Das wäre die Einschätzung von wirklichen Juristen, die in krassem Widerspruch zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen steht.
Und Sie als anscheinend ebenfalls „wirklicher Jurist“ haben selbstverständlich im Gegensatz „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“ den totalen Ein- und Überblick !?
Fakt ist wohl: Wäre FirstCon nicht eingesprungen, hätte die EGNW mangels vorhandener Liquidität, um die verlangten Sicherheiten zu hinterlegen, ab 01.01.2012 die eigenständige Belieferung mit Strom wohl kaum aufnehmen können.
Fakt ist weiterhin, dass Mitte 2012, wie vom damaligen VS-Vors. Lange in der Einladung zur GV zutreffend angekündigt wurde, mehr als 50 % des Eigenkapitals bereits „verbraten“ war, was von den „Buchführungs- und Bilanzierungs-Experten“ der AR-Mehrheit zu dem Zeitpunkt heftigst bestritten wurde!
Mitte 2012 wäre die EGNW aufgrund der Kündigung des Bilanzkreisverantwortlichen Lange auch wohl kaum in der Lage gewesen, die eigenständige Belieferung aufrecht zu erhalten. Hätte der seinerzeitige Vorstand sich zu dem „Deal“ mit FirstCon die Zustimmung des AR eingeholt, insbesondere bzgl. einer insolvenzsicheren Übertragung des eG-Vermögens und mit einer verbindlich festzulegenden „Rückübertragung“ der eigenständigen Belieferung durch die EGNW, wäre der damalige Vorstand seinen Pflichten wohl nachgekommen.
In den nachfolgenden diversen Gerichtsverfahren (FirstCon ./. EGNW und FirstCon ./. einzelne EGNW-Mitglieder) ist ein Aspekt m.E. nie zutreffend vorgetragen worden, welcher womöglich zu völlig anderen Urteilen der befassten Gerichte geführt hätte - nämlich:
Wenn Gas-Bezieher bis 30.09.2011 und Strom-Bezieher bis 31.12.2011 (aufgrund der nicht autorisierten Vermittlung durch die EGNW!) Kunden der EnerGenSüd eG gewesen sein sollen, dann kann es nachfolgend mangels Kündigung der EGS gegenüber den einzelnen Kunden kaum zu wirksamen Lieferverträgen mit der EGNW gekommen sein. Und gar nicht existierende Verträge konnte wohl niemand (rechtswidrig) an FirstCon „verschachern“.
So viel „zur Meinung der hier im Forum schreibenden Möchtegern-Rechtskundigen“, die für die eigene Einschätzung aufgrund der desolaten Informationspolitik der EGNW keinen Anspruch auf die ‚absolute Wahrheit’ geltend machen, aber auch keine Eigeninteressen vertreten, weil das eigene Hinterteil womöglich "auf Grundeis" geht !
Nachtrag:
Es stellt sich auch die Frage, wo eigentlich die auf "Rechtsanwalt-Treuhandkonto" eingezahlten Beträge verblieben sind, die ja wohl für eventuell berechtigte Forderungen der FirstCon gegenüber der EGNW (lt. Urteil einzelner Gerichte ?) dort "geparkt" wurden !?
@Neu-Genosse,
können Sie für uns Rechtsunkundige mal erläutern, was ein "vorübergehender Liquiditätsengpass, der möglicherweise zu dem Insolvenzverfahren führte" denn bitteschön sein soll ?