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Autor Thema: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben  (Gelesen 25403 mal)

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Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #30 am: 25. September 2011, 17:25:37 »
@echtgut
1. will ich Ihnen    n i c h t s   weismachen
2. können Sie mir nicht weismachen, dass Ihr Energieversorger bei Ihrer
    Zahlung von 100,00 Euro  \"nur\"  31,43 Euro Ihnen gutschreibt, wenn
    die Differenz von 68,57 Euro nicht aus Rückständen plus Mahngebühr
    bestehen sollte.
3. Wenn Sie tatsächlich Ihre vorherige Jahresrechnung vollständig beglichen
    haben und ebenfalls die geforderten Abschlagzahlungen bedient haben,
    können Sie doch alle Daten auflisten, per EBF dem Versorger zukommen
    lassen und ihn mit Frist auffordern, die Unklarheiten darzulegen.
4. Wenn Sie dann also keine Rückstände festgestellt haben und wenn Sie
    per dato mehr als per Abschlag insgesamt gezahlt haben, sollte doch
    kein Problem vorhanden sein, die restlichen Abschläge für das laufende
    Geschäftsjahr mit 1,00 Euro zu bedienen, natürlich per Vorankündigung.
    Wie gesagt, wenn Sie keine Rückstände zu bedienen haben und wenn
    Sie mit den noch folgenden Zahlungen nicht enorm ins Obligo geraten.

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #31 am: 25. September 2011, 19:44:49 »
Zitat
können Sie mir nicht weismachen, dass Ihr Energieversorger bei IhrerZahlung von 100,00 Euro \"nur\" 31,43 Euro Ihnen gutschreibt, wenndie Differenz von 68,57 Euro nicht aus Rückständen plus Mahngebührbestehen sollte.
Es ist doch unerheblich, ob es Rückstände gibt - 100 gezahlte Euro sind 100 gezahlte Euro.
Wenn Sie mir 34,40 Euro schulden würden und geben mir 100.- und ich würde Ihnen erzählen, Sie hätten mir nur 65,60 gegeben und verlange nun noch einmal Geld hinterher, würden Sie dann nicht meinen, ich hätte den Rest unterschlagen?
Worauf ich hinaus will ist, dass die Soll- und Habenseite sauber aufgelistet sein muss und nicht der Adressat herumrätseln muss, wie es zu der Summe kommt.

Selbst wenn Mahngebühren dabei wären, komme ich nicht auf diese krummen Zahlen, wie sie der Versorger aufgelistet hat.

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #32 am: 25. September 2011, 20:46:23 »
@echtgut

Es ist doch unerheblich, ob es Rückstände gibt - 100 gezahlte Euro sind 100 gezahlte Euro.

Allein diese Aussage schmerzt schon !

Hieß es nicht schon einmal in Ihren \"Ausführungen\", dass Sie aus der vorausgegangen Abrechnung alles beglichen hätten?

Wie wär´s denn, mal bei Ihren Kontoauszügen nachzuschauen. Wenn Sie da Ihr Konto überzogen haben und die nächste Gehaltsabrechnung kommt, wird Ihre Bank das aufgelaufene Minus mit den Eingängen verrechnen, oder?
Können Sie auch das nicht nachvollziehen und akzeptieren?

Aber Sie scheinen sich in etwas verrannt zu haben, bei dem Ihnen nur noch Ihr Anwalt helfen kann.
Der muss sich nicht einmal mit Energierecht auskennen, um Ihnen das zu erklären.
Für mich ist Ihr Thema abgeschlossen!

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #33 am: 25. September 2011, 22:51:26 »
Zitat
Hieß es nicht schon einmal in Ihren \"Ausführungen\", dass Sie aus der vorausgegangen Abrechnung alles beglichen hätten?
Ja, aber das spielt doch keine Rolle!
Vielen Dank für das Beispiel mit den Kontoauszügen: Wenn das Konto, sagen wir mal, um 34,40 Euro überzogen ist und es kommen 100.- drauf, dann wird die Bank doch nicht auf der Habenseite nur 65,60 verbuchen. Die 65,60 stehen höchstens nachher als Kontostand da, aber die Bank wird nicht behaupten, es sei nur dieser Betrag EINGEGANGEN. Oder macht Ihre Bank das etwa so?

