Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Energiefachmann am 25. Juni 2013, 18:05:52

Titel: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Energiefachmann am 25. Juni 2013, 18:05:52
§ 3 Abs. 1 der EGNW-Satzung lautet:
„Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. Ergänzungen und Änderungen der Tagesordnung müssen spätestens zehn Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. Benachrichtigungen der Mitglieder können auch per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgen.“

Wie wir bereits lesen konnten, sind viele Mitglieder nicht eingeladen worden. Offensichtlich hat man die Mitgliederverwaltung immer noch nicht im Griff! Dabei war das doch etwas, was der amtierende Aufsichtsrat ganz besonders dem alten Vorstand angelastet hatte....
Wie auch immer. Es sind nicht nur Mitglieder nicht eingeladen worden, sondern die, die die Einladung erhalten haben, haben sie auch noch zu spät erhalten!
Ich durfte sie am 25.05. morgens lesen, Versand war kurz vor Mitternacht!!!!
Die GV war jedoch am 08.06.2013.
Nach meinem Kalender sind das 14 Tage Zeitdifferenz zwischen Einladung und GV. Aber bei der EGNW ticken die Uhren ja bekanntlich viel langsamer.....

Gem. § 51 GenG liegen somit mehrere Einladungsmängel vor und alle gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 25. Juni 2013, 18:30:18
Zitat
Gem. § 51 GenG liegen somit mehrere Einladungsmängel vor und alle gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.

Sagte ich ja bereits an anderer Stelle! Die Crux ist nur, dass augenscheinlich kein Mitglied dagegen vorgeht. Der "Persilschein" wird schamlos ausgenutzt. Wahrscheinlich bis zum Sankt Nimmerleinstag! Da kommt doch Freude auf. :)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 25. Juni 2013, 20:23:47
Zitat
Gem. § 51 GenG liegen somit mehrere Einladungsmängel vor und alle gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.

... Die Crux ist nur, dass augenscheinlich kein Mitglied dagegen vorgeht. ...

Besonders wäre das zu wünschen bzgl. der vollzogenen Abwahl des AR Dr. Aich, dem Ex - AR-Vors. !  :(
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 26. Juni 2013, 18:18:14
Nach einer Verlautbarung an anderer Stelle soll das Protokoll über die besagte jüngste Generalversammlung nicht das Papier wert sein, auf dem es steht. Verwunderlich ist das nicht. Auch die früheren Ausgaben strotzten nicht gerade von einem aussagekräftigen Inhalt, sondern verschwiegen mehr als sie offenbarten.

Was verbirgt sich tatsächlich hinter dem scheinbaren Simulationsspiel vom 08.06.2013, das sich „Generalversammlung“ nennt. Wie viele Mitglieder wurden eigentlichen dazu eingeladen bzw. nicht eingeladen und wie hoch war die Teilnehmerzahl. Wer davon hat sich durch kritische Wortmeldungen bzw. Nachfragen einen Überblick über den wirklichen Zustand der Genossenschaft verschafft. Warum äußert sich hier niemand über die Stellungnahmen dazu und den Ausguss der ominösen Versammlung im Allgemeinen. Fragen über Fragen.

Im Gegenteil, es herrscht mehr oder weniger ein verheimlichendes Stillschweigen. Wahrscheinlich ist solches destruktive Verhalten von einer verbliebenen kleinen, konspirativen Kaste so vereinbart worden, um sich keinesfalls durch einen Einblick in fragwürdige Abläufe der letzten Zeit zu entblößen. Es mangelt ganz einfach am Mut zur Wahrheit!

Dazu passend fällt mir gerade Friedrich Nietzsche mit einer Aussage in leicht abgeänderter Form ein: „Indem sie nach Art von Duckmäusern sich durchdrücken, im Winkel sitzen, im Schatten schattenhaft dahinleben, machen sie sich eine Pflicht daraus: als Pflicht erscheint ihr Leben als Demut, als Demut ist es ein Beweis mehr für eine beschämende Untertänigkeit.“

Genossen hört die Signale. ::)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Energiefachmann am 26. Juni 2013, 19:17:38
Das Protokoll der GV liegt mir vor. Demnach waren lediglich 36 + 1 verspätetes Mitglied anwesend und mit übertragenen Stimmen insges. 50 Stimmen vorhanden.

Lt. Protokoll sind per Brief 952 und per Mail 1.817, somit insges. 2.769 Mitglieder eingeladen worden.

2 Genossen haben bereits zu Beginn der GV auf die fehlende Rechtmäßigkeit der Einladung hingewiesen, aber das ficht die Rädelsführer nicht weiter an.....
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 26. Juni 2013, 19:41:33
@ Energiefachmann

Danke für die Info. Daraus lässt sich schon einiges ablesen. In meinen Vermutungen sehe ich mich bestätigt.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 27. Juni 2013, 11:54:39
Danke für die Info. Daraus lässt sich schon einiges ablesen. In meinen Vermutungen sehe ich mich bestätigt.
Lassen sie sich von dem Energiefachmann nicht täuschen, der letzte Absatz ist völlig verdreht. Es ist richtig, dass zwei Genossen darauf hingewiesen haben, dass möglicherweise nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Daraufhin wurden sie gefragt, ob sie selbst denn geladen wurden. Dieses beantworteten sie mit "Ja". Auf die Frage, ob sie konkret Genossen nennen kennen, die davon betroffen sind, verneinten sie (man hat es wohl nur im Internetforum gelesen). Auch aus der Versammlung wusste niemand von jemanden, der nicht geladen wurde.

Was sollte man also tun? Die Versammlung aufgrund eines Gerüchts beenden?  ::)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 27. Juni 2013, 16:16:01
@ masterflok,

hier im Forum hatte der user uli07 mitgeteilt, dass er keine Einladung erhalten habe. Dieser Einladungsmangel genügt, um die Veranstaltung nachträglich ad absurdum zu führen.

Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 27. Juni 2013, 17:19:12
Reicht es eben nicht. Wann jemand etwas erhält und ob überhaupt ist völlig irrelevant. Andernfalls würde jede Versammlung platzen, wenn auch nur ein einziger Brief unzustellbar zurück geht. Überhaupt müsste jeder per Einschreiben mit Rückschein geladen werden, so dass auch wirklich die Zustellung quittiert ist. Schaut so die Realität aus? Natürlich nicht!
Um es kurz zu fassen: Mit dem fristgerechnten Versand hat die Genossenschaft ihr soll erfüllt!

Übrigens habe ich mich bezüglich der 17 tägigen Frist erkundigt. Sie setzt sich aus 14 Tagen zzgl. 3 Tage Postlaufzeit zusammen. Auf elektronischem Weg reicht daher 14 Tage, was im vorliegenden Fall eingehalten wurde.


§ 3 Abs. 1 der EGNW-Satzung lautet:
„Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. [...]"

[...]

Wie auch immer. Es sind nicht nur Mitglieder nicht eingeladen worden, sondern die, die die Einladung erhalten haben, haben sie auch noch zu spät erhalten!
Ich durfte sie am 25.05. morgens lesen, Versand war kurz vor Mitternacht!!!!
Lesen will gelernt sein, zwischen "muss abgesendet werden" und "erhalten haben" gibt es einen großen Unterschied.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 27. Juni 2013, 20:28:32
@ masterflok,

natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.
Schauen Sie sich zum besseren Verständnis der vorstehenden Thematik den § 51 GenG und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung an. Dann werden Sie zu anderen Schlüssen kommen. Auch hier gilt der Grundsatz: Ober sticht Unter!
Und glauben Sie mir, die EGNW-Satzung im Allgemeinen bestünde keinen professionellen Tauglichkeitstest, weil sie nämlich nichts taugt. Das habe ich schon vor 2 Jahren hier im Forum nachlesbar angemerkt, und ich wundere mich, dass noch niemand die Hand an dieses „Wunderwerk“ angelegt hat.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 28. Juni 2013, 12:34:33
Schauen Sie sich zum besseren Verständnis der vorstehenden Thematik den § 51 GenG und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung an. Dann werden Sie zu anderen Schlüssen kommen.
Das bei einer nicht ordnungsgemäßen Einladung die ganze GV, auch rückwirkend, zum Platzen gebracht werden kann, ist doch hinreichend bekannt. Doch ist das im vorliegenden Fall gegeben? Solange nicht jemand nach vorne tritt, sich mit Vor- und Zuname vorstellt und darauf aufmerksam macht, dass er nicht geladen wurde, besteht nicht mal die Chance diese konkreten Fälle zu prüfen.

Oder gibt es positive Rechtsprechungen, die lediglich auf einem Gerücht aufbauen? Ich kann es mir nur schwer vorstellen.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 28. Juni 2013, 16:16:24
@ masterflok;

ich beziehe mich auf folgende Beiträge im anderen Thread, die Sie wahrscheinlich überlesen haben. Es braucht nur noch zwei oder drei solcher Fälle  - und die gibt es, da bin ich mir aufgrund meiner Erfahrungen in der Vergangenheit sicher - sowie ein einheitliches Vorgehen der betroffenen nicht eingeladenen Mitglieder im Sinne von § 51 GenG, dann war die GV für die Katz!
http://forum.energienetz.de/index.php?action=post;quote=101262;topic=17912.165;last_msg=101661 (http://forum.energienetz.de/index.php?action=post;quote=101262;topic=17912.165;last_msg=101661) ff.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 28. Juni 2013, 16:59:40
Sie haben einen gewaltigen Denkfehler. Solange laut Versandprotokoll die Einladung an alle Mitglieder fristgerecht versandt wurde, ist erst mal alles im Lot.

Um jedoch das Versandprotokoll auf Richtigkeit zu prüfen, muss jemand wie uli07 zwangsläufig seine Identität preisgeben. Wieso tut er das denn nicht? Sprechen Sie ihn doch mal an wieso er sich nicht bei der EGNW erkundigt? Ich vermitteln Ihn gerne an jemanden Verantwortliches weiter.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Hans Hans am 28. Juni 2013, 17:05:21
@ Didakt


natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.


Ihre recht süffisante Bloßstellung des Herrn khh (Ihr Beitrag v. 25.6. – 13:16 h-Grundsatzfragen) und folglich indirekt abgerungene Abbitte von khh bei „Amazone“ z.B.  bezüglich der ‚ khh – eigenen’ „Rechtswissenschaften“ und „Denke“ bzw. Form der Diskussion, habe ich zufällig mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen;  ist auch für alle sehr aufschlussreich.

Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, Ihre subjektiven „Rechtsansichten“ weiterhin „neurotisch“ zu publizieren.

Zur Beurteilung einer tatbestandsmäßigen,  rechtswidrigen und schuldhaften Tat gehört etwas mehr als eine flache schlichte Rechtsansicht auch z.B. des „Energiefachmann“ bzw. „khh“ sowie „Energietourist“ etc. und Kenntnis von Gesetzestext.
Blender disqualifizieren sich sehr oft selbst – sie merken es mitunter nicht mal.

Passen Sie gut auf sich auf.

H.H.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 28. Juni 2013, 18:18:06
@ Hans Hans

Sie haben mir mit Ihrem radebrechenden Deutsch gerade noch gefehlt. Konsultieren Sie besser Ihren Opa, bevor Sie sich hier derart holprig einbringen. Zu verorten sind Sie übrigens sehr einfach. Sie gehören auch zu den Leisetretern.

Passen Sie auch gut auf sich. Die Fettnäpfchen stehen überall.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 28. Juni 2013, 18:22:11
@ masterflok

von Ihnen:
Zitat
...muss jemand wie uli07 zwangsläufig seine Identität preisgeben.

Selbstverständlich ist das notwendig. Ob er gegen die GV vorgeht, ist auschließlich seine eingene Sache. So auch von mir vermittelt!
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 28. Juni 2013, 20:49:22
@ Hans Hans,

ich bin vorhin aus Zeitgründen nicht mehr dazu gekommen, den obigen Beitrag noch zu ergänzen.

