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Autor Thema: Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?  (Gelesen 75800 mal)

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Offline bolli

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #75 am: 08. März 2012, 13:06:57 »
Zitat
Original von Cluftirium77
Können Sie bestätigen, dass wir - in unserem Fall - wirklich in die Ersatzversorgung des Grundversorgers gefallen sind?
SIE müssen Ihrem Grundversorger mitteilen, dass Sie auf der Suche nach einem neuen Lieferanten sind bzw. diesen schon haben, falls dieser (der Grundversorger) die Leitung nicht schnell genug frei geben will. In den meisten Fällen ist diese Diskussion aber theoretischer Natur, da Sie einen neuen Versorger meist nur zu Beginn des übernächsten Monats bekommen. Und in diesem Zeitraum kommen Sie meist auch aus der Grundversorgung raus.
In seltenen Fällen ist der neue Versorger aber bereit, auch schneller zu liefern, wenn das Netz frei ist, aber das erreicht man nur, wenn man nicht die standardisierten Wege nimmt, sondern sich selbst dahinter klemmt und telefoniert.  ;)

Preislich sind Grund- und Ersatzversorgung übrigens meist gleich.

Offline Willy

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #76 am: 08. März 2012, 13:53:39 »
siehe z.B. hier
Beispiel ist zwar für ex TelDaFax-Kunden,
gilt aber meines Wissens immer wenn man in die
Ersatzversorgung fällt. Und auch nicht nur bei dem Beispiel-Versorger.
Man muss sich nur selber kümmern.

Offline Cluftirium77

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #77 am: 08. März 2012, 14:26:30 »
alles o.k., habe begriffen.
Werde entsprechend vorgehen.
Danke, nochmals!

Offline Didakt

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #78 am: 08. März 2012, 15:35:08 »
@ Cluftirium77

Es gibt kein Vertun, Sie befinden sich in der Ersatzversorgung. Siehe auch hier.

Viele Versorger nutzen diese Gelegenheit allerdings und schwätzen Ihnen gleich einen Grundversorgungsvertrag auf. Das nennt man dann versorgerseits eine \"Kundenbindungsmaßnahme\". X( Wenn Sie den zunächst akzeptieren und sich später daraus lösen wollen, bedarf es einer fristgerechten Kündigung (meistens eine Monatsfrist).

Offline Didakt

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #79 am: 08. März 2012, 17:06:14 »
Vorliegend empfiehlt es sich, einen Lieferantenwechsel nicht durch einen Vermittler vornehmen zu lassen, sondern die damit zusammenhängenden Dinge selbst zu steuern.

Also Vorgehen in Kurzform: Versorger z. B. aus Vergleichsportal aussuchen, auf dessen Website Konditionen einschl. AGB erkunden, Lieferauftrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und unter Verwendung des nachfolgenden Muster-Schreibens an den neuen Versorger absenden. Nach geraumer Zeit evtl. den Stand der Angelegenheit telefonisch nachfragen.

Musterschreiben:

1. Schreiben an:

(Adresse Ihres ausgesuchten neuen Versorgers)

vorab per Fax an (Fax-Nr.)

Auftrag zur Lieferung von Strom/Gas durch (neuer Versorger) ab 01.05.2012 bzw. zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende Vertragserklärung übersende ich Ihnen mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Zugleich füge ich zur Ihrer Information die Kopie der Kündigung des aktuellen Liefervertrages zum (Datum einsetzen) bei meinem bisherigen Strom-/Gaslieferanten bei.

Meine Lieferstelle hat folgende Zählpunktbezeichnung(en):

   Strom: DE …………………
   Gas: DE…………………….

Nun noch eine kurze Anmerkung zu meinem(n) bisherigen/derzeitigen Vertrags-/Versorgungsverhältnis(sen):

Die Kündigung meines(r) bisherigen Liefervertrages/Lieferverträge Strom/Gas erfolgte aufgrund der Insolvenz der Energen Süd eG. Deren Versorgung wurde am (Datum) eingestellt.

