordentliche Kündigungsrecht bestehen, wonach die neue Satzung nicht zur Gültigkeit gelangt.

Offline PLUS

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #62 am: 07. März 2012, 12:06:06 »
Zitat
Original von uwes
@Plus
Sie müssen das Register schon richtig lesen. Für die Wirkungen einer Eintragung im Genossenschaftsregister kommt es auf die Bekanntmachung an. Das war ausweislich der von ihnen nur unvollständig zitierten Eintragung nicht der 17.1.2012, zumal selbst die (notariell beglaubigte) Anmeldung erst am 20.1.2012 mit Protokollergänzung vom 10.2.2012 eingereicht wurde.

Die Bekanntmachung erfolgte im Genossenschaftsregister vielmehr am

28.02.2012 12:00 Uhr.

@Alle: Die Kündigung per Fax wahrt nicht die erforderliche Schriftform!
    @uwes, verstehe ich nicht. Was soll ich nicht genau gelesen haben und was soll  ich unvollständig zitiert haben?

    Das Datum 17.
1.2012 stammt nicht von mir.  Sorry, aber da sollten Sie genau lesen.  Wann die Veröffentlichung im in der Satzung dafür bestimmten Amtsblatt der Stadt Ulm erfolgt ist, ist mir nicht bekannt. Daher kann  ich auch an meiner Empfehlung nichts falsches erkennen: Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
[/list]

Offline probdi

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #63 am: 07. März 2012, 12:13:20 »
Ach ja, die Musterschreiben halte ich für weniger gelungen. Es sollte der Hinweis auf die Satzungsänderung und die außerordentliche Kündigung nicht fehlen.

Fax ist heute bei den meisten Rechtsgeschäften akzeptiert. Durch das Protokoll hat man auch einen Nachweis.

Offline Stromfraß

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #64 am: 07. März 2012, 12:42:52 »
Zitat
Fax ist heute bei den meisten Rechtsgeschäften akzeptiert. Durch das Protokoll hat man auch einen Nachweis.
Wenn ein Fax als ausreichend akzeptiert wird, ist es ja gut.
Ich kann nur raten, sehr vorsichtig zu sein:
Eine schriftliche Kündigung ist beim Empfänger nicht angekommen.
Die Beweispflicht hat der Absender!
Selbst ein Einschreiben wurde nicht als Kündigung akzeptiert! Die Antwort: ein Einschreiben ist zwar angekommen, aber der Inhalt war keine Kündigung!
Es tummeln sich in der Geschäftswelt genügend schwarze Schafe!

Offline bolli

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #65 am: 07. März 2012, 12:57:18 »
Zitat
Original von probdi
Fax ist heute bei den meisten Rechtsgeschäften akzeptiert. Durch das Protokoll hat man auch einen Nachweis.
Bei den MEISTEN mag das sein, aber § 67a GenG spricht als Erfordernis für die außerordentliche Kündigung in Absatz 2 davon das diese der Schriftform bedarf.

Die Schriftform ist in § 126 BGB geregelt. Als Ausnahme ist in § 126a BGB noch die elektronische Form genannt, womit aber nur die qualifizierte elektronische Signatur gemeint ist.

Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 20. September 2005 · 28 U 39/05
 ( siehe hier )festgestellt, dass die Übersendung eines Telefaxes für die Wahrung der Schriftform nicht ausreicht.

Auch kommt es bei der Kündigung auf den Zugang an. Dieser wird aber NICHT durch das \"o.k.\" im Sendeprotokoll dokumentiert. Es gibt mehrere nachgewiesene Fälle, in denen durch einen technischen Defekt sowohl auf der Übertragungsstrecke als auch beim Empfängergerät das Schriftstück tatsächlich nicht zur Kenntnis beim Empfänger einging, obwohl das besagte Protokoll ein \"o.k.\" enthielt. Daher wäre in solchen Fällen immer ein Hinterheranrufen nötig, ob das Fax eingegangen ist. Im Kündigungsfall ist das aber unsicher, da darüber kein Nachweis vorhanden ist (außer Zeuge ist anwesend).