Von Ihnen:
Zitat
Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, Ihre subjektiven „Rechtsansichten“ weiterhin „neurotisch“ zu publizieren.

Zur Beurteilung einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Tat gehört etwas mehr als eine flache schlichte Rechtsansicht auch z.B. des „Energiefachmann“ bzw. „khh“ sowie „Energietourist“ etc. und Kenntnis von Gesetzestext.
Blender disqualifizieren sich sehr oft selbst – sie merken es mitunter nicht mal.

Gehen Sie mal in sich und fragen Sie sich, ob Sie noch ganz bei Trost sind! Haben Sie diesen Text tatsächlich nüchtern auf die Tastatur gebracht? :o

Ihr weiser Opa wird Ihnen auf eine entsprechende Nachfrage sicher bestätigen, was Sie mir nicht glauben wollen, nämlich dass
1. das Versäumnis der fristgerechten Erstellung eines Jahresabschlusses/einer Bilanz ein durch nichts zu entschuldigender Straftatbestand nach § 283b I Nr. 3 b StGB und dies
2. auch ein Offizialdelikt ist.

Die Folgen daraus ergeben sich schlicht und einfach aus der Strafanzeige eines von diesem Tatbestand Betroffenen, z. B. u. a. eines ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieds, dem man rechtsgrundlos die fristgerechte Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens verweigert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mal wieder zu einer späten Einsicht verhelfen. Schlafen Sie gut, trotz Ihres Faupax.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 29. Juni 2013, 01:46:40
off topic

@ Didakt

natürlich will Lesen gelernt sein, vor allem wenn es um die Zusammenhänge der Rechtsbestimmungen geht.

Ihre recht süffisante Bloßstellung des Herrn khh (Ihr Beitrag v. 25.6. – 13:16 h-Grundsatzfragen) und folglich indirekt abgerungene Abbitte von khh bei „Amazone“ z.B.  bezüglich der ‚ khh – eigenen’ „Rechtswissenschaften“ und „Denke“  bzw. Form der Diskussion, habe ich zufällig mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen;  ist auch für alle sehr aufschlussreich. Es sollte allerdings auch Ihnen ein warnendes Beispiel sein, ...

@ Hans Hans

Ja, offensichtlich will Lesen gelernt sein. Insbesondere sollten Sie lernen, keine falschen Schlüsse zu ziehen, wenn Sie die Diskussion eines Threads
nicht insgesamt verfolgt haben. Ihre spezielle Art, Beitragsinhalte aus dem Zusammenhang zu reißen und in Ihrem Sinne beliebig zu interpretieren,
um User zu diskreditieren, ist ganz besonders aufschlussreich! 
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: uli07 am 29. Juni 2013, 11:30:38
@ masterflok

Ich habe keine Angst davor mich zu identifizieren.
Mit der EGNW bin ich allerdings bis auf mein "Eintrittsgeld" welches aber erst nächstes Jahr ausgezahlt wird, oder auch nicht, durch.

Gruß  Uli07
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Hans Hans am 29. Juni 2013, 11:53:11
@ Didakt
@ Hans Hans,
Gehen Sie mal in sich und fragen Sie sich, ob Sie noch ganz bei Trost sind! Haben Sie diesen Text tatsächlich nüchtern auf die Tastatur gebracht? :o
Ihr weiser Opa wird Ihnen auf eine entsprechende Nachfrage sicher bestätigen, was Sie mir nicht glauben wollen, nämlich ....

Ihre ausflippende Aufgeregtheit mir gegenüber ist niveaulos und spricht für sich.
Der weise Opa beeindruckt Sie offensichtlich nachhaltig.
Aktuell würde er Ihnen mit einem Zitat von „Nietzsche“ sagen:

"Das Halbwissen ist siegreicher, als das Ganzwissen: es kennt die Dinge einfacher, als sie sind, und macht daher seine Meinung fasslicher und überzeugender."

Bevor Sie sich weiter auf „dünnes Eis“ begeben, sollten Sie alle Tatbestandsmerkmale der von Ihnen behaupteten Straftat, angeblich durch EGNW begangen, nochmals eingehend prüfen.
Ihr Rückschluss, eine Strafanzeige sei gleich verfolgbare/verfolgte Straftat ist dürftig.
In diesem Zusammenhang könnte es auch u. U. andere tatbestandsmäßige Straftaten als Antrags- und Offizialdelikt geben.
Unser beider Meinung zu einer Straftat, kann daher nur Anstoß zu einer juristischen Überprüfung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale und deren Erfüllung sein.

Nur so klärt sich, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt.

Es war nett mit Ihnen diskutiert zu haben.

H.H.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 29. Juni 2013, 14:53:38
@ Hans Hans,

nun denn, lassen wir die Nadelstiche und warten Sie dann mal als vermeintlich Ganzwissender der Abläufe in der EGNW mit Ihren eigenen Erkenntnissen und Feststellungen in der gegenständlichen Sache auf.

Zu meinen folgenden Fragen und Anmerkungen sollten Sie als Besserwisser deshalb näher eingehen:

1. Hat der Vorstand der EGNW pflichtgemäß und fristgerecht einen Jahresabschluss für 2012 aufgestellt, wurde dieser der GV am 08.06.2013 zur Feststellung vorgelegt und ist das beweisbar. Wenn ja, liegt kein objektives Tatbestandsmerkmal vor und meine Vorwürfe sind nicht haltbar. Wenn nein, dann liegt ein solches schon mal vor.

2. Es stellt sich die Frage nach den möglichen subjektiven Tatbestandsmerkmalen für die im Raum stehende Unterlassung der zeitgerechten Vorlage des Abschlusses. Dafür muss es wohl gravierende Gründe geben. Die zu eruieren ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft nach einer entsprechenden Anzeige. Was hier im Forum als Entlastungsgrund vorgegeben wurde, dürfte kaum akzeptierbar sein. Vielleicht gehören Sie ja zu den Eingeweihten und wissen mehr. Meine Vermutungen muss ich Ihnen ja nicht offenbaren.

