Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest  (Gelesen 64461 mal)

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Offline GPKE-Xperte

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Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« am: 15. November 2013, 10:05:15 »
Lt. einem Artikel in der NordWestZeitung vom 15.11.13 hat die Energiegenossenschaft Nordwest am vergangenen Mittwoch Insolvenzantrag gestellt.

Der Artikel ist online leider (noch) nicht verfügbar und auch auf http://www.egnw.de/ stehen noch keine näheren Infos dazu.

Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #1 am: 15. November 2013, 12:31:33 »
www.nwzonline.de/wirtschaft/energiegenossenschaft-nordwest-insolvent_a_9,4,2298131871.html

Klar, schuld sind die Mitglieder/Kunden – Zitat: „Als Grund für die finanzielle Schieflage nannte die Energiegenossenschaft eine außerordentlich hohe Anzahl an Kündigungen seit 2012“.  >:(

Und „Ob der Geschäftsbetrieb fortgesetzt werde, hänge von der weiteren Zusammenarbeit mit Energielieferanten und Netzbetreibern ab“ ist hoffentlich nur als leere ‚Drohung’ von Dilettanten und Traumtänzern zu verstehen.  ::)

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende !!!
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 13:37:53 von khh »
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Offline Energietourist

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #2 am: 15. November 2013, 12:48:48 »
war für mich völlig klar, dass die Pleite gehen. Tippe mal, dass da noch einiges ans Tageslicht kommt.
Wo steckt eigentlich @masterflok?

Offline Didakt

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #3 am: 15. November 2013, 12:52:31 »
Hui, auch auf diese Art kann man sich den Mitgliedern und Gläubigern erklären. Meine Erwartung findet nun ihre überfällige Bestätigung. Schade, die Einlage ist nun futsch und ich muss fortan am Rande des Existenzminimums herumkrebsen. >:(

Offline masterflok

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #4 am: 15. November 2013, 17:04:20 »
Wo steckt eigentlich @masterflok?
Was genau habe ich mit der Insolvenz zutun? Oder muss ich als gewöhnlicher Genosse fürchten zur Verantwortung gezogen zu werden? Vom Grundgedanken bin ich noch immer überzeugt, man muss es eben nur richtig umsetzen und sich nicht mit ominösen Unternehmen wie der FirstCon einlassen.

Viel schlimmer ist, dass seit gestern, oh Zufall, die FirstCon versucht ihre Forderungen gegenüber der EGNW von den Genossen direkt einzutreiben.
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 18:01:58 von masterflok »

Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #5 am: 15. November 2013, 17:22:48 »
Wo steckt eigentlich @masterflok?
... Vom Grundgedanken bin ich noch immer überzeugt, man muss es eben nur richtig umsetzen und sich nicht mit uminösen Unternehmen wie der FirstCon einlassen.

Genau, richtig umsetzen, von der Richtigkeit waren doch gerade SIE bisher besonders überzeugt! Und es zeigt sich jetzt ja, wer das ominöse ("uminös" kenn ich nicht) Unternehmen ist. War für Sie nicht FirstCon der Insolvenz-Kandidat?

Viel schlimmer ist, dass seit gestern, oh Zufall, die FirstCon versucht ihre Forderungen gegenüber der EGNW von den Genossen direkt einzutreiben.

Wohl kein Zufall, bei der EGNW gibt es schließlich nichts mehr zu holen. Und wenn FirstCon damit rechtlich durchkommen sollte, hätte die EGNW und deren Protagonisten auch das letztlich ursächlich zu vertreten!  >:(
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Offline masterflok

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #6 am: 15. November 2013, 18:33:22 »
kkh, h´berger, userD0003 oder wie Sie in der Vergangenheit noch alles hießen, sind Sie auch nur ein einziges Mal in der Lage in einem angemessenen Ton zu kommunizieren?

Sie dichten mir mal wieder Dinge an, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen. Ich habe gewiss nicht alles, was bei der EGNW geschehen ist, gutgeheißen. Ich weiß eben, im Gegensatz zu Ihnen, zu differenzieren.

Seien Sie doch so ehrlich und erwähnen, dass Sie bis zur versuchten feindlichen Übernahme durch die FirstCon massenweise neue Mitglieder für die EGNW angeworben haben. Offensichtlichen scheinen auch Sie mal von diesem "ominösen Unternehmen" überzeugt gewesen zu sein. Bedauerlich ist jedoch, dass Sie scheinbar Ihre Enttäuschung bis heute nicht verarbeitet haben, stattdessen nutzen Sie jede Gelegenheit um ihren krankhaften Frust abzulassen.