Zurzeit werde ich im Rahmen der Ersatzversorgung von dem für meinen Wohnsitz zuständigen Grundversorger, (Name und Anschrift) mit Strom/Gas beliefert.

Ich hoffe, dass Sie diese zusätzlichen Angaben für die Bearbeitung meiner Bestellung verwenden können.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurzfristig mitteilten, ob ich mit Ihrer Vertragsbestätigung rechnen kann und die Strom-/Gaslieferung ab 01.05.2012 oder evtl. früher zu realisieren ist.

Mein derzeitiger Ersatzversorger erhält Kopie dieses Schreibens.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Vor- und Zuname

Anlagen: Lieferaufträge, Kündigung an den bisherigen Versorger

2. Schreiben an:

(Adresse des Ersatzversorgers)

Versorgung mit Strom/Gas im Rahmen der Ersatzversorgung
Zu Ihrem Schreiben vom ……………….., Zeichen:………………


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Bezugsschreiben teilten Sie mir mit, dass Sie mich ab (Datum) im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom/Gas beliefern.

Beiliegende Kopie über den von mir zwischenzeitlich eingeleiteten Lieferantenwechsel übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme.

Zu gegebener Zeit teile ich Ihnen zwecks Abrechnung meines Energieverbrauchs im Zeitraum der Ersatzversorgung den/die Zählerstand/Zählerstände Strom/Gas mit.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Vor- und Zuname

1 Anlage

Offline uwes

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #80 am: 09. März 2012, 19:19:51 »
@Plus

Sie haben in Ihrem - nochmals ziterten - Beitrag den 17.2.2012 als Tag der Eintragung mitgeteilt. Das haben Sie offenbar den Formulierungen aus dem elektronischen GenR entnommen. Dabei haben Sie übersehen, dass dieses Datum nicht das Datum der Bekanntmachung ist. Das kann man wissen, wenn man das Register richtig liest. Weil es aber hier im Forum einigen Teilnehmern auf Fristen ankam, musste das richtig gestellt werden.

Sonst gab es nichts an Ihrem Beitrag zu bemängeln.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline PLUS

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #81 am: 09. März 2012, 19:32:31 »
Zitat
Original von uwes
@Plus

Sie haben in Ihrem - nochmals ziterten - Beitrag den 17.1.2012 als Tag der Eintragung mitgeteilt.
    @uwes, lesen Sie nochmal, das trifft nicht zu.
    In keinem Beitrag, auch nicht im zitierten.  Sie vertun sich da um einen Monat.

Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
[/list]

Offline uwes

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #82 am: 09. März 2012, 23:31:22 »
Zitat
Original von PLUS
lesen Sie nochmal, das trifft nicht zu.
Ja stimmt, Sie haben das falsche Datum  17.2.2012 genannt. Ich habe es in meinem Beitrag korrigiert.
Sind wir uns jetzt einig?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline PLUS

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #83 am: 10. März 2012, 10:37:46 »
Zitat
Original von uwes
Zitat
Original von PLUS
lesen Sie nochmal, das trifft nicht zu.
Ja stimmt, Sie haben das falsche Datum  17.2.2012 genannt. Ich habe es in meinem Beitrag korrigiert.
Sind wir uns jetzt einig?
    Man soll zwar nicht um des Kaisers Bart streiten, aber der Ordnung halber, nein, Ihre Darstellung ist nicht richtig. Das von mir genannte Datum 17.2.2012, Eintragung der Veränderung, ist richtig! Die Bekanntmachung erfolgte laut der nachstehenden Information am 28.2.2012 um 12:00 Uhr.  Es gibt dazu noch die Pflichtveröffentlichung laut Satzung im Amtsblatt Ulm, das für die Information der Mitglieder vorgesehen ist. Diese dürfte/könnte auch noch eine Rolle spielen wenn es um die Einhaltung der Fristen geht.

