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Autor Thema: Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?  (Gelesen 75795 mal)

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Offline Jokeman14

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« am: 05. März 2012, 08:59:09 »
Im Internetauftritt der Energen Süd wurde folgender Hinweis veröffentlicht:

\"01.03.2012:
Aktualisierte Satzung steht zum Herunterladen bereit

Die aktualisierte Satzung steht hier zum Herunterladen bereit. Diese beinhaltet die am 14.01.2012 im Rahmen der außerordentlichen Vertreterversammlung beschlossenen Änderungen.

Der Vorstand der EnerGen Süd eG\" (Quelle)

Interessant finde ich den § 2 Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung aus der aktualisierten Satzung der EnerGen Süd eG:

\"(1) Der Geschäftsanteil beträgt 100,00 €. Jedes Mitglied muss je Entnahmestelle Strom und je Entnahmestelle Gas einen Geschäftsanteil zeichnen. Darüber hinaus muss jedes Mitglied weitere Geschäftsanteile wie folgt zeichnen:
-  Beim Strom ab 4.000 kWh Jahresverbrauch pro Entnahmestelle je angefangene 4.000 kWh Strom je einen Geschäftsanteil, maximal 100 Geschäftsanteile,
- Beim Gas ab 50.000 kWh Jahresverbrauch pro Entnahmestelle je angefangene 50.000 kWh je einen Geschäftsanteil, begrenzt auf maximal 10 Geschäftsanteile bei einem Jahresverbrauch von mehr als 500.000 kWh.

Das Nähere regelt eine von Vorstand und Aufsichtsrat zu beschließende Pflichtanteilsordnung.\"

Frage:

Kennt jemand diese Pflichtanteilsordnung schon?

Bedeutet dieser Passus nicht eine Steilvorlage für den Insolvenzverwalter? Müssen wir nun befürchten, dass auf diesem Weg Geld eingetrieben wird?

Muss ich befürchten zu dem einen Anteil, den ich habe, noch 2 Anteile zeichnen zu müssen:

1 x Anteil Entnahmestelle Strom, 1 x Anteil Strom ab 4.000 kWh Jahresverbrauch,  1 x Anteil Entnahmestelle Gas

Wie sehen das die Anderen?

Offline berthbe

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #1 am: 05. März 2012, 12:03:35 »
Dann wäre es ja möglich, die Satzung noch 5 mal zu ändern und jedesmal neue Nachforderungen an die Mitglieder (die ja trotz Kündigung bis Jahresende 2012
Mitglieder sind) zu stellen. Hier müßte mal ein Rechtsfachmann im Forum Auskunft erteilen. Ich habe die erste Satzung mit meiner damaligen Unterschrift angenommen, bei der jetzigen Fassung habe ich keine Unterschrift geleistet. Da die energensüd immer noch Mitglieder annimmt (für was eigentlich, wenn sie Pleite sind) denke ich, gilt diese neue Satzung nur für Neuanmeldungen. :rolleyes:

Offline Stromfraß

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #2 am: 05. März 2012, 12:47:20 »
Ich bin leider auch keine Rechtsfachmann, aber das von berthbe Angeführte klingt logisch.

Offline bolli

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #3 am: 05. März 2012, 12:57:25 »
Zitat
Original von berthbe
Hier müßte mal ein Rechtsfachmann im Forum Auskunft erteilen. Ich habe die erste Satzung mit meiner damaligen Unterschrift angenommen, bei der jetzigen Fassung habe ich keine Unterschrift geleistet. Da die energensüd immer noch Mitglieder annimmt (für was eigentlich, wenn sie Pleite sind) denke ich, gilt diese neue Satzung nur für Neuanmeldungen. :rolleyes:
Das mit der Gültigkeit der Satzung sehe ich anders. Eine Satzung ist, im Gegensatz zu AGB\'s, keine Regelung für vertragliche Beziehungen sondern beinhaltet Regelungen zur MITGLIEDSCHAFT in einem Verein oder wie hier einer Genossenschaft. Diese Regelungen sind bei ordnungsgemäßer Verabschiedung nach entsprechender Eintragung beim Amtsgericht für ALLE Mitglieder verbindlich. Allerdings müssen die Mitglieder die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben, die aber vorliegend mit der Veröffentlichung ja gegeben sein dürfte.