Wohl kein Zufall, bei der EGNW gibt es schließlich nichts mehr zu holen. Und wenn FirstCon damit rechtlich durchkommen sollte, hätte die EGNW und deren Protagonisten auch das letztlich ursächlich zu vertreten!
Der Klageweg wurde bereits beschritten, vergeblich für die FirstCon. Von daher sehe ich das ganze gelassen.

Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #7 am: 15. November 2013, 19:42:29 »
kkh, h´berger, userD0003 oder wie Sie in der Vergangenheit noch alles hießen, ...

Sie dichten mir mal wieder Dinge an, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen. Ich habe gewiss nicht alles, was bei der EGNW geschehen ist, gutgeheißen. ...
 
Seien Sie doch so ehrlich und erwähnen, dass Sie ... massenweise neue Mitglieder für die EGNW angeworben haben. Offensichtlichen scheinen ...

masterflok, Sie spekulieren mal wieder wild ins Blaue ...   :)

Zu „Sie dichten ...“:  Nein, ich dichte nicht, Ihr „gutgeheißen“ kann jeder hier im Forum nachlesen.

Zu „Seien Sie ... ehrlich ...“:  Das bin ich immer ;)  –  und „massenweise“ neue Mitglieder angeworben hab ich ganz bestimmt nicht. Insofern ist das mit Ihrem „scheinbar“ schon mal Quatsch und die Beleidigung „ihren krankhaften Frust“ verdeutlicht wieder einmal Ihren besonderen Kommunikationsstil!  ;D

Zudem gab es keine „versuchte feindliche Übernahme“ durch die FirstCon sondern ‚nur’ (und dast nicht zum erstenmal) unerlaubte/unrechtmäßige Handlungen des einen oder anderen EGNW-Verantwortlichen.

Und...... Tschüss !  :-*
« Letzte Änderung: 15. November 2013, 23:57:06 von khh »
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Offline khh

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Re: Insolvenz EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
« Antwort #8 am: 17. November 2013, 01:35:30 »
Zur Erinnerung:
Der Verlust der Genossenschaftsanteile – Trauerspiel in (vorläufig!) 7 Akten

1. Akt: Wir schreiben den 5. Monat im Jahre des Herren 2012. Die Einladung des im Mai noch amtierenden Vorstands der EGNW enthielt den Hinweis, dass das Genossenschaftsvermögen weniger als die Hälfte des Betrages der Genossenschaftsanteile beträgt. Ein entsprechender TOP war vorgesehen, bei dem über die Zukunft der EGNW abgestimmt werden sollte. So sieht es schließlich das Genossenschaftsrecht vor: in solchen Fällen muss unmittelbar nach dem Feststellen dieser Verhältnisse zur GV eingeladen werden und der Vorstand auf diesen Umstand explizit in der Einladung hinweisen. Bei der GV stimmt dann die GV über Abwicklung oder Weitermachen der Genossenschaft ab.

2. Akt: Am 08.06. kam dann die Entwarnung: die Aufsichtsräte Boese und Röttges, sowie der spätere Aufsichtsrat und heutige Vorstand Tourneux schreiben das Gegenteil an alle Genossen: EGNW steht finanziell solide dar, die 50% -Marke ist nicht gerissen. Ich zitiere wörtlich: „Die positiven Fakten vorweg: Die EGNW ist nicht überschuldet und es sind auch nicht 50% des Genossenschaftsvermögens verbraucht.“ Also – alles in Butter, Steuerberater und Vorstand beherrschen offenbar die 4 Grundrechenarten nicht.

3. Akt: Am 15.06. dann die GV: Vorstand und AR Kreye sagen, 50% sind weg, die 3 von der Tanke (s.o.) sagen das Gegenteil. Vorstand und Steuerberater wollen ihre Rechnung erläutern, werden aber abgewürgt. Wissen wir alles, waren ja dabei oder können die Details hier im Forum nachlesen.

