Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben  (Gelesen 24111 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline echtgut

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 52
  • Karma: +0/-0
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« am: 01. März 2011, 16:26:27 »
Ich muss mir mal Luft machen, kann das denn wahr sein:
Ein Stromversorger schreibt Fantasiezahlen in die Rechnung unter der Rubrik \"eingegangene Beträge\" (natürlich wesentlich geringere als die tatsächlich eingezahlten). Nach Reklamation werden Quittungen verlangt von allen Einzahlungen des vergangenen Jahres. Motto: Beweisen Sie erstmal, dass unsere ausgedachten Zahlen nicht stimmen.
Kann man gegen diese Schikane irgendwie vorgehen?

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #1 am: 01. März 2011, 18:41:46 »
Zitat
Original von echtgut
Ich muss mir mal Luft machen,
So - nachdem das geschafft ist, können Sie auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehren ;)

Zitat
Original von echtgut
. . . natürlich wesentlich geringere als die tatsächlich eingezahlten). Nach Reklamation werden Quittungen verlangt von allen Einzahlungen des vergangenen Jahres. Motto: Beweisen Sie erstmal, dass unsere ausgedachten Zahlen nicht stimmen.
Kann man gegen diese Schikane irgendwie vorgehen?
Angenommen, die von Ihnen geleisteten Zahlungen wurden durch einen Fehler tatsächlich nicht Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben: Was soll der Sachbearbeiter in diesem Fall Ihrer Ansicht nach tun? Er hat doch gar keinen Anhaltspunkt dafür wann warum welche Zahlung wo gelandet sein könnte!

Wenn Sie dem Unternehmen die Details der betreffenden Zahlungen mitteilen (Datum, Adressat, Konto, BLZ, Verwendungszweck), dann hat dieses einen Ansatzpunkt zum Nachforschen. Für Sie sind das vielleicht 12 fragliche Zahlungen; auf dem Konto des Versorgers gehen Tausende Zahlungen jeden Monat ein. Ist es in einem solchen Fall nicht verständlich, dass Sie um Mitwirkung bei der Aufklärung gebeten werden? Warum unterstellen Sie da gleich Schikane?

Wenn Sie danach noch mit Textbausteinen abgebügelt werden, dann haben Sie m.E. einen Grund, sich zu beschweren, aber so . . .

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline jofri46

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 171
  • Karma: +0/-0
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #2 am: 01. März 2011, 23:42:57 »
@echtgut

Wenn Sie keinen Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren) für Ihre Zahlungen erteilt haben, haben Sie eine \"Bringschuld\", d. h. Sie müssen das Geld zum Empfänger bringen und im Zweifelsfall beweisen, dass bei diesem das Geld auch eingegangen ist. Teilen Sie zu diesem Zweck doch erst einmal dem Stromversorger die Einzelheiten zu Ihren Zahlungen mit, wie von ESG-Rebell beschrieben.

Sollte der Versorger dann immer noch Zahlungseingänge bestreiten, können Sie bei Ihrer Bank einen sog. \"Nachforschungsantrag\" stellen. Ihre Bank stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, wann und welchem Konto mit welchem Kontoinhaber Ihre Zahlungen gutgeschrieben worden sind.

Gruß
Jofri

Offline hko

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 260
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #3 am: 02. März 2011, 07:47:37 »
@echtgut,

Zitat
Original von jofri46
Sollte der Versorger dann immer noch Zahlungseingänge bestreiten, können Sie bei Ihrer Bank einen sog. \"Nachforschungsantrag\" stellen. Ihre Bank stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, wann und welchem Konto mit welchem Kontoinhaber Ihre Zahlungen gutgeschrieben worden sind.

ich habe meinem Versorger EON zusätzlich mitgeteilt, dass meine Bank für Nachforschungsanträge Geld verlangt. Die werde ich dann EON in Rechnung stellen, wenn sich herausstellen sollte, dass deren Buchhaltung meine Abschläge nicht oder falsch verbucht hat.

