Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide  (Gelesen 28981 mal)

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Offline kwade

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #15 am: 31. Dezember 2008, 16:26:40 »
Hallo,
als Sylvesterüberraschung haben auch ich, ebenfalls meine Tochter, einen
Mahnbwscheid zugestellt bekommen. Wir kürzen seit 2004 und es sind
bereits Summen von über 3000 € bzw. 1800 € aufgelaufen..
Veranlaßt hat die Avacon Vertriebs GmbH dieses gerichtliche Mahnver-
fahren. Verträge haben wir aber von der Avacob AG bzw. der HASTRA.

Ein frohes, gesundes aber auch erfolgreiches 2009 wünscht
                                                                                                       KW

Offline Opa Ete

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #16 am: 31. Dezember 2008, 18:17:52 »
Hallo zusammen, auch ich habe heute wieder einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid von der Avacon bekommen  - genau wie letztes Jahr.
Mein Tipp: Kreuzchen bei  \"Gesamtwiderspruch\", unterschreiben und ab zur Post. Ich kürze seit 2004. Die Avacon hat nach meinem Widerspruch keine Klage erhoben, werden sie m.E. dieses mal auch nicht tun. Schon garnicht, wenn man wie ich Sondervertragskunde ist. In meiner letzten Jahresabrechnung vom 8.12.2008 wollte die Avacon nur 1200€ haben ein paar Tage später 600€ mehr. Ich nehme diese Firma schon lange nicht mehr ernst, die verwechseln Gas- mit Stromforderungen, erheben unberechtigte Mahngebühren etc.. In meinem Mahnbescheid stand sogar \"Forderung wie in letzter Mahnung vom 13.11.2008\", diese Mahnung habe ich noch garnicht erhalten. Die gerichtlichen Mahnbescheide spukt der Computer aus, weil die Frist gewahrt werden muss, die gucken sich den persönlichen Fall gar nicht an. Also - gaaaanz ruhig bleiben, die werden nicht klagen, die versuchen nur die Leute weich zu kochen.
Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #17 am: 31. Dezember 2008, 19:22:25 »
@Opa Ete
Ganz meine Meinung ! Die werden nicht so lebensmüde sein, einen Sondervertragskunden mit ungültiger Preisanpassungsklausel zu verklagen.
@kwade/Harry01
Ob nun die AG oder die GmbH Vertragspartner sind, wird spätestens geklärt, wenn Klage erhoben wird.Da ich noch keine Mitteilung bekommen habe, dass die AG die vermeintliche Forderung gegen mich an die GmbH abgetreten hat,ist die AG mein Ansprechpartner.
@Emsländer/lupo/Blauer Bär
Sondervertragskunden haben die besten Karten !(siehe oben)
@Reso1
IGEL hat doch eine Anwältin, die sich mit Eon-Avacon auskennt !
@alle
Da das der erste Mahnbescheid in meinem Leben war, bin ich etwas verwundert.Das Schreiben lag wie ein normaler Brief im Kasten. Ich dachte, man müsste bei der Zustellung etwas quittieren. So kann der Briefträger ja den Zustellungsvermerk machen und das Schreiben in den Gulli schmeißen.Wenn ich behaupte, ich habe nichts bekommen, glaubt das kein Mensch und die Frist ist abgelaufen und die Forderung rechtskräftig.Bekannte sind am Tag nach Weihnachten in Urlaub gefahren. Der Mahnbescheid liegt wahrscheinlich hoch und trocken im Briefkasten. Wenn sie in 3 Wochen zurückkommen haben sie keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren ?

Offline Blau Bär

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #18 am: 31. Dezember 2008, 20:10:28 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Bekannte sind am Tag nach Weihnachten in Urlaub gefahren. Der Mahnbescheid liegt wahrscheinlich hoch und trocken im Briefkasten. Wenn sie in 3 Wochen zurückkommen haben sie keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren ?

\"Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand\" beantragen.

Viele Grüße
Blau Bär

Offline E.ON-Kunde

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #19 am: 31. Dezember 2008, 23:20:46 »
Auch ich habe heute vom AG Uelzen einen der lieben Grüße zum Jahreswechsel bekommen. Ein Jahr früher als erwartet ...

Das Schreiben enthält u. a. den Hinweis, man möge doch bitte die Angaben bzgl. des lt. Antragsteller zuständigen Gerichtes prüfen. Hier ist natürlich das für meinen Wohnort zuständige AG angegeben.
In diesem Forum besteht jedoch offenbar weitgehende Einigkeit darüber, dass - zumindest bei Streitigkeiten mit SV-Kunden - eigentlich das LG zuständig ist.

Wie ist nun die Aufforderung zur Prüfung dieser Angabe zu verstehen? Ist hier bereits im Widerspruch ein Hinweis auf eine abweichende Zuständigkeit angebracht?


Allen einen guten Rutsch!

