Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: bergland am 19. Februar 2014, 21:07:03
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Hi!
Ich möchte euch heute meine Erfahrungen mit almado schildern. Das ist auf keinen Fall eine Anleitung zum Nachmachen. almado hat in der bisherigen Auseinandersetzung viele Fehler gemacht, so dass ich Stand: heute ziemlich gut dastehe. Ändern kann sich das jedoch nur, sofern almado mich verklagt und gegen mich gewinnt…
Ich erwähne hier besser noch ein mal, dass ich im Bereich "Immergrün" Kunde geworden bin...
Was ist passiert?
Ich habe einen Paketvertrag geschlossen 3200kw/h beginnend zum 01.10.2012. Der Vertrag ist normal gestartet und ich war auch betroffen von der Preiserhöhung Ende November 2012. almado ruderte damals relativ schnell zurück. Weil ich erst relativ spät erkannte, was für ein Laden almado ist, kümmerte ich mich sehr lange nicht, sondern zahlte einfach den Abschlag. Dieser lag übrigens seit dem ersten Tag 10% über dem Abschlag, den der vereinbarte Verbrauch von 3200kw/h normalerweise erwarten lassen würde. Auch das bemerkte ich nicht.
Als im September aufgrund eines Fehlers meiner Bank eine Lastschrift an almado zurückging, ging der Ärger jedoch los. Ich bezahlte den offenen Betrag per Überweisung sofort nach und erhielt die Information, dass ich bis auf Weiteres vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen sei. Kurz danach bat man mich jedoch um Teilnahme am SEPA Verfahren. Ich unterschrieb und schickte auch dieses Formular zu almado.
Da ich in der Zwischenzeit keine Information über eine Preiserhöhung erhalten hatte, entschied ich auch weiter Kunde zu bleiben, denn die 25% Neukundenbonus ließen almado weiter als attraktiven Anbieter erscheinen.
Da ich auf meine unterschriebene SEPA Erklärung nichts weiter gehört hatte, übermittelte ich almado zum 01.10. den Zählerstand mit der Bitte eine Abrechnung zu erstellen. Meine Schätzung war zum Glück ziemlich genau richtig, so dass ich bei ca. 3100kw/h für das erste Belieferungsjahr herauskam.
Ich hörte wochenlang nichts von almado. Erst Mitte November bekam ich Post von einem Inkassobüro mit der Information, dass ich den Oktoberabschlag nicht bezahlt hätte.
Da ich vorher weder von almado eine Information zu SEPA, einer offenen Forderung oder anderen Dingen erhalten hatte, begann ich sofort damit, den gesamten Vertrag ein mal zu prüfen, denn das Vorgehen erschien mir vor dem geschilderten Hintergrund mindestens unorganisiert und frech.
Nach Prüfung aller vorliegenden Informationen, erklärte ich almado, keine weiteren Abschläge mehr zu bezahlen, bis eine Abrechnung erstellt sei. Gleichzeitig erstellte ich für almado eine Abrechnung, auf Basis meines Verbrauches. Nach der Überzahlung von 10% (erhöhte Abschläge) und den Neukundenbonus hatte ich ein Guthaben von über 270EUR. Ich erklärte almado die Aufrechnung. Dies ist lt. AGB so lange möglich, wie almado meiner Forderung nicht widerspricht. Dem Inkassobüro teilte ich mit, dass eine Verpflichtung zur Vorlage einer Vollmacht besteht.
Selbstverständlich reagierte almado nicht und widersprach so auch nicht meiner Aufrechnungserklärung oder Forderung nach dem Neukundenbonus. Ich rief daraufhin Mitte Dezember bei almado an und fragte nach der Abrechnung. Man erklärte mir, dass man eine Abrechnung erst zum 01.01. erstellen wolle. Dies steht im krassen Gegensatz zu den Normen des Energiewirtschaftsgesetzes - das interessierte den Hotlinemitarbeiter aber nicht.
Währenddessen erhielt ich immer wieder Post vom Inkassobüro mit immer neuen Abschlagsforderungen. almado kündigte mir zu Mitte Januar fristlos. Dieser Kündigung widersprach ich natürlich - obwohl ich eigentlich ganz froh war, mit dem Laden nichts mehr zu tun zu haben.
Zum 15.01. lies ich den Zählerstand ab und übermittelte ihn meinem neuen Energieanbieter. Ich habe mein „Guthaben“ bei almado zum Glück komplett aufgebraucht.
Vor einigen Tagen rief mich ein Mitarbeiter von almado unverhofft an und bat um ein Gespräch, da es offene Forderungen gäbe. Ich teilte dem Mitarbeiter mit, dass ich nur auf schriftliche Einlassungen von almado reagieren werde und das zum heutigen Tage keine offene Forderung mehr bestehen könne, da keine ordnungsgemäße Abrechnung vorläge. Damit war das Gespräch beendet
Das ist zwei Wochen her. Seitdem herrscht mal wieder Stillte.
Bis heute habe ich keine Abrechnung von almado erhalten…
Sicher wird einigen Forumsmitgliedern einiges an Kritik zu meinem Vorgehen einfallen - z.B. Verweise auf die AGB, die das Zurückhalten von Abschlägen usw. verbieten, sowie Hinweise zum Thema Aufrechnungen… Das ist OK.
Wie geht es jetzt weiter? almado und das Inkassobüro werden sicher einige Textbausteine für mich übrig haben. Ich hoffe mittlerweile darauf, dass almado mich versucht, zu verklagen. Dann kann ich mich endlich mal qualifiziert über den Energiebelieferungsvertrag mit Jemandem auseinandersetzen (vorausgesetzt die almado Anwälte schreiben vernünftige Schriftsätze). Die drohenden Kosten sind es mir mittlerweile durchaus wert, auch wenn ich ein vollständiges Unterliegen vor Gericht für beinahe ausgeschlossen halte.
Falls Interesse besteht, berichte ich gerne weiter, sobald es Neuigkeiten gibt.
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Das Vorgehen zum Thema Aufrechnung finde ich in Ihrem Fall durchaus o.k., da es zum einem NACH Abschluss des ersten Belieferungsjahres stattfand und zweitens Sie gegenüber Almado die Aufrechnung schriftlich erklärt und begründet haben. Da könnte Almado sich ja gegen wehren, wenn sie einen Grund hätten. Insofern sehe ich da nicht das Riesenproblem.
Und interessant sind solche Dinge natürlich immer bis zum Schluß, daher würde ich mich über eine Berichterstattung bis zum Ende freuen und Almadokunden, denen ähnliches bevrosteht, sicher auch.
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@ Bergland,
da haben Sie Almado wirklich ein Schnippchen geschlagen, das sicher nicht geschmeckt haben dürfte! :D § 40 (3) EnWG war der Schlüssel dafür, den Sie geschickt genutzt haben. Die werden sich zweimal überlegen, ob sie auch künftig ihre diesbezüglichen Pflichten über ein verträgliches Maß hinaus vernachlässigen werden. Ihr Vorgehen könnte ja Schule machen.
Rechtliche Schritte gegen Sie sind nach Lage des Falles kaum zu befürchten. Was soll denn da bei einem Null-Saldo evtl. noch eingeklagt werden?
Wehren Sie alles ab, was da möglicherweise noch auf Sie zukommen sollte. Wer schreibt, der bleibt! ;)
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Ich frage mich, warum Almado gekündigt hat.
Verweigerung des Bonus ist die eine Sache, hohe Preise im zweiten Jahr die andere.
Und verlängert sich der Vertrag nicht um 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird - von beiden Seiten!?
berghaus 20.02.14
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Hallo @berghaus,
@bergland schrieb doch im Eröffnungsbeitrag, dass Almado Mitte Januar 2014 fristlos gekündigt hat (m. E. rechtswidrig) wg. Nichtzahlung von Abschlagszahlungen ab Oktober 2013, also für das 2. Vertragsjahr.
Es stellt sich allerdings die Frage, welche Abschläge Almado fordert, schließlich gab es für das 1. Vertragsjahr noch keine Abrechnung, mit der für das Folgejahr erst mitgeteilt wird, wann welche Abschläge fällig sind. ???
Gruß, khh
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Währenddessen erhielt ich immer wieder Post vom Inkassobüro mit immer neuen Abschlagsforderungen. almado kündigte mir zu Mitte Januar fristlos. Dieser Kündigung widersprach ich natürlich - obwohl ich eigentlich ganz froh war, mit dem Laden nichts mehr zu tun zu haben.
Diese Aussage besagt doch, dass die Kündigung (wenn auch fragwürdig) von @ Bergland akzeptiert wurde. Hinsichtlich des Bonus braucht er Almado nun nicht mehr nachzulaufen. Für seinen Energiebezug hat er bis zum Ablauf der Belieferung bezahlt. Was will ihm Almado also noch? Etwa seiner Aufrechnung mit einer Einrede begegnen? Das wage ich zu bezweifeln! Und wenn, dann hat er keine schlechten Karten. Soll Almado doch (wegen der Inanspruchnahme des vertraglich zugesagten Bonus durch den Kunden ?) klagen. 8) bleiben kann er! ;)
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Ich möchte euch heute meine Erfahrungen mit almado schildern. Das ist auf keinen Fall eine Anleitung zum Nachmachen. almado hat in der bisherigen Auseinandersetzung viele Fehler gemacht, so dass ich Stand: heute ziemlich gut dastehe. ...
Womöglich ist das doch eine gute Möglichkeit, wie man almado/365 AG bei entsprechendem Ablauf auf relativ einfache Art und Weise beikommen kann:
Bekanntlich ist die Kündigung (aus Nachweisgründen per Einschreiben) eine einseitige zugangs-bedürftige Willenserklärung und bedarf für die Wirksamkeit nicht einer Annahme oder Bestätigung durch den Kündigungsempfänger!
Als 365 AG – Kunde sollte man daher künftig besser darauf verzichten, inhaltlich des Kündigungs-schreibens eine Kündigungsbestätigung zu verlangen. Ist der Liefervertrag form- und fristgerecht zum Ablauf des 1. Lieferjahres ordentlich oder sondergekündigt und wird die Kündigung gar nicht oder nicht ordnungsgemäß bestätigt, sollte man vllt. (zunächst) nicht reagieren.
Erst wenn einem der beauftragte neue Versorger mitteilt, dass der vorgesehene Wechsel mangels Abmeldung der 365 AG beim Netzbetreiber nicht möglich ist, muss man das wohl schriftlich gegenüber dem Wechselbehinderer reklamieren. Außerdem ist mit Fristsetzung etc. anzumahnen, wenn die Schlussrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende zugeht.