Gruß hko

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #4 am: 02. März 2011, 08:25:12 »
@echtgut
Entweder haben Sie abbuchen lassen, Dauerauftrag erteilt oder Monat für Monat die Abschlagbeträge überwiesen.
All das lässt sich relativ einfach durch die -hoffentlich- vorhandenen Kontoauszüge nachweisen.
Dies allein dürfte im Ansatz genügen, dem Energieversorger die Zahlung(en) nachzuweisen.
Hierzu eine entspr. Aufstellung und mögl. Kopie der Bankauszüge (Rest geschwärzt) übersenden.
Sollte dann der Energieversorger immer noch den Zahlungseingang abstreiten, liegt es an der Bank, den Transfer nachzuweisen.
Sollten diese Transfers erfolgreich verlaufen und nachgewiesen sein, hat der Zahlungsempfänger Nachweiskosten zu tragen.
Da er dies vermutlich nicht freiwillig akzeptiert, lässt sich die Verrechnung doch einfach bewerkstelligen. Spätestens bei der Jahresabrechnung die Restforderung korrigieren und um die Bankkosten reduzieren, natürlich mit entspr. Begründungsschreiben.
Wenn dann der Energieversorger aufsässig wird, kann er doch die gekürzte Summe einklagen.

Offline echtgut

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 52
  • Karma: +0/-0
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #5 am: 04. März 2011, 16:55:20 »
Zitat
Zitat
Original von h.terbeck @echtgut Entweder haben Sie abbuchen lassen, Dauerauftrag erteilt oder Monat für Monat die Abschlagbeträge überwiesen. All das lässt sich relativ einfach durch die -hoffentlich- vorhandenen Kontoauszüge nachweisen. Dies allein dürfte im Ansatz genügen, dem Energieversorger die Zahlung(en) nachzuweisen. Hierzu eine entspr. Aufstellung und mögl. Kopie der Bankauszüge (Rest geschwärzt) übersenden. Sollte dann der Energieversorger immer noch den Zahlungseingang abstreiten, liegt es an der Bank, den Transfer nachzuweisen.
Ja, es wird weiterhin lapidar behauptet, deren Buchung sei korrekt gewesen.
Zitat
Sollten diese Transfers erfolgreich verlaufen und nachgewiesen sein, hat der Zahlungsempfänger Nachweiskosten zu tragen. Da er dies vermutlich nicht freiwillig akzeptiert, lässt sich die Verrechnung doch einfach bewerkstelligen. Spätestens bei der Jahresabrechnung die Restforderung korrigieren und um die Bankkosten reduzieren, natürlich mit entspr. Begründungsschreiben. Wenn dann der Energieversorger aufsässig wird, kann er doch die gekürzte Summe einklagen.
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
Ich möchte mir aber nicht ständig drohen lassen, nur weil die meinen, ich hätte weniger gezahlt, als ich tatsächlich gezahlt habe!
Kann man da nicht eine Unterlassung einklagen?

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #6 am: 04. März 2011, 17:07:47 »
Schreiben Sie ihm doch kurz und knapp, dass lt. den Ihnen vorliegenden Bankbelegen die Zahlungen, wie nachfolgend aufgeführt, an Ihren Energieversorger vollzogen worden sind.
Sollte der Energieversorger dies nicht in seiner Buchhaltung nachvollziehen können, steht es ihm frei, weitergehende Nachweise gegen erklärte Kostenerstattung anzufordern.
Ansonsten gehen Sie davon aus, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen sind.
Sollte der Versorger mit Sperrung drohen, kündigen Sie ihm entsprechende Rechtsmittel an.
xxxx

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #7 am: 04. März 2011, 17:53:43 »
was der Versorger macht ist egal,
Nachweise sammeln das
- alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken)
- nicht telefonieren, faxen usw..
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw..
- Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
- Hausverbot erteilen
und GUT ist

der Rest muss der Versorger machen

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #8 am: 04. März 2011, 19:09:34 »
Wenn der Zahlungspflichtige nachweist, dass der von ihm erteilte Überweisungsauftrag an den Energieversorger lt. Auszug aus den jeweiligen Kontoauszügen durchgeführt wurde, dürfte für den Zahlungspflichtigen der Vorgang erledigt sein. Es ist nicht seine Aufgabe, nachzuweisen, dass bzw. wo der Zahlungsempfanger das Geld wie gebucht hat.
Seine Pflichten hat der Kunde mit der ordnungsgemäßen Zahlung erfüllt und ebenso nachgewiesen.