E.ON-Kunde

Offline DieAdmin

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #20 am: 01. Januar 2009, 11:27:16 »
@mam,

ich habe Ihren Beitrag aus diesem Thread herausgelöst und in den neuen Bereich der Mark-E verschoben.

@Nicht-EON-Avacon-Kunden

ich möchte an dieser Stelle bitten, dass Nicht-Avacon-Kunden in dem Bereich ihres Versorgers posten, wenn sie einen Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben: http://forum.bdev.de/board.php?boardid=35

Sollte dieser noch nicht angelegt sein, einfach entsprechenden Thread dort eröffnen und ich lege den Versorger nachträglich an.

Offline Lupo

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #21 am: 01. Januar 2009, 12:18:47 »
Zitat
Original von Emsländer

Doch wenn nach dieser Trommelei der Versorger nur ein Teil, einer so wie Sie einknickt, hat sich das ganze abgestimmte Verhalten der Energieriesen doch gelohnt, oder?

@ Emsländer

Mir war von Anfang an klar das ich, sofern der Versorger den Mut hat ins Verfahren zugehen, dieses auch durchziehen werde. Ich bin aber nicht alleine, Mitglied einer \"Widerstandsgruppe\", beim Bund der Energieversorger und habe ich mir die Forderung nebst Zinsen und Gerichtgebühren \"bei Seite gelegt\"...

Natuerlich habe ich auch die ausstehende Zahlungen auf die Seite gelegt. Die Gerichtsgebühren habe ich nicht zur Seite gelegt, da ich nicht einschätzen kann, wie hoch diese sein könnten.

Einknicken werde ich nicht:
Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.

Als juristischer Laie möchte ich trotzdem mein Risiko einschätzen bzw. ich möchte mir bewusst sein, worauf ich mich einlasse.

Deshalb möchte ich nochmal die Frage in die Rund stellen:
Wie kann es nach dem Widerspruch zum Mahnbescheid weitergehen?


Ich wuensche allen ein erfolgreiches Jahr gegen die Gas- Lobbyisten!

Offline Opa Ete

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #22 am: 01. Januar 2009, 16:57:26 »
@Lupo

es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder klagt der Versorger oder nicht!
Wenn er ein halbes Jahr nach ihrem Widerspruch immer noch nicht geklagt hat - so lange läuft die Hemmung, dann können sie sich auf Verjährung berufen und brauchen nicht zu zahlen. Wenn er denn klagt, kommt es darauf an, um welche Summe es geht, ob Amtsgericht oder Landgericht.
Vor dem Amtsgericht brauchen sie keinen Anwalt vor dem Landgericht schon. Im Internet gibt es genug Seiten, auf denen man Zivilprozesskosten
berechnen kann, geben sie dort an, auf was der Versorger sie verklagt und
sie bekommen die eigenen Anwaltskosten, die des Gegners bei eigener Niederlage und die Gerichtskosten aufgeschlüsselt - auch was das Ganze in der nächsten Instanz kosten würde. bei Streitigkeiten vor dem Amtsgericht von unter 600€ gibt es keine nächste Instanz, da sind  beide Parteien dem Urteil des Richters ausgeliefert.

Gruß Opa Ete

Offline richie

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #23 am: 01. Januar 2009, 19:06:59 »
Hallo zusammen,

auch wir bekamen gestern Post vom Amtsgericht Uelzen.... Gleich 2x - für jeden Ehepartner getrennt.
Auslöser war die eon Avacon Vertrieb GmbH in Helmstedt.
Wir kürzen die Gaspreise seit 2005.
Die Forderung ist über 1800€.
Kann uns jemand einen fachkundigen Anwalt im Großraum Helmstedt empfehlen?

Allen einen guten Start in 2009 und bleibt standfest!!!

Viele Grüße Richie aus HE.

Offline Harry01

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #24 am: 01. Januar 2009, 21:17:32 »
Wünsche ein Frohes Neuses Jahr an alle Mitstreiter.

@Christian Guhl

Zitat
Da das der erste Mahnbescheid in meinem Leben war, bin ich etwas verwundert.Das Schreiben lag wie ein normaler Brief im Kasten.

Tja, so ist das inzwischen. Vor ein paar Jahren wurde die Zivilprozessordnung dahingehend geändert, daß Postzustellurkunden mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt gelten. Das gilt übrigens auch für die behördlichen \"blauen Briefe\", wenn man z.B. \"geblitzdingst\" wurde und ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Es kam wohl zu häufig vor, daß eben durch Zustellung niedergelegte Briefe bei der Post nicht abgeholt wurden und die Post Mehrarbeit damit hatte, die Briefe an die Absender zurückzubefördern.

Ich habe übrigens soeben den Widerspruch in den Briefkasten geworfen und ihn vorab an das Mahngericht gefaxt. Ich werde mich rechtzeitig telefonisch vergewissern, ob der Widerspruch eingegangen ist.

Sollte EON nun tatsächlich beabsichtigen zu klagen, wie sieht das denn dann aus? Müssen die jeden Einzelnen in einem einzelnen Verfahren verklagen?