3. Sind objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllt, so ist ein Straftatbestand gegeben. Dies bedeutet, dass ein Delinquent verurteilt werden kann, aber nicht muss.

4. Warum setzt sich die Führung der EGNW diesen Spannungen aus? In finanzieller Hinsicht kann es deshalb doch nur Spitz auf Knopf stehen! Anderenfalls hätte man auf der GV ausweghalber einen Beschluss über die Festsetzung und Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben fassen können.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Geschäftsführung in diesem Zusammenhang ihre Pflichten gemäß §§ 33 und 34 GenG sowie auch gegeüber einschlägigen Rechtsvorschriften des HGB eklatant verletzt hat.

Ihrem entlastenden Plädoyer sehe ich erwartungsvoll entgegen.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Hans Hans am 29. Juni 2013, 17:16:14
@ Didakt

@ Hans Hans,
nun denn, lassen wir die Nadelstiche und warten Sie dann mal als vermeintlich Ganzwissender der Abläufe in der EGNW mit Ihren eigenen Erkenntnissen und Feststellungen in der gegenständlichen Sache auf.
Zu meinen folgenden Fragen und Anmerkungen sollten Sie als Besserwisser deshalb näher eingehen:

Bezüglich der Nadelstiche lasse ich mich von Ihnen nicht verklapsen.
Ich hatte die Hoffnung Sie verstünden „Nietzsche“ und mich.

Sie haben nicht verstanden, dass ich kein Ganzwisser bin bzw. mich nicht als Besserwisser verstehe oder dargestellt habe.
Ihre Fragen haben Sie sich doch überwiegend spekulativ gleich selbst beantwortet.

Eine  laienjuristische Beurteilung, zudem ohne auch nur ansatzweise rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze,  maße ich mir nicht an.
Von mir anheim gestellt und eine von Ihnen angeblich eingeleitete rechtsstaatliche juristische Überprüfung, können oder wollen Sie nicht abwarten.

Sie wollen hier Ankläger und Richter zugleich sein.
Für dieses Laienspiel stehe ich nicht zur Verfügung.

Ein rechtsstaatliches Verfahren geht anders.
Es ist auch aufwendiger – aber das wissen Sie doch schon alles.

H.H.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 29. Juni 2013, 18:28:36
@ Hans Hans,

mit Verlaub, lassen wir es gut sein, weil sie von der hier angesprochenen Materie auch nicht den Funken eines Grundwissens haben. Das kann man sich allerdings für den Eigengebrauch zur Einschätzung einiger Fakten erlesen und muss nicht gleich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können. Und dies wiederum setzt aber auch voraus, dass man nicht nur lesen kann, sondern das Gelesene versteht und zudem umzusetzen in der Lage ist. Daran mangelt es Ihnen. Den Beweis dafür haben Sie geliefert. Also erst nachdenken und dann ggf. losplappern, wenn es sinnvoll ist.


Zitat
« Letzter Beitrag von genossenschaftler am Heute um 10:46:01 » in „Pro und Kontra EGNW“:

- den meissten Mitgliedern ist es nicht in die Wiege gelegt, sich gegen solche machenschaften aufzulehnen; so ist eben das Leben und andere sich auf diesem Poster den Arsch breitdrücken

Wer und welche Machenschaften gemeint sind, dürfte wohl klar sein und auch, dass die vom ihm gezeichnete Situation schamlos von jenen ausgenutzt wird, die meinen, die Mitglieder der Gen für dumm verkaufen zu können, um sich selbst schadlos zu halten.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Hans Hans am 30. Juni 2013, 10:34:19
@ Didakt,
@ Hans Hans,
mit Verlaub, lassen wir es gut sein, weil sie ...... auch nicht den Funken eines Grundwissens haben.
Das kann man sich allerdings für den Eigengebrauch zur Einschätzung einiger Fakten erlesen und muss nicht gleich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können.
Und dies wiederum setzt aber auch voraus, dass man nicht nur lesen kann, sondern das Gelesene versteht und zudem umzusetzen in der Lage ist. Daran mangelt es Ihnen.

Etwas zu erlesen versuche ich doch intensiv, genau wie Sie, nur mit dem Unterschied, dass Sie nicht verstanden (umgesetzt) haben, dass ich im autodidaktischen Fernstudium über Grundkenntnisse und Sie als Laienjurist,  lesen und feststellen musste, dass es bei Ihnen nicht mal für das eigene Heimwerk reichte.
Soviel zum Lesen , „sinnvollem Nachdenken“ und umsetzen bei Ihnen.
Aber, Sie haben schon recht, lassen wir es gut sein.
H.H.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Hans Hans am 30. Juni 2013, 10:42:46
@ khh,
Re: off topic
off topic
@ Hans Hans
... Ihre spezielle Art, Beitragsinhalte aus dem Zusammenhang zu reißen und in Ihrem Sinne beliebig zu interpretieren,
um User zu diskreditieren, ist ganz besonders aufschlussreich! 

Etwas Positives musste sich doch aus unseren Dialogen für mich ergeben.
Das Zitieren meinte ich von Ihnen abkupfern zu dürfen.
Alles Gute für Sie.
H.H.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Klaus, Krs. PB am 09. Juli 2013, 23:05:59
Guten Abend zusammen,
was mich ein bischen stört, daß leider in vielen Threads meistens immer dieselben Forumsteilnehmer nach kurzer Diskussion aufeinander losgehen und man sich gegenseitige Interpretationsfehler, mangelnde Sachkenntnis usw. vorwirft - und dieses geht meistens über in persönliche Angriffe. Dabei frage ich mich manches Mal, ob es der Sache wirklich dient. Ich habe nicht den Eindruck. Mich nervt es zunehmend, und ich würde mich freuen, wenn hier wieder ein wenig mehr Sachlichkeit Einzug hielte.

