Original von echtgut
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
Ich möchte mir aber nicht ständig drohen lassen, nur weil die meinen, ich hätte weniger gezahlt, als ich tatsächlich gezahlt habe!
Genau das ist die Ausgangssituation, mit der sich der Themenstarter (nach seiner Aussage unverschuldet) konfrontiert sieht bzw. realistischerweise erwartet.
Mit weiterem guten Zureden scheint es nicht mehr zu funktionieren...
Die Gründe für die Weigerung des Versorgers zuzugeben, Zahlungen nicht erhalten bzw. unrichtig verbucht zu haben, liegen in dessen Sphäre.
Wenn nämlich die Drohung der Stromsperre umgesetzt werden soll, fragt sich der gute Mann zu Recht, wie er sich wehren kann oder muss.
Dann hängt es von den konkreten Örtlichkeiten ab, ob der Außendienstmann im Rahmen des (ohne Datum) angekündigten Besuchs die \"Entnahmestelle\" ohne Mitwirkung des Betroffenen erreichen kann, um diese abzudrehen und zu verplomben.
Wer diesen Ablauf nicht kennt bzw. ignoriert, hat absolut keinen Dunst !
Wenn die geplante Sperre der Entnahmestelle durch den Außendienstmann aus technischen o. anderen Gründen nicht gelingt, wird der Versorger sein Vorhaben, die Stromsperre durchzuführen, durch Erhebung einer Klage auf Zugang zur Entnahmestelle nebst Sperre verfolgen (allgm. Leistungsklage, die nicht auf Geld gerichtet ist).
Das gerichtliche Mahnverfahren ist unzulässig, da nicht auf Geldzahlung gerichtet. Wenn und wer hier vom \"Mahnbescheid\" schwafelt, hat null Ahnung.
Nun gibt es aber auch die Konstellation, dass Unbefugte auf das befriedete Grundstück gelangen (z.B. weil diese Gestalten genau wissen, wann die arbeitende Bevölkerung nicht zu Hause ist, dafür aber ältere Damen, denen gegenüber man sich auch mal als Mitarbeiter einer Behörde ausgeben kann, damit die den Türöffner drücken und zur Not auch den Keller aufschließen).
Das ist nunmal gerade bei Altbauten etc. leider Realität.
Und jetzt ist die Frage, wie sich wehren.
Wer dann, um das Ganze zu toppen, auch noch keine Ahnung von der Wirkung eines Hausverbots hat, dass Hausfriedensbruch genauso notwehrfähig ist, wie jeder andere rechtswidrige Angriff, kann ja noch die andere Wange hinhalten.
Herr lass Hirn regnen...