Inwieweit eine Veränderung maßgeblicher Satzungsinhalte, die auch monetäre Auswirkungen haben, auch zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich wären, lasse ich mal offen. Jedoch wäre ja überhaupt zu prüfen, inwieweit der \"alte Vorstand\" oder der vorläufige Insolvenzverwalter hier als Initiator fungieren müssten. Ich wage mal die Behauptung, dass bei einem entsprechenden \"böswilligen\" Verändern dieser Satzungsinhalte keine Zahlpflicht bestünde. Inwieweit die bereits beschlossenen und eingetragenen Änderungen schon Wirkung entfalten und ob der vorläufige Insolvenzverwalter sie eintreiben kann und wird, muss man abwarten.

Offline RR-E-ft

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #4 am: 05. März 2012, 13:00:54 »
Vielleicht müssten oder sollten Betroffene sich deshalb anwaltlich beraten lassen.

Offline berthbe

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #5 am: 05. März 2012, 13:21:52 »
Also sollten alle ca. 28000 Mitglieder, die \"in Treu und Glauben\" in die Genossenschaft gewechselt sind, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.  :(
Ich habe die Aufsicht über die energensüd um Auskunft gebeten, meine email wurde an den Vorstand der energen weitergeleitet mit der Bitte, die Mitglieder über den Sachverhalt aufzuklären. Allein mir fehlt der Glaube, daß von dort Auskunft kommt. ;(
Also hilft nur abwarten und zu hoffen, daß nicht noch mehr Nachforderungen an die Mitglieder kommen, abgesegnet von Vorstand, Aufsichtrat und Generalversammlung der energensüd.  :(

Offline RR-E-ft

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #6 am: 05. März 2012, 13:30:44 »
Zitat
Original von berthbe
Also sollten alle ca. 28000 Mitglieder, die \"in Treu und Glauben\" in die Genossenschaft gewechselt sind, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.  :(

Na klar.

Wenn man ein rechtliches Problem hat und deshalb rechtlicher Beratung bedarf,
dann sollte man sich deshalb an einen Rechtsanwalt bzw. an eine Rechtsanwältin wenden.

Wenn man Probleme mit dem Auto hat, wendet man sich ja zumeist auch an eine Fachwerkstatt.

Es wird ja niemand Kfz- Mechaniker, um die Fahrzeuge anderer unentgeltlich zu reparieren.
So wie wohl auch niemand Bäcker wird,  um täglich unentgeltlich frische Backwaren zu verteilen und unters Volk zu bringen.

Wenn ein einzelner Anwalt 28.000 mal gegen Entgelt die gleiche Frage beantworten darf, dann ist der wohl auch zufrieden,
ähnlich einem Bäcker der den Bedarf nach 28.000 Broten decken darf.

Der Anwalt bekommt sein Brot beim Bäcker auch nicht deshalb unentgeltlich, nur weil er zu den zig Millionen Deutschen zählt, die täglich ordentlich  frühstücken wollen.
Der Bäcker meint, jeder solle sein täglich Brot kaufen.

Offline berthbe

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #7 am: 05. März 2012, 13:41:50 »
Ich stimme Ihnen zu.

Offline bolli

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #8 am: 05. März 2012, 15:07:02 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Es wird ja niemand Kfz- Mechaniker, um die Fahrzeuge anderer unentgeltlich zu reparieren.
So wie wohl auch niemand Bäcker wird, um täglich unentgeltlich frische Backwaren zu verteilen und unters Volk zu bringen.
Aber der Bäcker oder der Kfz-Mechaniker geben schonb mal nen Tipp, wie das Brot zu backen oder das Fahrzeug zu reparieren ist. Zumindest wenn sie nett sind.  ;)

Zitat
Original von berthbe
Also hilft nur abwarten und zu hoffen, daß nicht noch mehr Nachforderungen an die Mitglieder kommen, abgesegnet von Vorstand, Aufsichtrat und Generalversammlung der energensüd.  :(
Eine Generalversammlung gibt es bei der Energen Süd ja nicht mehr. Die wurde ja durch die Vertreterversammlung abgelöst.  ;)
Bezüglich weiterer Nachforderungen, die diese Gremien \"noch schnell verabschieden\" könnten, sehe ich ihre Handlungsfähigkeit im Rahmen des Insolvenzverfahrens deutlich eingeschränkt. Also sollte man sich nicht zu nervös machen. ;)

Offline berthbe

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #9 am: 05. März 2012, 15:10:29 »
Sie haben natürlich recht. Warten wir einfach ab, wie die Sache weitergeht.

Offline RR-E-ft

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #10 am: 05. März 2012, 15:33:58 »
Zitat
Original von bolli

Aber der Bäcker oder der Kfz-Mechaniker geben schonb mal nen Tipp, wie das Brot zu backen oder das Fahrzeug zu reparieren ist. Zumindest wenn sie nett sind.  ;)

Stimmt. Wer gleich zu Dienstbeginn beim Meister auf der Matte steht, bekommt zuweilen einen Tipp und noch etwas Mehl bzw. Schmiere gratis auf die Hand dazu.  ;)
Noch ein Tipp: Immer nett:  Kostenlose Erstberatung am Telefon.