Eine Vorabübersendung ist damit ja nicht ausgeschlossen, aber als alleinige Übermittlung würde ich mich damit nicht zufrieden geben. Man muss ja nicht unbedingt wegen 4,40 EUR, die man sparen will, noch eine Baustelle aufmachen.  ;)

Offline rkum12

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #66 am: 07. März 2012, 14:37:14 »
@probdi

Könnten Sie denn evtl. eine eindeutige Formulierung zur \"außerordentlichen Kündigung\" aufgrund der Satzungsänderung (beim Insolvenzverwalter ) bereitstellen?

Wie ist denn das \"außerordentliche Kündigungsrecht\" begründet ?

Danke .

Offline probdi

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #67 am: 07. März 2012, 15:22:00 »
Besser kann man es nicht zusamenfassen:

 http://www.berliner-zeitung.de/archiv/un...0,10407134.html

Offline bolli

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #68 am: 07. März 2012, 15:25:13 »
Zitat
Original von rkum12
Wie ist denn das \"außerordentliche Kündigungsrecht\" begründet ?
Auch wenn ich nicht @probdi bin: Versuchen Sie mal, DIESEN Satz (der übrigens direkt über Ihrem Thread steht) auf sich wirken zu lassen, dann kommen Sie vielleicht auch drauf:  ;)

Zitat
Original von bolli
Bei den MEISTEN mag das sein, aber § 67a GenG spricht als Erfordernis für die außerordentliche Kündigung in Absatz 2 davon das diese der Schriftform bedarf.

Und wenn Sie dann noch § 16 Abs. 2 Nr. 3 GenG hinzuziehen, sind Sie der Lösung schon gefährlich nahe. ;)

Offline Didakt

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #69 am: 07. März 2012, 16:47:43 »
Nachstehend ein Vorschlag von mir:

Einschreiben mit Rückschein

EnerGen Süd eG                   PLUTA RechtsanwaltsGmbH
Graf-Arco-Str. 18                   Herrn Rechtsanwalt Michael Pluta
89079 Ulm                   Karlstr. 33
vorab per Fax an :                    89073 Ulm
0731-880302-19                      vorab per Fax an: 0731 96880-50
   
je besonders
   
Ihr Zeichen
Kunden-Nr.:
Mitglieds-Nr.:

Kündigung meines Gas-/Stromliefervertrages – gültig ab     bzw. ab     ;
Kündigung meiner Mitgliedschaft in der Energen Süd eG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Ihren Websites hat die Energen Süd eG wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Energieversorgung mit Ablauf des 29.02.2012 eingestellt, sodass ich ab 01.03.2012 in die Ersatzversorgung meines Grundversorgers gefallen bin.

Da mangels weiterer Informationen davon auszugehen ist, dass Sie die Energieversorgung nicht mehr aufnehmen werden, kündige ich hiermit den/die o. a. Liefervertrag/Lieferverträge fristlos mit Wirkung ab 01.03.2012.

Ich bitte Sie, mir umgehend eine Schlussrechnung zu übersenden und ein mir zustehendes Guthaben unverzüglich zu erstatten. Bitte legen Sie dabei den Verbrauch bis zum 29.02.2012 zugrunde. Am 29.02.2012 habe ich folgende/n Zählerstand/Zählerstände abgelesen:

Gaszähler:    m³, Stromzähler:    kWh

Gleichzeitig widerrufe ich mit Wirkung ab 01.03.2012 die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zum Einzug der Rechnungs- und Abschlagsbeträge im Bank-Lastschriftverfahren durch die EnerGen Süd eG von meinem Girokonto       .