Zur Sache: Ich habe übrigens auch keine Einladung erhalten, weder elektronisch noch per Briefpost (Mitgliedsnummer 1231).
Allerdings haben mir Frau Hoinkis und Herr Tourneux unter dem 05.07.13 eine Nachricht mittels Briefpost zukommen lassen, die vermutlich noch Andere gekriegt haben, des Inhalts, daß auf der letzten außerordentlichen GV der Jahresabschluß 2012 noch nicht vorgestellt und damit keine Genehmigung erteilt werden konnte ... Die EGNW komme nicht an die Buchhaltungsdaten 2012 heran, da diese vom Steuerbüro nicht herausgegeben würden (!) und ein Gerichtsprozeß liefe usw. Deswegen könne auch die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens für ausgeschiedene Mitglieder noch nicht erfolgen ... Dies alles soll nun bei der nächsten GV im Oktober/November d. J. erfolgen.

Gruß aus dem Paderborner Land
Klaus
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 10. Juli 2013, 11:06:08
Da Sie das Schreiben vom 05.07. erhalten haben, nehme ich an, Sie warten auf die Auszahlung des Geno-Anteils? Wenn ja, dann sind Sie seit dem 01.01.2013 kein Mitglied mehr und wurden deshalb auch nicht mehr zu den Veranstaltungen geladen.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 10. Juli 2013, 12:17:34
@ Klaus, Krs. PB,

ja, sehen Sie, so ist das mit der mangelnden Sachkenntnis. Ihr Unwissen in der fraglichen Sache hat Ihnen @ masterflok nun aber wirklich sehr sachlich vor Augen geführt.

Es gibt halt den einen oder anderen Forumsteilnehmer, der sich zu Sachen äußert, ohne etwas davon zu verstehen. In solchen Fällen wären nicht Feststellungen, sondern vielmehr Fragen angebracht. Dies wäre sachdienlicher und führte in der Regel auch nicht zu den besagten unliebsamen Dialogen. ;)

Abschließend eine Frage zur erwähnten Sache: Was halten Sie denn von dem Inhalt des erhaltenen Brief der EGNW vom 05.07.2013 und gedenken Sie, sich damit abzufinden?

MfG
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Klaus, Krs. PB am 12. Juli 2013, 22:12:15
@ Didakt

Stimmt. Das war sachlich  ;D
Ich bin seit 01.01.2012 kein Mitglied der EGNW mehr und hätte natürlich auch gerne meinen Geno-Anteil zurück.
Mit dem Inhalt des Briefs bin ich naturgemäß nicht zufrieden und denke, es handelt sich um Hinhaltetaktik, insbesondere, wenn man in der Vergangenheit das Gebaren der EGNW verfolgt, bekommt die ganze Geschichte bereits für einen Nichtjuristen einen ganz faden Beigeschack. Wenn man sich juristisch beraten ließe zum weiteren Verhalten oder Vorgehen in Sachen Geno-Anteil, entstünden ja auch wieder Kosten, die etwa in Höhe des Geno-Anteils liegen. Macht also auch keinen Sinn. Daher werde ich noch mal ein wenig im Forum und Netz stöbern, ob es noch hilfreiche Hinweise gibt.
Titel: Re: EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversammlung
Beitrag von: khh am 12. Juli 2013, 23:01:26
@ Klaus, Krs. PB,
fundierte "hilfreiche Hinweise" und Hinweise zur möglichen Vorgehensweise finden Sie im EGNW-Thread 'Verlust der Genossenschaftsanteile'
(dort bspw. in der Anwort #167 sowie in weiteren Beiträgen von @Didakt) !
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 13. Juli 2013, 12:33:30
@ Klaus, Krs. PB,

Sie schrieben:
Zitat
Ich bin seit 01.01.2012 kein Mitglied der EGNW mehr und hätte natürlich auch gerne meinen Geno-Anteil zurück.

Trifft Ihr genanntes Datum tatsächlich zu? Dann hätte ich für Ihr zögerliches Verhalten überhaupt kein Verständnis. Denn dann wäre die Rückzahlung des Auseinandersetzungsguthabens bereits bis spätestens 30.06.2012 fällig gewesen.

Näher liegt allerdings, dass Ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des 31.12.2012 endete. Daraus folgt der Fälligkeitstermin 30.06.2013.

Mit Ihrer ‒ leider allgemein geläufigen ‒ Denkweise rechnet die Genossenschaft allerdings, weil sie ihren Handlungsweisen naturgemäß entgegenkommt. Um in vorliegender Sache der EGNW ihre Grenzen aufzuzeigen bzw. den Tatbestand überprüfen zu lassen, ist eine anwaltliche Mitwirkung durchaus nicht nötig. Das kann man selbst bewerkstelligen. Man muss es nur wollen! Also, nur zu! ;)

MfG
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 13. Juli 2013, 13:58:19
Wobei man ganz deutlich darauf hinweisen muss, das zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" ein gewaltiger Unterschied herrscht. Es ist unstrittig, dass die zum 0101.2013 ausgeschiedenen Mitglieder bis spätestens 30.06.2013 ihren Anteil hätten ausgezahlt bekommen müssen. Allerdings ist es höchst fraglich, ob ein Richter die Begründung (Unstimmigkeiten mit dem ehem. Steuerbüro ; Zurückhaltung der Unterlagen um den Jahresabschluss 2012 machen zu können) ebenfalls für unglaubhaft hält.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 13. Juli 2013, 15:10:45
... ist es höchst fraglich, ob ein Richter die Begründung (Unstimmigkeiten mit dem ehem. Steuerbüro ; Zurückhaltung der Unterlagen um den Jahresabschluss 2012 machen zu können) ebenfalls für unglaubhaft hält.

Ob "unglaubhaft" oder glaubhaft dürfte wohl kaum relevant sein. Höchstens 'unvermeidbar' könnte für die Unmöglichkeit der fristgerechten Bilanzerstellung etc. vielleicht eine Bedeutung haben. Letzteres ist allerdings nicht ersichtlich!
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 13. Juli 2013, 18:03:50
Nur nochmal zum besseren Verständnis: Das mögliche bzw. fragliche Urteil eines Richters steht doch zunächst einmal dahin. Der ist noch nicht, ggf. auch gar nicht im Spiel, denn „wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wer die gegenständlichen Machenschaften der EGNW und deren „Spielweise“ nicht sang- und klanglos über sich ergehen lassen und sich Klarheit verschaffen möchte, ist bei dem gegebenen Sachstand gut beraten, erst einmal eine andere Institution ins Spiel zu bringen. Dieses Vorgehen kostet - bis auf ein wenig Schreibaufwand und Briefporto - nichts!

