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Autor Thema: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide  (Gelesen 27431 mal)

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Offline Opa Ete

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #45 am: 03. Januar 2009, 19:21:49 »
@Blau Bär

nur Kreuzchen und Unterschrift. Im übrigen wird eine Klage immer vor dem Gericht verhandelt, dass auf dem Mahnbescheid steht. Es sei denn eine Partei legt dagegen Widerspruch ein. Dieses Gericht kann sehr wohl ein Amtsgericht sein, wie bei mir z.B. das Amtsgericht Wolfenbüttel.
Interressant ist noch, dass sich die Avacon jetzt nicht mehr durch eine Kanzlei vertreten lässt, sondern duch den Geschäftsfüher - bei mir jedenfalls.
Gruß Opa Ete

Offline Blau Bär

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #46 am: 03. Januar 2009, 19:46:55 »
Zitat
Original von Opa Ete
Im übrigen wird eine Klage immer vor dem Gericht verhandelt, dass auf dem Mahnbescheid steht. Es sei denn eine Partei legt dagegen Widerspruch ein. Dieses Gericht kann sehr wohl ein Amtsgericht sein, wie bei mir z.B. das Amtsgericht Wolfenbüttel.
Interressant ist noch, dass sich die Avacon jetzt nicht mehr durch eine Kanzlei vertreten lässt, sondern duch den Geschäftsfüher - bei mir jedenfalls.
Gruß Opa Ete

Zitat RuRo
\"Ich würde mir den Hinweis erlauben, dass die Streitigkeit aufgrund § 102 EnWG2005 in der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts - Kammer für Handelssachen liegt.\"

Was ist nun richtig? Sicherlich ist auch der Streitwert bedeutend (ob Amtsgericht oder Landgericht).

Vertreten wird eine Aktiengesellschaft  immer durch den Vorstand, eine GmbH durch den/die Geschäftsführer!!!! Das sind die gesetzlichen Vertreter einer solchen \"Firma\" bzw. Unternehmung (Unterscheidung führt jetzt wohl zu weit und ist hier nicht so wichtig).

Prozessbevollmächtigte können natürlich RA (Rechtsanwälte) sein.


Danke!
Datumsfeld gefunden (Zeile 1) - neben dem Geschäftszeichen des AG (Amtsgerichtes)!

Bären und lesen...

Viele Grüße
Blau Bär

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #47 am: 04. Januar 2009, 12:33:23 »
@ belkin
Ich glaube Ihnen gerne, dass Sie meine Fragen verstanden haben. Nur habe ich leider Ihre Antworten dazu vermisst.

Wenn Sie dieses gleich geschrieben hätten:
Zitat
Meiner Ansicht nach, bedarf es für die Beantwortung von juristischen Fragen auch juristischer Antworten. Insbesondere wenn dies schriftlich geschieht, da evtl. Missverständnisse bei \"laienhafter\" Ausdrucksweise nicht so schnell korrigiert werden können, wie dies in einem natürlichen Gespräch möglich ist.
wäre uns viel Zeit erspart geblieben.

Ich halte es allerdings nicht für so speziell, wenn mensch fragt, ob es Aufgabe des Gerichtes in einem solchen Hauptverfahren ist, die Gültigkeit von Preisanpassungsklauseln und der Preisänderungen festzustellen und ob dann die Fälligkeit erst mit Rechtskraft des Urteils entsteht. Es soll ja Menschen geben, die wollen ein gewisses Risiko abschätzen können, bevor sie zum Anwalt gehen! Nicht das Sie von mir persönlich einen falschen Eindruck bekommen, der Widerspruch meiner Firma und meiner Grundstücksgemeinschaft ist schon beim Gericht in Uelzen. Es geht hier zusammen um fast 30.000,- €, nach Meinung der Avacon.

Offline userD0009

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #48 am: 04. Januar 2009, 22:52:44 »
@richie

Ob \"irgendetwas\" gegen einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Ihrem Fall spricht, kann ich nicht beantworten.
Ich weiß nicht, welche Umstände, Zustände oder sonstige Grundlagen Sie für eine Entscheidung heranziehen, noch wie diese Tatsachen aussehen.