Offline userD0009

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #25 am: 01. Januar 2009, 22:21:57 »
@Opa Ete

Es gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts, §§ 102, 108 EnWG.

Grüße
belkin

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #26 am: 02. Januar 2009, 16:47:56 »
Nun dachte ich , dass ich immer gut aufgepasst und auch noch ( fast ) alles verstanden hätte und nun diese Diskussion!
Bislang habe ich gedacht, dass durch den Einwand der Unbilligkeit bzw. der möglichen Ungültigkeit der Anpassungsklausel die Gesamtforderungen nicht fällig werden, weiter habe ich hier gelernt, dass nicht fällige Beträge vom Versorger nicht angemahnt werden können. Jetzt frage ich mich, wie kann ein nicht fälliger Betrag mit einem gerichtlichen Mahnverfahren eingetrieben werden?
Ist es Aufgabe des Gerichtes innerhalb eines Mahnverfahrens über die Gültigkeit von Preisanpassungen bzw. -klauseln zu befinden?
Im vorgerichtlichem Verfahren wird jede Klärung verweigert, im Verfahren selber werden dann Gutachten vorgelegt und damit die Verfahrenskosten erhöht und der Dumme soll dann der Verbraucher sein.

Müsste nicht zuerst die Fälligkeit geklärt werden, um dann ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten?

Offline userD0009

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #27 am: 02. Januar 2009, 17:23:19 »
@AKW NEE

Es steht jedem frei, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Sinn und Zweck ist es u.a. Forderungen aus einfach gelagerten Fälle in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren zu titulieren.

Theoretisch kann ich einen Mahnantrag über z.B. 500 Euro aufgrund einer angeblich mir gegen Sie zustehenden Forderung stellen, ohne dass überhaupt die angebliche Forderung geprüft wird(erst wenn eine solche bestünde, käme es auf die Fälligkeit an). Das Mahngericht prüft lediglich ob die formellen Anforderungen an den Mahnantrag erfüllt sind (korrekt ausgefüllt wurde).

Geschützt wird der Antragsgegner durch die Möglichkeit eines Widerspruches, und zum Anderen durch strafrechtliche Vorschriften, z.B. Betrug/versuchter Betrug durch den Antragsteller gegenüber und zu Lasten des Antragsgegner.

Zu den von Ihnen angesprochenen Kosten ist zu sagen: Die Kosten werden für den Antragsgegner/Beklagten durch das Mahnverfahren nicht erhöht.
Zum Einen muss die Kosten des Mahnverfahrens der Antragsteller vorschießen und zum Anderen werden sie auf ein eventuell auf einen Widerspruch hin durchzuführendes Hauptsacherverfahren komplett angerechnet.

Grüße
belkin

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
« Antwort #28 am: 02. Januar 2009, 17:56:40 »
@ belkin

Fast alles, was Sie schreiben war/ist mir bekannt!

Meine Frage sollte sein:
Muss das Gericht in diesem Verfahren über die Preisanpassungen und die
-klauseln entscheiden?
Oder
Stellt dass Gericht nur fest, die Beträge waren und sind nicht fällig und können deshalb über ein gerichtliches Mahnverfahren nicht eingetrieben werden.

Warum, frage ich mich, wurde in diesem Forum, auch von Anwälten,gesagt, dass der Gesamtbetrag durch die Einlegung des Einwandes nicht fällig ist und deshalb nicht angemahnt werden kann, wenn es dann im gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielt, ob der Betrag überhaupt fällig ist/war.

Offline userD0009

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« Antwort #29 am: 02. Januar 2009, 18:11:33 »
@AKW NEE

Das gerichtliche Mahnverfahren ist kein Hauptsacheverfahren. Und da nur im Hauptsacheverfahren etwas entschieden wird(Urteil), trifft das Gericht im Mahnverfahren weder eine Entscheidung über die Preisanpassungen oder Preisanpassungsklauseln, noch stellt das Gericht fest, ob Beträge fällig waren/sind.

Wie ich bereits oben beschrieben habe, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung auf die formellen Anforderungen.

Zitat
Warum, frage ich mich, wurde in diesem Forum, auch von Anwälten,gesagt, dass der Gesamtbetrag durch die Einlegung des Einwandes nicht fällig ist und deshalb nicht angemahnt werden kann, wenn es dann im gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielt, ob der Betrag überhaupt fällig ist/war.

\"Nicht angemahnt\" bezieht sich hier auf die Wirksamkeit einer Mahnung im Rahmen des Verzugs gem. § 286 BGB und die damit zusammenhängenden Schadensersatzforderungen der EVU.
Ob Verzugsschäden bzw. deren Ersatz dem EVU zustehen wird allerdings wiederum nur in einem Hauptsacheverfahren entschieden.
Wenn ein EVU diese Kosten im Rahmen eines Mahnantrags geltend macht, dann wird ein entsprechender Mahnantrag, wie bereits mehrfach erläutert, auch über diese Beträge erlassen.


Grüße
belkin

 

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