In diesem Zusammenhang verweise ich auszugsweise auf meine Ausführungen in der Antwort #20 weiter oben:

Zitat
2. Es stellt sich die Frage nach den möglichen subjektiven Tatbestandsmerkmalen für die im Raum stehende Unterlassung der zeitgerechten Vorlage des Abschlusses. Dafür muss es wohl gravierende Gründe geben. Die zu eruieren ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft nach einer entsprechenden Anzeige. Was hier im Forum als Entlastungsgrund vorgegeben wurde, dürfte kaum akzeptierbar sein.

3. Sind objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllt, so ist ein Straftatbestand gegeben. Dies bedeutet, dass ein Delinquent verurteilt werden kann, aber nicht muss.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Hans Hans am 16. Juli 2013, 12:03:43
Nur nochmal zum besseren Verständnis: ... denn „wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wer die gegenständlichen Machenschaften der EGNW und deren „Spielweise“ nicht sang- und klanglos über sich ergehen lassen und sich Klarheit verschaffen möchte, ist bei dem gegebenen Sachstand gut beraten, erst einmal eine andere Institution ins Spiel zu bringen. Dieses Vorgehen kostet - bis auf ein wenig Schreibaufwand und Briefporto - nichts!

Was Ihre „gute Beratung“ kosten könnte, steht noch aus!

Ich ging bis dato davon aus, dass Sie das schon gemacht haben und die „andere Institution“ schon ins Spiel gebracht haben; Sie von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu den unterstellten Machenschaften und Straftat der EGNW definitiv zeugenschaftlich vernommen werden wollen und können!

Statt dessen geben Sie hier nur den „Anstifter“ zu einer möglichen anderen Straftat (§164 StGB) und unausgegorene Ratschläge.

Im Nachtrag nun doch noch einige Anmerkungen zu Ihren Grundkenntnissen, zu Ihrem auto- „didaktischem“ Jura- Studium (Lernen), Fallbeurteilung und zur Erweiterung Ihres von mir mit „Nietzsche“ beschriebenen Horizontes:

Bei § 283b StGB handelt es sich um ein Sonderdelikt.
Bei der von Ihnen unterstellten Straftat nach §283 b, müsste zunächst die verantwortliche Täterschaft (tauglicher Täter) festgestellt werden. 
Es muss also nicht Täter sein, den Sie mal so eben pauschal mit EGNW vermuten.

Die verantwortliche Führung von Handelsbüchern ist sehr bestimmend umrissen.
Als Täter kommen nur Buchführungs- bzw. Bilanzpflichtige im Sinne des §§ 1 I, 2 S. 1, 6 HGB in Betracht.
Ferner müssen diese auch Schuldner nach § 283b StGB sein.
Daneben können sich auch die in § 14 StGB genannten Organe, Vertreter und „Beauftragten!“ (z.B. Steuerberater) nach § 283b strafbar machen.

Damit eine Strafbarkeit nach § 283b StGB begründet wird, müssen sämtliche objektiven und subjektiven Voraussetzungen erfüllt sein.
Strafbarkeit bestimmend für bestimmte Taten sind die Subjektiven Tatbestandmerkmale.
Diese sind Vorsatz -  Motiv und Absicht ( u.U. bedingter Vorsatz;
bezgl. Fahrlässigkeit siehe § 15 StGB).

Die StA hat zu prüfen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten überhaupt vorliegt und ob gem. § 152 Abs.2 StPO  Hinderungsgründe vorliegen. Sie kann auch nach  § 170 Abs.2 StPO  Ermittlungen ohne Angabe von Gründen einstellen.

Die Aufnahme von Ermittlungen durch die StA selbst befriedigt nicht den Anspruch auf  z. B Auseinandersetzungsguthaben nach Satzung einer Genossenschaft z. B. .
Unbenommen jeder Entscheidung der StA bleibt die Möglichkeit, die zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
Die pragmatischen Überlegungen des  @ Klaus, Krs PB und die Anspruchserfüllung durch EGNW abzuwarten „kosten ebenfalls“  zunächst nichts.

Übrigens, die Bezichtigung bzw. falsche Verdächtigung einer rechtswidrigen Tat nach § 164 StGB kann u. U. „mehr Straftat“ (höheres Strafmaß) sein, als die von Ihnen – wider besseres Wissen, anderen bereits unterstellte Tat.

Sie schrieben u. a., auch anderweitig schon öfter mal -
Zitate „Didakt“:
„Es gibt halt den einen oder anderen Forumsteilnehmer, der sich zu Sachen äußert, ohne etwas davon zu verstehen…“ 
- „… keine Ahnung hat…“ 
- „…auch nicht den Funken eines Grundwissens haben.“
- „…Das kann man sich allerdings für den Eigengebrauch zur Einschätzung einiger Fakten erlesen und muss nicht gleich ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können. Und dies wiederum setzt aber auch voraus, dass man nicht nur lesen kann, sondern das Gelesene versteht und zudem umzusetzen in der Lage ist.“
- „…Also erst nachdenken und dann ggf. losplappern, wenn es sinnvoll ist“…etc.

Ich gehe bei Ihren `Feststellungen` davon aus, dass Sie  s i c h selbstverständlich in den Reigen derer mit einbeziehen !

H.H.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 16. Juli 2013, 18:16:18
Hans Hans,

nun geben Sie doch endlich mal Ruhe. Sie haben hier im Forum m. W. noch nie Nützliches zu Sachfragen beigetragen. Wie immer schwadronieren Sie auch im obigen Beitrag in einer unergiebigen inhaltlichen und stilistischen Art und Weise, der ich nicht folgen kann.

