@RR-E-ft
Ich meine mich zu erinnern, Ihnen mitgeteilt zu haben, dass die Gegenseite noch das örtlich zuständige Gericht sucht.
Zwischenzeitlich hat die Suche unter vier Gerichten einen Erfolg verzeichnet, das streitige Verfahren wurde eröffnet, leider
... beim (einzigen definitiv) örtlich unzuständigen Gericht.
Dies hat man zwischenzeitlich eingesehen, und andere Örtlichkeiten vorgeschlagen. Was zumindest mal Veranlassung gab, neben der örtlichen auch die sachliche Unzuständigkeit des angegangenen wie auch des vorgeschlagenen Gerichts zu rügen. Ob das in diesem frühen Stadium ein Fehler war, und die Gegenseite überforderte, weiß ich nicht.
Es hat jedenfalls zu weiterer Konfusion geführt. Vermutlich war Ihr Kollege auf das Auffinden des örtlich zuständigen Gerichts spezialisiert, so dass das Mandat nun von einer anderen Kanzlei bearbeitet werden muss, die sich vermutlich auf die sachliche Zuständigkeit spezialisiert hat. Wie die dann die noch nicht entschiedene Frage der Örtlichkeit handhaben, bleibt abzuwarten.
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in dieser Frage werden Sie sich daher noch gedulden müssen. Gut Ding will schließlich Weile haben.
Ich dachte Sie hätten sich zwischenzeitlich zu einem Kartellfan entwickelt? Ich sah, Sie lesen sogar die Berichte des Bundeskartellamtes. Natürlich ist diese Bekehrung nicht von mir ausgegangen.
Betriebswirtschaftlich clever wäre dieser Sinneswandel in jedem Falle. Da Sie sich dann in einer neuen Klagewelle von Rückforderungs- und Schadensersatzprozessen ein Stück vom Kuchen abschneiden könnten. Falls Sie jetzt schon die Gebührentabelle zur Hand nehmen, der Streitwert richtet sich nach der eingeklagten Summe und nicht nach dem verursachten Schaden.