Ausgenommen eine ordnungsgemäße Schlussrechnung mit Bonus (was aber wohl nach derzeitigem Erkenntnisstand unwahrscheinlich sein dürfte), kann dem Kunden nichts Besseres passieren, als dass die 365 AG die Belieferung über das Vertragsende hinaus fortsetzt. Man kommt dann in eine ähnlich komfortable Situation, wie von @bergland beschrieben:
Bei einer Belieferung ohne Vertragsgrundlage entfällt die Verpflichtung, weiterhin Abschläge leisten zu müssen. Bei Einstellung jeglicher Zahlungen wird die 365 AG nach erfolglosen Mahnungen selbst fristlos kündigen (siehe obiges Beispiel). Gegen den nach endgültiger Liefereinstellung wohl zu leistenden Wertersatz (höchstens auf Grundlage des Almado-Preises aus dem 1. Lieferjahr bzw. eines ggf. günstigeren Grund- und Arbeitspreises des beauftragten neuen Versorgers) kann man dann die eigene Bonusforderung und eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche aufrechnen! :)
Sollte die 365 AG darauf mit einer gerichtlichen Klage reagieren, kann man dem m.E. mit großer Gelassenheit entgegen sehen.
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Ich frage mich, warum Almado gekündigt hat.
Verweigerung des Bonus ist die eine Sache, hohe Preise im zweiten Jahr die andere.
Und verlängert sich der Vertrag nicht um 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird - von beiden Seiten!?
berghaus 20.02.14
almado hat mit der Begründung "Nichtzahlung der Abschläge" fristlos gekündigt. Das ist natürlich rechtlich nicht in Ordnung; für mich jetzt aber im Ergebnis relativ egal. Ich werde gerne weiter berichten, sobald sich etwas tut. Wobei ich davon ausgehe, dass sicher wieder einige Zeit ins Land gehen wird, bis ich das nächste mal etwas von dort höre....
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:o :o :o
In er ganzen Schilderung sind einige Dinge nicht stimmig, zudem halte ich es einerseits für mutig, aber andererseits auch für fahrlässig und äusserst gefährlich, die Angelegenheit auf diese Art und Weise anzugehen. Zudem muss man hier trennen und zwar zwischen der Almado und dem Inkassobüro (auch wenn es sich bei letzterem sicherlich um einen Ableger (Tochterunternehmen der almado/365AG)) handelt.
Mit der Übergabe der Kostennote teilt ein Inkassounternehmen automatisch mit, das eine Forderung nun durch das Inkassounternehmen eingetrieben wird. Entgegen der Meinung von Bergland ist es nicht nötig, das ein Inkassounternehmen eine Vollmacht vorlegt - denn die haben gar keine Vollmacht!
Die Forderung von (in diesem Falle Almado) wurden gänzlich an das Inkassounternehmen abgetreten, Hier werden Summen genannt, die zuweilen um ein Vielfaches höher sind, als die ursprüngliche Forderung! Aber niemals bezieht sich ein Inkassounternehmen auf irgendwelche Abschläge, die nicht bezahlt wurden.
Bekommt man Post von einem Inkassounternehmen ist guter Rat nötig und den bekommt man nur bei einem Rechtsanwalt. Es reicht auf keinen Fall, der Inkassoforderung zu widersprechen, mit der Begründung "die ursprüngliche Forderung sei unrechtens", vor allem weil die das nicht interessiert - da sie nix mit der ursprünglichen Forderung zu tun haben. Die werden sich auch Zeit lassen, den die Zeit spielt "Zinsen" in das Säckel ... :'(
Letztendlich kann ich Bergland nur raten, die Füße in die Hand zu nehmen und mit dem ganzen Kladeradatsch zu einem guten Anwalt zu laufen, um noch zu retten, was rettbar ist. Alles andere wird extrem teuer! ::)
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@ Hurraapostel
Entgegen der Meinung von Bergland ist es nicht nötig, das ein Inkassounternehmen eine Vollmacht vorlegt - denn die haben gar keine Vollmacht!
Wie kommen Sie denn darauf? Natürlich bedarf es einer Vollmacht oder Abtretungserklärung durch den Gläubiger, bevor ein Inkassounternehmen tätig werden kann. Sonst könnte ja jeder "Heini" mit einem Zahlungseinzug aufwarten. Bitte nicht gleich die große Angst vor diesen Haien schüren! Und diese in die eigene Wohnung zu lassen, verbietet sich ohnehin schon mal ganz und gar.
Ganz so einfach wie Sie es hier darstellen, ist @ bergland den Abzockern nicht ausgeliefert!
Zunächst ist ja wohl die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Forderung von Almado zu stellen und zu klären, der ja auch eine Forderung von @ bergland gegenübersteht!
Wer zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung eines Inkassodienstleisters erhält, sollte dem Inkassodienst schriftlich mitteilen, dass die Forderung unrechtmäßig ist und auch die Gründe für den Einwand nennen. Dann muss der Inkassodienstleister dem Einwand nachgehen und gegebenenfalls durch Nachfrage beim Gläubiger prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht.
Bekommt der Betroffene dann weiter Mahnungen, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
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... Bitte nicht gleich die große Angst vor diesen Haien schüren! ...
So ist es, für die Eintreibung einer Forderung haben Inkassounternehmen nicht mehr Rechte
oder Möglichkeiten, wie jeder andere Gläubiger auch. Oftmals ist die Einschaltung des Inkasso-dienstleisters nur "Theaterdonner", um den angeblichen Schuldner zu verunsichern oder einzuschüchtern (leider wohl häufig erfolgreich :().
Wenn die zugrundeliegende Forderung unberechtigt ist, dann wird durch eine Forderungsabtretung an ein Inkassounternehmen oder durch deren Beautragung nichts "extrem teuer" und es besteht auch keinerlei Anlass, sofort zum Anwalt zu laufen, "um noch zu retten, was rettbar ist".
@Hurraapostel,
es ist auch nicht ersichtlich, was an der Schilderung von @bergland nicht stimmig sein soll. Wenn Sie anderer Meinung sind, dann kann das ohne Begründung nicht hilfreich sein !
Gruß, khh
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Hallo!
Es gibt Neuigkeiten. Dazu weiter unten mehr....
Erstmal mische ich mich gerade noch ein mal kurz ein:
Didakt liegt hier mit seinen Ausführungen grundsätzlich richtig bzw. ich teile seine/ihre Rechtsauffassung.
Für die meisten Personen wäre es in diesem Stadium der Auseinandersetzung sicher sinnvoll, mit einem Anwalt das Vorgehen zu besprechen...die meisten Anwälte würden natürlich auch eher zur Vorsicht raten; das ist auch nicht falsch. Ich habe ja auch geschrieben, dass dies keine Anleitung zum Nachmachen ist.
Da ich zum Glück den Anwalt quasi nebenan habe, ist die ganze Sache für mich nicht so dramatisch. Sobald es akut wird, kann auch ich eine Vollmacht unterzeichnen, so dass das Problem einer Lösung zugeführt wird.
Es gibt nun auch übrigens Neuigkeiten!
almado/immergrün/365 hat mir eine Abrechnung zugeschickt. Die Forderung summiert sich auf über 500€.
Die Abrechnung ist absolut ungeordnet und unverständlich. almado scheint wohl wirklich der Meinung zu sein, wirksam mehrere Preiserhöhungsrunden durchgeführt zu haben. Außerdem wird eine Grundgebühr für 3 Monate in Höhe von 19,95€ berechnet (vgl. hierzu das 6-seitige Schreiben "Gewinnen Sie ein iPad" - mit integrierter AGB und Preisänderung). Hinzu kommt ein "Nichterfüllungsschaden" (wahrscheinlich, weil man der Meinung ist, man durfte fristlos kündigen), diverse Mehrverbräuche (weil meine übermittelten Zählerstände nicht korrekt berücksichtigt worden sind und dadurch diverse Abweichungen gegenüber dem "Paketverbrauch" auftreten.
4 meiner gezahlten Abschläge tauchen in der Berechnung gar nicht auf und die Summe der Abschläge ist ebenfalls falsch berechnet. Dies werde ich almado ein paar Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist mitteilen.
Die Abrechnung leite ich außerdem direkt zur Bundesnetzagentur weiter, da sie diverse §§ des Energiewirtschaftsgesetzes verletzt.
Zahlen werde ich natürlich nicht. Mit meiner Gegenforderung kommt nämlich glücklicherweise ein Streitwert zustande, der mir die Berufung beim Landgericht ermöglicht, wenn die Kiste beim Amtsgericht baden geht....
Ich überlege momentan, ob ich noch die Schlichtungsstelle einschalte - das würde jedoch für eine Lösung mit wenig Bürokratie sorgen und somit günstiger für almado sein, als wirklich gegen mich zu klagen.... Naja, ich bin noch in der "Überlegungsphase" berichte aber weiter....
Gerne würde ich natürlich eine Menge Schriftverkehr hier hoch laden - almado liest hier jedoch sicher mit - und so einfach möchte ich es Ihnen auch nicht machen. Daher teile ich hier auch immer nur ungefähre Zahlen u.Ä. mit. Ich bitte das zu entschuldigen. Nach Abschluss der Angelegenheit, lade ich gerne alle Informationen mit ein paar Schwärzungen hoch...
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@ bergland,
hallo, nach meinem Eindruck haben Sie Ihre Angelegenheit voll im Griff und wissen, was Sie zu tun und zu lassen haben. Das ist gut so, und lassen Sie sich nicht unterkriegen. Insofern benötigen Sie an sich gar keinen Ratschlag mehr aus dem Forum.
Deshalb ein letzter Vorschlag von mir zum nötigen Verfahrensablauf und zur Sicherung gerichtsverwertbarer Belege:
Widersprechen Sie der Almado-Abrechnung unter Vorlage einer von Ihnen aufgestellten Gegenrechnung mit Angabe aller relevanten Abrechnungsdaten. Schreiben Sie Almado, dass Sie deren Forderung als rechtsgrundlos (unrechtmäßige Preisanpassungen usw.) betrachten und sie deshalb nicht fällig ist. Fordern Sie Almado zu einer Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen auf mit gleichzeitigem Hinweis darauf, dass Sie die Angelegenheit der Schlichtungsstelle zur weiteren Bearbeitung vorlegen werden, falls Ihren Ansprüchen nicht Rechnung getragen werden sollte. Nicht vergessen: Post per Einschreiben Rückschein!
Aus jetziger Sicht würde ich die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle nicht verwerfen!
Viel Erfolg weiterhin! :)
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@ Hurraapostel
Entgegen der Meinung von Bergland ist es nicht nötig, das ein Inkassounternehmen eine Vollmacht vorlegt - denn die haben gar keine Vollmacht!
Wie kommen Sie denn darauf? Natürlich bedarf es einer Vollmacht oder Abtretungserklärung durch den Gläubiger, bevor ein Inkassounternehmen tätig werden kann.