Es stellt sich erneut die Frage nach der Sinnhaftigkeit Ihrer pamphletistischen Aussagen. Ich kann sie nicht nachvollziehen. Es liegt wohl daran, dass ich einfach keinen Zugang zu Ihrem herausragenden Intellekt finde. Sollen sich also meinetwegen andere Berufenere darüber den Kopf zerbrechen.

Lassen Sie diesen schönen Tag ohne die StPO im Hinterkopf ausklingen und machen Sie sich keine Kopfzerbrechen über meine Intentionen. Schade um die viele Zeit, die Sie für Ihren überflüssigen Beitrag geopfert haben.

MfG
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 17. Juli 2013, 10:55:12
Wenn Sie Probleme haben den Beitrag zu verstehen, wahrscheinlich weil Sie ihn nicht verstehen wollen, dann muss er nicht automatisch für alle überflüssig sein.

Ich habe den Beitrag von Hans Hans zumindest komplett verstanden, auch ohne Jura-Studium. Und es stellt sich auch mir die Frage, wieso Sie versuchen jemanden anderes zur Aufgabe der Anzeige anzustift, es selbst jedoch, wahrscheinlich bewusst, nicht machen. Das sollte jeden, der über die Anzeige nachgedacht hat, nachdenklich stimmen.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 17. Juli 2013, 11:08:46
@ masterflok

Nee, Sie kapieren anscheinend auch nicht, worum es geht! Ich habe einen Sachverhalt dargelegt, nichts weiter. Lesen Sie den § 26 StGB und fragen Sie sich danach, ob Sie Ihren Vorwurf stehenlassen können. :D
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWest eG mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 17. Juli 2013, 11:47:19
Wenn Sie Probleme haben den Beitrag zu verstehen, wahrscheinlich weil Sie ihn nicht verstehen wollen, dann muss er nicht automatisch für alle überflüssig sein.

Ich habe den Beitrag von Hans Hans zumindest komplett verstanden, auch ohne Jura-Studium.

Jeder dürfte den Beitrag von @ Hans Hans verstanden haben, nämlich als den durchschaubaren und ungeeigneten Versuch eines vllt. selbst nicht ganz Unbeteiligten, die Betroffenen zu verunsichern und bzgl. ihrer Handlungen zu beeinflussen. 

Hier - in einem Verbraucherforum - ist der Beitrag insofern mehr als überflüssig. Es reicht schon absolut und ist fast unerträglich, was so alles von interessierter Seite in GVs, sonstigen Infos und im internen Forum ‚abgesondert’ wird !   ::)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 17. Juli 2013, 14:54:13
Nee, Sie kapieren anscheinend auch nicht, worum es geht! Ich habe einen Sachverhalt dargelegt, nichts weiter.
Machen Sie sich nicht lächerlich, Sie wollten Dritte dazu anstiftet eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Dabei könnten Sie das genauso machen, oder überspitzt gesagt, als rechtmäßiger Bürger wäre es sogar Ihre Pflicht eine offensichtliche Straftat anzuzeigen. Wieso drücken Sie sich denn davor? Beantwortet Sie uns doch diese einzige Frage!  :)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 17. Juli 2013, 15:57:45
@ masterflok,

über Ihre Beiträge freue ich mich immer wieder. Sie sind mir vielleicht ein richtiger Spaßvogel! ;)

Von Ihnen:
Zitat
Beantworten Sie uns doch diese einzige Frage!

Sie leisten sich die gleichen Klopfer wie Ihr gleichgesinnter EGNW-Kumpan. Insistieren und schlagen Sie meinetwegen auf den berühmten Busch, solange Sie das für vergnüglich halten.

Für Sie gilt das Gleiche, was ich Ihrem Mitstreiter bereits aufschrieb: Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf über meine Vorgehensweise in dieser Sache. Die kann für Sie als unbelehrbarer und alles hinnehmender Vasall der Gen und Mitglied für alle Zeiten doch gar nicht nützlich sein. :)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 17. Juli 2013, 16:23:21
@ masterflok,

mir fällt gerade im Zusammenhang mit der GV noch folgende Frage ein, die Sie als gut informiertes Mitglied sicher erschöpfend beantworten können: Welche Erlöse erwirtschaftet die EGNW gegenwärtig eigentlich aus welchen Quellen?
Das Papier fehlte nun ja, aus dem man die Antwort darauf hätte ablesen können.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 17. Juli 2013, 16:46:27
@ masterflok,

in diesem Verbraucher-Forum wird es Ihnen und Ihren letzten verbliebenen Mitstreitern nicht gelingen, von den aktuell diskutierten eklatanten Rechtsverstößen der EGNW abzulenken. Mit der mutmaßlichen auch strafrechtlichen Relevanz wird sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen.

Übrigens, was ist ein „rechtmäßiger Bürger“ ?
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Hans Hans am 18. Juli 2013, 11:18:45
@ Khh und Didakt

Zitat von: Didakt am 17. Juli 2013, 11:08:46
„Nee, Sie kapieren anscheinend auch nicht, worum es geht! Ich habe einen Sachverhalt dargelegt, nichts weiter.“

Zurückrudern hilft nicht mehr!

« Letzter Beitrag von khh  am 17. Juli 2013, 16:46:27 »
„…wird es nicht gelingen, von den aktuell diskutierten eklatanten Rechtsverstößen der EGNW abzulenken. Mit der mutmaßlichen auch strafrechtlichen Relevanz wird sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen.“

Das wäre sehr hilfreich; denn es ergäbe sich die Möglichkeit, auch „Ihre Rechtsansichten“ und dem Anschein nach „Scharlatanerie“, also Ihre „Bezeichnung“ der  Dinge und „rechtliche Würdigung“ Ihrer Vorwürfe/Behauptungen,  gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, in ein Verfahren mit einzubringen.

In eigener und einer Sache – auch die EGNW betreffend, ist die Verfolgung meiner Rechtsansicht noch anhängig.
In einer anderen mich betreffenden Sache – nebensächlich EGNW- ist meine Rechtsansicht bei der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt, auch nach Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft sind weitere Ermittlungen leider eingestellt worden.
Es ist nun mal so, dass man nicht immer „Recht“ bekommt.
Was will ich damit sagen?!

