@ Christian Guhl
Es handelt sich offenbar, wie ich schon vorher geschrieben habe, um eine sogenannte Teil- oder partielle Gesamtrechtsnachfolge. Bei einer solchen existiert der alte Vertragspartner neben dem neuen weiter.
@ Harry01
Natürlich hat EON im Falle des Bestreitens den Nachweis zu erbringen, dass der Vertrag und die Forderung eines jeden einzelnen Kunden übertragen bzw. abgetreten wurde. Das bedeutet Aufwand, klar.
Ist dieser Aufwand einmal gemacht, beschränkt sich der weitere aufs Kopieren (so kenne ich es aus einem vergleichbaren Fall).
Wer es vorher wissen will, kann beim zuständigen Amtsgericht, Abt. Handelsregister, die Beiakten\" einsehen. Dort müßte der \"Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag\" zwischen der AG und der GmbH vorhanden sein.