Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: GPKE-Xperte am 15. November 2013, 10:05:15
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Lt. einem Artikel in der NordWestZeitung vom 15.11.13 hat die Energiegenossenschaft Nordwest am vergangenen Mittwoch Insolvenzantrag gestellt.
Der Artikel ist online leider (noch) nicht verfügbar und auch auf http://www.egnw.de/ stehen noch keine näheren Infos dazu.
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www.nwzonline.de/wirtschaft/energiegenossenschaft-nordwest-insolvent_a_9,4,2298131871.html
Klar, schuld sind die Mitglieder/Kunden – Zitat: „Als Grund für die finanzielle Schieflage nannte die Energiegenossenschaft eine außerordentlich hohe Anzahl an Kündigungen seit 2012“. >:(
Und „Ob der Geschäftsbetrieb fortgesetzt werde, hänge von der weiteren Zusammenarbeit mit Energielieferanten und Netzbetreibern ab“ ist hoffentlich nur als leere ‚Drohung’ von Dilettanten und Traumtänzern zu verstehen. ::)
Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende !!!
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war für mich völlig klar, dass die Pleite gehen. Tippe mal, dass da noch einiges ans Tageslicht kommt.
Wo steckt eigentlich @masterflok?
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Hui, auch auf diese Art kann man sich den Mitgliedern und Gläubigern erklären. Meine Erwartung findet nun ihre überfällige Bestätigung. Schade, die Einlage ist nun futsch und ich muss fortan am Rande des Existenzminimums herumkrebsen. >:(
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Wo steckt eigentlich @masterflok?
Was genau habe ich mit der Insolvenz zutun? Oder muss ich als gewöhnlicher Genosse fürchten zur Verantwortung gezogen zu werden? Vom Grundgedanken bin ich noch immer überzeugt, man muss es eben nur richtig umsetzen und sich nicht mit ominösen Unternehmen wie der FirstCon einlassen.
Viel schlimmer ist, dass seit gestern, oh Zufall, die FirstCon versucht ihre Forderungen gegenüber der EGNW von den Genossen direkt einzutreiben.
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Wo steckt eigentlich @masterflok?
... Vom Grundgedanken bin ich noch immer überzeugt, man muss es eben nur richtig umsetzen und sich nicht mit uminösen Unternehmen wie der FirstCon einlassen.
Genau, richtig umsetzen, von der Richtigkeit waren doch gerade SIE bisher besonders überzeugt! Und es zeigt sich jetzt ja, wer das ominöse ("uminös" kenn ich nicht) Unternehmen ist. War für Sie nicht FirstCon der Insolvenz-Kandidat?
Viel schlimmer ist, dass seit gestern, oh Zufall, die FirstCon versucht ihre Forderungen gegenüber der EGNW von den Genossen direkt einzutreiben.
Wohl kein Zufall, bei der EGNW gibt es schließlich nichts mehr zu holen. Und wenn FirstCon damit rechtlich durchkommen sollte, hätte die EGNW und deren Protagonisten auch das letztlich ursächlich zu vertreten! >:(
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kkh, h´berger, userD0003 oder wie Sie in der Vergangenheit noch alles hießen, sind Sie auch nur ein einziges Mal in der Lage in einem angemessenen Ton zu kommunizieren?
Sie dichten mir mal wieder Dinge an, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen. Ich habe gewiss nicht alles, was bei der EGNW geschehen ist, gutgeheißen. Ich weiß eben, im Gegensatz zu Ihnen, zu differenzieren.
Seien Sie doch so ehrlich und erwähnen, dass Sie bis zur versuchten feindlichen Übernahme durch die FirstCon massenweise neue Mitglieder für die EGNW angeworben haben. Offensichtlichen scheinen auch Sie mal von diesem "ominösen Unternehmen" überzeugt gewesen zu sein. Bedauerlich ist jedoch, dass Sie scheinbar Ihre Enttäuschung bis heute nicht verarbeitet haben, stattdessen nutzen Sie jede Gelegenheit um ihren krankhaften Frust abzulassen.
Wohl kein Zufall, bei der EGNW gibt es schließlich nichts mehr zu holen. Und wenn FirstCon damit rechtlich durchkommen sollte, hätte die EGNW und deren Protagonisten auch das letztlich ursächlich zu vertreten!
Der Klageweg wurde bereits beschritten, vergeblich für die FirstCon. Von daher sehe ich das ganze gelassen.
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kkh, h´berger, userD0003 oder wie Sie in der Vergangenheit noch alles hießen, ...
Sie dichten mir mal wieder Dinge an, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen. Ich habe gewiss nicht alles, was bei der EGNW geschehen ist, gutgeheißen. ...
Seien Sie doch so ehrlich und erwähnen, dass Sie ... massenweise neue Mitglieder für die EGNW angeworben haben. Offensichtlichen scheinen ...
masterflok, Sie spekulieren mal wieder wild ins Blaue ... :)
Zu „Sie dichten ...“: Nein, ich dichte nicht, Ihr „gutgeheißen“ kann jeder hier im Forum nachlesen.
Zu „Seien Sie ... ehrlich ...“: Das bin ich immer ;) – und „massenweise“ neue Mitglieder angeworben hab ich ganz bestimmt nicht. Insofern ist das mit Ihrem „scheinbar“ schon mal Quatsch und die Beleidigung „ihren krankhaften Frust“ verdeutlicht wieder einmal Ihren besonderen Kommunikationsstil! ;D
Zudem gab es keine „versuchte feindliche Übernahme“ durch die FirstCon sondern ‚nur’ (und dast nicht zum erstenmal) unerlaubte/unrechtmäßige Handlungen des einen oder anderen EGNW-Verantwortlichen.
Und...... Tschüss ! :-*
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Zur Erinnerung:
Der Verlust der Genossenschaftsanteile – Trauerspiel in (vorläufig!) 7 Akten
1. Akt: Wir schreiben den 5. Monat im Jahre des Herren 2012. Die Einladung des im Mai noch amtierenden Vorstands der EGNW enthielt den Hinweis, dass das Genossenschaftsvermögen weniger als die Hälfte des Betrages der Genossenschaftsanteile beträgt. Ein entsprechender TOP war vorgesehen, bei dem über die Zukunft der EGNW abgestimmt werden sollte. So sieht es schließlich das Genossenschaftsrecht vor: in solchen Fällen muss unmittelbar nach dem Feststellen dieser Verhältnisse zur GV eingeladen werden und der Vorstand auf diesen Umstand explizit in der Einladung hinweisen. Bei der GV stimmt dann die GV über Abwicklung oder Weitermachen der Genossenschaft ab.
2. Akt: Am 08.06. kam dann die Entwarnung: die Aufsichtsräte Boese und Röttges, sowie der spätere Aufsichtsrat und heutige Vorstand Tourneux schreiben das Gegenteil an alle Genossen: EGNW steht finanziell solide dar, die 50% -Marke ist nicht gerissen. Ich zitiere wörtlich: „Die positiven Fakten vorweg: Die EGNW ist nicht überschuldet und es sind auch nicht 50% des Genossenschaftsvermögens verbraucht.“ Also – alles in Butter, Steuerberater und Vorstand beherrschen offenbar die 4 Grundrechenarten nicht.
3. Akt: Am 15.06. dann die GV: Vorstand und AR Kreye sagen, 50% sind weg, die 3 von der Tanke (s.o.) sagen das Gegenteil. Vorstand und Steuerberater wollen ihre Rechnung erläutern, werden aber abgewürgt. Wissen wir alles, waren ja dabei oder können die Details hier im Forum nachlesen.
4. Akt: am 23.06. wird wieder ein Brief – jetzt vom neuen Vorstand und neuen AR – versendet. Die Aussagen aus dem Brief vom 08.06. werden bekräftigt. Das Gleiche gibt das Protokoll der GV wieder. Ich zitiere wieder wörtlich: „Herr Tourneux, der bis zum Eintritt in das Eigengeschäft die Finanzen betreut hat, berichtet, dass die vom Vorstand festgestellte Unterschreitung des Genossenschaftsvermögens von 50% der Anteilseinzahlungen gem. § 33 GenG nicht gegeben sei, da die Kontoguthaben abzüglich offener Rechnungen mehr als die erforderlichen 50% beinhalten.“
Achso, Betriebswirtschaft leicht gemacht: Kontoguthaben = Vermögen = Aktiva;
offene Rechnungen = Verbindlichkeiten = Passiva! :o Na gut, man lernt ja immer noch etwas dazu! Wenn das so einfach ist, was haben die Profs an der Uni mir nur jahrelang für einen überflüssigen Mist erzählt? Aber das sind ja gut Nachrichten von der Muppets-Show. ;D
5. Akt: Einladung zur GV. Kein Wort über die 50% - super, dann scheint ja alles in bester Ordnung mit den Finanzen zu sein. Sprechen wir auf der GV vielleicht sogar über eine Gewinnverwendung? Angeblich hat der alte Vorstand die EGNW ja nur schlecht gerechnet. Ich freue mich schon auf meine Ausschüttung.... Schließlich sind wir doch im Januar noch inständig gebeten worden, Kapital nachzuschießen – es würde sich bestimmt lohnen! Da hat der neue Vorstand seine Hausaufgaben aber fein gemacht..... ;)
6. Akt: Generalversammlung am 13.10. Au weia, was ist das denn? Nach endlosem Gelaber wird endlich eine Pause gemacht. Und anschließend räumt man so ganz nebenbei kleinlaut ein, dass die 50% doch unterschritten sind! Oh, dumm gelaufen, aber mittlerweile im veröffentlichten Protokoll auf S. 4 (von 5) unten in einem Dreizeiler nachlesbar. Shit happens.... >:(
Nein, das hätte man nicht in der Einladung zur GV erwähnen müssen – der Vorstand hatte diesen Umstand ja bereits am 15.06. in der GV erwähnt! ::) Bitte? Ich traue meinen Ohren nicht! War da nicht irgendwann ein kräftiges Dementi? Ach, egal, wir muddeln uns weiter durch! Schuld sind selbstverständlich – na, raten wir mal – genau: die Vorgänger im Amt! Natürlich! Wer auch sonst? 8)
7. Akt: persönliche Vollhaftung! Mir eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist.... ::)
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Zur Erinnerung:
Der Verlust der Genossenschaftsanteile – Trauerspiel in (vorläufig!) 7 Akten
......