Dem Zahlungsempfänger kann der Zahlungspflichtige doch nur raten, im Falle weiteren Mißverständnisses Klage zu erheben.
Und dieser kann doch der Zahlungspflichtige gelassen entgegen sehen.

Sollte der Zahlungspflichtige dennoch \"in Sorge\" sein, wäre der Besuch eines Anwaltes nicht falsch. Bei der genannten Aktenlage dürfte der Vorgang einfach und zu Lasten des Zahlungsempfängers ausgehen.

Offline Goetz-lebt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 37
  • Karma: +0/-0
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #9 am: 06. März 2011, 12:06:32 »
Zitat
Original von bjo
was der Versorger macht ist egal,
Nachweise sammeln das
- alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken)
- nicht telefonieren, faxen usw..
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw..
- Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
- Hausverbot erteilen
und GUT ist

der Rest muss der Versorger machen

D àccord !

Da diese \"versehentlichen\" Buchhaltungsfehler gar nicht so selten auftreten (und die Kunden normalerweise nie erfahren, welche Gründe tatsächlich vorgelegen haben, z.B. Umstellung der software o. interne Änderungen etc.),
kann nur Gegenwehr helfen, die kurz und bündig ist.

Wenn feststeht, dass tatsächlich alle bzw. die streitigen Zahlungen erfolgt sind und entspr. Nachweis möglich ist, warum sollte ich dann meine Zeit mit Anwälten vergeuden, die zu 99 % nur abkassieren wollen und daher ihre \"Kundschaft\" gerne in Gerichtsverfahren drängen (wird halt mehr mit verdient) und vom Problem der außergerichtlichen Kostenerstattung abgesehen; wer glaubt an die freiwillige Kostenübernahme für Bankauskünfte etc. oder dass eine spätere Verrechnung mit der nächsten Jahresabrechnung akzeptiert wird (im Falle der Kürzung um eigene Kosten - so wie hier vorgeschlagen - kommt umgehend die nächste Mahnung wegen der Differenz plus Mahnkosten), alles - gelinde gesagt - lebensfremd.

Wie der Themenstarter selbst erlebt hat, reagiert die Gegenseite (eigentlich) immer mit lapidaren \"Antworten\" (bzw. Textbausteinen). Der \"schwarze\" Peter wird dabei immer dem Verbraucher zugeschoben - außer es geht ans
Gericht - dort ist der klagende Versorger beweispflichtig.

ABER vorher wird der Versorger im Regelfall die Stromsperre mit seiner Außendiensttruppe versuchen.
Von unberechtigten Kosten, die dabei ebenfalls regelmäßig berechnet werden, abgesehen, muss der von einer Sperrandrohung betroffene Kunde zusehen, dass seine \"Entnahmestelle\"  bzw. der Zähler vor dem Zugriff dieser Gangster geschützt wird.
Bei einem abgeschlossenen Haus kommen diese Gestalten meist nicht weiter.

Bei einem Mehrfamilienhaus etc. ist die Gefahr schon viel größer, dass ein solcher Halunke sich Zutritt ins Haus und dann auch regelmäßig in den Keller verschafft. Dann nützt Ihnen Ihr Hausverbot faktisch erstmal gar nix.
Der Hahn wird abgedreht bzw. der Zähler verplombt und Sie sind gefickt !

Sofern baulich möglich bzw. sinnvoll, vorher den Zutritt für \"Unbefugte\" in die entsprechenden Räumlichkeiten verhindern o. erschweren.
Und wenn Sie genug Zeit und Mumm haben, dann können Sie z.B. frei verkäufliche Sportgeräte erwerben, um Ihre Interessen zu schützen (weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten...).

Offline hko

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 260
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #10 am: 06. März 2011, 12:36:53 »
@Goetz-lebt,

Zitat
Original von Goetz-lebt
Und wenn Sie genug Zeit und Mumm haben, dann können Sie z.B. frei verkäufliche Sportgeräte erwerben, um Ihre Interessen zu schützen (weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten...).
wie ist das gemeint? Was sagen unsere Juristen dazu?