Eine Abtretungserklärung, da gebe ich Ihnen recht. Doch mit Vollmacht hat das nichts zu tun! Und im Übrigen kann in unserem Rechtssystem durchaus jeder "Heini" vorgeben, eine Forderung gegen einen Dritten zu haben, solange sich kein Kläger findet, der dagegen vorgeht.
Wer zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung eines Inkassodienstleisters erhält, sollte dem Inkassodienst schriftlich mitteilen, dass die Forderung unrechtmäßig ist und auch die Gründe für den Einwand nennen. Dann muss der Inkassodienstleister dem Einwand nachgehen und gegebenenfalls durch Nachfrage beim Gläubiger prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht.
Yup und nu? Der Gläubiger, in diesem Falle die Almado GmbH wird das positiv bestätigen, wenn es überhaupt soweit kommt. Wir drehen uns also im Kreis - der eine sagt das, der andere was anderes - und wo liegt die Lösung des Falles?
Bekommt der Betroffene dann weiter Mahnungen, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Wenn es dann nicht schon zu spät ist. Auch hier kommen möglicherweise Fristen ins Spiel.
Letztendlich wird jeder Einzelne hier sein Anliegen durch eine Klage vor einem deutschen Gericht durchsetzen müssen und auch da liegt ein Problem - die deutschen Gerichte sind heute schon hoffnungslos überfordert, da viel zu viele Verfahren. Im Grunde genommen wäre hier die Bundesnetzagentur oder die Schlichtungsstelle gefragt.
Die Bundesnetzagentur ist in meinen Augen extrem schwerfällig - ich durfte mit denen einmal wegen eines Telefonanschlusses verhandeln. Geholfen hat es, aber erst nach Monaten - letztendlich stand ich über 4 Wochen ohne Telefonanschluss da. Mit der Schlichtungsstelle habe ich noch keine Erfahrungen! Aber auch das werde ich nun ausprobieren. "Hexen" können die jedoch auch nicht. Und wie schnell almado auf irgendwelche Schreiben antwortet (oder auch nicht), durften wir alle wohl schon feststellen.
Mir liegt es absolut fern, hier jemandem zu sagen "Du machst das falsch" - zumal ich selber nicht weiss, wie´s richtig geht. Tatsache ist jedoch, wir sind alle (und zwar jeder für sich alleine) unseres Glückes, oder Erfolges Schmied.
Was mir persönlich bei der ganzen Sache furchtbar sauer aufstößt, das unser Gesetzgeber solchen Unternehmen wie "almado" Tür und Tor für deren Machenschaften öffnet. Und letztendlich sind wir die Dummen!
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Ich halte es auch für falsch sofort zu einem Anwalt zu gehen, sobald man Mahnungen bekommt.
Entweder sind die Mahnungen gerechtfertigt und dann begleicht man die Forderungen, oder sie sind nicht gerechtfertigt und dann zahlt man nicht.
Ginge man sofort zum Anwalt, müsste man dessen Arbeit selbst bezahlen. Dann könnte man sich den Umweg sparen und gleich die Forderungen begleichen.
Wenn man sich so unsicher ist, was richtig und was falsch ist, und was zu tun ist, dann sollte man erst gar nicht zu einem anderen Anbieter wechseln, sondern bei den örtlichen Versorgern bleiben.
Inkassounternehmen haben sicher ihre Daseinsberechtigung, weil es genügend Leute gibt, die es mit dem Bezahlen nicht so genau nehmen. Bei einigen größeren Anbietern im Endkundengeschäft, werden Inkassounternehmen aber offensichtlich missbraucht.
Ein Inkassounternehmen ist ein Gläubiger, wie jeder andere auch. Wenn die eine Forderung haben, dann bleibt denen am Ende auch nur der Gang vor Gericht. Wenn der angebliche Gläubiger dann einen RA beauftragt, dann muss der Kläger diesen bezahlen, sofern das Gericht feststellt, dass die Forderungen unberechtigt waren.
Deswegen meine ich, dass Bergland die Sache ganz ordentlich macht.
Bei TK-Unternehmen und halbseidenen Versorgern muss man einfach konsequent sein und sollte sich nicht von deren Brüllerei einschüchtern lassen, denn sonst zahlt man drauf.
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@Hurraapostel,
mit Ihrer Bewertung der Rechte und Möglichkeiten eines Inkassounternehmens liegen Sie falsch, auch DIE sind letztlich ein ganz "normaler" Gläubiger. Wenn ein solcher Geldeintreiber beauftragt ist, gibt es für Betroffene keinerlei Anlass in Panik zu verfallen (siehe dazu die Ausführungen u.a. von @Bodensatz).
Im Übrigen sind Inkassounternehmen NICHT Thema dieses Threads und die diesbzgl. Diskussion sollten wir daher hier beenden !
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@ bergland,
Ihr Fall reizt mich. Ich habe mal in meiner Ablage nach dem Text eines Widerspruchs gegen eine EVU- Verbrauchsabrechnung gekramt, den ich Ihnen - nach eignem Gusto auf Ihren Fall abgeändert - zur Kenntnisnahme und evtl. Verwendung übersende. Bitte kurzes Feedback an mich.
Siehe PM an Sie!
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Hallo!
@Didakt: Vielen Dank für den Text.
Ich habe almado nach Erhalt der Abrechnung auf die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung hingewiesen und dieser vollständig widersprochen. Zudem habe ich auf meinen Schadenersatzanspruch gg. almado hingewiesen, denn aufgrund der unberechtigten, fristlosen Kündigung bin ich ja nun bei einem teureren Anbieter gelandet.
Der Status momentan ist: 365 AG hat mir keine Rückmeldung gegeben. Das Inkassobüro (DTMI) schreibt mal wieder und mahnt die Gebühren aus der Schlussabrechnung an. Alle Ansprüche summieren sich mittlerweile auf 640€. Ich habe nun erst ein mal um Übersendung einer Originalvollmacht gebeten. Dies wird sicher noch einige Zeit dauern. Wenn irgendetwas Spannendes passiert, melde ich mich natürlich sofort wieder.
Ansonsten gibt es aber nicht viel Neues zu berichten. 365AG/Almado schreibt ja sehr ungern Briefe oder Emails. Dadurch muss man sich ja glücklicherweise nicht ausführlich mit Argumentationen von dort beschäftigen... ;-)
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Hallo!
Ich wollte mal wieder einen Status weitergeben. Almado/365AG/immergrün hat bisher immer noch nicht reagiert. Momentan versucht das Inkassobüro seine Bevollmächtigung nachzuweisen. Dies hat leider bisher nicht geklappt, weil eine ordnungsgemäße Vollmacht für ein Inkassobüro eigenhändig unterschrieben sein muss. Das ist natürlich im Masseninkassogeschäft nicht ganz so leicht....
Mal sehen, wie lange das jetzt noch dauert. :D Ich bin gespannt.
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Nachdem nun Monate ohne irgendeine Reaktion oder Information durch die 365 AG oder das Inkassobüro ins Land gegangen sind, war es dieser Tage endlich soweit!
Endlich gelbe Post!
Die DTMI Inkasso heißt mittlerweile EWD Inkasso und hat einen Mahnbescheid gegen mich beantragt. Gefordert wird mittlerweile eine ganze Menge... Über 700€ hat man sich in Köln ausgerechnet.
Ich habe natürlich den Gesamtwiderspruch gegen den Mahnbescheid erklärt und warte nun an die Abgabe der Sache an mein Heimatgericht. Diese erfolgt in dieser Sache automatisch. Das heißt, ich kann von einem zügigen Verfahrensbeginn von nun an ausgehen. Sobald seitens der 365 AG eine Klagebegründung vorliegt, gebe ich hier wieder Bescheid.
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Bergland, für Sie ist es natürlich jetzt eine nicht wünschenswerte Situation. Für Außenstehende und anderweitig Betroffene ist es allerdings schon spannend nachzuvollziehen, wie ein Gericht diese Sachlage nun bewerten wird.
Ihr Fall hat erstaunliche Parallelen zu meinem, wenn ich mir Ihre Vorberichte so anschaue. Alles ziemlich gleich, ebenfalls 3200er Paket und 250,- Euro inkl. Bonus als Gutschrift erwartet. Der einzige Unterschied ist eigentlich, dass ich die Abrechnung fürs 1. Jahr so spät erhalten habe, dass ich Abschläge nicht mehr einbehalten konnte, sondern diese bereits zurückbuchen lassen musste. Allerdings habe ich zeitgleich die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet und selbst aufgrund nicht angekündigter Preiserhöhung gekündigt. Gab keine Inkasso-Schreiben oder Ähnliches.
Wäre das für Sie nicht vielleicht auch noch mal eine Möglichkeit? Oder möchten Sie die Sache jetzt auf jeden Fall gerichtlich durchziehen?
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Hallo,
ich habe Anfang 2012 den Stromanbieter gewechselt und bin leider dann bei almado gelandet. Zu der Zeit habe ich im Internet auch noch nichts an negativen Informationen gefunden und wohl auch naiv angenommen, dass über Verivox schon alles seriös läuft. Ich werde nun laufend vom Inkasso-Unternehmen bedroht und habe versucht mich durch die hilfreichen Informationen aus diesem Forum zu wehren. Nun weiß ich nicht mehr weiter und überlege, ob ich mich an die Schlichtungsstelle-energie wende oder besser gleich einen Anwalt einschalte (ich habe eine Rechtschutzversicherung). Sind meine Widersprüche durch die immer neuen Androhungen der Inkasso-Firma wirkungslos? Droht mir jetzt wirklich eine Stromsperre?
Nachfolgend habe ich den wichtigsten Schriftverkehr (zur Vorbereitung für einen Anwalt) zusammengestellt. Ich hoffe, dass sprengt hier nicht den Rahmen.
Für einen Ratschlag für eine weitere "nervenschonende" Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar!!!
Herzliche Grüße
Wobi
Datum Sache
1. 16.02.2012 Vertragsabschluss über VERIVOX mit almado-ENERGY
8. 20.03.2013 Verbrauchsabrechnung vom 1.5.2012-31.12.2012 mit den vereinbarten Konditionen jedoch ohne Berücksichtigung des
Bonuses. Auch der übermittelte Zählerstand wurde nicht berücksichtigt
sondern ein geschätzter Zählerstand (natürlich deutlich höher) zugrunde gelegt. Gleichfalls wurde in der Rechnung darauf
hingewiesen, dass der Verbrauchspreis nun 0,2536 Ct/kWh beträgt. Das
Guthaben wurde mit dem Abschlag für Mai 2013 verrechnet.
9. 05.04.2013 ich habe um Berichtigung der Verbrauchsabrechnung unter Zugrundelegung der Ablesedaten gebeten. Der Empfang
dieses Schreibens wurde sofort per Mail bestätigt.