7. Akt: persönliche Vollhaftung! Mir eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist.... ::)
Eine Nachfrage zum nachstehende Thema folgt in Kürze
... und dann auch noch zur Erinnerung folgt wohl dieser Akt: http://vimeo.com/42682042
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Man darf auch gespannt sein, welche Rolle der Energiefach alias FirstCon in dem Trauerspiel noch spielen wird. Unmittelbar nach bekannt werden der Insolvenz, hat die FirstCon sämtliche Genossen angemahnt offene Forderung, die wohlwissend einzig gegenüber der EGNW bestehen, zu begleichen. Teilweise liegen sogar rechtskräftige Gerichtsurteile vor, in denen die Forderung für nichtig erklärt wurde. Davon zeigt man sich jedoch unbeeindruckt. Wenn ich das als juristischer Leie in einer kurzen google-Suche richtig verstanden habe, so erfüllt das wissentliche Mahnen einer falschen Forderung den Tatbestand des Betruges. Die Genossen bzw. ehemaligen Genossen sollten deshalb in Erwägung ziehen Anzeige gegen die FirstCon zu stellen.
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@masterflok, was bitte hat Ihr Beitrag mit dem Thema dieses Threads 'Insolvenz EGNW' zu tun ?? >:(
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@masterflok, was bitte hat Ihr Beitrag mit dem Thema dieses Threads 'Insolvenz EGNW' zu tun ?? >:(
Wissen Sie selbst nicht mehr, was sie hier im Forum verfassen? Eventuell ein Anzeichen einer Demenz?
Ich helfe Ihnen auf die Sprünge. In Ihrem vorigen Beitrag haben Sie das von mir aufgegriffende Trauerspiel des Energiefachmannes alias FirstCon zitiert. Oder wollen Sie etwa leugnen, dass die durchgeführte Mahnwelle der FirstCon nichts mit der Insolvenz der EGNW zutun hat? :)
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... und dann auch noch zur Erinnerung folgt wohl dieser Akt: http://vimeo.com/42682042
Ich denke, die Insolvenz der EGNW wird nicht mit der der Energen Süd vergleichbar sein. Der Kreis der Betroffene ist erheblich kleiner. Außerdem muss man dem amtierenden Vorstand gut heißen, dass sie wenigstens noch die Energielieferungen endabgerechnet haben. Guthaben wurden, wenn angefallen, auch ausgezahlt.
Spannend wird es bei denjenigen, die bei der EGNW noch Zahlungen offen haben. Denn durch Querulanten wie kkh haben sie es wohl für rechtens angesehen, diese mit dem gezeichneten Genossenschaftsanteil und verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd aufzurechnen. Der Insolvenzverwalter wird denen schon klar machen, dass das alles andere als rechtens war.
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Da ich an der letzten Sitzung [Anmerkung: GV am 15.06.12] aus Termingründen leider nicht teilnehmen konnte, greife ich mal diesen Beitrag auf.
Original von Christian Guhl
In der vorherigen GV war der VS und AR von den Mitgliedern beauftragt worden, zu prüfen ob Schadenersatz wegen der „Handschlagverträge" von H.R. geltend gemacht werden kann. Schließlich ist er ja der Hauptverantwortliche für das ganze Chaos. Hat sich jemand zu dem Ergebnis der Prüfung geäußert ?
Oder wurde der Auftrag der GV geflissentlich ignoriert ?
Der Antrag wurde seinerzeit von mir gestellt, und mich würde sehr interessieren, wie hier der Stand ist.
Hat es dazu Infos gegeben?
[eingefügte Erläuterung/farbliche Hervorhebung durch khh]
Ist/war H.R. tatsächlich der (alleinige) Hauptverantwortliche für das ganze Chaos und die Folgen ?
Als Resultat (bis hin zur jetzigen Insolvenz der EGNW) des ominösen „Handschlagvertrages“ sind besonders die Genossenschaft (ausgebliebene/nicht durchsetzbare Vergütungen/Preisanteile) und wohl auch eine Reihe von Mitglieder/Kunden (keine Erstattung von Abschlagsüberzahlungen) nicht schadlos aus dem „Abenteuer“ mit der ENS herausgekommen.
Der seinerzeitige AR-Vors. H.-D. O. erklärt, er habe den Handschlagvertrag von Anfang an bemängelt (wg. der getroffenen Vereinbarungen und/oder wg. der mündlichen Form?). Dies sei von ihm umfangreich dargestellt und in den Sitzungen entsprechend protokolliert worden. Wer an den Generalversammlungen teilgenommen hätte, wäre auch darüber informiert.
So weit so gut. Das kann dann aber ja wohl nur bedeuten, dass von einer AR-Mehrheit der „Handschlagvertrag“ (zumindest stillschweigend) gebilligt und vom so handelnden Vorstand diesbzgl. eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht eingefordert wurde, wie es vornehmste Aufgabe eines Aufsichtsrates ist.
Ist die Generalversammlung über diese folgenschwere Uneinigkeit im AR seinerzeit so umfassend informiert worden, dass die offensichtliche „Unterlassung“ des Aufsichtsorgans für jeden Anwesenden deutlich werden musste, und zwar bevor der AR-Mehrheit von der GV für das betreffende Geschäftsjahr die Entlastung erteilt wurde?
Sitzen womöglich mehr Verantwortliche als nur der damalige Vorstand "mit im Boot" und wurde womöglich deshalb der o.g. Auftrag der GV, wie von einigen vermutet, „geflissentlich ignoriert“? In den GV-Protokollen ist jedenfalls nach meinem Kenntnisstand zu diesem bedeutsamen Thema fast gar nichts zu lesen!?
Übrigens, für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 ist ja wohl keinem Gremium bisher von der Generalversammlung eine Entlastung erteilt worden – oder ?
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Man darf auch gespannt sein, welche Rolle der Energiefach alias FirstCon in dem Trauerspiel noch spielen wird. ...
@masterflok,
Ihre unbelegten Unterstellungen und Diffamierungsversuche gegenüber @Energiefachmann interessieren nicht. >:(
Die von ihm in dem zitierten Beitrag beschriebenen/aufgezählten "Akte" sind nachprüfbare Fakten !
Ob seine Schlussfolgerungen sämtlich zutreffen, sollen und werden vllt. andere beurteilen.
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User @ khh hat in seinem Beitrag weiter oben (« #8 am: Heute um 01:35:30 ») die Fragwürdigkeit der schleierhaften Aussagen der jeweils amtierenden Vorstände der EGNW zu der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 33 (3) GenG skizziert.
Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ging es in ihrem Kalkül erkennbar stets darum, den Mitgliedern jegliche Transparenz über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft vorzuenthalten. Augenscheinlich wohl aus gutem Grund, wie sich’s jetzt zeigt. Man könnte dieses pflichtwidrige Verhalten auch mit „Insolvenzverschleppung“ umschreiben. Fraglich ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, weshalb die Mitglieder dies sang- und klaglos hinnahmen.
Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang aber auch ein anderer Tatbestand, den es aufzuklären und zu beantworten gilt:
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung für Genossenschaften, die in § 53 GenG geregelt ist. In den Jahren 2012/2013 hätte sie bei der EGNW zumindest einmal stattfinden müssen.
Diese Pflichtprüfung wird durch einen Prüfungsverband durchgeführt (§ 54 GenG). Die EGNW ist ausweislich ihrer Geschäftsordnung Mitglied im Prüfverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V.
Die Pflichten des Prüfungsverbandes und der an der Prüfung beteiligten Prüfer ergeben sich aus
§ 62 GenG.
Zitierte Prüfungsinhalte:
"Der Prüfung unterliegen in diesem Zusammenhang auch Umfang, Entwicklung und Intensität der leistungswirtschaftlichen und mitgliedschaftlichen Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Eine Überprüfung der Geschäftsführung erfolgt nicht nur auf ihre formale Ordnungsmäßigkeit, sondern auch auf die Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen.
Sie ist mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr durchzuführen und dient der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Beantwortung der Frage, ob die Geschäfte der Genossenschaft ordnungsgemäß, also nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sowie in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung, geführt werden. Prüfungsgegenstand sind die Einrichtungen der Genossenschaft, ihre Vermögenslage sowie die Geschäftsführung einschließlich der Mitgliederliste.