Offline bolli

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #34 am: 26. September 2011, 08:13:52 »
Ich glaube, hier redet man aneinander vorbei.
Es kann ja tatsächlich sein, dass der Energieversorger bei den Zahlungseingängen des im Zahlungsbetreff angegebenen Vertrages nicht die komplette Summe aufführt und den Rest mit anderen Forderungen, eventuell unter einer anderen Vertragsnummer geführt und daher nicht Gegenstand der augenblicklichen Auflistung, verrechnet (auch wenn es sich immer noch um den gleichen Vertrag handelt und Zahlungen hierauf da hingehören. Aber das ist die Vernebelungstaktik der Versorger).

Aber dann kann und sollte man den Versorger dann mal dringend schriftlich und mit Nachweis auffordern, darzulegen wo die Einzahlungen hin sind. Dieses durchaus im deutlichen Ton und mit der Androhung ggf. zukünftige Zahlungen zu kürzen, wenn der Nachweis der Verbuchung der kompletten Zahlungen nicht dargelegt wird.

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #35 am: 26. September 2011, 19:09:15 »
@bolli
aber es wird uns doch erklärt, dass alle früheren Verbindlichkeiten beglichen sind.
Wenn dem so sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Energieversorger Beträge abzweigt ohne Verwendungszweck, denn das würde den Straftatbestand der Unterschlagung bedeuten.
Worauf bisher nicht eingegangen wurde, war die Frage, welche Abschlagbeträge der Versorger festgelegt hat- Es ist auch nicht darauf eingegangen worden, ob die geforderten Abschlagbeträge auch vollständig gezahlt worden sind. Wenn tatsächlich 100 Euro überwiesen wurden und der Versorger schreibt der laufenden Verpflichtung nur eine geringere Summe gut, muss die Differenz aus einem anderen/früheren Anspruch vorliegen, die man verrechnet, weil einfach ein Verrechnungsverbot erteilt wurde.

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #36 am: 27. September 2011, 00:06:58 »
Zitat
Aber dann kann und sollte man den Versorger dann mal dringend schriftlich und mit Nachweis auffordern, darzulegen wo die Einzahlungen hin sind.

Ja, macht er aber nicht. Hat er schon letztes Mal nicht gemacht.
Das letzte Mal wollte er eine Summe X - zusätzlich zu den laufenden Abschlägen habe ich die gezahlt. Jetzt komme ich wieder auf eine Nachforderung, weil er die gezahlten Beträge einfach nicht voll angerechnet hat.
Und wenn er mit Rückständen verrechnet hätte, dann wüsste ich gern, welche das sein sollen und wie das berechnet wurde.  Die Rechnung ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Wenn ich von jemandem Geld will, dann muss ich das doch wenigstens plausibel begründen. Das müssen solche Konzerne offenbar nicht.

Offline bolli

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #37 am: 27. September 2011, 07:17:17 »
Zitat
Original von echtgut
Ja, macht er aber nicht. Hat er schon letztes Mal nicht gemacht.
Das letzte Mal wollte er eine Summe X - zusätzlich zu den laufenden Abschlägen habe ich die gezahlt. Jetzt komme ich wieder auf eine Nachforderung, weil er die gezahlten Beträge einfach nicht voll angerechnet hat.
Na, dann zahlen Sie halt einfach die zusätzlichen Beträge nicht sondern nur die Abschläge, ggf. sogar um eine eigene Berechnung ergänzt, fall Sie Überzahlungen haben. Wenn letzteres der Fall ist, teilen Sie dieses dem Versorger mit, ebenfalls, dass Sie keine Forderungen ohne nachvollziehbare Rechnung begleichen. Wenn er Geld haben will, muss er nachweisen, wofür. Egal ob bei Ihnen oder später, falls er klagen sollte, vor Gericht. Sonst wird es nichts mit seinem Geldsegen.
Und achten Sie darauf, wichtige Schreiben mit Zustellnachweis zu schicken, damit Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass Sie ihn schon früher zur Klarstellung aufgefordert haben, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #38 am: 05. Oktober 2011, 23:11:49 »
Die Antwort des Versorgers war wiedermal lapidar, man habe alle Zahlungen ordnungsgemäß verrechnet und im Übrigen sei eine größere Transparenz aus Gründen des Wettbewerbs nicht möglich.