4.  Akt: am 23.06. wird wieder ein Brief – jetzt vom neuen Vorstand und neuen AR – versendet. Die Aussagen aus dem Brief vom 08.06. werden bekräftigt. Das Gleiche gibt das Protokoll der GV wieder. Ich zitiere wieder wörtlich: „Herr Tourneux, der bis zum Eintritt in das Eigengeschäft die Finanzen betreut hat, berichtet, dass die vom Vorstand festgestellte Unterschreitung des Genossenschaftsvermögens von 50% der Anteilseinzahlungen gem. § 33 GenG nicht gegeben sei, da die Kontoguthaben abzüglich offener Rechnungen mehr als die erforderlichen 50% beinhalten.
Achso, Betriebswirtschaft leicht gemacht: Kontoguthaben = Vermögen = Aktiva;
offene Rechnungen = Verbindlichkeiten = Passiva!   :o  Na gut, man lernt ja immer noch etwas dazu! Wenn das so einfach ist, was haben die Profs an der Uni mir nur jahrelang für einen überflüssigen Mist erzählt? Aber das sind ja gut Nachrichten von der Muppets-Show.  ;D

5. Akt: Einladung zur GV. Kein Wort über die 50% - super, dann scheint ja alles in bester Ordnung mit den Finanzen zu sein. Sprechen wir auf der GV vielleicht sogar über eine Gewinnverwendung? Angeblich hat der alte Vorstand die EGNW ja nur schlecht gerechnet. Ich freue mich schon auf meine Ausschüttung.... Schließlich sind wir doch im Januar noch inständig gebeten worden, Kapital nachzuschießen – es würde sich bestimmt lohnen! Da hat der neue Vorstand seine Hausaufgaben aber fein gemacht.....  ;)

6. Akt: Generalversammlung am 13.10. Au weia, was ist das denn? Nach endlosem Gelaber wird endlich eine Pause  gemacht. Und anschließend räumt man so ganz nebenbei kleinlaut ein, dass die 50% doch unterschritten sind! Oh, dumm gelaufen, aber mittlerweile im veröffentlichten Protokoll auf S. 4 (von 5) unten in einem Dreizeiler nachlesbar. Shit happens....  >:(

Nein, das hätte man nicht in der Einladung zur GV erwähnen müssen – der Vorstand hatte diesen Umstand ja bereits am 15.06. in der GV erwähnt!  ::)   Bitte? Ich traue meinen Ohren nicht! War da nicht irgendwann ein kräftiges Dementi? Ach, egal, wir muddeln uns weiter durch! Schuld sind selbstverständlich – na, raten wir mal – genau: die Vorgänger im Amt! Natürlich! Wer auch sonst?  8)

7. Akt: persönliche Vollhaftung! Mir eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....  ::)
« Letzte Änderung: 17. November 2013, 16:18:11 von khh »
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Re: Insolvenz EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
« Antwort #9 am: 17. November 2013, 11:06:39 »
Zur Erinnerung:
Der Verlust der Genossenschaftsanteile – Trauerspiel in (vorläufig!) 7 Akten
......
7. Akt: persönliche Vollhaftung! Mir eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....  ::)
Eine Nachfrage zum nachstehende Thema folgt in Kürze

... und dann auch noch zur Erinnerung folgt wohl dieser Akt: http://vimeo.com/42682042


Offline masterflok

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #10 am: 17. November 2013, 14:14:17 »
Man darf auch gespannt sein, welche Rolle der Energiefach alias FirstCon in dem Trauerspiel noch spielen wird. Unmittelbar nach bekannt werden der Insolvenz, hat die FirstCon sämtliche Genossen angemahnt offene Forderung, die wohlwissend einzig gegenüber der EGNW bestehen, zu begleichen. Teilweise liegen sogar rechtskräftige Gerichtsurteile vor, in denen die Forderung für nichtig erklärt wurde. Davon zeigt man sich jedoch unbeeindruckt. Wenn ich das als juristischer Leie in einer kurzen google-Suche richtig verstanden habe, so erfüllt das wissentliche Mahnen einer falschen Forderung den Tatbestand des Betruges. Die Genossen bzw. ehemaligen Genossen sollten deshalb in Erwägung ziehen Anzeige gegen die FirstCon zu stellen.

Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #11 am: 17. November 2013, 14:29:29 »
@masterflok, was bitte hat Ihr Beitrag mit dem Thema dieses Threads 'Insolvenz EGNW' zu tun ??  >:(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline masterflok

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #12 am: 17. November 2013, 14:48:52 »
@masterflok, was bitte hat Ihr Beitrag mit dem Thema dieses Threads 'Insolvenz EGNW' zu tun ??  >:(
Wissen Sie selbst nicht mehr, was sie hier im Forum verfassen? Eventuell ein Anzeichen einer Demenz?