Übersteigt die Bilanzsumme einer Genossenschaft 2 Mio. €, ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung in jedem Geschäftsjahr durchzuführen.
Für die kleinen Genossenschaften gilt ein vereinfachtes Prüfungsverfahren auf der Basis der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 53 (1) GenG).
Bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1 Mio. € und deren Umsatzerlöse 2 Mio. übersteigen, ist im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung gemäß § 53 (2) GenG auch der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den hierfür einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zu prüfen.
Schließlich gelten auch für Genossenschaften hinsichtlich der Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses sowie der dabei zu beachtenden Grundsätze die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB)."
Hat eine solche Pflichtprüfung in 2012 oder 2013 stattgefunden? Wenn sie erfolgt ist, warum sind danach die offensichtlichen Ungereimtheiten in der Geschäftsführung nicht abgestellt worden? Fragen über Fragen!
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[...]
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung für Genossenschaften, die in § 53 GenG geregelt ist. In den Jahren 2012/2013 hätte sie bei der EGNW zumindest einmal stattfinden müssen.
[...]
Zitierte Prüfungsinhalte: "Der Prüfungung unterliegen in diesem Zusammenhang ..."
[...]
Wie an verschiedener Stelle nachzulesen ist, erfolgte die gesetzliche Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 durch den zuständigen genossenschaftlichen Verband im August 2012.
Mit den von @Didakt wiedergegebenen darüber hinausgehende Prüfungsinhalte - besonders hinsichtlich Geschäfts-führung und Aufsicht sowie Transparenz der wirtschaftlichen Lage für die Mitglieder - hat man sich augenscheinlich wohl leider nicht ausreichend befasst. :(
Im Vergleich zu dem mir bekannten Geno-Prüfungsverband scheint der hier zuständige ein Papiertiger zu sein.
Es bleiben die meinerseits erinnerten fragwürdigen "7 Akte" in 2012 sowie die Fragen bzgl. der vorgesehenen Schadensersatzprüfung im Zusammenhang mit dem sogen. 'Handschlagvertrag' in 2010.
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...Spannend wird es bei denjenigen, die bei der EGNW noch Zahlungen offen haben.
...Der Insolvenzverwalter wird denen schon klar machen, dass das alles andere als rechtens war.
Spannend wird es für die EGNW auch bei denjenigen, die noch Forderungen an sie haben! Folge der Insolvenz ist doch wohl, dass die EGNW ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und wird.
Es kommt doch einiges zusammen:
Verletzung der Buchführungspflicht, Einstellung der Zahlungsverpflichtungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das "Vermögen".
(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)
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Möglicherweise führte ja auch ein "vorübergehender Liquiditätsengpass" zu dem Insolvenzverfahren. Auf diese Idee könnte man kommen, wenn man eine aktuelle Gerichtsentscheidung betrachtet. Hier geht es um einen Antrag auf Prozesskostenhilfe des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden. Herr Lange macht in dem Verfahren eigene Ansprüche gegen die EGNW geltend und sah sich im Laufe dieses Prozesses plötzlich einer Widerklage wegen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Das Gericht hatte sich im Rahmen des Antrages auf Prozesskostenhilfe mit den Erfolgsaussichten zu beschäftigen.
Das Gericht hält danach alle vom Kläger geltend gemachten Ansprüche für nicht erfolgversprechend, als dass hierauf Prozesskostenhilfe hätte bewilligt werden können.
Demgegenüber hält das Gericht die von Seiten der EGNW geltend gemachten Ansprüche für gegeben.
Dazu gehört insbesondere der im Wege der Widerklage (Feststellungsantrag) geltend gemachte Schadenersatzanspruch.
Das Gericht stellt in dem Beschluss vom 22.11.2013 Az. 8 O 129/13 in aller Deutlichkeit fest, dass Herr Lange mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages seine Pflichten aus dem Dienstvertrag nach §§ 611, 280 BGB verletzt hat. Auch insoweit nimmt das Gericht erfreulicherweise Bezug auf den einschlägigen § 4 Nr. 6 der geltenden Satzung, wonach Herr Lange nicht befugt gewesen sei, ein außerplanmäßiges Geschäft mit einem Wert von über € 10.000,-- ohne Genehmigung des Aufsichtsrats abzuschließen.
Es sei vor allem auch nicht ersichtlich, dass die inhaltlichen Vereinbarungen – gemeint ist der Kooperationsvertrag – für die EGNW finanziell vorteilhaft gewesen wären.
Es besteht daher eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit zu Lasten von Herrn Lange.
Das wäre die Einschätzung von wirklichen Juristen, die in krassem Widerspruch zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen steht.
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@ Neu-Genosse, nur ganz kurz:
Die von Ihnen zitierten Gerichtsentscheidungen interessieren mich persönlich überhaupt nicht. Sie haben für mich keinerlei Relevanz! Weshalb auch? Überdies berühren Sie auch nicht die eigentliche Thematik dieses Threads.
Da Sie augenscheinlich über einschlägiges Insiderwissen verfügen, könnten Sie sich an dieser Stelle doch auch einmal zu den aktuellen Versäumnissen der EGNW äußern. Sind Sie etwa der Meinung, dass die o. g. Unterlassungen einschl. der überfälligen Generalversammlung keine Straftatbestände erfüllen?
Die Insolvenz kommt nicht von ungefähr! Die wahren Gründe bringt die Sonne schon noch an den Tag, vielleicht auch den Tatbestand der möglichen Veruntreuung der Mitgliedereinlagen.
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Das wäre die Einschätzung von wirklichen Juristen, die in krassem Widerspruch zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen steht.
Und Sie als anscheinend ebenfalls „wirklicher Jurist“ haben selbstverständlich im Gegensatz „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“ den totalen Ein- und Überblick !? ::)
Fakt ist wohl: Wäre FirstCon nicht eingesprungen, hätte die EGNW mangels vorhandener Liquidität, um die verlangten Sicherheiten zu hinterlegen, ab 01.01.2012 die eigenständige Belieferung mit Strom wohl kaum aufnehmen können.
Fakt ist weiterhin, dass Mitte 2012, wie vom damaligen VS-Vors. Lange in der Einladung zur GV zutreffend angekündigt wurde, mehr als 50 % des Eigenkapitals bereits „verbraten“ war, was von den „Buchführungs- und Bilanzierungs-Experten“ der AR-Mehrheit zu dem Zeitpunkt heftigst bestritten wurde!
Mitte 2012 wäre die EGNW aufgrund der Kündigung des Bilanzkreisverantwortlichen Lange auch wohl kaum in der Lage gewesen, die eigenständige Belieferung aufrecht zu erhalten. Hätte der seinerzeitige Vorstand sich zu dem „Deal“ mit FirstCon die Zustimmung des AR eingeholt, insbesondere bzgl. einer insolvenzsicheren Übertragung des eG-Vermögens und mit einer verbindlich festzulegenden „Rückübertragung“ der eigenständigen Belieferung durch die EGNW, wäre der damalige Vorstand seinen Pflichten wohl nachgekommen.
In den nachfolgenden diversen Gerichtsverfahren (FirstCon ./. EGNW und FirstCon ./. einzelne EGNW-Mitglieder) ist ein Aspekt m.E. nie zutreffend vorgetragen worden, welcher womöglich zu völlig anderen Urteilen der befassten Gerichte geführt hätte - nämlich:
Wenn Gas-Bezieher bis 30.09.2011 und Strom-Bezieher bis 31.12.2011 (aufgrund der nicht autorisierten Vermittlung durch die EGNW!) Kunden der EnerGenSüd eG gewesen sein sollen, dann kann es nachfolgend mangels Kündigung der EGS gegenüber den einzelnen Kunden kaum zu wirksamen Lieferverträgen mit der EGNW gekommen sein. Und gar nicht existierende Verträge konnte wohl niemand (rechtswidrig) an FirstCon „verschachern“.
So viel „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“, die für die eigene Einschätzung aufgrund der desolaten Informationspolitik der EGNW keinen Anspruch auf die ‚absolute Wahrheit’ geltend machen, aber auch keine Eigeninteressen vertreten, weil das eigene Hinterteil womöglich "auf Grundeis" geht !
Nachtrag:
Es stellt sich auch die Frage, wo eigentlich die auf "Rechtsanwalt-Treuhandkonto" eingezahlten Beträge verblieben sind, die ja wohl für eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegenüber der EGNW (lt. Urteil einzelner Gerichte ?) dort "geparkt" wurden !?
@Neu-Genosse,
können Sie für uns Rechtsunkundige mal erläutern, was ein "vorübergehender Liquiditätsengpass, der möglicherweise zu dem Insolvenzverfahren führte" denn bitteschön sein soll ?
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@ Neu-Genosse
Sie schrieben:
Möglicherweise führte ja auch ein "vorübergehender Liquiditätsengpass" zu dem Insolvenzverfahren.
Wie immer Sie auch zur EGNW stehen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie in Kenntnis oder in Ihrer Einschätzung der Finanzsituation der Genossenschaft so „blauäugig“ waren bzw. sind und den Noch-Mitgliedern vermitteln wollen, es habe dort ab Herbst 2011, zumindest aber nach dem Untergang der EnS noch eine wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben. Mitnichten!