Gruß hko

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #11 am: 06. März 2011, 19:41:14 »
Wenn feststeht, dass tatsächlich alle bzw. die streitigen Zahlungen erfolgt sind und entspr. Nachweis möglich ist, warum sollte ich dann meine Zeit mit Anwälten vergeuden, die zu 99 % nur abkassieren wollen und daher ihre \"Kundschaft\" gerne in Gerichtsverfahren drängen (wird halt mehr mit verdient) und vom Problem der außergerichtlichen Kostenerstattung abgesehen; wer glaubt an die freiwillige Kostenübernahme für Bankauskünfte etc. oder dass eine spätere Verrechnung mit der nächsten Jahresabrechnung akzeptiert wird
Zitat
(im Falle der Kürzung um eigene Kosten - so wie hier vorgeschlagen - kommt umgehend die nächste Mahnung wegen der Differenz plus Mahnkosten), alles - gelinde gesagt - lebensfremd.[/B]

Irgendwie ist die Logik verloren gegangen! Wenn Sie alle streitigen Zahlungen nachweisen können, dürfte der Vorgang erledigt sein. Und wenn dann der Versorger dennoch juristisch, beginnend mit einem MB glaubt, Sie weiter ärgern zu können, dürften Sie doch jedem Gerichtsverfahren gelassen entgegen sehen.
Das Ergebnis dürfte garantiert nicht \"\"lebensfremd\"\" ausfallen.

Zitat
weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten
Genau da ist lebensfremd, um eine dezente Variante der Beurteilung zu wählen.

Offline Goetz-lebt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 37
  • Karma: +0/-0
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #12 am: 08. März 2011, 23:48:07 »
Zitat
Original von echtgut
 
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
Ich möchte mir aber nicht ständig drohen lassen, nur weil die meinen, ich hätte weniger gezahlt, als ich tatsächlich gezahlt habe!

Genau das ist die Ausgangssituation, mit der sich der Themenstarter (nach seiner Aussage unverschuldet) konfrontiert sieht bzw. realistischerweise erwartet.
Mit weiterem guten Zureden scheint es nicht mehr zu funktionieren...
Die Gründe für die Weigerung des Versorgers zuzugeben, Zahlungen nicht erhalten bzw. unrichtig verbucht zu haben, liegen in dessen Sphäre.

Wenn nämlich die Drohung der Stromsperre umgesetzt werden soll, fragt sich der gute Mann zu Recht, wie er sich wehren kann oder muss.

Dann hängt es von den konkreten Örtlichkeiten ab, ob der Außendienstmann im Rahmen des (ohne Datum) angekündigten Besuchs die \"Entnahmestelle\" ohne Mitwirkung des Betroffenen erreichen kann, um diese abzudrehen und zu verplomben.

Wer diesen Ablauf nicht kennt bzw. ignoriert, hat absolut keinen Dunst !

Wenn die geplante Sperre der Entnahmestelle durch den Außendienstmann aus technischen o. anderen Gründen nicht gelingt, wird der Versorger sein Vorhaben, die Stromsperre durchzuführen, durch Erhebung einer Klage auf Zugang zur Entnahmestelle nebst Sperre verfolgen (allgm. Leistungsklage, die nicht auf Geld gerichtet ist).

Das gerichtliche Mahnverfahren ist unzulässig, da nicht auf Geldzahlung gerichtet. Wenn und wer hier vom \"Mahnbescheid\" schwafelt, hat null Ahnung.

Nun gibt es aber auch die Konstellation, dass Unbefugte auf das befriedete Grundstück gelangen (z.B. weil diese Gestalten genau wissen, wann die arbeitende Bevölkerung nicht zu Hause ist, dafür aber ältere Damen, denen gegenüber man sich auch mal als Mitarbeiter einer Behörde ausgeben kann, damit die den Türöffner drücken und zur Not auch den Keller aufschließen).

Das ist nunmal gerade bei Altbauten etc. leider Realität.
Und jetzt ist die Frage, wie sich wehren.
Wer dann, um das Ganze zu toppen, auch noch keine Ahnung von der Wirkung eines Hausverbots hat, dass Hausfriedensbruch genauso notwehrfähig ist, wie jeder andere rechtswidrige Angriff, kann ja noch die andere Wange hinhalten.

