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Autor Thema: Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben  (Gelesen 25401 mal)

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Offline Cremer

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #15 am: 20. März 2011, 17:51:16 »
Es wäre schön mal zu wissen um welchen Versorger es sich hier handelt.

Ein Hausverbot ist schriftlich zu erteilen, dann kann eine Sperre zumindest kurzfristig abgewendet werden, um dann einen Anwalt zu beauftragen.

Kann der Versorger unbefugt im Haus an den Zählerschrank/Zähler gelangen?

Empfehle Schutzschrift zu hinterlegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #16 am: 20. März 2011, 21:47:33 »
Die Idee mit der Strafanzeige gefällt mir besser, hat dazu jemand Erfahrungswerte?

Schutzschrift, Hausverbot und das ganze Programm habe ich schon durch, es geht mir vor allem darum, mich nicht ständig trotz Zahlung durch Stromsperre bedrohen lassen zu müssen.

Es handelt sich übrigens um Vattenfall.

An die Stomzähler würden sie kommen, ja.
Und jede Wette, ein Hausverbot würde die auch nicht abschrecken.

Übrigens wurde auch eine neue Vertragsnummer zugeordnet - ohne Begründung.

Offline bolli

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #17 am: 21. März 2011, 08:06:19 »
Zitat
Original von echtgut
Die Idee mit der Strafanzeige gefällt mir besser, hat dazu jemand Erfahrungswerte?
Auch das mit der Strafanzeige ist nur \"Backen aufblasen\". Ich kenne keinen Fall, in dem eine solche Anzeige in einem vergleichbaren Sachverhalt zu einer Verurteilung geführt hätte. Worauf sollte diese auch basieren ?

Ich würde den Sachverhalt mal direkt dem Vorstand schildern (unter Beifügung von Kopien des Schriftverkehrs) und die Fragen, was sie denn für unfähiges Personal beschäftigten, dass diese Ihre Zahlungen nicht erkennen können/wollen und daher eine Sperre androhen. In manchem Fall hat das schon zu einem Erfolg geführt (bei mir war\'s auch so, allerdings handelte es sich um einen kleineren Energieversorger).

Des weiteren klar machen, dass ein Anwalt mit der Sache beschäftigt wird und die Kosten ihnen in Rechnung gestellt werden, wenn es so weitergeht.

Offline Cremer

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #18 am: 21. März 2011, 08:27:46 »
@echtgut,

Das Programm Strafanzeige hatte ich schon vor 5 jahren durch. Die Staatsanwaltschaft legt die Anzeige nieder.

Vielleicht das Hausverbot erneuern, wenn es schon ein Jahr zurückliegt. Die anderen hausbeweohner sensibilisieren, damit keiner die vermeintlichen Stromsperrer ins Haus Lassen.

Ggf. am Zähler eine Kopie des Hausverbotes drüberhängen. :evil:

Sonst würde ich die Sache aussitzen  und mir keine weiteren Gedanken über die eingehenden Drohungen machen.
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Gerd Cremer
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Offline ben100

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #19 am: 21. März 2011, 17:50:36 »
Mal zur Bank gehen und die sollen sich mal mit denen in Verbindung setzen und das mal klären.

Quasi Nachforschungsantrag stellen.

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #20 am: 21. März 2011, 18:42:47 »
Ich würde vir der Beauftragung die Bank erst einmal fragen, welche Kosten für die sog. Nachforschung entstehen!!!
Und bevor Sie die Beauftragung tätigen, sollten Sie Ihren Energieversorger davon in Kenntnis setzen und die Kosten bei erfolgreichem Nachweis einfordern und dazu Bestätigung erbitten mit Fristsetzung ! (max. 10 Tage)

Erst danach würde ich den Nachforschungsauftrag erteilen und am gleichen Tage den Energieversorger mangels Rückantwort über die Kostenbelastung informieren.

Offline ben100

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #21 am: 23. März 2011, 07:25:43 »
Aus Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nachforschungsauftrag

Unstrittig ist, dass die Bank keine Bankgebühren für Nachforschungsaufträge berechnen darf, wenn der Fehler bei der Bank oder der Empfängerbank liegt. Inwieweit die Bank Entgelte berechnen darf, wenn der Kunde für die fehlerhafte Überweisung selbst verantwortlich ist (zum Beispiel durch unleserlich geschriebene Belege oder fehlerhafte Angaben) ist strittig. Eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Nachforschungsaufträgen ist nach einem erstinstanzlichen Urteil des LG Frankfurt/Main vom 24. Juni 1999, (Az. 2/2 O 46/99) unzulässig, selbst wenn der Fehler beim Kunden lag. In der Praxis werden häufig Entgelte für die Nachforschung in Rechnung gestellt, sofern kein Bankfehler vorliegt. Fachlich beruft sich die Bank auf das Verursacherprinzip.

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #22 am: 23. März 2011, 21:44:40 »
Ihre Bank wird Ihnen was husten, wenn Sie von denen eine kostenlose Dienstleistung verlangen bzw. erwarten.
Die werden Ihnen für jeden Buchungsnachweis garantiert mind. 2 Euro in Rechnung stellen.
Auffällig ist aber, dass von unleserlichen oder fehlerhaften Bankaufträgen die Rede ist.
Entweder man überweist per Dauerauftrag und erhält dafür einen EDV-Ausdruck, der den genauen Zahlungsvorgang darstellt und anhand dessen Monat für Monat die jeweiligen Zahlungen an den Energieversorger unter Angabe der Kunden-Nummer, des Verwendungszwecks und des Betrages auf den Kontoauszügen auftauchen.
Falls jedoch noch monatlich handschriftliche Überweisungsaufträge der Bank übergeben werden, erhält der Auftraggeber eine Belegkopie, die er mit seinem jeweiligen Kontoauszug vergleicht.
Falls jemand am EDV-Terminal der Bank seine Überweisungen monatlich tätigt, der erhält sofort einen Beleg mit allen Angaben wie zuvor und entweder der Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt oder dass der Auftrag entgegen genommen wurde.
Im ersten Falle wies das Konto entsprechende Deckung auf und die Zahlung erfolgte an den Empfänger. Im zweiten Fall hat die Bank zwar den Auftrag angenommen, konnte ihn aber mangels Kontodeckung (noch) nicht ausführen.
Dann sollten die nachfolgenden Kontoauszüge eventuell die Kontobelastung ausweisen oder eine Buchung ist mangels Deckung nicht erfolgt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Energieversorger so blöd ist, Zahlungseingänge zu leugnen, wenn der Verbraucher dieren Aufträge und Belastungen auf seinem Konto mittels Listen dargestellt hat.
Wenn doch, steht doch der Vorgehensweise nichts im Wege, den Versorger nach einer Fristsetzung von einer kostenpflichtigen Beweisführung in Kenntnis zu setzen. (Einschreiben/Rückschein)
Sollte diese Frist verstreichen, steht einer Bankbeauftrgung zum Nachweis sämtlicher erfolgter Zahlungen nichts im Wege.
Und die Kosten der Bank gibt man dem Versorger zur Kenntnis und avisiert gleichzeitig die Verrechnung mit lfd. Verpflichtungen.

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #23 am: 21. September 2011, 19:01:22 »
Alle Jahre wieder ...

das Ganze schleppt sich nun in die nächste Runde. Ich habe vorbehaltlich gezahlt und nun haben sie mir in der aktuellen Abrechnung schon wieder weniger Zahlungen aufgelistet als ich tatsächlich geleistet habe. Sie haben einfach bei fast jeder Zahlung ein bisschen abgezwackt und manche ganz unterschlagen, so dass in etwa der Betrag zuwenig angerechnet wurde, den ich bei der letzten Nachzahlung schon beanstandet habe.
Ich überlege mir jetzt, ob es nicht am sichersten ist, eine Meldung an den Vorstand (gibt es eine Aufsichtsbehörde für so etwas?) und eine Rückforderungsklage wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu erheben?

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #24 am: 21. September 2011, 20:25:45 »
@ echtgut

Warum all die Panik?
Wenn Sie Monat für Monat Ihre Abschlagzahlungen mit dem Hinweis auf den Verwendungszweck vorgenommen haben, können Sie der Sache doch gelassen entgegensehen.
Wenn Sie zudem noch bei der Ermittlung Ihrer Abschlagzahlungen schriftlich jede anderweitige Verrechnung untersagt haben, können Sie noch gelassener bleiben.
Natürlich hofft der Energieversorger darauf, dass man als Kunde irgendwann die Segel streicht und klein bei gibt. Aber warum denn?

Und ob Sie an den Vorstand schreiben oder sonstwie den Leuten auf den Geist gehen, wird weder diese Herren noch die Welt erschüttern.

Wie gesagt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben !

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #25 am: 23. September 2011, 15:12:37 »
Wieso muss ich denn im Zahlungsbetreff ausdrücklich anderweitige Verrechnung untersagen?

Ich stelle mir das jetzt so vor, dass ich den Versorger auf Rückzahlung bzw. Korrektur der Rechnung verklage. Keine gute Idee?