Die schon damals bestehenden und andauernden Liquiditätsprobleme hat die EGNW – auch trotz des damaligen Spendenaufrufs ‒ nicht mehr in den Griff bekommen. Nach den geltenden Finanzregeln und dem Ergebnis einer notwendigen ordentlichen Liquiditäts- und Finanzplanung musste doch schon Mitte 2012 und erst recht nach dem Debakel mit FirstCon erkennbar sein, dass die Insolvenz unausweichlich ist. Die reale prekäre Finanzlage hat man den Mitgliedern seinerzeit auf der GV bewusst vorenthalten! D >:(
Also bitte unterlassen Sie die Schönfärberei.
(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)
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Nachtrag:
Es stellt sich auch die Frage, wo eigentlich die auf "Rechtsanwalt-Treuhandkonto" eingezahlten Beträge verblieben sind, die ja wohl für eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegenüber der EGNW (lt. Urteil einzelner Gerichte ?) dort "geparkt" wurden !?
Ich habe mich für Sie einmal erkundigt.
Herr Petersen teilt mit, dass die eingezahlten Gelder auf dem Anderkonto nach wie vor vorhanden sind, soweit nicht bereits auf Anforderung der Einzahlenden eine Rückzahlung an jene oder in Einzelfällen eine autorisierte Zahlung an Dritte erfolgt ist. Er weist darauf hin, dass es sich nicht um Vermögenswerte der EGNW handelt und somit nicht zur Insolvenzmasse der EGNW oder gar zu etwaigen Zahlungsansprüchen der FirstCon gehören. Ferner hat er mich darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung der ursprüngliche Anlass zur Einrichtung dieses Kontos weggefallen ist und die Einzahler Ihre Einzahlungen zurückerhalten sollten; hierzu aber eine Anweisung der Einzahler erforderlich ist. Die eingezahlten Beträge dienten übrigens nicht für „eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegen die EGNW“.
Die seinerzeitige Absicht bestand darin, dass Herr Petersen der FirstCon GmbH vorschlagen wollte, nur wenige Musterprozesse gegen ausgewählte Kunden zu führen um dann je nach Prozessausgang die Kunden zu Auszahlungen an die FirstCon oder Rückzahlungen an sich zu veranlassen. Da diese „Prozessvereinbarung“ von der FirstCon aber abgelehnt und stattdessen eine Vielzahl von Verfahren eingeleitet wurden, hatte sich der ursprüngliche Gedanke dann alsbald erledigt.
Im Übrigen hatte ich den "vorübergehenden Liquiditätsengpass" ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt als Hinweis darauf, dass möglicherweiswe nach dem Ende des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wurde, der EGNW möglicherweise Schadenersatzansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe (sechsstellig?) zugesprochen wurden. Dafür gibt es dann mind. 2, möchlicherweise auch mehr Gesamtschuldner. Damit wäre die EGNW dann wieder liquide. Dabei handelt es sich dann nicht um Schönfärberei sondern um ein Stück nicht ganz unberechtigte Hoffnung. Immerhin sieht eine promovierte durchaus sachkundige Juristin eine so hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Ausgabe von Steuergeldern für einen Rechtsstreit verbietet.
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Im Übrigen hatte ich den "vorübergehenden Liquiditätsengpass" ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt als Hinweis darauf, dass möglicherweiswe nach dem Ende des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wurde, der EGNW möglicherweise Schadenersatzansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe (sechsstellig?) zugesprochen wurden. Dafür gibt es dann mind. 2, möchlicherweise auch mehr Gesamtschuldner. Damit wäre die EGNW dann wieder liquide. Dabei handelt es sich dann nicht um Schönfärberei sondern um ein Stück nicht ganz unberechtigte Hoffnung. Immerhin sieht eine promovierte durchaus sachkundige Juristin eine so hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Ausgabe von Steuergeldern für einen Rechtsstreit verbietet.
Was es nicht alles gibt? Eine überaus fragwürdige Konstruktion, die Sie uns hier präsentieren. Zudem setzen Sie dabei auch noch voraus, dass der ehemalige VV so liquide ist, dass er bei der erwarteten Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatzansprüchen an die EGNW sofort einen sechsstelligen Betrag „hinblättern“ könnte, obschon er für seine gerichtliche Auseinandersetzung mit der EGNW Prozesskostenhilfe beantragt hatte. Na ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. :D
Ich hoffe vielmehr inständig, dass andere sachkundige Juristen ‒ wegen mir auch ohne Doktortitel ‒ in diesem Insolvenzfall den weiter oben genannten Tatbeständen nachgehen und die Wahrheit ans Licht bringen!
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@Neu-Genosse
sehen sie es doch ein - der Laden ist tot, da erholt sich keiner und niemand mehr.
@Didakt hat völlig recht, das einzige, was an diesem Laden noch interessiert:
a) gab es Insolvenzverschleppung
b) wurden Gelder veruntreut
c) wenn ja, wer ist dafür verantwortlich.
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Von der Adminin weiter oben:
(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)
Aber, aber, werter Neu-Genosse, es wäre gar nicht nötig gewesen, die Adminin hinter geschlossenem Visier zu einer Zensur zu veranlassen und durch sie die Ihnen nicht genehmen Textpassagen aus meinen Beiträgen löschen zu lassen.
Ein kleiner beanstandender Hinweis an mich hätte genügt, um die missfälligen Textteile selbstverständlich sofort von mir direkt löschen zu lassen. Soviel Fairness Ihnen gegenüber muss schon sein! ;)
@ DieAdmin,
bislang war mir fremd, dass hier im Forum nur die von den gegenüberstehenden Diskutanten erwünschten Inhalte ausgetauscht werden dürfen bzw. Bestand haben.
Womit begründen Sie ihren repressiven Akt? Mir ist nicht bewusst, gegen die Anstandsregeln des Forums gehandelt zu haben.
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@ DieAdmin,
bislang war mir fremd, dass hier im Forum nur die von den gegenüberstehenden Diskutanten erwünschten Inhalte ausgetauscht werden dürfen bzw. Bestand haben.
Womit begründen Sie ihren repressiven Akt? Mir ist nicht bewusst, gegen die Anstandsregeln des Forums gehandelt zu haben.
@Didakt,
in einer Email an Sie ist es erklärt worden. Sollte die Erklärung nicht reichen, dann richten Sie bitte weiteren Fragen an info(at)energieverbraucher.de
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@Energietourist
für die von Ihnen angeführten Vorwürfe a) und b) gegen nache dem 15.6.12 agierende Verantwortliche sind mir keine Anhaltspunkte bekannt. Über Sachverhalte davor wurde auf den vergangenen GV die Mitgliedschaft informiert.
@didakt
Auch wenn sie es mir sicherlich nicht glauben, daran bin ich völlig unschuldig. Allerdings kann ich es nachvollziehen. Jemanden öffentlich mehrerer Straftaten zu bezichtigen ist auch für mich nicht ok, meines Wissens nach sogar strafbar.
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@ Neu-Genosse,
pardon, inzwischen ist mir bekannt, dass Sie die Textlöschung nicht veranlasst haben.
Zu Ihrem Vorwurf: Eine strafbare Handlung etwa gemäß § 186 StGB ist mir nicht vorzuhalten. Die von mir weiter oben und an anderer Stelle genannten Fakten sind mir gegenüber noch von keiner Stelle entkräftet worden. Was ging in der Gen an Pflichtwidrigkeiten vor sich? Z. B. verlief die Korrespondenz mit der EGNW bezüglich der Auszahlung meines Auseinandersetzungsguthabens völlig ins Leere. Die „Bringschuld“ wird dort scheinbar als Fremdwort nicht verstanden. Erst eine Ausrede, dann die absolute Stille und dann – wer hätte das jemals gedacht – die ach so plötzlich aus dem Himmel gefallenen grundlose Insolvenz?
Die angeblich noch vorhandenen ca. 2900 Mitglieder bleiben über die konkrete aktuelle Finanzlage uninformiert, da keine Generalversammlung, kein Jahresabschluss, kein Sonstwas an Beantwortung von dringlichen Fragen! Ich wollte mich eigentlich nicht mehr aufregen, sondern passiv verhalten, ich bin schließlich kein Mitglied mehr. Aber meine Forderung ist noch zu begleichen. Deshalb äußere ich hier meine Meinung.
Übrigens, die Löschung meiner Textpassagen beruht auf ihrer Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
Nur die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen verbleibt bereits von vornherein außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
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@didakt
Auch wenn sie es mir sicherlich nicht glauben, daran bin ich völlig unschuldig. Allerdings kann ich es nachvollziehen. Jemanden öffentlich mehrerer Straftaten zu bezichtigen ist auch für mich nicht ok, meines Wissens nach sogar strafbar.