Ich würde jedem raten, sich so früh wie möglich nach einem/einer auf die Problematik spezialisierten bzw. sich damit auskennenden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin umzuschauen und wenigstens eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Damit verhindert man evtl. ein \"böses\" Erwachen und bekommt eine breitere Informationsgrundlage für die Entscheidung, ob man zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewillt ist, und ob und wie diese im jeweiligen Einzelfall mit der optimalen Strategie durchgeführt wird. (Stichwörter: Tarifkunde oder Sondervertragskunde; Preisanpassungsklausel)

Unabhängig vom jeweiligen Einzelfall sind dem Protest als Solchem gegen den/die Verbraucher entschiedene Verfahren aufgrund fehlender/nicht in Anspruch genommener Rechtsberatung nicht dienlich.

Man sollte außerdem beachten, dass womöglich die spezialisierten Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen auch nur eine begrenzte Anzahl an Mandate bearbeiten können.

Sollte man innerhalb der Zweiwochenfrist keinen Beratungstermin bekommen und sollte man den Protest sicher nicht aufgeben wollen, so hält sich das finanzielle Risiko, wenn man Widerspruch einlegt und diesen nach einer Beratung evtl. wieder zurücknimmt, m.E. in Grenzen. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Streitwert ab, und wie weit das einzelne Verfahren zwischenzeitlich fortgeschritten ist (z.B. wurde bereits der Klageschriftsatz/die Antragsbegründung bei Gericht eingereicht).


@Blau Bär

Die Landgerichte sind ausschließlich zuständig, und zwar ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes, §§ 102, 108 EnWG.

Grüße
belkin

Offline Pedro

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #49 am: 05. Januar 2009, 18:32:27 »
@Belkin-Zitat: Die Landgerichte sind ausschließlich zuständig, und zwar ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes, §§ 102, 108 EnWG.

Das ist die Theorie, in der Praxis wenden sich Versorger und leider auch gern Anwälte von Gaskunden an die Amtsgerichte. Das ist hier am Ort 2x passiert. Es gibt sogar Amtsgerichte, die sich für so souverän und allumfassend  zuständig halten (und /oder die vorgen. §§ nicht kennen ;) ), dass sogar Verweisungsanträge von Anwälten beklagter Gaskunden an das Landgericht abgelehnt werden. Die Urteilsammlung hier auf der Homepage ist voll davon.

Offline RuRo

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #50 am: 05. Januar 2009, 18:46:23 »
@Pedro
Das ist nicht Theorie, das ist Gesetz, wie belkin ja schon verlinkt hat und somit für jedermann zum nachlesen.

Wenn es Frau oder Herr Richter (noch) nicht besser wissen, muss man ihnen behilflich sein  ;)
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline HarryS

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #51 am: 05. Januar 2009, 20:45:28 »
Auch ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid von der GmgH erhalten. Da ich seit 2005 die Rechnungen kürze, beläuft sich die Summe auf > 1200,00 EUR. Harry01 hat bereits die Frage aufgeworfen, wie wir damit umgehen wollen, dass die GmbH nun Mahnungen verschicken lässt während die AG unser Vertragspartner ist. Leider habe ich darauf keine Reaktion gelesen. Wie gehen wir damit um? Ich neige dazu dem Anspruch \"Insgesamt\" zu widersprechen ohne auf AG oder GmbH einzugehen. Aber dann ist da noch die Frage mit dem zuständigen Gericht. Wenn man auf die Zuständigkeit des Landgerichtes gem. ENWG hinweist, hat man vielleicht schon die GMBH als Vertragspartner akzeptiert. Wie werdet Ihr hier vorgehen?
Die GmbH hat mir einen Brief geschrieben und ihre Version der Geschäftsübertragung von der AG auf die GmbH dargelegt. M.E. ist das so nicht einwandfrei. Dieser Brief hätte von der AG kommen müssen. Ich werde mich auch zukünftig an die AG halten.