10. 11.04.2013 Korrigiere Verbrauchsabrechnung mit den richtigen Ablesedaten. Das Guthaben wurde mit Abschläge verrechnet. Auf
Seite 3 wird als nächstmöglicher Kündigungstermin der 17.2.2014 genannt
15. 13.09.2013 Informationsmail über SEPA-Umstellung. Dieser Mail war ein gesondertes Schreiben vom 12.9.2013 beigefügt, in dem
über 6 Seiten allgemeine Informationen über SEPA, Lieferbedingungen und
es wurde mal eben nebenbei und gut versteckt der Grundpreis von mtl. 8,99 auf 19,95 erhöht.
Mai-Juni 2014 Telefonische Anfragen an die Hotline, wann meine Abrechnung für 2013 erstellt wird
18. 11.06.2014 Nachfrage per E-Mail wann ich mit der Abrechnung rechnen kann.
19. 19.06.2014 Entzug der Lastschriftvereinbarung
21. 13.07.2014 Meine Forderung der Jahresabrechnung 2013 durch eigene Ermittlung der Jahreskosten und Aufrechnung mit
Abschlagszahlungen
23. 23.07.2014 almado mahnt den verrechneten Abschlag an
24. 24.07.2014 Ich erinnere daran, dass ich meine Abschläge mit der Forderung aus meiner Abrechnung aufrechne.
25. 30.07.2014 weitere Mahnung durch almado mit Mahngebühren und mein Antwortschreiben
26. 31.07.2014 E-Mail mit Rechnung vom 31.7.2014 für den Zeitraum 30.12.2012 bis 30.6.2014. Dieses mal ist die nächste
Kündigungsfrist mit 30.4.2015 angegeben. Über das Guthaben erfolge ein
Verrechnungsscheck. Das verbleibende Guthaben zum 30.6.2014 beläuft sich auf € ..........
27. 05.08.2014 Meine Antwort auf diese Rechnung mit Bitte um Berichtigung diverser Fehler in der Jahresabrechnung, die ich einzeln
genannt habe.
28. 27.08.2014 almado mahnt den verrechneten Abschlag für August 2014 an
29. 01.09.2014 Mein Widerspruch zur Mahnung und Ermittlung der Verbrauchskosten für August 2014 und Aufrechnung mit meiner
Forderung
30. 1.9.-11.9.2014 diverse Mail´s wegen Mahnungen
31. 18.09.2014 Forderung von EWD Inkasso GmbH (gleiche Sippe) mit Androhung einer Stromsperre und Gebühren für Abschlag zum
15.8.2014
32. 26.09.2014 Antwort /Widerspruch an EWD, dass die Forderung unberechtigt ist.
33. 26.09.2014 Forderung von EWD Inkasso GmbH mit Androhung einer Stromsperre, Gebühren und Zinsen für Abschlag zum 15.9.2014
34. 26.09.2014 Meine Antwort /Widerspruch an EWD, Forderung unberechtigt.
35. 30.09.2014 letzte Aufforderung an almado meine Abrechnung richtig zu stellen mit Fristsetzung bis 15.10.2014
36. 02.10.2014 von EWD Inkasso, dass das Inkassoverfahren fortgeführt wird, weil Aufrechnung meiner Forderung mit Guthaben nicht
möglich ist.
37. 02.10.2014 Mein Widerspruch gegen vorgenanntes Schreiben
38. 06.10.2014 von EWD Inkasso; erneute Aufforderung der Abschlagszahlung 8/2014 mit Androhung Stromsperre und fristloser
Kündigung
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... Nun weiß ich nicht mehr weiter und überlege, ob ich mich an die Schlichtungsstelle-energie wende oder besser gleich einen Anwalt einschalte (ich habe eine Rechtschutzversicherung). ...
JA, unverzüglich! Das hätten Sie besser schon vor Monaten tun sollen, denn endloser Schriftverkehr mit dem Laden oder deren Inkassoklitsche bringt NICHTS.
Und warum haben Sie nicht wenigstens fristgemäß zum Ende des 2. Lieferjahres mit der Formulierung "zum Ablauf des 30.04.2014" gekündigt? Von den Drohungen durch EWD nicht einschüchtern lassen!!!
Nachtrag:
Nicht gerade hilfreich war, dass Sie zum Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die vertragsrelevanten Zählerstände am 30.04.2013 und am 30.04.2014 (aus Eigeninteresse auch ohne Aufforderung) anscheinend nicht selbst abgelesen und almado sowie Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt haben. ???
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Hallo khh,
ja, Sie haben recht, das hätte ich schon vor Monaten tun sollen. Aber ich habe erst mit meiner Nachfrage nach der Jahresabrechnung 2013 realisiert, was für ein Verein das ist, sonst hätte ich natürlich fristgerecht gekündigt. Ich habe hier nicht den vollständigen Schriftverkehr mit almado aufgelistet. Dennoch habe ich regelmäßig nach Ablauf des Lieferjahres die Zählerstände abgelesen und online an almado übermittelt (allerdings nicht an den Netzbetreiber). Das almado die Abrechnung dann auf den 31.12., bzw. nun auf den 30.6.14 gestellt hat, kann ich nicht nachvollziehen. Die Zählerstände dokumentiere ich seit 3 Jahren monatlich (wg. PV-Anlage) und seit Juli 2014 sende ich die Verbrauchskosten monatlich an almado und rechne sie mit meiner Forderung auf.
Sind denn meine Widersprüche gegen die Inkassoklitsche wirksam oder muss ich nach jeder neuen Mahnung einen neuen Widerspruch stellen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Viele Grüße Wobi
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Wobi
Das mit der PV-Anlage sollten Sie besser unerwähnt lassen, sonst kommt almado/365 AG noch mit einer
(teil)gewerblichen Nutzung etc. der Abnahmestelle (siehe diesbzgl. Threads) und "begründet" damit die Bonusverweigerung. ::)
Zu Ihrer letzten Frage: MMn müssen Sie nicht jeder Mahnung neu widersprechen. Solange die von A. (in der Höhe wirklich berechtigt) geltend gemachten Abschlagsforderungen die immer noch ausstehende Bonusgutschrift für das 1. Lieferjahr nicht übersteigen, ist m.E. Ihre Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung i.O.
Gruß, khh
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khh,
das mit der PV-Anlage hatte ich auch schon vermutet. Es wäre schon sehr weit hergeholt, daraus eine gewerbliche Nutzung (in diesem Sinne) zu machen. Aber bei denen ist ja alles möglich!!!
Ich habe mein Anliegen soeben der Schlichtungsstelle-energie vorgestellt. Bin mal gespannt, wie es weiter geht. Ich werde berichten.
Und weil ich nun dazu gelernt habe ;) werde ich zu meinem örtlichen Versorger zurück gehen sobald es geht. Diesen Streß mit solchen windigen Unternehmen spare mich mir lieber!! Dann zahle ich eben mehr, aber für guten Service, einen seriösen Versorger und erholsamen Schlaf ;D
Viele Grüße
Wobi
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khh,
das mit der PV-Anlage hatte ich auch schon vermutet. Es wäre schon sehr weit hergeholt, daraus eine gewerbliche Nutzung (in diesem Sinne) zu machen. Aber bei denen ist ja alles möglich!!!
Nö, wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben (und das haben Sie für die PV ja wohl), dann ist es gewerblich. Fraglich ist eher (und ich vermute mal, dass meine Sie mit "in diesem Sinne") ob dieses Gewerbe wesentlichen Einfluss auf den Stromverbrauch an der Abnahmestelle hat. Das das Almado ursprünglich auch mal so gesehen hat, kann man an einer alten Formulierung in den AGB erkennen (die vermutlich auch in Ihren AGB enthalten sein dürfte), wo es heisst
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privattarifen kein Bonusanspruch.
Hier ist klar auf einen Haushaltskunden mit einem Standardverbrauch abgestellt, wie ihn §3 Nr. 22 EnWG definiert.
Erst später habt A. das Potential der Geldersparnis in dieser Formulierung erkannt und umformuliert bis jetzt da steht
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.
wo auf eine ausschließliche private Nutzung abgestellt wird.
Bei letzter kommt es zunächst mal nicht auf die Intensität einer gewerblichen Nutzung an, sondern es reicht, dass überhaupt eine vorhanden ist. Ob diese ganze Sache einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde, muss derzeit dahingestellt bleiben. Aber zumindest bei der Formulierung mit dem Standardlastprofil H0 sehe ich gute Chancen, auch vor Gericht zu obsiegen, wenn man nachweisen kann, dass das Gewerbe keinen wesentlichen Einfluss auf die Energiabnahmemenge hat und man sich im Standardlastprofil bewegt.
Und weil ich nun dazu gelernt habe ;) werde ich zu meinem örtlichen Versorger zurück gehen sobald es geht. Diesen Streß mit solchen windigen Unternehmen spare mich mir lieber!! Dann zahle ich eben mehr, aber für guten Service, einen seriösen Versorger und erholsamen Schlaf
Na ja, es gibt neben schwarz und weiss auch noch einen Mittelweg. Oft gibt es zwischen einem teuren örtlichen Versorger und einem billigen, aber problembehafteten und wenig serviceorientierten Billiganbieter auch noch einige, die dazwischen liegen. Wenn man gewisse Grundsätze beachtet, stehen die Chancen gut, dass man gegenüber dem örtlichen Versorger eines spart und trotzdem nicht die Probleme bekommt, wie Sie sie jetzt haben.
Schauen Sie mal z.B. auf die Seite www.bezahlbare-energie.de (http://www.bezahlbare-energie.de). Dort können Sie so ein paar grundsätzliche Dinge nachlesen. Wenn Sie danach handeln, stehen die Chancen gut, größeren Ärger zu vermeiden und es bleibt ggf. immer noch was übrig.
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ES GEHT DOCH!
Gestern habe ich die Bestätigung von der Schlichtungsstelle-energie erhalten und heute - welch Überraschung - kommt ein Anruf von almado.
Die haben mir angeboten, die Abrechnung zu alten Konditionen zu erstellen (Grundpreis, Arbeitspreis) und die Verbrauchswerte richtig zu erfassen. Darüber hinaus wurde mir ein Sonderkündigungsrecht angeboten. Aber den Bonus könne man mir nicht gewähren, ich habe ja eine PV-Anlage (haben die recherchiert). Trotzdem würde man mir 100 Euro Bonus anbieten :(.
Ich habe geantwortet, dass ich mich nur auf schriftliche Angebote einlasse, aber auf keinen Fall die Bonusminderung akzeptieren werde. Almado will mir das Angebot per E-mail zu senden.