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #26 am: 23. September 2011, 20:03:24 »
@ echtgut

In Ihren monatlichen Überweisungen müssen Sie nicht ausdrücklich jegliche Verrechnung/Aufrechnung untersagen.
Das macht man üblicher Weise zu dem Zeitpunkt, an dem man die gerade eingetroffene Rechnung auf den gebilligten Preis korrigert, seine Annahmen für das beginnende Lieferjahr darlegt und auf der Basis des gebilligten Preises seine Hochrechnung für die kommenden zwölf Monate anstellt, aus denen sich dann der jeweils monatliche Abschlag ergibt. Diese Darstellung lässt man natürlich auch den Energieversorger wissen, kündigt die monatlichen Abschlagzahlungen an und untersagt jede anderweitige Verrechnung und Verwendung. Und in den monatlichen Abschlagüberweisungen gibt man den Verwendungszweck (Abschlag Monat XX, vgl. Schreiben vom xxxxx) an.
Damit schließt man Missverständnisse hinsichtlich seiner Zahlungen und deren Buchung aus, kann notfalls auf die jeweiligen Überweisungen bzw. sein Ankündigungsschreiben verweisen.
Auf dieser Basis dürfte es dem Versorger äußerst schwer fallen, seine unsinnigen Behauptungen aufrecht zu erhalten.
Pürfen Sie also, wie sie bislang vorgegangen sind, bevor Sie den Versuch einer Rcükzahlungsklage riskieren. Und was soll eine Rechnungskorrektur bringen?
Listen Sie doch einfach Ihre monatlichen Abschlagzahlungen und deren beabsichtigten Verwendungszweck auf, verweisen auf den (hoffentlich vorhandenen) Schriftsatz zu Anfang des Lieferjahres mit Bezug auf den von Ihnen gebilligten Preis.
Dem können Sie dann ggf. anschießend noch einen etwas \"deutlicheren\" Brief folgen lassen, in dem Sie andeuten, dass Sie sich des Gefühls nicht erwehren können, dass Ihr Versorger zweckgebundene Zahlungen unterschlagen haben könnte.

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #27 am: 24. September 2011, 14:56:01 »
Ich habe natürlich nicht jedes Mal einen expliziten Verwendungszweck aufgeführt, sondern nur die Vertragsnummer (die von seiten des Versorgers übrigens einfach mal geändert wurde) und einen Vorbehalt in den Verwendungszweck geschrieben. Ich bin der Meinung, dass es aber auch dann nicht angeht, unter der Rubrik \"geleistete Zahlungen\" einfach Fantasiebeträge aufzuführen, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind.

Zitat
Und was soll eine Rechnungskorrektur bringen?
HM? Dass derartiges zukünftig unterlassen wird und keine Zahlungen mehr unterschlagen werden, vielleicht?
Sie schreiben doch selbst, dass der Versorger Unsinn macht. Wieso soll es dann ein Risiko sein, auf Rückzahlung zu klagen?
Es auf eine Sperre ankommen zu lassen, sehe ich als riskanter an.

Offline userD0010

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #28 am: 24. September 2011, 20:14:28 »
@echtgut
Es wird Ihnen bei der geschilderten Sachlage äußerst schwer fallen, eine Klage auf Rückzahlung erfolgreich durchzuziehen.
Man hat halt Ihre monatlichen Zahlungen anteilig mit früheren Rückständen verrechnet und die verbliebene Differenz, die Sie glauben als Phantasiebeträge definieren zu wollen, auf die laufenden Leistungen angerechnet. Dass damit für das laufende Lieferjahr wieder Rückstände registriert sind, ist bei Ihrer bisherigen Vorgehensweise nur das Normalste.

Stellen Sie sich doch selbst einmal die Frage, welche \"unberechtigten\" Beträge Sie zurückklagen wollen oder können?
Man hat Ihre Zahlungen mit den Forderungen des Energieversorgers VERRECHNET, und zwr auch nur anteilig, wie ich vermute.
Die -wenn auch mehrfach geänderte- Vertragsnummer dient dem Versorger lediglich als Mittel zur Kontoführung, und wenn die Vertragsnummer mehrfach geändert wurde, dann vermutlich nach vorheriger Ankündigung.

Wie ich Ihre Situation einschätze, würde ein Klageversuch zu einem Kassensturz beim Energieversorger führen, der dann Ihre kumulierten Rückstände zur sofortigen Zahlung fällig stellt.  Und dann?

Offline echtgut

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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
« Antwort #29 am: 25. September 2011, 16:49:29 »
Also erstens mal ist die Abrechnung doch schlicht nicht nachvollziehbar.
Ich muss doch nicht eine Forderung akzeptieren, die schon nicht verständlich aufgestellt wurde.

Zweitens hatte ich die Forderung aus der vorangegangenen Abrechnung ja vorbehaltlich beglichen.
Wenn ich nun meine laufenden Zahlungen zusammenrechne, ergibt sich, dass ich etwa 200.- mehr gezahlt habe als mir angerechnet wurde. Der Rest fällt einfach unter den Tisch. Da ist noch nicht einmal die Rede davon, dass das irgendwie mit Mahngebühren oder Rückständen verrechnet worden ist, zumal unter den genannten Zahlbeträgen so krumme Zahlen auftauchen, dass man erstrecht nicht mehr versteht, wie die zustandegekommen sein sollen. Wenn ich zum 1.5. € 100.- gezahlt habe und da steht \"Zahlungseingang 1.5.: 31,43\", dann wollen Sie mir weismachen, dass man das so zu akzeptieren hat?

 

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