    Über Sinn und Unsinn dieser Regelung bei einer überregional agierenden Genossenschaft kann man trefflich streiten.  Das Amtsblatt werden die wenigsten Mitglieder lesen. Vielleicht hat man auch gedacht, das Geschäftsgebiet der Genossenschaft bleibt auf den Raum Ulm beschränkt. Die Gründungspioniere waren offensichtlich insgesamt zu amateurhaft am Werk oder mehr mit den eigenen Interessen beschäftigt. Normal ist bei einer Gründung die Begleitung durch einen Genossenschaftsverband. Da ist offensichtlich enorm viel schiefgelaufen. Die Story ist längst bühnenreif. Der Genossenschaftsidee und dem Wettbewerb hat man keinen Gefallen getan, zur Schadenfreude bei Stadtwerke & Co..  

Zitat
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: GnR 720022    Bekannt gemacht am: 28.02.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen 17.02.2012
EnerGen Süd eG, Ulm (Tokajerweg 96, 89075 Ulm). Die Vertreterversammlung vom 14.01.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Gegenstand), 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) und 5 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Registerinformation Justizprotal[/list]

Offline uwes

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #84 am: 11. März 2012, 01:41:55 »
Zitat
Original von PLUS
 Die Bekanntmachung erfolgte laut der nachstehenden Information am 28.2.2012 um 12:00 Uhr.

Na endlich, jetzt haben Sie das richtige Datum der Bekanntmachung im GenR ermittelt.


Zitat
Die Rechtswirkungen der Bekanntmachung werden aber stets durch elektronische Bekanntmachung ausgelöst.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline PLUS

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #85 am: 11. März 2012, 11:43:52 »
Zitat
Original von uwes
Zitat
Original von PLUS
 Die Bekanntmachung erfolgte laut der nachstehenden Information am 28.2.2012 um 12:00 Uhr.
Na endlich, jetzt haben Sie das richtige Datum der Bekanntmachung im GenR ermittelt.
    @uwes, jetzt wird es langsam aber wirklich ärgerlich, habe ich ein falsches Datum genannt? Sie kennen das, im Logbuch stand, der Kapitän kam heute nüchtern auf die Kommandobrücke. Eingetragen vom 1. Offizier. Am Vortag hatte der Kapitän den 1. Offizier nicht ganz nüchtern auf der Kommandobrücke angetroffen und das im Logbuch festgehalten.

    Nicht falsch was der 1. Offizier eintragen hat, aber ... @uwes, ein solches Verhalten nennt man mindestens unredlich.
Zitat
Original von PLUS........
Die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgte bereits am 17.02.12
..........
Vermutlich ist die Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar danach erfolgt.

Siehe Satzung:
§ 7 Bekanntmachungen
 
Bekanntmachungen,  deren  Veröffentlichung  vorgeschrieben  ist, erfolgen unter der Firma der Genossenschaft im Amtsblatt der Stadt Ulm.
Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

Zitat
Original von uwes
Zitat
Die Rechtswirkungen der Bekanntmachung werden aber stets durch elektronische Bekanntmachung ausgelöst.
    Es geht hier aber um die Frist für das außerordentliche Kündigungsrecht!
    @uwes, die Rechtswirkung ist nicht relevant und ich denke Sie wissen das! Es geht nicht um die Rechtswirkung der Eintragung, sondern um den Beginn der Frist für das außerordentliche Kündigungsrecht und die beginnt mit der Erlangung der Kenntnis von der Beschlussfassung. Darauf habe ich meine Empfehlung abgestellt. Außerdem tritt die Rechtswirkung nach dem Genossenschaftsgesetz bereits mit der Eintragung ein. Siehe §16 GenG (6) Der Beschluss hat keine rechtliche Wirkung, bevor er in das Genossenschaftsregister des Sitzes der Genossenschaft eingetragen ist.