Verfolgt almado ein bestimmtes Ziel, wenn Sie mir ein Sonderkündigungsrecht (habe 10 Tage Zeit) anbieten? Einschließlich Verbrauch September habe ich noch eine Forderung von über 360 Euro, obwohl ich die Abschläge ab August schon aufgerechnet habe. Mache ich einen Fehler, wenn ich die Sonderkündigung ausübe? Ich möchte natürlich so schnell wie möglich von diesem Verein weg.
bolli, vielen Dank für den Hinweis :). Ich habe tatsächlich noch die alte Bonus-Klausel und werde auch auf den vollen Bonus bestehen und wenn es bis vors Gericht geht. Mir kommt es hierbei auch nicht auf das Geld an, im Gegenteil, ich würde noch Geld ausgeben, nur um diesen Verein in die Schranken zu weisen. Es kann doch nicht sein, dass die offensichtlich auf diese Masche reiten, einen Haufen Menschen verasc…… und dann damit noch durchkommen sollen. Und mich ärgert, dass ich das nicht vor Vertragsabschluss gemerkt, bzw. nicht genauer hingeguckt habe. Mich wundert, dass über solche Machenschaften nicht viel mehr in den Medien berichtet wird.
Es gibt natürlich auch einen Mittelweg und bestimmt auch günstige serviceorientierte Anbieter. Ich habe auch die Seite bezahlbare-energie besucht und finde es dennoch sehr mühselig mit einem guten Gefühl den passenden Anbieter zu finden. Wenn ich den Bonus und alle nicht empfohlenen Anbieter aus dem Preisvergleich isoliere ist der online-Tarif meines örtlichen Anbieters nur um ca. 70 Euro im Jahr teurer. Und dann lande ich vielleicht doch wieder bei so einem dubiosen Anbieter, weil ich nicht mitbekommen habe, dass das eine Tochtergesellschaft ist, die gerade neu gegründet wurde. Das ist mir die ganze Sache nicht wert!!
Ohne eure Hilfe und die vielen Infos hier wäre ich nicht so weit gekommen, vielen Dank!!!!
Wobi
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Was geht jetzt?
Sie stecken dir in die linke Hosentasche was hinein und gleichzeitig ziehen sie aus der rechten was raus (Bonus)
Übrigens gibt es hier einen thread über almado und pv-Anlagen, wo ich Opfer war.
Leider wollte ich es auf ein Gerichtsverfahren nicht ankommen lassen und habe mich mit Ca. 70% des Bonus zufrieden gegeben. Es ging um über 520 Euro Bonus. Ich habe den Vergleich gewählt.
Wenn du mutiger bist wie ich und nicht selbst ins eigene hausnetz einspeist, hast du gute Chancen, da sie auf die Schiene Gewerbe fahren werden. Allerdings kommt es auch auf den Passus in den AGB an, wo die immer kräftig dran rum laborieren. Ich hatte noch den alten mit H0 lastprofil.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg.
Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk
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Verfolgt almado ein bestimmtes Ziel, wenn Sie mir ein Sonderkündigungsrecht (habe 10 Tage Zeit) anbieten? Einschließlich Verbrauch September habe ich noch eine Forderung von über 360 Euro, obwohl ich die Abschläge ab August schon aufgerechnet habe. Mache ich einen Fehler, wenn ich die Sonderkündigung ausübe? Ich möchte natürlich so schnell wie möglich von diesem Verein weg.
Almado verfolgt natürlich das Ziel, Sie nicht bis zum ordentlichen Vertragsende mit diesen günstigen Konditionen beliefern zu müssen. Da kann dann nur jeder für sich selbst entscheiden, ob ihm die günstigen Konditionen wichtiger sind oder diesen Versorger schnell loszuwerden.
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Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg gegen diese (..vom Forenbetreiber gelöscht aus rechtlichen Gründen ...)
das passt zu denen !
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... Ich habe auch die Seite bezahlbare-energie besucht und finde es dennoch sehr mühselig mit einem guten Gefühl den passenden Anbieter zu finden. Wenn ich den Bonus und alle nicht empfohlenen Anbieter aus dem Preisvergleich isoliere ist der online-Tarif meines örtlichen Anbieters nur um ca. 70 Euro im Jahr teurer. Und dann lande ich vielleicht doch wieder bei so einem dubiosen Anbieter, weil ich nicht mitbekommen habe, dass das eine Tochtergesellschaft ist, die gerade neu gegründet wurde. ...
Wobi,
wenn man das von bezahlbare-energie favorisierte Wechselkonzept (jährlicher Wechsel) wählt, dann darf man den Bonus selbstverständlich nicht "isolieren" (es geht ja gerade um die Bonusmitnahme)!
Und bei den dort empfohlenen Versorgern handelt es sich gerade nicht um "dubiose" Anbieter mit unseriösen Geschäftspraktiken, was seit Jahren erprobt ist (bei einigen waren Bekannte von mir oder ich selbst und alles lief unproblematisch).
Gruß, khh
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Verfolgt almado ein bestimmtes Ziel, wenn Sie mir ein Sonderkündigungsrecht (habe 10 Tage Zeit) anbieten? Einschließlich Verbrauch September habe ich noch eine Forderung von über 360 Euro, obwohl ich die Abschläge ab August schon aufgerechnet habe. Mache ich einen Fehler, wenn ich die Sonderkündigung ausübe? Ich möchte natürlich so schnell wie möglich von diesem Verein weg.
Almado verfolgt natürlich das Ziel, Sie nicht bis zum ordentlichen Vertragsende mit diesen günstigen Konditionen beliefern zu müssen. Da kann dann nur jeder für sich selbst entscheiden, ob ihm die günstigen Konditionen wichtiger sind oder diesen Versorger schnell loszuwerden.
ja wenn sie den günstiger wären. Mein örtlicher Versorger ist mit dem Arbeitspreis um 5,1 C/kWh und im Grundpreis um 3,00 Euro/mtl. günstiger (gemessen an meinen alten Konditionen bei almado). Ich weiß gar nicht mehr warum ich eigentlich gewechselt habe ::), wahrscheinlich weil die billig sind.........
Dann kann ich ja nichts falsch machen, wenn ich auf die Sonderkündigung eingehe!
kkh
ich habe vorhin noch einen Vorschlag für eine Anbieter von bezahlbare-energie bekommen, den ich gestetern angefordert hatte. Die haben schon sehr ausführlich und individuell geantwortet und eindringlich vor almado gewarnt. Das werde ich mir dann doch nochmal näher ansehen!
catkiller13
wenn es soweit kommt, werden ich den thread mit den PV-Anlagen studieren.
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Soeben habe ich folgendes Angebot von almado erhalten:
[EMail entfernt]
Also meine PV-Anlage wird nicht beliefert, die liefert Strom! Was hat das nun mit dem Bonus zu tun. Der Punkt „gewerblich“ wird nicht erwähnt. Da wollen die sich wohl nicht mehr drauf einlassen.
Darf ich das so verstehen, dass die meine Abrechnungen von Beginn an mit einem Arbeitspreis 23,00 Cent/kWh, Grundpreis 8,99 €/Monat korrigieren. Oder ist damit nur der Zeitraum ab 1.5.2014 bis zur Sonderkündigung gemeint? Tatsächlich wurde in den bisherigen Abrechnungen ein Arbeitspreis von 25,36 bis 30,12 abgerechnet. Oder meinen die damit, dass sie nur die Zeiträume bei gleichen Konditionen korrigieren. Vorher hatten sie 8 Monate und dann 18 Monate abgerechnet.
Mein Bonus würde tatsächlich 259,00 (die bieten 130,00 an) betragen, wenn die aber die Abrechnungen wie vor korrigieren, dann würden sie mehr korrigieren als erforderlich und ich würde den Teilbonus damit kompensieren. Die Preiserhöhungen bezüglich Arbeitspreis wurden mir in 2013 – ich denke wirksam – mitgeteilt. Auf jeden Fall wäre mein Forderungsanspruch erfüllt, und auch wenn es sachlich nicht richtig ist, könnte es der bequemere Weg sein.
Das die gleich mit Anwalt drohen und eine so kurze Frist setzen ist ja schon echt unverschämt. Zur Kündigung werde ich ja regelrecht genötigt, weil es sonst richtig teuer wird. Aber kann ich mein Sonderkündigungsrecht auch dann ausüben, wenn ich mit der Bonusregelung nicht einverstanden bin?
Sollte ich dieses Angebot von almado an die Schlichtungsstelle senden?
Übrigens, die hervorgehobenen Textabschnitte habe ich kursiv und fett formatiert.
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Sie fahren bezüglich der pv erstmal die Schiene der selbsteinspeisung ins hausnetz, was laut deren AGB ausgeschlossen wird und wohl wirklich erstmal schwieriger sein könnte, positiv da raus zu kommen mit vollem Bonus. Wenn man denen dann anhand des zählers beweist, das man nicht selbst einspeist, dann fahren sie urplötzlich die gewerbeschiene, was einen anderen Passus in der AGB betrifft.
Im Grunde genommen hatte ich exakt die gleiche Mail, ausser das mit den arbeitspreisen, weil ich schon bei dem Verein weg war, wo der Ärger los ging. Die üblichen einschüchterungen mit bsplw. Ext. Anwälte etc. Danach kommt der einschüchterungsversuch, das man ja wegen der pv ein Gewerbe hat uns unter Umständen die Kosten der schlichtungsstelle zu tragen hätte, weil diese nur Privatpersonen zulassen. Kenne ich alles . Das ist zwar richtig, aber zahlen muss man die nicht. Ich habe der schlichtungsstelle ja die Dinge der pv geschickt und sie haben nicht einmal geschrieben: wir sind für sie nicht zuständig, sie sind gewerblicher.
Nur, jetzt liegt es an dir. Zieh es durch oder mach es wie ich und nimm das Angebot an. Allerdings liegt deine bonuszusage erst bei 50%. Bei mir ging es nur um den Bonus, um nichts anderes wie versteckte Preiserhöhungen, sonderkündigung etc. Wenn du so klar kommst würde ich es annehmen, weil ich glaube das die platt gehen und ein gerichtstermin sich evtl. Hinziehen könnte.
Den Verlust habe ich als lehrgeld verbucht und werde in Zukunft den Ratschlag von hier folgen und auf bezahlbare Energie meinen Versorger suchen. Dort habe ich schon einen renommierten Anbieter gefunden, der den Bonus direkt in die monatlichen Abschläge verrechnet.
Lg
Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk
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Catkiller13
Eben kam schon wieder eine Mahnung von dem Inkassoverein. Es ist schon sehr nervig, was die treiben. Und was ich -nach dem was du schreibst- noch erwarten darf.
Vor dem Hintergrund, dass meine Abrechnungen richtig gestellt werden sollen und darüber hinaus noch mit den ursprünglichen Preisen, würde das meinen Verlust beim Bonus mehr als kompensieren. Es ist schon sehr verlockend darauf einzugehen und endlich Ruhe zu haben.