Ich werde wohl auf die Erstellung einer nachvollziehbaren Rechnung klagen müssen.
Denn wenn ich einfach den nachgeforderten Betrag nicht zahle, werden die die Abschläge verrechnen wie sie wollen und werden alle drei Tage eine Mahnung für 3  Euro Mahngebühren schicken.

Offline bolli

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #39 am: 06. Oktober 2011, 07:53:05 »
Zitat
Original von echtgut
Ich werde wohl auf die Erstellung einer nachvollziehbaren Rechnung klagen müssen.
Denn wenn ich einfach den nachgeforderten Betrag nicht zahle, werden die die Abschläge verrechnen wie sie wollen und werden alle drei Tage eine Mahnung für 3  Euro Mahngebühren schicken.
ICH würde dieses Spiel nicht SO spielen ! SIE haben das nötige getan, um den Versorger darauf hinzuweisen, dass da was nicht ordnungsgemäß läuft, daher werden IHNEN im Falle einer Klage des Versorgers sicher nicht die Mahnkosten mit angelastet. Daher würde ich mich da gar nicht drauf einlassen und rigide meine eigene Rechnung aufmachen, das errechnete zahlen und jegliche Verrechnung untersagen. Abschläge bei der Überweisung klar benennen und gut ist.
Der Versorger wird sich sehr gut überlegen, was er wie von Ihnen einklagt. Der kennt die Rechtslage auch.  ;) (was leider nicht immer hilft, da die Brüder auch noch dreist sind. Ist ja nicht ihr Geld, was verklagt wird. :evil:).

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #40 am: 06. Oktober 2011, 08:50:35 »
@bolli
Das Ganze ist doch nur noch ein Lamentieren.
Und wie einfach kann die Sache aufgelöst werden.
Man beginne damit, dass die letzte Jahresforderung beglichen wurde / oder nicht.
Wenn beglichen, wird der Versorger Abschlagzahlungen für bestimmte Zeiträume (Monat, Quartal) festgelegt haben.
Sind diese Abschläge vollständig gezahlt worden, bestht kein Grund, irgendwelche Nachforderungen (Zusatzzahlungen) zu erfüllen.
Sind jedcoh Abschläge \"verpasst\" worden, so galt es, diese Beträge nachzuentrichten, was vermutlich der Versorger angemahnt und begründet hat.
Auch wenn der Versorger unterjährig die Kunden-Nummern geändert hat (vermutlich weg. Aufteilung Gas/Wasser/Strom), so ändert dies Nichts an der insgesamt aufgestellten Jahres-Summe als Vorauszahlung (wenn das Vorjahr ausgeglichen ist).
Die Frage wird sein, ob der letzten Jahresrechnung insgesamt oder in Teilen widersprochen wurde, ob für das laufende Jahr \"nur\" ein gebilligter Preis akzeptiert und auf dieser Basis der Verbrauch und somit die Abschläge kalkuliert und dem Verbraucher (schriftlich) zur Kenntnis gegeben wurde(n).
Wenn diese Grundvoraussetzung(en) erfüllt und dazu auch pünktlich die berechneten Abschlagzahlungen geleistet sind, kann der Betroffene doch jeglicher Klage gelassen entgegen sehen.
Es ist doch nahezu unvorstellbar, dass ein EVU sich auf ein derart dünnes Brett begibt, wie das hier dargestellt wurde.
Ist der Verbraucher auf der absolut sicheren Seite, so bietet sich doch als einzige Alternative die Beauftragung eines Rechtsanwaltes an, der dem Versorger auf die Finger klopft.
Da hilft doch keine Nach- oder Überzahlung mehr und auch kein persönlicher Schriftverkehr.
Da sucht man sich ggf. sofort einen anderen Versorger und bei dessen Lieferzusage kündigt man ggf. dem jetzigen Versorger den Liefervertrag mit Hinweis auf die ungeklärten Unregelmäßigkeiten firstgerecht oder fristlos, je nach Versorgungszusage.
Aber so lange der gesamte Sachverhalt nicht hinreichend dargestellt ist, wird alles Weitere das Stochern im Nebel sein und bleiben.