@ Didakt
Ich schrieb Ihnen vor geraumer Zeit u.a. ins „Merkbuch“, dass Sie mit Ihren „Sachverhaltsschilderungen“ – „Behauptungen u. Ausführungen“ bisher, die Tatbestandsmäßigkeit des §164 StGB objektiv und subjektiv – Vorsatz / Motiv /Absicht sehr treffend belegen werden. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht von Ihnen missbrauchen lassen, zur Durchsetzung Ihrer ggf. vorhanden zivilrechtlichen Ansprüche.#
Sie schrieben nun kürzlich u.a.:#-
Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
« Antwort #60 am: 09. November 2013, 13:36:35
Zitat @ Didakt:#
’’ ….wegen der pflichtwidrigen Unterlassung der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 rechtsgrundlos und damit gesetzwidrig….#
Die aus diesem Grund Anfang Juli 2013 gegen die Energiegenossenschaft Nordwest eG erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b I Nr. 3 b StGB in Verbindung mit einschlägigen Bestimmungen des HGB ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft aus bestimmten Gründen zunächst abschlägig beschieden worden. Das letzte Wort ist darüber aber noch nicht gesprochen. …#
Sie wiederholen und verstärken also Ihre Beschuldigungen wider besseres Wissen- siehe Ermittlungsergebnis StA- und führen aus: #
Es kommt doch einiges zusammen:Verletzung der Buchführungspflicht, Einstellung der Zahlungsverpflichtungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das "Vermögen".(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)#
Die weiteren z.Zt. nicht mehr verfügbaren konkreten Beschuldigungen von Ihnen und „öffentliche Anzeige von Straftaten“ hier im Forum sind wohl nicht „verkannt“ ohne Grund gelöscht, aber durchaus noch abrufbares „Zeugnis“. Ihre Ausführungen: #
„Die reale prekäre Finanzlage hat man den Mitgliedern seinerzeit auf der GV bewusst vorenthalten! D Also bitte unterlassen Sie die Schönfärberei.(Edit DieAdmin: Beanstandete Textpassage gelöscht)“#
Nach einer für mich zwangsläufig längerfristigen Abwesenheit hier im Forum erinnere ich Sie an § 164 StGB- dieser mögliche Tatbestand hat nichts mit freier Meinungsäußerung im Sinne des GG zu tun und empfehle zu Ihrer „Beruhigung“ diesbezüglich Einsicht in die §§ 78 – 78 c StGB zu nehmen.
Ggf.es mir möglich wird, komme ich gelegentlich auf Sie zurück.#Ps:Ihr Lieblingsphilosoph Friedrich Nietzsche schrieb in einem Stück: "Der Wahrheit dienen wenige in Wahrheit, weil nur wenige den reinen Willen haben gerecht zu sein und selbst von diesen wieder die wenigsten die Kraft, gerecht sein zu können." – denken Sie mal darüber nach.
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@Energietourist
für die von Ihnen angeführten Vorwürfe a) und b) gegen nach dem 15.6.12 agierende Verantwortliche sind mir keine Anhaltspunkte bekannt. Über Sachverhalte davor wurde auf den vergangenen GV die Mitgliedschaft informiert.
[...]
@Neu-Genosse,
bitte nicht die durch GV-Protokolle und Mitglieder-Briefe belegten Tatsachen schönen oder verdrehen >:( :
In der GV am 15.06.12 wollten der damalige Vorstand und AR-Vorsitzende pflichtgemäß über die Eigenkapital-Situation der EGNW informieren, was aber vollumfänglich nicht möglich war (bspw. hat man auch den Steuerberater nicht zu Wort kommen lassen), weil von der damaligen AR-Mehrheit und dem 'Finanzverantwortlichen' (alle drei nach dem 15.06.12 weiterhin im AR oder VS !) vehement bestritten wurde, dass 50 % des Genossenschaftsvermögens verbraucht sind. Welche der beiden völlig konträren Informationen sollten die in der GV anwesenden Mitglieder denn nehmen, um richtig informiert zu sein? Der weitere Verlauf der GV zeigt jedenfalls eher, dass man wohl der Falsch-Info geglaubt hat.
Bei dem Mitglieder-Brief vom 23.06.2012, der wieder die Falsch-Info beinhaltete, waren dann alle "nach dem 15.6.12 agierende Verantwortliche" mit im Boot! Die beiläufige Erwähnung in der GV am 13.10.12 (ohne pflichtgemäße vorherige Ankündigung in der GV-Einladung als TOP !), dass die 50% doch unterschritten sind, wird wohl niemand als gesetzeskonforme Information der GV und der Mitglieder verkaufen wollen/können, oder?
Der später angeführte Grund, warum der Jahresabschluss 2012 nicht pflichtgemäß bis Ende Mai 2013, spätestens im Juni, erstellt und der GV vorgelegt werden konnte, klingt m.E. sehr fadenscheinig. Jedenfalls hätte man die rechtzeitige Herausgabe der Unterlagen 2012 und u.a. eine pünktliche (oder mangels Masse auch nicht) Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben ausgeschiedener Mitglieder bewirken können, wenn die strittige Rechnung des vormaligen Steuerberaters (ggf. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) gleich bezahlt worden wäre. Die Höhe des Rechnungsbetrages hätte man dann auch im Nachhinein gerichtlich prüfen lassen können. So hat man das Gefühl, dass der „Grund“ ganz willkommen war, um Zeit zu gewinnen. Und eigenartig ist schon, dass bald nach dem Vorliegen aller Unterlagen 2012 der Insolvenzantrag gestellt wird.
Also mal schön abwarten, wie diese höchst fragwürdigen Vorgänge von zuständiger Seite bezgl. Haftung und womöglich sogar Insolvenzverschleppung bewertet werden!
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... das einzige, was an diesem Laden noch interessiert:
a) gab es Insolvenzverschleppung
b) wurden Gelder veruntreut
c) wenn ja, wer ist dafür verantwortlich.
@ Energietourist,
ein inzwischen bekannter Herr aus der Szene hat gestern ersichtlich bei der Adminin mit Drohgebärden auf sich aufmerksam gemacht und die Löschung der als anrüchig betrachteten Textteile in meinen Beiträgen weiter oben veranlasst. Mich konnte das zwar nicht erschrecken! Ich habe es dennoch großzügig toleriert.
Ihnen könnte evtl. Gleiches ins Haus stehen. Sollten Sie für solche Schreckschüsse empfänglich sein, empfehle ich Ihnen, sogleich Ihren obigen Text zu editieren oder zu löschen. ;)
@ khh,
von Ihnen sachlich auf den Punkt gebracht:
Also mal schön abwarten, wie diese höchst fragwürdigen Vorgänge von zuständiger Seite bezgl. Haftung und womöglich sogar Insolvenzverschleppung bewertet werden!
Mit Ihrem Beitrag gehe ich vollkommen d’accord.
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@ Hans Hans,
Sie nun schon wieder. Sie kennen doch meine Meinung zu Ihren komisch anmutenden früheren Ausführungen. Daran hat sich auch nach Ihrem neuerlichen Beitrag nichts geändert. Ich sehe keinen Anlass, für eine Antwort darauf meine kostbare Zeit zu verschwenden, weil es Ihnen ja ohnehin an der notwendigen Einsicht in ihre verfehlten Handlungen und denen anderer mangelt.
Also verschonen Sie mich mit Ihren Belästigungen! >:(
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@ Hans Hans,
... Sie kennen doch meine Meinung zu Ihren komisch anmutenden früheren Ausführungen. ... Ich sehe keinen Anlass, für eine Antwort ..., weil es Ihnen ja ohnehin an der notwendigen Einsicht in ihre verfehlten Handlungen und denen anderer mangelt.
Also verschonen Sie mich mit Ihren Belästigungen! >:(
@ Didakt –welche verfehlten Handlungen werfen Sie explizit m i r denn vor?
Mir ist schon bewusst, dass ich es mit dem Monopolisten der Intelligenz zu tun habe; doch derart hochgradig hatte ich das nicht eingeschätzt. Es ist schon richtig, ich sollte Sie nicht überstrapazieren. Zur Klarstellung: Ich bin für Nichts verantwortlich, was Sie unterstellen, nur für mich selbst, meine Recherchen und Beurteilungen. Meiner bescheidenen Verantwortung als Mitglied der Geno bin ich nachgekommen.
Damit Sie in vielerlei Hinsicht noch besser werden, sollten Sie sich bei Herrn Prof. Emer. Dr. „Sowas“ auf die Couch begeben, der weis immer mal wieder herauszustellenden Rat, nur manchmal für sich selbst nicht oder zu spät.
Wenn Sie keinen„Stuss“ erzählen, um in Ihrem Jargon zu sprechen, kann es Ihnen jedenfalls nicht schaden - oder vielleicht doch?
Alles Gute für Sie …
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Off Topic
@ DieAdmin
Verehrte Frau Adminin, die zwei vorstehenden Beiträge sowie der Beitrag von @ Hans Hans weiter oben unter « Antwort #30 » sind in diesem Thread fehl am Platz.
Ich empfehle deshalb, diese Beiträge unter „Sonstiges“ im Board „Off-Topic“ unter einem neuen Thread mit dem Titel „Schwachsinniges Geschwätz“ einzuordnen.
Ich hoffe auf Ihre Umsetzung und danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
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@ Die Admin,--# zum Thema Insolvenz der EGNW# War es nicht erst kürzlich, dass gerade @ Didakt in diesem Thread Art. 5 GG ins Feld geführt und dummdreist für sich reklamiert hat, gleichwohl seine schweren Anschuldigungen Straftatbestände erfüllen könnten? # @ Didakt, von mir aus auch Off Topic! Ihre graduelle Intelligenz in Ihren Beiträgen in diesem Thread, nötigt mir nun doch einen gewissen Respekt ab. H. H.
