Im Internetauftritt der Energen Süd wurde folgender Hinweis veröffentlicht:
\"01.03.2012:
Aktualisierte Satzung steht zum Herunterladen bereit
Die aktualisierte Satzung steht hier zum Herunterladen bereit. Diese beinhaltet die am 14.01.2012 im Rahmen der außerordentlichen Vertreterversammlung beschlossenen Änderungen.
Der Vorstand der EnerGen Süd eG\" (
Quelle)Interessant finde ich den § 2 Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung aus der aktualisierten Satzung der EnerGen Süd eG:
\"(1) Der Geschäftsanteil beträgt 100,00 €. Jedes Mitglied muss je Entnahmestelle Strom und je Entnahmestelle Gas einen Geschäftsanteil zeichnen. Darüber hinaus muss jedes Mitglied weitere Geschäftsanteile wie folgt zeichnen:
- Beim Strom ab 4.000 kWh Jahresverbrauch pro Entnahmestelle je angefangene 4.000 kWh Strom je einen Geschäftsanteil, maximal 100 Geschäftsanteile,
- Beim Gas ab 50.000 kWh Jahresverbrauch pro Entnahmestelle je angefangene 50.000 kWh je einen Geschäftsanteil, begrenzt auf maximal 10 Geschäftsanteile bei einem Jahresverbrauch von mehr als 500.000 kWh.
Das Nähere regelt eine von Vorstand und Aufsichtsrat zu beschließende Pflichtanteilsordnung.\"
Frage:
Kennt jemand diese Pflichtanteilsordnung schon?
Bedeutet dieser Passus nicht eine Steilvorlage für den Insolvenzverwalter? Müssen wir nun befürchten, dass auf diesem Weg Geld eingetrieben wird?
Muss ich befürchten zu dem einen Anteil, den ich habe, noch 2 Anteile zeichnen zu müssen:
1 x Anteil Entnahmestelle Strom, 1 x Anteil Strom ab 4.000 kWh Jahresverbrauch, 1 x Anteil Entnahmestelle Gas
Wie sehen das die Anderen?