HarryS

Offline Pedro

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #52 am: 05. Januar 2009, 20:56:18 »
Hallo RuRo,
dass die von Belkin verlinkten §§ geltendes Recht sind, ist  natürlich klar. Diese stehen aber leider wirklich nur auf dem Papier, was mir zu meiner Überraschung klar geworden ist, als sich \'\'Herr Richter\'\'  auch nach \'\'Beratungshilfe\'\' nicht davon abbringen ließ, selbst zu urteilen. Das hätte ich als wenig \'\'gerichtserprobter Mensch\'\' vorher nicht für möglich gehalten. Richter sind in ihrer Entscheidung nun mal frei..... .
Die Verfahren gingen dann aber trotzdem in  Berufung zum Landgericht (eines ist noch anhängig, siehe Beschluss v. 21.11.08 (!) zur Bestellung eines Sachverständigen auf Homepage http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de  unter \'\'Urteile\'\').
Umso mehr gilt der hier schon  mehrfach erteilte Ratschlag, für mögliche eigene Auseinandersetzungen in den Gasstreiten nur wirklich erfahrene und mit dieser Materie vertraute Anwälte zu beauftragen.

Offline Harry01

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #53 am: 17. Januar 2009, 18:05:16 »
Hallo @all

Den Widerspruch habe ich nun vorab per Fax vorausgesendet und per Schneckenpost nochmal hinterhergeschickt. Anfang der Woche hatte ich per Email beim Mahngericht angefragt, ob denn alles angekommen ist und seinen Gang geht. Es kam auch prompt die Antwort, daß alles erfaßt wurde und auch dem Antragsteller schon eine entsprechende Mitteilung zugesendet wurde.

Es muß also doch nicht immer ein teures Einschreiben mir Rückschein sein.

Offline Lili

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #54 am: 18. Januar 2009, 14:24:31 »
Hallo

Wir haben auch am 31.12.2008 einen Mahnbescheid von E.ON Avacon Vertrieb GmbH bekommen.Die Forderung beläuft sich bei uns inkl. Zinsen und Mahngebühr auf 263,98€.Nettobertag liegt bei 238,20€.Seit 2007 zahlen wir nicht mehr die angeforderten Zahlungen.
Es handelt sich bei uns nur über die erhöhten Gaspreise.
Die erforderlichen Schreiben gegen die E.ON haben wir zusammen mit unserer Verbraucherzentrale geschrieben.Leider sind es hier bei uns zu wenig Leute die gegen die Erhöhungen der E.ON rebelieren.Die Leiterin unserer Verbr.Zentrale hat aber bis zum heutigen Tag noch keinen Mahnbescheid bekommen,obwohl Sie noch viel viel mehr Aussenstände hat.
Unseren gesamten Schriftverkehr habe ich unserer Rechtschutzversicherung geschickt.Falls die die Kosten einer Anklage übernehmen sollten würde ich gern wissen welchen Anwalt man dann nimmt.Solten wir einen Anwalt nehmen den uns die Rechtschutz emphielt?Ich kenne keinen Anwalt dem ich sonst nehmen könnte.
Was meint Ihr?

Übrigens den Widerspruch habe ich eingelegt.Der ging nach Uelzen ans Zentrale Mahngericht.

Liebe Grüße Kerstin
Lili

Offline Blau Bär

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #55 am: 19. Januar 2009, 10:05:05 »
Hallo Lili/Kerstin!

Zitat
Original von Lili

Es handelt sich bei uns nur über die erhöhten Gaspreise.
Bei uns auch nur!!!!  X(

Zitat
Original von Lili

Leider sind es hier bei uns zu wenig Leute die gegen die Erhöhungen der E.ON rebelieren.

Das ist ein generelles Problem.

Die Leute sind wohl zu bequem oder haben alle zu viel Geld!!!