Aber ich bin nicht sicher, ob die ihr Angebot genau so meinen und umsetzen werden, wie ich es verstehe, bzw., wie ich meine Antwort formulieren soll!!!!!
Kann die Schlichtungsstelle dazu beraten? Sollte/Muss ich die über den Schriftwechsel informieren? Das weitere Vorgehen ist mir nicht ganz klar
Gruß Wobi
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Also meine PV-Anlage wird nicht beliefert, die liefert Strom! Was hat das nun mit dem Bonus zu tun. ...
Das hängt davon ab, was in der für Ihren Vertrag geltenden AGB aus Anfang 2012 in Ziff. 1 Abs. 2 zu PV-Anlagen vereinbart ist und ob Sie den PV-Strom ins eigene Hausnetz oder ausschließlich ins öffentliche Netz einspeisen.
Darf ich das [aktuelle Angebot] so verstehen, dass die meine Abrechnungen von Beginn an mit einem Arbeitspreis 23,00 Cent/kWh, Grundpreis 8,99 €/Monat korrigieren. Oder ist damit nur der Zeitraum ab 1.5.2014 bis zur Sonderkündigung gemeint? …
Dann fragen Sie doch per Email an und bitten um eine klarstellende Email-Antwort. Falls Sie Almado schnellstmöglich loswerden wollen, dann würde ich denen mitteilen, dass ich das Angebot (130 € Gutschrift, Inkassokosten sowie Mahngebühren stornieren und Vertrag unverzüglich aufheben) annehme, sobald die angekündigten Verbrauchsrechnung-Korrekturen für das 1. und 2. Lieferjahr mit den ursprünglichen Konditionen (Arbeitspreis 23,00 Cent/kWh, Grundpreis 8,99 €/Monat) erstellt werden.
Tatsächlich wurde in den bisherigen Abrechnungen ein Arbeitspreis von 25,36 bis 30,12 abgerechnet. ... Die Preiserhöhungen bezüglich Arbeitspreis wurden mir in 2013 – ich denke wirksam – mitgeteilt. ...
Das dürfte wohl eher zu bezweifeln sein :D!
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... [1.] Kann die Schlichtungsstelle dazu beraten? [2.] Sollte/Muss ich die über den Schriftwechsel informieren? ...
(Einfügungen in [ ] durch khh)
Zu 1.) Nein, denn die SE hat neutral zu sein. Zu 2.) Ja, spätestens sofort nach Ablauf der 3-Wochenfrist,
wenn bis dahin keine einvernehmliche Lösung erzielt wird.
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Wieder einmal eine besonders dreiste Vorgehensweise inkl. wahrheitswidrige Behauptungen von almado/365 AG:
Soeben habe ich folgendes Angebot von almado erhalten: ...
... die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat das von Ihnen geäußerte Anliegen an uns zur Prüfung übersandt.
In Ziffer 1 unserem Liefervertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen ist festgesetzt, dass die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicher-heizungen, von Photovoltaikanlagen und von Wärmepumpen standardmäßig nicht durch uns angeboten wird.
Damit liegt ein Belieferungsausschlussgrund vor. Bedauerlicherweise können wir Ihnen daher nichts Anderes mitteilen, als dass ein Bonus hier aufgrund der dem oben genannten Stromvertrag zugrunde liegenden vertraglichen Bedingungen durch uns grundsätzlich nicht gewährt werden kann. ...
und almado "droht" frecherweise sogar mit einer Klage >:( !
Tatsächlich lautet die für den Vertrag von @wobi verwendete und unverändert maßgebliche AGB-Klausel:
Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.
Man kann Betroffenen nur empfehlen, die eigenen Vertragsunterlagen genauestens zu prüfen und sich durch solch vertragswidrige "Bonusverweigerungs-Versuche" nicht verunsichern oder einschüchtern zu lassen!
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Hallo,
nun möchte ich gern noch über den aktuellen Stand berichtigen.
Ich habe das Angebot von a. im Hinblick auf die zu korrigierende Punkte (Berichtigung Abrechnungszeiträume, Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus) nochmal konkretisiert beantwortet und mich mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung (Sonderkündigung) einverstanden erklärt, wenn alle angesprochenen Punkte entsprechend umgesetzt werden. Der Schlichtungsstelle habe ich den Schriftwechsel zur Info gesendet.
Und nun Auszüge aus der Antwort durch a. von letzter Nacht:
......wir beziehen uns auf das laufende Schlichtungsverfahren.
Ihr Vertrag mit o.a. Vertragsnummer endet vorbehaltlich der Zustimmung des Netzbetreibers, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kündigungsbedingt zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.10.2014.
Wir werden die Netznutzung zum 31.10.2014 abmelden.
Dann kommt noch die Aufforderung das ich die Zählerstände zum 31.10. übermitteln soll. Die gehen mit keinem Wort auf die anderen Punkte ein. Ich weiß also nicht ob wir uns einig sind, daher ist für mich auch die Vertragsbeendigung nicht wirksam.
Ich möchte ja lieber heute als morgen weg von dem Verein. Aber ich glaube wenn der Vertrag erstmal beendet ist, dann kann ich meine Forderung nicht mehr mit meinem laufenden Stromverbrauch aufrechnen und die zur korrigierenden Abrechnungen und meine Forderung muss ICH dann wohl einklagen.
Oder sehe ich das falsch und ich kann die Kündigung ruhig hinnehmen.
Gruß Wobi
Ps. khh, vielen Dank nochmal für deine konstruktive Hilfe!!!!!
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Ich habe das Angebot von a. im Hinblick auf die zu korrigierende Punkte (Berichtigung Abrechnungszeiträume, Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus) nochmal konkretisiert beantwortet und mich mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung (Sonderkündigung) einverstanden erklärt, wenn alle angesprochenen Punkte entsprechend umgesetzt werden. ... Die gehen mit keinem Wort auf die anderen Punkte ein. Ich weiß also nicht ob wir uns einig sind, ...
Mit der jetzigen Antwort hat almado mMn alle Punkte bestätigt bzw. angenommen. Sollte Ihr "konkretisierendes Einverständnis" eine "abändernde Annahme" gewesen sein, würde m.E. § 150 BGB gelten:
Verspätete und abändernde Annahme
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
Ich möchte ja lieber heute als morgen weg von dem Verein. Aber ich glaube wenn der Vertrag erstmal beendet ist, dann kann ich meine Forderung nicht mehr mit meinem laufenden Stromverbrauch aufrechnen und die zur korrigierenden Abrechnungen und meine Forderung muss ICH dann wohl einklagen. ...
Auch wenn almado alle Punkte explizit bestätigt hätte, würden Sie vor dem selben Problem stehen, wenn a. dann doch nicht zahlt.
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Unglaublich, die lassen sich immer wieder was neues einfallen!!!
Letzte Nacht habe ich die Abrechnung für den Zeitraum 1.5.12-30.4.2013 erhalten. Das ging ja mal fix!!!!
Also es wurde korrekt mit den ursprünglichen Werten abgerechnet und der vereinbarte Bonus wurde berücksichtigt. Aber...... Und nun kommt´s:
a. hat nicht etwa die Abschlagszahlungen für diesen Zeitraum dagegen gerechnet, nein a. hat alle Zahlungen einschl. Guthabenerstattungen (bis heute) summiert und die geplanten Abschläge abgezogen. Und nur dieser Saldo wurde als Vorauszahlung auf den Rechnungsbetrag abgezogen. Dadurch verbleibt eine Forderung seitens a., die a. als Zahlung bis zum 30.10.14 anfordert :o. Ähh ich habe doch noch was zu bekommen. Die haben mit dieser Methode indirekt Guthabenerstattungen aus vergangen Rechnungen und die verrechneten nicht gezahlten Abschläge rückgängig gemacht und somit eine neue Forderung aufgemacht :o. Könnt ihr mir folgen? Ist sehr mühselig ::).
Wenn a. alle Abrechnungen korrekt mit den richtigen Werten abrechnet und a. diese Methode bei allen Rechnungen anwendet, müsste mit der letzten Abrechnung mein Guthaben ersichtlich sein. Ich denke aber, auf diese letzte Rechnung werde ich aber ewig warten und zwischenzeitlich Mahnungen von der Inkasso-Klitsche bekommen, weil ich die künstlich gerechneten Forderungen von a. nicht zahle.
Vielleicht kommt ja heute Nacht die Abrechnung 1.5.13-30.4.2014........... Sonst werde ich morgen mal wieder eine berichtigte Abrechnung anfordern und gleichzeitig mitteilen, dass so keine Einigung zustande kommt.
Viele Grüße
khh,
klar, wenn a. sich einverstanden erklärt, stimme ich der Beendigung des Vertrages zu und weiß am Ende des Tages doch nicht ob die wirkliche abrechnen ::)
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Hallo wobi,
diese "Masche" wird mindestens seit einigen Wochen praktiziert! Wenn bspw. die Bonusgutschrift auf dem sog. "Vertragskonto" fehlt, dann hat der Kunde im Ergebnis die Bonusauszahlung mit seinen eigenen Abschlagszahlungen finanziert ::).
Mein Vorschlag: Abrechnung zurückweisen, unverzügliche Korrektur verlangen, die SE informieren sowie
eine Info an die VZ NRW "androhen" !
Gruß, khh
Nachtrag:
Wie viele Kunden erkennen das gar nicht, nehmen die Abrechnung als richtig hin und werden somit um
den Bonus geprellt? :o
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ich war schon auf der Seite VZ NRW und wollte a. melden. Wie meldet man diese Verstöße gegen die Abmahnung richtig an? Per E-Mail, telefonisch? ???
Gruß Wobi
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Hallo Wobi,
m.W. wurde der Inhalt der Abmahnung durch die VZ im Einzelnen nicht publiziert. Insofern wissen wir nicht, welche Verstöße gegen die von a. abgegebene Unterlassungserklärung sind.
Von dritter Seite erhielt ich kürzlich die Info, dass die VZ weiter bzgl. a. recherchiert. Ich würde dort telefonisch anfragen, ob man an Unterlagen zu dieser relativ neu praktizierten "Masche" interessiert ist.
Gruß, khh
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Wenn a. alle Abrechnungen korrekt mit den richtigen Werten abrechnet und a. diese Methode bei allen Rechnungen anwendet, müsste mit der letzten Abrechnung mein Guthaben ersichtlich sein. Ich denke aber, auf diese letzte Rechnung werde ich aber ewig warten und zwischenzeitlich Mahnungen von der Inkasso-Klitsche bekommen, weil ich die künstlich gerechneten Forderungen von a. nicht zahle.