****

Wegen Ihrer mit Wirkung ab 28.02.2012 beschlossenen Satzungsänderung mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG Gebrauch und kündige hiermit gleichzeitig auch meine Mitgliedschaft in der Energen Süd eG form- und fristgerecht zum 31.12.2012, hilfsweise mit sofortiger Wirkung. Ihre Satzungsänderung erkenne ich ausdrücklich nicht an.

Zugleich beantrage ich die Rückzahlung meines entrichteten Geschäftsanteils in Höhe von 100,00 EUR und bitte zu ggb. Zeit um Überweisung auf mein Girokonto Nr. …. bei der (Bank), BLZ     .

Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.03.2012, den Eingang dieses Schreibens sowie die Wirksamkeit meiner Kündigungen und auch die Stornierung meiner Einzugsermächtigung.

Freundliche Grüße
handschriftliche Unterschrift
Vor- und Zuname

PS: Die o.a. Kalenderdaten sind ggf. abzuändern bzw. anzupassen. Die Energieversorgung ist dem Vernehmen nach bereits mit Ablauf des 22.02.12 eingestellt worden?

PS: Die o.a. Anschriften sind mit Tabulator zu trennen, nebeneinanderzusetzen. Das war hier nicht möglich.

Offline Kampfzwerg

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #70 am: 07. März 2012, 17:01:20 »
@Didakt

hätten Sie diesen Text denn nicht 30 Minuten eher einstellen können, das hätte mir die eigene Arbeit bzgl. eines weiteren Schreibens aufgrund der Satzungsänderung erspart, das Fax vorab ist gerade raus  ;) =)


Einen Änderungsvorschlag hätte ich jedoch:

Wegen Ihrer mit Wirkung ab 28.02.2012 beschlossenen Satzungsänderung, veröffentlicht auf Ihrer Homepage am 01.03.2012, mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG Gebrauch und kündige hiermit gleichzeitig auch meine Mitgliedschaft in der Energen Süd eG form- und fristgerecht mit sofortiger Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres 2012.

Offline Didakt

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #71 am: 07. März 2012, 17:08:44 »
@ Kampfzwerg,

tut mir leid. Ich bin erst heute nachmittag in diesen Thread eingestiegen. Ich gehe aber davon aus, dass Ihr Text ähnlich formuliert ist. ;)

@ brobdi,

Ihr Link zur Berliner Zeritung funktioniert nicht.

Offline Kampfzwerg

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #72 am: 07. März 2012, 17:19:04 »
@Didakt

 :D Entschuldigung angenommen  :D ;)

Offline Cluftirium77

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #73 am: 08. März 2012, 11:35:31 »
Hallo @Didakt,
in Ihrem Muster - Kündigungsschreiben an die EnerGen Süd, Insolvenzverwalter H. Pluta gibt es folgenden Absatz:

\'Gemäß Ihren Websites hat die Energen Süd eG wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Energieversorgung mit Ablauf des 29.02.2012 eingestellt, sodass ich ab 01.03.2012 in die Ersatzversorgung meines Grundversorgers gefallen bin. \'

Frage:
M.E. kann man aus der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG)jederzeit aussteigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln, während bei einer Grundversorgung (§ 36 EnWG) mit Monatsfrist zum Monatsende gewechselt werden kann.

Können Sie bestätigen, dass wir - in unserem Fall - wirklich in die Ersatzversorgung des Grundversorgers gefallen sind?

Offline Stromfraß

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #74 am: 08. März 2012, 12:54:11 »
@Cluftirium77: eine offizielle Bestätigung kann doch nur der zuständige Grundversorger geben.
Die Aussage, dass man in die Ersatz- oder Grundversorgung fällt, ist sachlich falsch. Das ist auch hier im Forum nachzulesen. Was nun Wechsel- und Kündigungsfristen anbelangt, ist das nach den neuen gestzlichen Regelungen fast unerheblich. Wenn ich heute kündige, komme ich ohnehin frühestens im Mai zu einem neuen Stromversorger, da es beim zuständigen Netzbetreiber 6 - 8 Wochen dauert. Vielleicht ändert sich das künftig ...

 

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