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #41 am: 08. Oktober 2011, 20:25:31 »
Was ist denn da nicht hinreichend dargelegt? Die Rechnung ist nicht nachvollziehbar und ich verlange vom Versorger zunächst mal nur dieses.
Das wird doch wohl ohne Anwalt möglich sein.

Zitat
Die Frage wird sein, ob der letzten Jahresrechnung insgesamt oder in Teilen widersprochen wurde, ob für das laufende Jahr \"nur\" ein gebilligter Preis akzeptiert und auf dieser Basis der Verbrauch und somit die Abschläge kalkuliert und dem Verbraucher (schriftlich) zur Kenntnis gegeben wurde(n).
Auch das hatte ich geschrieben. Ich hatte einen gebilligten\" Preis akzeptiert und vorbehaltlich den vom Versorger festgesetzten bezahlt. Ich habe keine Lust auf Stromsperren, auch wenn sie unberechtigt sind, daher hole ich mir das Geld lieber zurück, indem ich selbst klage.

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #42 am: 08. Oktober 2011, 22:27:33 »
@echtgut
Das Einzige, das hier nicht (mehr) nachvollziehbar ist, sind Ihre Darstellungen, Ihre Auslegungen von Energierechnung im Vergleich zum gebilligten Preis und  Ihr Unvermögen, eine Energierechnng nachzuvollziehen.
Welchen vom wem definierten \"gebilligten\" Preis wollen Sie denn akzeptiert und im Gegenzug den Preis des Versorgers trotzdem gezahlt haben?

Es ist aber müßig, auf Ihre Ausführungen überhaupt noch zu antworten.
KLAGEN SIE !

Offline baxmann

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #43 am: 09. Oktober 2011, 16:06:42 »
@echtgut
Wie kann man nur so etwas machen: Den vom EVU geforderten Preis als nicht billig darstellen und dann den vom  EVU geforderten unter Vorbehalt zahlen?????
Da hat echtgut wenig Mumm in den Knochen.
Den unter Vorbehalt gezahlten Mehrpreis sieht man nie auf seinem Konto wieder. Auch wenn man das EVU  auf Rückzahlung verklagt, ist das mit Vorlage der Gerichtskosten und anderem Aufwand ein unsicheres Unterfangen.
Besser ist, die Jahresrechnung auf den gebilligten Preis abzuändern, dem EVU übermitteln und den reduzierten Betrag überweisen.
Soll doch das EVU mahnen oder klagen ( was sicherlich unterbleiben wird, wenn sich der bestehende Versorgungsvertrag rechtlich in die Kategorie solcher Vertragsformulierungen einordnen läßt, über welche die verschiedenen Gerichte längst zu Gunsten der Verbraucher geurteilt haben).
Viele Grüße
baxmann
baxmann

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #44 am: 09. Oktober 2011, 16:58:31 »
@baxmann
Im Nachhinein sind solche Ratschläge, wie Jahresrechnung auf einen zu billigenden Preis zu korrigieren, den gebilligten Preis dem EVU anzukündigen und auf der Basis des gebilligten Preises den zu erwartenden Jahresverbrauch in kWh und Euro ermitteln, natürlich zuzügl. der Zählerkosten etc. und dann diese Summe durch 11 oder 12 zu dividieren, um den monatlichen Abschlag festzulegen, nur noch müßig. Dass dies dann auch dem EVU schriftlich zur Kenntnis zu geben ist und dann mit Hinweis auf dieses Schreiben monatlich die Abschlagzahlungen zu entrichten, gehört einfach dazu. Da sollte es dann in der Überweisung heißen:  Abschlag fld. Monat gem. Schr. vom xxx für Kd.Nr..
Erst wenn diese Kriterien beachtet und erfüllt sind, kann man jeglichen Anstrenungen des EVU gelassen entgegen sehen.
Aber was nützen all diese Hinweise, wenn jemand seine Fehler nicht erkennt oder erkennen will.
Vom Hörensagen kann man sich halt oder sollte man sich nicht mit dem EVU anlegen. Dort wird schnell erkannt, mit wem man es zu tun hat.

 

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