Am besten auf das Themengebiet spezialisierte Rechtsanwälte nehmen. Das wurde schon öfters auch hier eindeutig empfohlen.

siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Viele Grüße (vom größten lebenden Landraubtier)
Blau Bär

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #56 am: 19. Januar 2009, 10:30:04 »
@ Lili

Anwalt und andere Hilfen hier:
http://www.energieverbraucher-wendland.de

Offline Lili

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #57 am: 19. Januar 2009, 20:22:18 »
Hallo,

und lieben Dank für die schnelle Info.Ich mach mich da mal schlau.

Schönen Abend  ;)

Gruß Kerstin
Lili

Offline Bandit

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #58 am: 21. Januar 2009, 20:43:39 »
Hallo Zusammen,

mittlerweile habe auch ich einen Mahnbescheid der E.ON Avacon Vertrieb GmbH erhalten, die angebliche Forderung soll sich laut Mahnbescheid auf über 6.600 € belaufen, nun ja ich kürze ja auch schon seit 2004.

Allerdings dürfte m.E. außer heißer Luft nicht allzu viel dahinter stehen. Der Mahnbescheid enthält eine Reihe von Fehlern, die aufzeigen, dass hier ein vollautomatisiertes Verfahren angewandt wurde. Offensichtlich will man nur einschüchtern, naja und vielleicht die Verjährung unterbrechen. Deshalb wurde wohl auch keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, obwohl das, wenn man sich die Mahnbescheide so anschaut, für das Unternehmen besser gewesen wäre.:D

Zunächst bezieht man sich auf eine angebliche Mahnung vom 13.11.2008, die ich jedoch bis zum heutigen Tage nicht erhalten habe. In dieser soll die Zusammensetzung der Hauptforderung aufgeführt sein. Nun habe ich gehört, dass auch bei anderen Protestlern in den Mahnbescheiden das Mahnungsdatum 13.11.2008 genannt ist und diese ebenfalls keine Mahnung erhalten haben.

In der von mir angeforderten Zwischenabrechnung zum 31.12.2008 beträgt die angebliche Forderung dann nur noch ca. 6.000 €. Jetzt meine Frage, reduziert sich die Forderung weiter, wenn ich noch ein oder zwei Jahre warte auf Null??? :D

Im übrigen ist E.ON Avacon Vertrieb GmbH der Meinung, dass bei einem angegebenen Streitwert von über 6.600 € das Amtsgericht in Oschersleben zuständig sei. Unabhängig davon ist ja eh eine Sonderzuständigkeit der Landgerichte gegeben.

Der Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt ist raus und ich werde erst einen Anwalt beauftragen, wenn tatsächlich eine Anspruchsbegründung beim zuständigen Gericht eingeht, wovon ich allerdings nicht ausgehe als Sondervertragskunde \"Comfort\".


Viele Grüße aus Wanzleben

Der Bandit...

Offline Blau Bär

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #59 am: 22. Januar 2009, 11:39:53 »
Die Mahnung vom 13.11.2008 haben wir erhalten.

Betrag?/ Zusammensetzung???

Es wurde wohl immer \"standardmäßig\" das jeweils örtlich zuständige Amtsgericht eingetragen.  X(

Je mehr (dem gerichtlichen Mahnbescheid) widersprechen, desto besser. Eine Sammelklage wird wohl nicht funktionieren.  :P D. h. jeder \"Widersprüchler\" muß einzeln verklagt werden. Das ist Aufwand und kostet E.ON Avacon bzw. generell den EVUs!!!!!!!!!

Nur! So kalkulieren wohl die EVUs:
ca. 10 %  verschwitzen die Frist (warum auch immer; Urlaub etc.)
ca. 20 - 30 % knicken ein und zahlen - \"Oh, da kommt etwas vom Gericht.\"
- Nochmals deutlich!!! Das Gericht prüft bei dem Erlaß eines Mahnbescheides nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Theoretisch kann ich mir selber einen Mahnbescheid schicken.  :D  :tongue:  - [Die würden schön gucken beim Amtsgericht, wenn der \"Blau Bär\"...  8o 8) ]

Da haben die EVUs schon vielleicht fast die Hälfte der Forderungen im Sack.

WIDERSTAND!!!

Viele Grüße
Blau Bär

 

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