Vielleicht kommt ja heute Nacht die Abrechnung 1.5.13-30.4.2014........... Sonst werde ich morgen mal wieder eine berichtigte Abrechnung anfordern und gleichzeitig mitteilen, dass so keine Einigung zustande kommt.
Ich hatte nach dem 3. Widerspruch! ebenfalls eine solche Rechnung erhalten. Auf den 4. Widerspruch hatte ich dann verzichtet, sondern nur noch die Schlichtungsstelle informiert, dass nun Schicht im Schacht ist. Das geschah alles aber am Wochenende und auch noch am selben Wochenende, also 1-2 Tage nach dieser x-ten Korrekturabrechnung, erhielt ich dann bereits die Schlussrechnung, die dann alles wieder ausbügelte und daher dann tatsächlich die noch zu gewährende Gutschrift erhielt. Die Schlichtungsstelle konnte ich daher dann am Montag direkt wieder "zurückpfeifen". Meine Erfahrung ist also, dass es sehr fix geht mit der Schlussrechnung, wenn man sich zur Sonderkündigung entschlossen hat - was aber sicher nicht repräsentativ ist.
So gesehen scheint es mir hier nicht um die von khh erwähnte "Masche" zu gehen. Denn bei Ihnen wird wohl auch mit "nicht gezahlten" Abschlägen verrechnet. Damit finanzieren Sie ja nicht den Bonus mit den Abschlägen, wie es möglicherweise bei anderen Kunden der Fall ist. Vielmehr tut Almado "nur" wieder das, was sie immer tun, nämlich eigene Liquidität so lange wie möglich erhalten, um dann erst mit der Schlussrechnung das entstandene Guthaben auszahlen zu müssen.
Sofern wirklich die Abrechnungen als solche stimmig sind, würde ich wohl in Anbetracht der kurzen Zeit bis zum Vertragsende und vor allem auch bis zur Rechnung des 2. Vertragsjahres, diese 2. Rechnung erst mal abwarten, um dann in einem letzten Schritt Almado dann eine selbst erstellte Schlussrechnung zukommen zu lassen, mit dem Hinweis, dass die beiden Rechnungen nur unter dem Vorbehalt akzeptiert werden, dass die Schlussrechnung der Vorlage entsprechend aussieht. Diesen Vorgang natürlich dann auch wieder der Schlichtungsstelle zur Kenntnis übermitteln.
Die Alternative wäre, dieser Rechnung und dann wohl auch der nächsten nochmal zu widersprechen und damit den gesamten Prozess noch weiter zu verzögern. Mir scheint daher der hier vorgeschlagene Weg für Sie am nerven- und zeitschonendsten.
Zweifellos ist aber diese Methode von Almado nicht korrekt und sicher auch eine Info an die Verbraucherzentrale wert. Sie ist in dem Sinne aber nicht neu, sondern lediglich eine konsequente Folge der bekannten Abrechnungsmethoden, die nur daher "neu" erscheint, da es bisher kaum vorkam, dass Jemand tatsächlich auch noch im 3. Abrechnungsjahr bei Almado festhängt. Denn Verrechnungen mit Abschlägen des 2. Vertragsjahres für die Rechnung des 1. Jahres sind ja bereits altbekannt.
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... Verrechnungen mit Abschlägen des 2. Vertragsjahres für die Rechnung des 1. Jahres sind ja bereits altbekannt.
"Altbekannt" war mir bisher lediglich, dass ein 12. im Lieferjahr (über)bezahlter Abschlag für die Abrechnung dieses Jahres (nach wie vor) nicht berücksichtigt wird und stattdessen unter "Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende" ausgewiesen ist, wodurch sich die 365 AG zusätzliche Liquidität beschafft.
Relativ neu ist, dass eine "Guthabenerstattung" inkl. (angeblich) enthaltenem Bonus (im "Ihr Vertragskonto") mit den im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlägen verrechnet wird, ohne dass auf dem sogen. Vertragskonto der Bonus gutgeschrieben wird, was die in meiner Antwort #42 beschriebene Auswirkung hat.
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... Verrechnungen mit Abschlägen des 2. Vertragsjahres für die Rechnung des 1. Jahres sind ja bereits altbekannt.
"Altbekannt" war mir bisher lediglich, dass ein 12. im Lieferjahr (über)bezahlter Abschlag für die Abrechnung dieses Jahres (nach wie vor) nicht berücksichtigt wird und stattdessen unter "Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende" ausgewiesen ist, wodurch sich die 365 AG zusätzliche Liquidität beschafft.
Nein, da geht es nicht immer "nur" um den 12. Abschlag. Wenn Almado - wie üblich - sehr verspätet die Rechnung stellt, dann ist eigentlich das Muster immer, dass alle erbrachten Leistungen von beiden Vertragspartnern bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gegengerechnet werden, zuzügl. zumeist noch der Abschlag für den kommenden Monat. Und das führt dann regelmäßig zu dem bekannten Umstand, dass de facto viel längere Zeiträume als 12 Monate abgerechnet werden.
Nach einem Widerspruch wird dann bestenfalls der Abrechnungszeitraum und der Zählerstand auf den korrekten Wert gesetzt, aber das Verrechnungskonto weist nach wie vor alle bisher erfolgten Geldflüsse auf und geplante Abschläge werden davon abgezogen. Wenn das dann inklusive Schlussrechnung so durchgezogen wird, stimmt am Ende die Rechnung sogar. Nur vergeht bis dahin seeehr viel Zeit, wenn man entsprechend lange Kunde bleibt.
Relativ neu ist, dass eine "Guthabenerstattung" inkl. (angeblich) enthaltenem Bonus (im "Ihr Vertragskonto") mit den im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlägen verrechnet wird, ohne dass auf dem sogen. Vertragskonto der Bonus gutgeschrieben wird, was die in meiner Antwort #42 beschriebene Auswirkung hat.
Ja, das ist wohl erst seit einigen Wochen so, wie ich im Forum lesen kann. Aber so verstehe ich Wobi's Beitrag nicht. Ich lese diesen so, dass der Bonus gar nicht im Vertragskonto erscheint, sondern wie üblich von der Rechnung, unter "unsere Leistungen" abgezogen wurde. Somit muss er auch nicht als Gutschrift im Vertragskonto aufgeführt werden.
Vielleicht mag Wobi das ja auch noch mal kurz klarstellen, wie es da genau aussieht.
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...Nach einem Widerspruch wird dann bestenfalls der Abrechnungszeitraum und der Zählerstand auf den korrekten Wert gesetzt, aber das Verrechnungskonto weist nach wie vor alle bisher erfolgten Geldflüsse auf und geplante Abschläge werden davon abgezogen. Wenn das dann inklusive Schlussrechnung so durchgezogen wird, stimmt am Ende die Rechnung sogar. Nur vergeht bis dahin seeehr viel Zeit, wenn man entsprechend lange Kunde bleibt.
(Hervorhebung durch Didakt)
Und das sind dann oftmals viel zu hoch veranschlagte Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende (im 2. Vertragsjahr)! Dagegen kann/sollte man sich allerdings wirksam wehren.
...Aber so verstehe ich Wobi's Beitrag nicht. Ich lese diesen so, dass der Bonus gar nicht im Vertragskonto erscheint, sondern wie üblich von der Rechnung, unter "unsere Leistungen" abgezogen wurde. Somit muss er auch nicht als Gutschrift im Vertragskonto aufgeführt werden.
Das sehe ich genauso. Eine andere Bonusabrechnung ist mir bislang auch noch nicht unter die Augen gekommen. @ Wobis's Beiträge sind im Übrigen auch mir zu undurchsichtig, um darauf konkret einzugehen.
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Sorry, wenn die Erklärung für Verwirrung sorgt. Es ist aber auch nicht einfach so dreiste Täuschung zu erklären :(
Ich habe über alle Belieferungszeiträume insgesamt 28 (von 31) Zahlungen geleistet und 2 Erstattungen (Aufgrund von Guthaben aus Rechnungen) von a. erhalten. Diese summiert a. als insgesamt geleistete Vorauszahlung (Vertragskonto) und rechnet die geplanten Abschlagszahlungen nach Abrechnungsende wieder runter. Diesen Saldo hat a. als Vorauszahlung für die erste korrigierte Rechnung berücksichtigt. In dieser Rechnung ist auch erstmalig der Rechnungsbetrag um den vereinbarten Bonus reduziert worden. Wären die Abschläge und das Guthaben aus der ersten Rechnung korrekt berücksichtigt worden, hätte ich immer noch ein Guthaben von rund 200,00 Euro. A. hat für sich nun eine Nachzahlung von 300,00 also einen Liquiditätsvorteil von rund 500,00 Euro errechnet.
Ich denke khh meint einen anderen Fall. Mein Bonus wurde vom Rechnungsbetrag abgezogen und somit berücksichtigt ;).
Insofern stimmen die Ausführungen von Eni und Didakt. Ich habe leider viel zu spät realisiert was a. für ein Verein ist, sonst wäre ich nicht ins 3. Belieferungsjahr gerutscht. Und die Abschläge waren natürlich auch zu hoch, darum werden sich bei den folgenden Rechnungen und der Schlussrechnung auch noch Guthaben ergeben.
Ganz am Ende – wann immer das ist – müsste die Rechnung dann aufgehen. Dafür habe ich aber keine Geduld mehr und der Rechnung widersprochen. Zumal ich auch noch aufgefordert wurde die Nachzahlung bis zum 30.10. zu leisten :o. Eni, ja vielleicht wäre Abwarten der nerven schonendere Weg.
Ich hoffe, nun war die Erklärung besser, sonst fragt gern nochmal nach. Vielen Dank für eure Anregungen und Ratschläge. Nächste Woche werde ich auf jeden Fall beim VZ NRW anrufen und versuchen diesen Vorfall zu melden und hier berichten.
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@ wobi,
meine Frage: Können Sie mit "Excel" aus MS Office umgehen. Wenn ja, dann stelle ich Ihnen eine Blanko-Tabelle mit darin bereits enthaltenen Berechnungsformeln zur Verfügung. Anhand dieser Tabelle können/sollten Sie sich ganz schnell einen genauen Überblick über den Abrechnungsstand der gesamten Vertragslaufzeit bis Dato verschaffen. Voraussetzung ist, dass Sie über die fraglichen Zählerstände verfügen. Mit diesem aussagekräftigen Ergebnis wäre der Versorger zu konfrontieren. Damit könnte dann auch der ganze Spuk von Mahnungen und Inkassoaktivitäten aus der Welt geschafft werden. Die Ihnen hier im Forum unterbreiteten Rat- und Vorschläge sind ja in Ordnung und hilfreich, nur es ist ja an der Zeit, mal zu einem konkreten Ergebnis zu kommen.
MfG
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Ich denke khh meint einen anderen Fall. Mein Bonus wurde vom Rechnungsbetrag abgezogen und somit berücksichtigt ;).