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Es ist immer wieder erstaunlich mit welch unterschiedlichen Intelligenzen man hier zu tun hat. Mal Kindergartengeschwätz mal hoch Wichtig. Damit was anfangen können vielleicht nur eine Handvoll Leser.
Ich glaube es ist besser Sie tauschen Ihre Telefonnummer aus und besprechen sich da, hier versteht wahrscheinlich kaum einer um was es bei Ihren Beiträgen geht.
Gruß Uli07
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Auflösung der Genossenschaft als Folge der Insolvenz
Von Energietourist: « Antwort #25 am: 04. Dezember 2013, 16:16:57 »
…sehen sie es doch ein - der Laden ist tot, da erholt sich keiner und niemand mehr.
So ist es, denn
1. Die Genossenschaft kann u. a. aufgelöst werden, durch Beschluss des Registergerichts wegen gesetzwidriger Handlungen oder durch ein Insolvenzverfahren.
2. Die Genossenschaft wird aufgelöst, wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird (§ 101 GenG).
3. Die Genossenschaft wird aufgelöst mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 81a GenG).
Nach der Auflösung ist die Genossenschaft von den Vorstandsmitgliedern als Liquidatoren zu liquidieren (§ 83 GenG).
Die Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte, erfüllen die Verpflichtungen der aufgelösten Genossenschaft, ziehen ihre Forderungen ein und setzen ihr Vermögen in Geld um. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können sie auch neue Geschäfte eingehen (§ 88 GenG).
Allerdings: Ist die Genossenschaft durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, so findet eine Liquidation nur statt, wenn sich nach der Löschung herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.
Die Liquidatoren sind auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen (§ 83 (5) GenG).
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...Damit was anfangen können vielleicht nur eine Handvoll Leser.
Nein, das stimmt nicht. Auch Sie und die breite Masse der Leser des Forums können und könnten etwas damit anfangen, wenn sie sich nur ein wenig mit der angesprochenen Materie befassten.
Der Einrichtung der EGNW lagen hehre Absichten zugrunde, an denen es nichts herumzumäkeln gibt. Sie sollte für den Verbraucher vornehmlich eine Alternative zu den damaligen Abzocker-Monopolisten auf dem Energiesektor sein.
Neben einigen unglücklichen Umständen und ihren Folgen führten aber vor allem das Missmagement und die Lethargie der Mitglieder zum jetzigen Untergang der Genossenschaft. Einzelheiten dazu sind hier im Forum nachzulesen.
Nach welchen Regeln eine Genossenschaft zu führen ist, können Sie hier (http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=Die-Genossenschaft-als-Alternative) in kompakter Form und leicht verständlich nachlesen.
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Hallo,
sorry, aber kann mir jemand sagen, wie sich die rechtliche Situation bei so einer Insolvenz verhält? Ich diskutiere gerade mit einer Freundin, die vor einigen Jahren auf Empfehlung eines Bekannten Mitglied geworden ist und nie wieder was damit zu tun hatte. Sie ist aus reiner Bequemlichkeit nie ausgetreten und als sie das jetzt machen wollte stellte Sie fest, dass die EWGN jetzt Pleite ist.
Hat man bei einer Genossenschaft evtl. als Mitglied auch Haftungsprobleme gegenüber offenen Verbindlichkeiten. Gibt es solche? Wer kennt sich aus?
Vielen Dank.
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@ unwissende
Kurz und bündig:
Die Rechte und Pflichten des Mitglieds der Genossenschaft ergeben sich aus der Satzung und Geschäftsordnung der EGNW (näheres siehe Web-Seite der EGNW) sowie aus dem Genossenschaftsgesetz.
Über die EGNW und ihre Probleme ist hier im Forum viel berichtet und diskutiert worden. Bitte bei Interesse nachlesen.
Die Genossenschaft hat augenscheinlich Liquiditätsprobleme und kann deshalb ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Sie hat deshalb beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat noch am gleichen Tag die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was das bedeutet, können Sie hier http://www.vsh-jur.de/fileadmin/downloads/insolvenz/InsV_FAQ.pdf (http://www.vsh-jur.de/fileadmin/downloads/insolvenz/InsV_FAQ.pdf) nachlesen.
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft (§ 2 GenG), auch wenn ihre Satzung eine Nachschusspflicht der Genossen vorsieht. In der Genossenschaftssatzung ist vorzusehen, ob die Mitglieder in der Insolvenz der Genossenschaft zur Befriedigung der Gläubiger „sogenannte“ Nachschüsse an die Insolvenzmasse leisten müssen (§ 6 Nr. 3 GenG).
Gemäß Satzung der EGNW besteht für ihre Mitglieder diesbezüglich keine Nachschusspflicht.
Die Mitglieder können wohl davon ausgehen, dass das Insolvenzverfahren durch Gerichtsbeschluss eröffnet wird. Von der Rückzahlung der Genossenschaftseinlagen oder auch nur eines Teiles davon ist wohl nicht mehr auszugehen!
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Hallo,
vielen Dank, das liest sich guuuuut. Wir haben die Satzung rauf und runter gelesen und nach diesem Part gesucht. Habe jetzt allerdings eine neuere Version gefunden in der es ausdrücklich drin steht :) :).
Man weiss ja nicht wie viele Mitglieder die egnw genau hat und wie viele ja noch Mitglieder sind, auch wenn sie bereits gekündigt haben. Meine Freundin hat sich ewig nicht mehr gekümmert und auch nichts mehr vo dem Laden gehört. Schlecht wäre es gewesen, wenn jetzt noch sechstellige Summen auf 10 Mitgliedern zu verteilen gewesen wären... PUH, vielen Dank.
Daran, dass so etwas mal passieren könnte und bei dieser Geschäftsform ein Risiko darstellt, daran hat damals beim Abschluß keiner gedacht.
Viiiieeelen Dank!
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Man weiss ja nicht wie viele Mitglieder die egnw genau hat und wie viele ja noch Mitglieder sind, auch wenn sie bereits gekündigt haben. Viiiieeelen Dank!
@ unwissende
Die letzte gänzlich unergiebige Generalversammlung fand am 08.06.2013 statt. Dazu wurden insgesamt 2.769 Mitglieder eingeladen. Zu diesem Kreis gehörten naturgemäß auch jene Mitglieder, die bis zum 31.12.2012 ihre Mitgliedschaft bereits gekündigt hatten, deren Kündigungen jedoch erst mit Ablauf des 31.12.2013 wirksam werden.
Siehe auch hier (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18348.msg101610#msg101610)
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Von der Rückzahlung der Genossenschaftseinlagen oder auch nur eines Teiles davon ist wohl nicht mehr auszugehen!
Und das schließen Sie voraus? Haben Sie etwa Einsicht in die Bücher? Mögen Sie Ihr wissen mit uns teilen? :)
Soweit mir bekannt ist, wurden bis zum Antrag der Insolvenz sämtliche Forderungen beglichen, sprich man ist nicht im Zahlungsrückstand. Ein Problem ist jedoch viel mehr, dass die eigenen Genossen bei der EGNW mit einer beachtlichen Summe in der Kreide stehen, weil sie die Schlussrechnungen z.B. mit dem gezeichneten Geno-Anteil aufgerechnet haben. Auch wurden mögliche Schadensersatzforderungen aus der Insolvenz der EnergenSüd einseitig geltenden gemacht, obwohl die Höhe noch gar nicht abzusehen ist, geschweige denn geklärt ist, ob die EGNW überhaupt Schadenersatzpflichtig ist (möchte ich nicht bewerten, dass sollen Juristen tun!).
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@ masterflok,
was Sie nicht alles wissen! :D Nein, ich habe keine Einsicht in die Bücher. Die Einsicht in den Jahresabschluss 2012 wurde den Mitgliedern auch bislang verwehrt. Ist er bereits aufgestellt? Wenn ja, warum wurde die fällige GV noch nicht anberaumt. Beispielsweise ist meine seit dem 30.06.2013 fällige Forderung auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens leider noch nicht beglichen! Soviel zur Zahlungsfähigkeit.
Es klärt sich sicher bald auf, wie es um die Gen bestellt ist. Das Insolvenzgericht hat jetzt das Sagen! Warten wir doch einfach auf dessen Beschluss. ;)
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Es ist immer wieder erstaunlich mit welch unterschiedlichen Intelligenzen man hier zu tun hat. Mal Kindergartengeschwätz mal hoch Wichtig. Damit was anfangen können vielleicht nur eine Handvoll Leser.
Ich glaube es ist besser Sie tauschen Ihre Telefonnummer aus und besprechen sich da, hier versteht wahrscheinlich kaum einer um was es bei Ihren Beiträgen geht.
@uli07,
es erschließt sich nicht, was bspw. an meinem Beitrag Antwort #31 nicht zu verstehen ist. Wen's nicht wirklich interessiert, muss es ja nicht lesen.
Für manche hier mitlesende EGNW-Mitglieder dürfte es hingegen schon wichtig sein zu erkennen, wie in GV’s sowie Mitglieder-Briefen durch ersichtlich dilettantische Verantwortliche falsch informiert und sachgerechtes Handeln wesentlich verschleppt wurde.