Offline DieterMichael

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #11 am: 05. März 2012, 17:01:34 »
Lieber RR_E_ft,
also ich kenne das so, dass immer ein paar Rechtsanwälte auch noch ihren Anteil vom Kuchen haben wollen und im Falle einer Insolvenz wie die Geier über den Insolvenzopfern kreisen. Es würde mich nicht wundern, wenn sich auch hier demnächst eine \"Schutzgemeinschaft\" anbieten würde. Die Hoffnung, durch einen klugen Schachzug doch noch etwas zu retten, erfüllt sich aber wirklich selten, und kostet bloß Geld.
Der Insolvenzverwalter wird seine Aufgabe durchziehen, ob wir uns beraten lassen oder nicht. Also was soll das, jetzt einen Rechtsanwalt zu befragen, ob der Insolvenzverwalter nach der aktuellen Satzung Anteile aufzwingen darf, kann oder wird. Daran ist dann ohnehin nichts mehr zu ändern...

Meine einzige Hoffnung wäre, dass die Satzungsänderung selbst abgeschossen werden könnte.
Das wäre dann wirklich etwas für einen Rechtsanwalt. Für den Fall, dass ein solcher Spezialist hier mitliest, wären wir alle wohl dankbar, wenn er uns folgende Fragen beantwortet:
1.) könnte die Satzungsänderung angegriffen werden (JA/NEIN)
2.) wie könnten wir uns hinter einer Fahne versammeln (Wie)
3.)  wie könnte eine Kostenteilung aussehen.

Ich könnte mir im übrigen auch vorstellen, mich an einer Kläge gegen Herrn K. zu beteiligen. Wenn es irgendwelche Aktivitäten gibt, schlage ich ein neues Thema vor: Klage gegen Herrn K.

Offline Jokeman14

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #12 am: 05. März 2012, 17:12:46 »
Ich weiß nicht? Das mit dem Abwarten bei Energen hat m.E. schon mehrfach nur suboptimal funktioniert:

Nach dem Vergessen von sechs Millionen hieß es nach dem ersten Schock auch, da muss man halt mit umgehen, also abwarten. Generell sei ja an einer Genossenschaft nichts Schlechtes. Soweit OK!

Dann kam die Insolvenz!
 
Nach der Insolvenz hieß es, die Lieferung von Strom/Gas wird aufrecht erhalten. Man müssen immer noch den Genossenschaftsgedanken gutheißen, weil das  - unbestritten - eine der wenigen Möglichkeiten ist, aus der Abhängigkeit der Multis zu entkommen. Soweit OK!

Dann war man plötzlich in der Ersatzversorgung!

Kaum hat man die Ersatzversorgung verdaut, kommt eine aktualisierte Satzung - extremst unauffällig und plötzlich in Umlauf gebracht - mit nicht absehbaren Folgen für die Genossen.

Und wir reden immer noch vom Abwarten?  :(

Offline netsracz

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #13 am: 05. März 2012, 18:13:17 »
Hallo,

mich beunruhig die ganze Sache nun aber auch!
Grundsätzlich muss ich aber mal fragen: Wenn den Mitgliedern die Satzung erst 02.03.2012 zur Verfügung gestellt wird, wie sollen wir dann als Mitglieder im Vorfeld Einspruch erheben?

Grüsse netsracz

Offline RR-E-ft

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #14 am: 05. März 2012, 18:56:11 »
Zitat
Original von DieterMichael
Für den Fall, dass ein solcher Spezialist hier mitliest, wären wir alle wohl dankbar, wenn er uns folgende Fragen beantwortet:
1.) könnte die Satzungsänderung angegriffen werden (JA/NEIN)
2.) wie könnten wir uns hinter einer Fahne versammeln (Wie)
3.)  wie könnte eine Kostenteilung aussehen.

Das sind wohl alles  Fragen, die insbesondere ein Spezialist nicht unentgeltlich beantworten wird, sondern nur im Rahmen eines entsprechenden Beratungsmandats/ entsprechender Beratungsmandate.

Es kann nur derjenige anwaltlich beraten werden, der sich wegen einer anwaltlichen Beratung an einen Anwalt wendet.
Die Honorare für Spezialisten bewegen sich zwischen ca. 200 und 500 EUR/ Stunde (netto).

 

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