Ich helfe Ihnen auf die Sprünge. In Ihrem vorigen Beitrag haben Sie das von mir aufgegriffende Trauerspiel des Energiefachmannes alias FirstCon zitiert. Oder wollen Sie etwa leugnen, dass die durchgeführte Mahnwelle der FirstCon nichts mit der Insolvenz der EGNW zutun hat?  :)

Offline masterflok

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Re: Insolvenz EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
« Antwort #13 am: 17. November 2013, 15:20:34 »
... und dann auch noch zur Erinnerung folgt wohl dieser Akt: http://vimeo.com/42682042
Ich denke, die Insolvenz der EGNW wird nicht mit der der Energen Süd vergleichbar sein. Der Kreis der Betroffene ist erheblich kleiner. Außerdem muss man dem amtierenden Vorstand gut heißen, dass sie wenigstens noch die Energielieferungen endabgerechnet haben. Guthaben wurden, wenn angefallen, auch ausgezahlt.

Spannend wird es bei denjenigen, die bei der EGNW noch Zahlungen offen haben. Denn durch Querulanten wie kkh haben sie es wohl für rechtens angesehen, diese mit dem gezeichneten Genossenschaftsanteil und verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd aufzurechnen. Der Insolvenzverwalter wird denen schon klar machen, dass das alles andere als rechtens war.
« Letzte Änderung: 17. November 2013, 15:33:52 von masterflok »

Offline khh

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Re: Insolvenzverfahren Energiegenossenschaft Nordwest
« Antwort #14 am: 17. November 2013, 16:17:12 »
Da ich an der letzten Sitzung [Anmerkung: GV am 15.06.12] aus Termingründen leider nicht teilnehmen konnte, greife ich mal diesen Beitrag auf.
Zitat
Original von Christian Guhl
In der vorherigen GV war der VS und AR von den Mitgliedern beauftragt worden, zu prüfen ob Schadenersatz wegen der „Handschlagverträge" von H.R. geltend gemacht werden kann. Schließlich ist er ja der Hauptverantwortliche für das ganze Chaos. Hat sich jemand zu dem Ergebnis der Prüfung geäußert ?
Oder wurde der Auftrag der GV geflissentlich ignoriert ?
Der Antrag wurde seinerzeit von mir gestellt, und mich würde sehr interessieren, wie hier der Stand ist.
Hat es dazu Infos gegeben?
[eingefügte Erläuterung/farbliche Hervorhebung durch khh]

Ist/war H.R. tatsächlich der (alleinige) Hauptverantwortliche für das ganze Chaos und die Folgen ?

Als Resultat (bis hin zur jetzigen Insolvenz der EGNW) des ominösen „Handschlagvertrages“ sind besonders die Genossenschaft (ausgebliebene/nicht durchsetzbare Vergütungen/Preisanteile) und wohl auch eine Reihe von Mitglieder/Kunden (keine Erstattung von Abschlagsüberzahlungen) nicht schadlos aus dem „Abenteuer“ mit der ENS herausgekommen.

Der seinerzeitige AR-Vors. H.-D. O. erklärt, er habe den Handschlagvertrag von Anfang an bemängelt (wg. der getroffenen Vereinbarungen und/oder wg. der mündlichen Form?). Dies sei von ihm umfangreich dargestellt und in den Sitzungen entsprechend protokolliert worden. Wer an den Generalversammlungen teilgenommen hätte, wäre auch darüber informiert.

So weit so gut. Das kann dann aber ja wohl nur bedeuten, dass von einer AR-Mehrheit der „Handschlagvertrag“ (zumindest stillschweigend) gebilligt und vom so handelnden Vorstand diesbzgl. eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht eingefordert wurde, wie es vornehmste Aufgabe eines Aufsichtsrates ist.

Ist die Generalversammlung über diese folgenschwere Uneinigkeit im AR seinerzeit so umfassend informiert worden, dass die offensichtliche „Unterlassung“ des Aufsichtsorgans für jeden Anwesenden deutlich werden musste, und zwar bevor der AR-Mehrheit von der GV für das betreffende Geschäftsjahr die Entlastung erteilt wurde?

Sitzen womöglich mehr Verantwortliche als nur der damalige Vorstand "mit im Boot" und wurde womöglich deshalb der o.g. Auftrag der GV, wie von einigen vermutet, „geflissentlich ignoriert“? In den GV-Protokollen ist jedenfalls nach meinem Kenntnisstand zu diesem bedeutsamen Thema fast gar nichts zu lesen!?

Übrigens, für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 ist ja wohl keinem Gremium bisher von der Generalversammlung eine Entlastung erteilt worden  –  oder ? 
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