Dass selbst in diesem Verbraucher-Forum(!) von beteiligter bzw. interessierter Seite noch immer in teilweise hochpeinlicher Weise versucht wird, belegte Fakten zu verdrehen oder zu vernebeln >:(, wird meinerseits auch weiterhin nicht unwidersprochen bleiben.
Und dass rechtswidrige Vorgänge von zuständiger Seite richtig bewertet werden, dafür wird ebenfalls gesorgt – versprochen !
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Und dass rechtswidrige Vorgänge von zuständiger Seite richtig bewertet werden, dafür wird ebenfalls gesorgt – versprochen !
Ein khh schießt mal wieder mit Platzpatronen um sich :D
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Ein khh schießt mal wieder mit Platzpatronen um sich :D
Im Gegensatz dazu haben Sie noch immer die falschen Zielscheiben im Visier ! ;D
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Dann kriechen Sie der FirstCon und Konsorten mal weiterhin in den Allerwertesten ;)
Wie steht es eigentlich um die angekündigten Klagen gegen mich und andere Personen? Wir warten geduldig drauf! :D
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@masterfloh,
verschonen Sie dieses Forum mit Ihrem geistigen Dünnpfiff und diskutieren Sie besser mit Ihresgleichen
im internen Forum der von Ihnen angebeteten Chaos-Geno.
Tschüss ! :-*
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@ khh
Wenn ich die letzten Beiträge von Ihnen so lese liege ich mit meiner Meinung "Kindergartengeschwätz" oder "hoch Wichtig" doch nicht so verkehrt.
Gruß Uli07
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Und wenn man das "kleine Kind" ärgert, indem man seine "hoch Wichtigkeit" öffentlich in Frage stellt, wird es bockig und beleidigend ;)
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@ uli07
Warum tun Sie sich das an und bekleckern sich mit Ihren Beiträgen selbst?
Wenn Sie mit den berechtigten kritischen Inhalten der Beiträge in Sachen EGNW nichts anfangen können und sich auch nicht bemühen, sie zu verstehen oder versuchen, ihr Begreifen zu erlernen, dann sollten Sie sich mit der Bewertung von Beiträgen anderer User zurückhalten.
Wer austeilt, muss auch das Echo vertragen können: Aus Ihren bisherigen Beiträgen habe ich beispielsweise bislang wenig Sinnvolles/Nützliches ableiten können. Das hat mich allerdings nicht weiter gestört bzw. veranlasst, es hier im Forum kund zu tun.
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Na ja, ich verstehe die Beiträge schon. Was ich nicht verstehe sind gewisse Beiträge, auf der einen Seite hoch Paragraphen abhängig und dann wiederum dieses "geistige Dünnpfiff" Niveau.
Komischerweise sind es auch immer die Gleichen die zum Schluß mit Verleumdungs- und Unterlassungsklagen drohen. Das ist dann für mich dieses Kindergartengeschwätz.
Tut mir leid wenn ich jemandem auf den Fuß getreten bin oder sich jemand angesprochen fühlt den ich meinte. Alle schreiben hier Ihre Meinung nieder, somit darf ich das wohl auch!?!?
Gruß Uli07
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OFF-TOPIC
Na ja, ich verstehe die Beiträge schon. Was ich nicht verstehe ...
@uli07
Ihren bisherigen Beiträgen ist nicht zu entnehmen, dass Sie auch nur ansatzweise verstanden haben, was bei der EGNW abgelaufen ist oder in höchst dilettantischer Art und Weise „vermurkst“ wurde.
Auch scheint Ihnen einiges an Hintergrundwissen zu fehlen und nicht klar zu sein, wer sich hinter dem ein oder anderen „Schreiberling“ verbirgt.
Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn Sie sich in der Bewertung meiner Beiträge etwas zurückhalten. Danke.
Gruß, khh
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@ khh
Ich würde auch so einiges begrüßen.
Da manche aber nicht so wollen wie man es sich selbst wünscht wird das meistens nichts.
Gruß Uli07
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@uli07
Es geht hier nicht um irgendwelche persönliche Wünsche. Thema der Diskussion ist, dass Verantwortliche für
zu vermutendes Fehlverhalten und Mißachtung rechtlicher Erfordernisse zur Rechenschaft gezogen werden !
Gruß, khh
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Sie haben wie immer Recht und ich jetzt meine Ruhe.
Wie sagte meine Oma schon immer : Der klügere gibt nach ;D ;D ;D.
Schönes Fest
Gruß Uli07
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OFF-TOPIC
Soll das nach fast 50 Beiträgen Ihr erstes Sachargument sein :) ?
Wie sieht's bzgl. "der Klügere" denn mit der Nachprüfbarkeit aus ?
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Zitat: khh #… scheint Ihnen einiges an Hintergrundwissen zu fehlen und nicht klar zu sein, wer sich hinter dem ein oder anderen „Schreiberling“ verbirgt.Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn Sie sich in der Bewertung meiner Beiträge etwas zurückhalten. Danke.Gruß, khh # Zitat: uli07 #...Sie haben wie immer Recht … : Der Klügere gibt nach …#
Zitat: khh # Wie sieht's bzgl. "der Klügere" denn mit der Nachprüfbarkeit aus ? #
Herr Professor Emeritus Dr. K-H. H., Sie sollten bisweilen das Forum und „Schreiberlinge“ nicht mit dem Auditorium einer HS verwechseln – Danke .
Bestimmtes `Hintergrundwissen` und `klare Gedanken` scheinen auch Ihnen mitunter abhanden gekommen zu sein .
Viele sachlich und fachlich sehr gute Beiträge von Ihnen - in wissenschaftlicher Theorie – berechtigen Sie nicht, äußerst abgehoben, andere Meinungen zu verunglimpfen bzw. ausschließlich Ihren Beiträgen mehr Respekt einzufordern.
Im Übrigen misst sich „Klugheit“ nicht an Ihrem theoretischen Fachwissen und dem Recht schlechthin, sondern mitunter auch am Pragmatischen und an der Praxisanwendung von Wissen und Recht.
D. h., Sie haben in vielem vielleicht recht, das macht Sie aber nicht „klüger“ als andere.
Gemessen an Ihren „Fachbeiträgen“ vor Juni 2012 zu EGNW und besonders EnerGenSüd – ob nun als vermeintliches Mitglied oder Unterstützer der Genossenschaft, wie Sie es vormals in ihrem Profillogo avisierten - stellen Sie sich erst seit bekanntwerden der Insolvenz EGS und auch heute als „klüger“ dar, aber dennoch nicht klug genug um nicht bemerken zu können, dass Sie inzwischen offensichtlich „tote Gäule“ reiten bzw. glauben „Reiten“ zu können.
Nachprüfbar ist, dass es bei Ihrem `Wissen` „klüger“ gewesen wäre, wenn Sie schon in 2011/2012 den von Ihnen angeblich vorausgesehenen Schaden (heute) , durch von Ihnen vermeintlich erkannte „Murkser“ , „Dilletanten“ usw. seiner Zeit verursacht, von sich selbst, und damit auch von „Ihrer“ (!?) jeweiligen Genossenschaft, rechtzeitig (also schon in 2011/2012) wirksam abgewendet hätten.
Viel Erfolg weiterhin mit Ihren zynischen „Ausritten“ mit untauglichen Gäulen im für Sie letztendlich doch unübersichtlichen Gelände. M.f.G.
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@ Hans Hans,
auch Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest sowie für das neue Jahr ein Zugewinn an Einsichten und Erkenntnisse :) .
Gruß khh
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Ich habe soeben erfahren, dass die EGNW noch Rechnungen verschickt - trotz Insolvenz!
Die Rechnung kam von der EGNW und nicht vom Insolvenzverwalter! Was ist da los?
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Ich habe soeben erfahren, dass die EGNW noch Rechnungen verschickt - trotz Insolvenz!
Die Rechnung kam von der EGNW und nicht vom Insolvenzverwalter! Was ist da los?
Vor oder nach der Eröffnung = 14.1.2014?
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der Brief mit der Rechnung kam gestern!
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... Eröffnung = 14.1.2014 ...
Woher haben Sie diese Info? Ist für den jetzt angesprochenen Sachverhalt nicht relevant, dass das AG Delmenhorst bereits am 13.11.2013 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und die Bremer Rechtsanwältin Stefanie Lüthje zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt hat? :-\
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... Eröffnung = 14.1.2014 ...
Woher haben Sie diese Info? Ist für den jetzt angesprochenen Sachverhalt nicht relevant, dass das AG Delmenhorst bereits am 13.11.2013 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und die Bremer Rechtsanwältin Stefanie Lüthje zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt hat? :-\
Quelle Eröffnungstermin (http://www.glaeubigerinfo.de/winsolvenz/gis.web/inhalt_Verfahren_infos_Bundesanzeiger.asp?vn=399630)
12 IN 181/13 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10 (Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand) ist am 13.11.2013 um 15:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Sögestraße 47/51, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330201-0, Fax: 0421/330201-10, Internet: luethje@lp-ra.de bestellt worden.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.11.2013
Die Genossenschaft kann somit bis zur Eröffnung mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin noch Rechnungen schreiben und Forderungen einziehen.
