Da ich an der letzten Sitzung [Anmerkung: GV am 15.06.12] aus Termingründen leider nicht teilnehmen konnte, greife ich mal diesen Beitrag auf.
Original von Christian Guhl
In der vorherigen GV war der VS und AR von den Mitgliedern beauftragt worden, zu prüfen ob Schadenersatz wegen der „Handschlagverträge" von H.R. geltend gemacht werden kann. Schließlich ist er ja der Hauptverantwortliche für das ganze Chaos. Hat sich jemand zu dem Ergebnis der Prüfung geäußert ?
Oder wurde der Auftrag der GV geflissentlich ignoriert ?
Der Antrag wurde seinerzeit von mir gestellt, und mich würde sehr interessieren, wie hier der Stand ist.
Hat es dazu Infos gegeben?
[eingefügte Erläuterung/farbliche Hervorhebung durch khh]Ist/war H.R. tatsächlich der (alleinige) Hauptverantwortliche für das ganze Chaos und die Folgen ?
Als Resultat (bis hin zur jetzigen Insolvenz der EGNW) des ominösen „Handschlagvertrages“ sind besonders die Genossenschaft (ausgebliebene/nicht durchsetzbare Vergütungen/Preisanteile) und wohl auch eine Reihe von Mitglieder/Kunden (keine Erstattung von Abschlagsüberzahlungen) nicht schadlos aus dem „Abenteuer“ mit der ENS herausgekommen.
Der seinerzeitige AR-Vors. H.-D. O. erklärt, er habe den Handschlagvertrag von Anfang an bemängelt (wg. der getroffenen Vereinbarungen und/oder wg. der mündlichen Form?). Dies sei von ihm umfangreich dargestellt und in den Sitzungen entsprechend protokolliert worden. Wer an den Generalversammlungen teilgenommen hätte, wäre auch darüber informiert.
So weit so gut. Das kann dann aber ja wohl nur bedeuten, dass von einer AR-Mehrheit der „Handschlagvertrag“ (zumindest stillschweigend) gebilligt und vom so handelnden Vorstand diesbzgl. eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht eingefordert wurde, wie es vornehmste Aufgabe eines Aufsichtsrates ist.
Ist die Generalversammlung über diese folgenschwere Uneinigkeit im AR seinerzeit so umfassend informiert worden, dass die offensichtliche „Unterlassung“ des Aufsichtsorgans für jeden Anwesenden deutlich werden musste, und zwar
bevor der AR-Mehrheit von der GV für das betreffende Geschäftsjahr die Entlastung erteilt wurde?
Sitzen womöglich mehr Verantwortliche als nur der damalige Vorstand "mit im Boot" und wurde womöglich deshalb der o.g. Auftrag der GV, wie von einigen vermutet, „geflissentlich ignoriert“? In den GV-Protokollen ist jedenfalls nach meinem Kenntnisstand zu diesem bedeutsamen Thema fast gar nichts zu lesen!?
Übrigens, für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 ist ja wohl keinem Gremium bisher von der Generalversammlung eine Entlastung erteilt worden – oder ?