    Sie sollten das Ablenkungsmanöver beenden, Sie haben sich vergaloppiert, kommen Sie zurück zur Sache.[/list]

    Offline Stromfraß

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    Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
    « Antwort #86 am: 11. März 2012, 12:40:52 »
    Für die meisten, die hier lesen, ist weniger interessant, ob nun uwes oder PLUS Recht hat, sondern ab wann nun wirklich die 4-Wochen-Frist läuft.
    So, wie es sich nun darstellt, ab 28.02.12? Da wäre bis zum 24.03. nicht mehr viel Zeit.
    Hat denn schon jemand eine Nachforderung bezüglich einer Erhöhung der Geschäftsanteile erhalten?
    Ist schon ein Termin für die Eröffnung des IV bekannt?

    Offline PLUS

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    Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
    « Antwort #87 am: 11. März 2012, 16:38:27 »
    Zitat
    Original von Stromfraß
    Für die meisten, die hier lesen, ist weniger interessant, ob nun uwes oder PLUS Recht hat, sondern ab wann nun wirklich die 4-Wochen-Frist läuft.
    So, wie es sich nun darstellt, ab 28.02.12? Da wäre bis zum 24.03. nicht mehr viel Zeit.
    Hat denn schon jemand eine Nachforderung bezüglich einer Erhöhung der Geschäftsanteile erhalten?
    Ist schon ein Termin für die Eröffnung des IV bekannt?
      Manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen. Es geht hier nicht um Rechthaberei. Da gibt man einen guten Rat, das außerordentliche Kündigungsrecht so schnell wie möglich in Anspruch zu nehmen, muss diesen Rat auch noch begründen und tut das ausführlich und stellt dann am Schluss fest, alles für die Katz. Da kann man das künftig auch lassen.

      Der Beschluss wurde am 14. Januar 2012 gefasst (Vertreterversammlung). Wer z.B. die Tagesordnung kannte und an diesem Tag von den Beschlüssen Kenntnis bekommen hat oder gar als Vertreter daran teilgenommen hat, für den ist die Frist sicher schon abgelaufen. Keiner ist gezwungen, sein außerordentliches Kündigungsrecht auszuüben. Jeder kann und darf natürlich warten was passiert, auch bis zur Einforderung der Zeichnung weiterer Geschäftsanteile. Sorry, aber das macht keinen Spaß mehr.

    Registerinformation Justizportal[/list]

    Offline Stromfraß

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    Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
    « Antwort #88 am: 11. März 2012, 17:47:03 »
    Entschuldigung, PLUS, es geht mir nicht darum, wer nun Recht hat.
    Aber eine ganze Seite voll darüber, das muss nicht sein und da muss sich wohl uwes angesprochen fühlen.

    Mir tut es um die vielen 1000 leid, die wahrscheinlich gar nicht wissen, was ihre Vertreter beschlossen haben und was sie nun ausbaden müssen.
    Wer liest schon das Amtsblatt oder informiert sich im Genossenschaftsregister und wer informiert sich hier im Forum?
    Wenn ich die paar Namen lese, die außerordentlich kündigen wollen oder es getan haben, dann sind das nur promille.

    Offline uwes

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    Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
    « Antwort #89 am: 13. März 2012, 00:25:53 »
    Zitat
    Original von PLUS
    Da gibt man einen guten Rat, das außerordentliche Kündigungsrecht so schnell wie möglich in Anspruch zu nehmen, muss diesen Rat auch noch begründen und tut das ausführlich und stellt dann am Schluss fest, alles für die Katz. Da kann man das künftig auch lassen.

    Das sehe ich allerdings auch so. Wer den Eintritt der Rechtswirkungen der Satzungsänderung nicht mitmachen will, sollte so schnell wie möglich kündigen. Ist das Kündigungsschreiben - bitte zur Sicherheit per Einwurfeinschreiben - erst einmal bei der Energen Süd eingegangen, kann man sich immer noch auseinandersetzen, ob die zusätzlichen Anteile (\"Quasi - Nachschusspflicht\") gezahlt werden müssen oder nicht. Nur der/diejenige der nicht kündigt, kann der Nachforderung nicht entgehen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Uwes
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