Nach der Eröffung: §80 InsO (http://dejure.org/gesetze/InsO/80.html)
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@Plus
der Link zur Quellenangabe geht nicht!
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@Plus
der Link zur Quellenangabe geht nicht!
Link steht offensichtlich nur kurz zum persönlichen Abruf zur Verfügung.
Copy= http://www.workupload.com/file/sK036r2v
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@Plus
danke, das ging jetzt.
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@Plus
danke, das ging jetzt.
Ist jetzt vom Gericht auch bekanntgemacht:
Geschäfts-Nr.: 12 IN 181/13 Am 14.01.2014 um 16:57 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand) Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Sögestraße 47/51, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330201-0, Fax: 0421/330201-10, Internet: luethje@lp-ra.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 10.03.2014,
b)Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlung:
Berichts- und Prüfungstermin am Montag, 31.03.2014, 14:30 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstrasse 183, 27749 Delmenhorst, zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den
§ 66 InsO (Rechnungslegung des Verwalters),
§ 68 InsO (Wahl eines Gläubigerausschusses),
§ 100 InsO (Unterhalt aus der Insolvenzmasse),
§ 149 InsO (Hinterlegung von Wertgegenständen),
§ 157 InsO (Entscheidung über Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens oder Insolvenzplan),
§ 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert),
§ 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte, Betriebsveräußerung unter Wert),
§ 207 InsO (Einstellung mangels Masse),
§ 286 ff. InsO (Einzelfragen zur Restschuldbefreiung),
§ 313 InsO (Aufgaben des Treuhänders/Verwalters) und
§ 314 InsO (Vereinfachte Verteilung)
bezeichneten Angelegenheiten sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufenen Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist nicht gestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 14.01.2014.
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Veröffentlichungspflichtige Unternehmen haben Jahresabschlüsse 2012 bis Ende 2013 zu veröffentlichen. Der JA 2012 der EGNW ist im Bundesanzeiger nicht aufzufinden.
Frage: Endet die Veröffentlichungspflicht mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
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Frage: Endet die Veröffentlichungspflicht mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Im Gegenteil, es kommen zu den handelsrechtlichen Vorschriften der Rechnungslegung noch die Vorschriften der Insolvenzordnung hinzu.
§ 155
Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung
(1) Handels- und steuerrechtliche Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung bleiben unberührt. In bezug auf die Insolvenzmasse hat der Insolvenzverwalter diese Pflichten zu erfüllen.
(2) Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ein neues Geschäftsjahr. Jedoch wird die Zeit bis zum Berichtstermin in gesetzliche Fristen für die Aufstellung oder die Offenlegung eines Jahresabschlusses nicht eingerechnet.
(3) Für die Bestellung des Abschlußprüfers im Insolvenzverfahren gilt § 318 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe, daß die Bestellung ausschließlich durch das Registergericht auf Antrag des Verwalters erfolgt. Ist für das Geschäftsjahr vor der Eröffnung des Verfahrens bereits ein Abschlußprüfer bestellt, so wird die Wirksamkeit dieser Bestellung durch die Eröffnung nicht berührt.
§242 HGB (http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html)
Rechnungslegung (http://dejure.org/gesetze/InsO/66.html) - Verzeichnis der Insolvenzmasse (http://dejure.org/gesetze/InsO/151.html) - Vermögensübersicht (http://dejure.org/gesetze/InsO/153.html) - Strafbarkeit der verspäteten Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 283 ff StGB - Rechtsanwalt Harald Brennecke (Brennecke & Partner Rechtsanwälte) (http://www.brennecke.pro/druckneu.php/3299/Versagung-der-Restschuldbefreiungs-bei-Straftat-wegen-verspaeteter-Erstellung-eines-Jahresabschlusses-nach--283-ff-StGB)
... und hier das Genossenschaftsgesetz nicht vergessen z.B.: GenG §33 (http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__33.html) - GenG §101 (http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__101.html) - GenG §148 (http://www.gesetze-im-internet.de/geng/__148.html)
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Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 10.03.2014
Die Geno-Anteile zählen nicht dazu, richtig?
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Die Geno-Anteile zählen nicht dazu, richtig?
Richtig, das ist Eigenkapital und keine Forderung. Es gibt hier keine Aufrechnung und keine Forderungsanmeldung.
Haftendes Eigenkapital - gezeichnete Geschäftsanteile - Geschäftsguthaben - Auseinandersetzungsguthaben
Das Geschäftsguthaben stellt den Betrag dar, der tatsächlich auf die Geschäftsanteile eingezahlt sind. Sind die Geschäftsanteile noch nicht voll einbezahlt, wird bzw. muss der Insolvenzverwalter die Differenz noch einfordern.
Nicht verwechseln mit einer Nachschusspflicht, die hier nicht gegeben ist.
Ein bereits festgestelltes Auseinandersetzungsguthaben, sofern es solche überhaupt geben sollte, das noch nicht ausbezahlt wurde, würde ich allerdings anmelden bzw. mit anderen Forderungen gegenüber der EGNW verrechnen. Festgestelltes Auseinandersetzungsguthaben zählt nicht mehr zum Eigenkapital.
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Ein bereits festgestelltes Auseinandersetzungsguthaben, sofern es solche überhaupt geben sollte, das noch nicht ausbezahlt wurde, würde ich allerdings anmelden bzw. mit anderen Forderungen gegenüber der EGNW verrechnen. Festgestelltes Auseinandersetzungsguthaben zählt nicht mehr zum Eigenkapital.
Und was ist mit dem lt. Satzung und GenG längst fälligen Auseinandersetzungsguthaben der am 31.12.2012 ausgeschiedenen Mitglieder, welches aber (rechtswidrig) nicht fristgemäß (und wohl noch immer nicht) festgestellt wurde ?
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Und was ist mit dem lt. Satzung und GenG längst fälligen Auseinandersetzungsguthaben der am 31.12.2012 ausgeschiedenen Mitglieder, welches aber (rechtswidrig) nicht fristgemäß (und wohl noch immer nicht) festgestellt wurde ?
Ein festgestelltes Auseinandersetzungsguthaben gibt es dann ja trotz Satzung und GenG nicht. Wer trägt die Verantwortung, wer hat die Schuld daran. Das ist ein weites Feld, das ohne Kenntnis und erheblichen Tiefgang kaum zu beackern ist. Rechnungslegung und festgestellte Jahresabschlüsse fehlen ja offensichtlich. Vielleicht bringt die Insolvenzverwalterin im Laufe des Verfahrens noch etwas Licht ins Dunkel.
Wer hat am Schlamassel Schuld und dem dadurch möglicherweise entstandenen Schaden, wer haftet?! Für einen nicht eingetretenen Erfolg alleine haftet kein Vorstand und kein Aufsichtsrat.
Entstandener Schaden bei der Genossenschaft oder gegenüber Mitgliedern oder Dritten.
Vorstand - mangelhafte Geschäftsführung - Pflichtverletzungen - mangende Sorgfalt ....
Aufsichtsrat - unzureichende Kontrolle - keine Geltendmachung von Schadensersatz gegen Vorstandsmitgliedern ....
Wie fast immer auch hier: Ein kundiger und erfahrener Fachanwalt ist wohl notwendig. Der Rechtsweg steht offen. Steht der Aufwand im Verhältnis zum Wert, bleibt als Frage.
PS
Frage an die EGNW-Insider, gibt es Prüfungsberichte; hat der bisher zuständige Prüfungsverband überhaupt schon mal bei der Genossenschaft geprüft? Die Insolvenzverwalterin ist da jetzt frei in der Wahl. Der BGH hat dazu folgende Leitsätze formuliert:Das Recht und die Pflicht des genossenschaftlichen Prüfverbandes, nach §§ 53, 54 GenG die gesetzlichen Pflichtprüfungen durchzuführen, besteht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Genossenschaft jedenfalls dann nicht mehr, wenn der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft eingestellt worden ist.
Sind in diesem Fall die Voraussetzungen für die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 53 Abs. 2 GenG erfüllt, ist gemäß § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO auf Antrag des Insolvenzverwalters ein Abschlussprüfer durch das Registergericht zu bestellen. Der Insolvenzverwalter kann dem Registergericht den Prüfverband als Abschlussprüfer vorschlagen. Er kann aber auch eine andere Person vorschlagen.
BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=506ca6ed2edc776a6f5f26e6584839d7&nr=57441&anz=1&pos=0&Frame=4&.pdf)
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... Entstandener Schaden bei der Genossenschaft oder gegenüber Mitgliedern oder Dritten.
Vorstand - mangelhafte Geschäftsführung - Pflichtverletzungen - mangende Sorgfalt ....
Aufsichtsrat - unzureichende Kontrolle - keine Geltendmachung von Schadensersatz gegen Vorstandsmitgliedern ...
Hat man den auch von der Generalversammlung erteilten "Auftrag" bzgl. 'Geltendmachung von Schadensersatz' überhaupt jemals in Angriff genommen oder wurde das komplett "unter den Teppich gekehrt" (falls Letzteres zutreffend: WARUM) ?
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Heute ist Berichtstermin, könnte spannend werden.
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Wirklich schade, dass der Energietourist von diesem Temin nichts berichtet.