Wenn Sie meine in Antwort #48 im letzten Absatz beschriebene Art der Bonusabrechnung ansprechen, dann denken Sie völlig richtig, denn damit meine ich tatsächlich andere mir vorliegende "Fälle" ;).
... Ich habe über alle Belieferungszeiträume insgesamt 28 (von 31) Zahlungen geleistet und 2 Erstattungen (Aufgrund von Guthaben aus Rechnungen) von a. erhalten. Diese summiert a. als insgesamt geleistete Vorauszahlung (Vertragskonto) und rechnet die geplanten Abschlagszahlungen nach Abrechnungsende wieder runter. Diesen Saldo hat a. als Vorauszahlung für die erste korrigierte Rechnung berücksichtigt. ...
"summiert" oder doch saldiert? Grundsätzlich ist das "runterrechnen" einer für den relevanten Abrechnungszeitraum bereits erfolgten Guthabenerstattung sowie der geplanten bzw. für nachfolgende Abrechnungszeiträume geleisteten Abschlagszahlungen ja sogar richtig. Es stellt sich allerdings die Frage, was Letztere in der jetzt erfolgten Abrechnungskorrektur für das 1. Lieferjahr (außer zur Intransparenz beitragen >:()
zu suchen haben. Zudem dürfte auch sehr fraglich sein, ob überhaupt weitere Abschläge erhoben werden dürfen, wenn ein vertraglich konkret festgelegtes Lieferjahr zuvor nicht (korrekt!) abgerechnet wurde.
Wenn Sie im April 2013 einen (eigentlich unzulässigen) 12. Abschlag bezahlt haben, dann ist dieser mMn auch für das 1. Lieferjahr zu berücksichtigen. Und eine für das 2. Lieferjahr bereits erhaltene Guthabenerstattung darf selbstverständlich NICHT von den Abschlagszahlungen für das 1. Lieferjahr "runtergerechnet" werden, wie das in Ihrem Fall zwecks Liquiditätsbeschaffung jetzt wohl wieder einmal rechts- und vertragswidrig gemacht wurde. Ohne Ihre Abrechnungen mal gesehen zu haben, ist es natürlich schwierig, die teils unterschiedlich praktizierten "Tricksereien" richtig zu bewerten.
In den mir bekannten Fällen war festzustellen, dass jede Abrechnungs-"Korrektur ::)" durch die 365 AG & Co. eher eine "Verschlimmbesserung" war. Auf diese "Spielchen" sollte man sich m.E. gar nicht einlassen und stattdessen die Schlichtungsstelle um eine (ggf. vorzeitige) Fortsetzung des Verfahrens bitten, weil einvernehmliche Lösungen mit diesem Laden anscheinend unmöglich sind.
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Didakt
ja ich kann gut mit Excel umgehen und habe alle meine Berechnungen auch ich Excel vorgenommen. Die Zählerstände habe ich monatl. erfasst. Ich bin sehr interessiert an einer Berechnungsvorlage, mit der ich a. beeindrucken könnte und würde mich freuen, wenn Sie mir diese zur Verfügung stellen.
khh
die Differenz zwischen zwei Summen - wobei eine Summe die Summierung vieler Zahlen sein kann - ist für mich der Saldo :)
Selbstverständlich muss ein zuvor ausgezahltes Guthaben hinzugerechnet werden, wenn denn auch die Abschläge für diesen und nur für diesen Zeitraum berücksichtigt werden! a. hat aber alle Zahlungen und Guthaben "summiert" und die Summe der geplanten Abschläge abgezogen. Ich würde die Abrechnung ja gern anonymisiert veröffentlichen. Aber dann bekomme ich wohl Ärger :( und davon reicht es mir im Moment.
Übrigens, ich habe im 1. Jahr 13 Abschläge einschl. April gezahlt >:(
In den mir bekannten Fällen war festzustellen, dass jede Abrechnungs-"Korrektur ::)" durch die 365 AG & Co. eher eine "Verschlimmbesserung" war. Auf diese "Spielchen" sollte man sich m.E. gar nicht einlassen und stattdessen die Schlichtungsstelle um eine (ggf. vorzeitige) Fortsetzung des Verfahrens bitten, weil einvernehmliche Lösungen mit diesem Laden anscheinend unmöglich sind.
Danke für den Hinweis! Dann werde ich Montag mal die vorzeitige Fortsetzung beantragen.
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Übrigens, ich habe im 1. Jahr 13 Abschläge einschl. April gezahlt >:(
Tatsächlich gezahlt? Oder wurde Mitte April ein 13. Abschlag auf dem sog. "Vertragskonto" eingestellt?
Wenn ja, dann könnte der Bankeinzug womöglich erst Anfang Mai erfolgt sein und dieser Abschlag würde
folglich zum 2. Lieferjahr gehören.
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Mitte April 2013 habe ich die 1. Berichtigung der ersten Abrechnung erhalten. Das Guthaben wurde zunächst auf die Abschläge 15.4. (meine 13. Zahlung) und 15.5. verrechnet. Der Rest vom Guthaben wurde nach meiner Aufforderung erstattet. Also entweder rechnen die all Abschläge an und auch das volle Guthaben oder nur die gezahlten Abschlage und nur das restliche erstattete Guthaben. Kommt auf´s Gleiche raus oder :)
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...Didakt
ja ich kann gut mit Excel umgehen und habe alle meine Berechnungen auch ich Excel vorgenommen. Die Zählerstände habe ich monatl. erfasst. Ich bin sehr interessiert an einer Berechnungsvorlage, mit der ich a. beeindrucken könnte und würde mich freuen, wenn Sie mir diese zur Verfügung stellen.
...Ich würde die Abrechnung ja gern anonymisiert veröffentlichen. Aber dann bekomme ich wohl Ärger :( und davon reicht es mir im Moment.
@ wobi,
ich stelle Ihnen die Tabelle gern zur Verfügung. Sie ist darauf abgestellt, dass Sie im Ergebnis ein Saldo über eine Gesamtabrechnung der bisherigen Vertragslaufzeit erhalten. Stellen Sie mir das Ergebnis bitte zur Plausibilitätskontrolle zur Verfügung.
Sollten sich Probleme ergeben, schlage ich vor, dass Sie mir auch die gescannten anonymisierten Abrechnungen zur Einsichtnahme und Gegenrechnung für einen geringen Zeitraum überlassen. Danach werde ich sie löschen.
Die direkte Bearbeitung der Tabelle erfordert allerdings die Übermittlung per E-Mail. Wenn Sie einverstanden sind, teilen Sie mir Ihre Mail-Adresse per PM mit. Vertrauliche Behandlung insgesamt versteht sich von selbst.
MfG
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... In dieser Rechnung ist auch erstmalig der Rechnungsbetrag um den vereinbarten Bonus reduziert worden. Wären die Abschläge und das Guthaben aus der ersten Rechnung korrekt berücksichtigt worden, hätte ich immer noch ein Guthaben von rund 200,00 Euro. A. hat für sich nun eine Nachzahlung von 300,00 also einen Liquiditätsvorteil von rund 500,00 Euro errechnet. ...
Hallo Wobi,
meine dringende Empfehlung: Überweisen Sie bloß nicht die von A. errechnete und angeforderte Nachzahlung, bevor nicht zumindest die Abrechnungskorrektur für das 2. Lieferjahr vorliegt und geprüft ist. Vermutlich haben Sie bis zum Zeitpunkt einer eventuellen vorzeitigen Vertragsaufhebung längst alles bezahlt. Dem Laden sollte man keinesfalls weiteres gutes Geld hinterherwerfen, denn auf das vage Versprechen, dass ein sich letztlich ergebendes Guthaben mit der Schlussrechnung (irgendwann) erstattet wird, ist kein Verlass!
Gruß, khh
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Die letzten drei Abschläge habe ich schon nicht bezahlt. Die können soviel falsche Abrechnungen erstellten wie sie wollen, ich werde keinen weiteren Cent an diesem Verein 8) >:( zahlen. Im Gegenteil, ich habe ein Guthaben von rund 500,00 errechnet ;D!!!!!!!
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Na also, es geht doch!!! ;D ;D
Nachdem was ich hier alles gelesen habe, habe ich nicht erwartet, dass sich meinen Differenzen mit almado ohne große Verluste klären lassen.
Daher möchte ich noch gern über den aktuellen Stand erzählen und den Einen oder Anderen motivieren, nicht so schnell aufzugeben und sich nicht einschüchtern zu lassen.
Wir schon berichtet, habe ich den Ratschlag hier aus dem Forum aufgenommen und meine Probleme mit almado (falsche bis keine Rechnungen, kein Bonus, Inkassogebühren, Stromsperre, usw.) der Schlichtungsstelle angezeigt.
Almado hat prompt am folgendem Tag (10. Oktober) reagiert! Mir wurde die Vertragsbeendigung zum 31.10. angeboten ein Abschlag auf den Bonus (rund 90 € weniger), berichtigte Abrechnungen aller Belieferungsjahre zu den ursprünglichen Konditionen und Stornierung aller Mahn- und Inkassogebühren.
Stand heute:
Die Rechnungen sind wie angekündigt berichtigt, Mahn- und Inkassogebühren storniert und der Bonus ist berücksichtigt. Der Vertrag wurde zum 31.10. beendet. Und heute wurde tatsächlich das Guthaben (über 700 €) aus dem 2. Rechnungsjahr auf mein Konto überwiesen obwohl almado bekannt ist, dass eine Forderung zugunsten almado aus der noch zu erstellenden Schlussabrechnung entstehen wird.
Die Schlussabrechnung zum 31.10. wird sicherlich auch schnell eintrudeln und dann ist für mich das Thema almado beendet. Natürlich werde ich noch die Schlichtungsstelle Energie informieren. Die hätte ich schon viel früher einschalten müssen, dann hätte ich mir viel Ärger und Zeit gespart :-\.
Nun freue ich mich, dass ich den Strom zu den ursprünglichen Konditionen und einen guten Teil vom Bonus erhalten habe. Der Vertrag, der eigentlich bis zum 30.4.15 laufen müsste, ist einvernehmlich beendet. Damit aber auch die günstigen Konditionen. Doch das nehme ich gerne in Kauf!!! Ich für meinen Teil habe damit mehr bekommen als ich erwartet habe (ich hätte die Preiserhöhung sonst wider besseres Wissen hingenommen) ;).
Einen neuen seriösen (Empfehlung von „bezahlbare-nergie.de“) Versorger ab dem 14.11. habe ich auch schon.
Nochmal einen herzlichen Dank für die hilfreiche und kompetente Unterstützung hier im Forum. Nur durch diese vielen Informationen hier habe ich erfahren, wie ich mich erfolgreich wehren kann.
Viele Grüße
Wobi