Hallo,
auch ich habe heute einen Mahnbescheid von meinem Versorger (GASUF) erhalten.
Darin werde ich aufgefordert, die offenen Beträge seit 2005 (insgesamt ca. 330€) zu begleichen. Ausserdem kommen dazu noch Zinsen für die Ausstände über gut 40€ und Gebühren für Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten (PATT, Chemnitz) über 77€.
Als Sondervertragskunde überlege ich jetzt, wie ich weiter vorgehen soll. Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.
RR-E-ft verweist auf einen Link mit folgendem Zitat:
Auch wenn der Versorger vor Gericht Klage erhebt, sollte man einen Anwalt einschalten. Bei sofortigem Anerkenntnis oder wenn sich die Forderung des Versorgers als unberechtigt erweist, muss der Versorger sämtliche Prozess- und Anwaltskosten übernehmen, also auch die Ihrigen. Wenn jedoch Klage erhoben wurde, dann sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Vorteilhaft ist es, wenn der Anwalt über Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.
Rechtsschutz habe ich dafür leider nicht und möchte jetzt mein Risiko einschätzen.
Kann mir jemand mitteilen, wie es nach dem Widerspruch weitergeht bzw. welche Optionen es gibt?
Falls die GASUF ein Verfahren einleitet, kann ich dieses durch ein sofortiges Schuldeingeständnis noch stoppen?
Danke und Gruss,
Lupo