Herr lass Hirn regnen...

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #13 am: 09. März 2011, 08:23:18 »
Zitat
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.

Was heißt  \"wie üblich\" ?  Etwa ein wiederkehrender Vorfall/Vorgang

Zitat
Wenn nämlich die Drohung der Stromsperre umgesetzt werden soll, fragt sich der gute Mann zu Recht, wie er sich wehren kann oder muss.

Wenn der Versorger (schriftloch) die Sperre androht, reicht die Zeit für eine gerichtl. Anordnung gegen den Versorger !
Und dieser wird sich dieser Anordnung nicht widersetzen, weil´s teuer werden kann.

DAS sind die Abläufe !
Zitat
Wer diesen Ablauf nicht kennt bzw. ignoriert, hat absolut keinen Dunst !

Wenn der Versorger Ansprüche auf rückständige Forderungen erhebt, wird er üblicher Weise nach unzähligen Mahnungen zunächst mittels Mahnbescheid vorgehen, es sei denn, alle einschließlich dieses Versuches sind (mehrfach ??) gescheitert.
Zitat
Das gerichtliche Mahnverfahren ist unzulässig, da nicht auf Geldzahlung gerichtet. Wenn und wer hier vom \"Mahnbescheid\" schwafelt, hat null Ahnung.

Warum droht der Versorger mit der Einstellung der Lieferung?
Weil ihm das Gesicht des Kunden nicht gefällt?

Doch wohl, weil angebliche Zahlungen des Kunden bestritten werden.
Folglich handelt es sich um ausstehende Geldzahlungen, die in zivilisierten Gegenden zumindest zunächst via gesetzl. Mahnverfahren geregelt werden.
Wir sind hier nicht in Texas, wo der Inkasso- oder Sperrbeauftragte mittels Colt ins Haus eindringt und die Zähler \"verplombt\".

Zitat
Wer dann, um das Ganze zu toppen, auch noch keine Ahnung von der Wirkung eines Hausverbots hat, dass Hausfriedensbruch genauso notwehrfähig ist, wie jeder andere rechtswidrige Angriff, kann ja noch die andere Wange hinhalten.

Zu viel ferngesehen ?
Zitat
Herr lass Hirn regnen...
[/SIZE][/COLOR]

Offline echtgut

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 52
  • Karma: +0/-0
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #14 am: 20. März 2011, 14:12:05 »
Zitat
Nachweise sammeln das - alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
Habe ich doch schon.
Daraufhin kam eine E-Mail mit dem sinngemäßen Inhalt, dass sie Recht hätten und ich Unrecht. Einige Tage später nun wieder eine Mahnung mit Sperrandrohung.

Zitat
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken) - nicht telefonieren, faxen usw..
Selbst nicht, aber die schicken gerne Antworten per E-Mail. Wegen der Umwelt. ;-)
Zitat
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw.. - Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
Was ist VZ?
Und welche Erfahrungen habt Ihr mit Strafanzeigen gemacht? Bringt das überhaupt was?
An die Bundesnetzagentur habe ich mich schon einmal gewendet als mir wegen des Billigkeitseinwandes auch ständig mit Sperrung gedroht wurde, von der BNA kommt jedenfalls Null Reaktion.
Da habe ich lieber gezahlt, weil ich mich zu der Zeit mit dieser Angelegenheit nicht beschäftigen wollte. Aber irgendwo reichts langsam. Man zahlt alles, was die verlangen und es kommen trotzdem Drohungen.

Zitat
- Hausverbot erteilen und GUT ist

Ich fürchte, damit ist es nicht gut, denn bisher haben sie sich auch völlig uneinsichtig gezeigt, die werden den Strom einfach abstellen und darauf will ich es nicht ankommen lassen.

Zitat
Wenn der Versorger (schriftloch) die Sperre androht, reicht die Zeit für eine gerichtl. Anordnung gegen den Versorger ! Und dieser wird sich dieser Anordnung nicht widersetzen, weil´s teuer werden kann.
Kann ich diese Anordnung auch schon erwirken, wenn die noch keinen konkreten Sperrtermin genannt haben?

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz