Ihre Bank wird Ihnen was husten, wenn Sie von denen eine kostenlose Dienstleistung verlangen bzw. erwarten.
Die werden Ihnen für jeden Buchungsnachweis garantiert mind. 2 Euro in Rechnung stellen.
Auffällig ist aber, dass von unleserlichen oder fehlerhaften Bankaufträgen die Rede ist.
Entweder man überweist per Dauerauftrag und erhält dafür einen EDV-Ausdruck, der den genauen Zahlungsvorgang darstellt und anhand dessen Monat für Monat die jeweiligen Zahlungen an den Energieversorger unter Angabe der Kunden-Nummer, des Verwendungszwecks und des Betrages auf den Kontoauszügen auftauchen.
Falls jedoch noch monatlich handschriftliche Überweisungsaufträge der Bank übergeben werden, erhält der Auftraggeber eine Belegkopie, die er mit seinem jeweiligen Kontoauszug vergleicht.
Falls jemand am EDV-Terminal der Bank seine Überweisungen monatlich tätigt, der erhält sofort einen Beleg mit allen Angaben wie zuvor und entweder der Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt oder dass der Auftrag entgegen genommen wurde.
Im ersten Falle wies das Konto entsprechende Deckung auf und die Zahlung erfolgte an den Empfänger. Im zweiten Fall hat die Bank zwar den Auftrag angenommen, konnte ihn aber mangels Kontodeckung (noch) nicht ausführen.
Dann sollten die nachfolgenden Kontoauszüge eventuell die Kontobelastung ausweisen oder eine Buchung ist mangels Deckung nicht erfolgt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Energieversorger so blöd ist, Zahlungseingänge zu leugnen, wenn der Verbraucher dieren Aufträge und Belastungen auf seinem Konto mittels Listen dargestellt hat.
Wenn doch, steht doch der Vorgehensweise nichts im Wege, den Versorger nach einer Fristsetzung von einer kostenpflichtigen Beweisführung in Kenntnis zu setzen. (Einschreiben/Rückschein)
Sollte diese Frist verstreichen, steht einer Bankbeauftrgung zum Nachweis sämtlicher erfolgter Zahlungen nichts im Wege.
Und die Kosten der Bank gibt man dem Versorger zur Kenntnis und avisiert gleichzeitig die Verrechnung mit lfd. Verpflichtungen.