Ich strebe an, gegen Sie beide (khh – Didakt) z. Zt. Unbekannt, Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Verdächtigungen (§164 StGB) aufnehmen zu lassen.

Ihre „Sachverhaltsschilderungen“ – „Behauptungen u. Ausführungen“ bisher, werden die Tatbestandsmäßigkeit objektiv und subjektiv – Vorsatz / Motiv /Absicht sehr treffend belegen.
Die  Staatsanwaltschaft wird sich nicht von Ihnen missbrauchen lassen, zur Durchsetzung Ihrer ggf. vorhanden zivilrechtlichen Ansprüche.

Ihre „pamphletistischen“ Inszenierungen haben keinen Anspruch und inhaltlichen Deut auf Verbraucherschutz.
H.H.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 18. Juli 2013, 12:56:59
Off topic

@ Hans Hans,

mit Verlaub, den Stuss, den Sie nach einer Reaktionszeit von sage und schreibe zwei ganzen Tagen erneut abgesondert haben, kommentiere ich nicht mehr. Wann kommen Sie endlich zu der Einsicht, dass Sie sich mit Ihren nichtsnutzigen Faseleien der Lächerlichkeit aussetzen. Ist Ihnen Ihr Ruf denn gar nichts mehr wert? Ich mache mir wirklich Sorgen um Sie. :(
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 18. Juli 2013, 16:24:18
~ viel BLA BLA um Nichts ~
Wieso machen Sie denn nicht selbst die Anzeige? Was ist denn so schwer daran diese Frage zu beantworten?

Ich strebe an, gegen Sie beide (khh – Didakt) z. Zt. Unbekannt, Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Verdächtigungen (§164 StGB) aufnehmen zu lassen.
Das scheint bei den beiden dringend nötig zu sein. Vielleicht hat ein Richter mehr Erfolg den beiden "Recht" und "Unrecht" zu erläutern.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich diesbezüglich auf den laufenden halten würden.  :)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 18. Juli 2013, 17:53:19
Off-Topic

@ Khh und Didakt

... Ich strebe an, gegen Sie beide (khh – Didakt) z. Zt. Unbekannt, Ermittlungen wegen
des Verdachts der falschen Verdächtigungen (§164 StGB) aufnehmen zu lassen. ...

H.H.

@ Hans Hans

Huch, haben Sie mich jetzt aber erschreckt !   :)

Aber schön aufpassen, dass das für Sie nicht zum Bumerang wird.   8)
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 18. Juli 2013, 19:38:46
@ khh:
Wie ist eigentlich der aktuelle Status bezüglich der Klage gegenüber meiner Person? Schließlich sind die "Behauptungen" noch immer öffentlich lesbar :)
Titel: Re: EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversammlung
Beitrag von: khh am 22. August 2013, 20:04:23
Was ist denn bei der heutigen Güteverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg i.Sa. StB ./. EGNW herausgekommen?

Wird der überfällige Jahresabschluss 2012, der in der letzten GV nicht vorgelegt werden konnte, jetzt endlich erstellt?
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 23. August 2013, 12:14:43
Soweit mir bekannt ist, wurde das Verfahren durch einen vom Richter vorgeschlagenen Vergleich beendet. Anscheinend hat auch der Richter die Vergütung als viel zu hoch angesehen, weshalb diese erheblich reduziert wurde.

Wieso diese Vergütung so unglaublich hoch war, lässt viele Raum für Spekulation ...
Titel: Re: EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversammlung
Beitrag von: khh am 25. August 2013, 11:38:19
Ja, anscheinend ist es wohl so, dass dieses ganze Hickhack und die damit „begründeten“ Folgen tatsächlich viel Raum für Spekulationen lässt ...

Viel interessanter wäre allerdings eine Antwort auf die Frage, wann man endlich mit dem längst überfälligen Jahresabschluss 2012 rüberkommt !
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 25. August 2013, 15:41:44
Was ist wohl wichtiger, zu verhindern, dass Geno-Geld möglicherweise veruntreut wird, oder dafür zu sorgen, dass rechtzeitig der Jahresabschluss erstellt werden kann? Oder möchte der Herr "khh" nur wieder Unruhe stiften?

Sobald die zurückgehaltenen Unterlagen vorliegen, wird man sich wohl umgehend um den Jahresabschluss kümmern. Von heute auf morgen geht das jedoch nicht. Solltest Sie anderer Meinung sein, dürfen Sie den Verantwortlichen gerne Ihre Hilfe anbieten und sie eines besseren belehren. Aber das wäre ja mit Arbeit verbunden, dass steht Ihnen nicht zu Gesicht.
Titel: Re: EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversammlung
Beitrag von: khh am 25. August 2013, 17:59:44
Off-Topic

Ach ‚masterflöckchen’, wen interessiert schon Ihre Meinung und Ihre Einschätzung, was wichtig oder richtig ist und was nicht!?

Sie dürfen also gerne dabei bleiben, die „tollen Aktionen“ dieses „Ladens“ schönzureden oder andere User zu beleidigen ...   :) 
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: masterflok am 25. August 2013, 18:22:23
Was lasse ich mich eigentlich wieder dazu hinreißen mit userem allseits bekannten Troll zu diskutieren?  :-\

In dem Sinne, machen Sie es gut, khh, h'berger, userD0003, oder wie Sie in den vergangenen zwei Jahren noch hießen!  ;)
Titel: Re: EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversammlung
Beitrag von: khh am 26. August 2013, 18:23:03
Off-Topic

Ach masterfloh, beleidigen Sie doch besser im internen Forum der EGNW, da finden Sie vielleicht Ihresgleichen ...

Oder ist da fast niemand mehr und Ihnen wird’s zu langweilig, bei zuletzt ca. 1 - 2 Beiträgen pro Monat?   :D 
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Energietourist am 27. August 2013, 09:25:58
Gibt es die EGNW überhaupt noch? Haben die noch Mitglieder? Liefern die noch Energie, wenn ja, welche?
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 24. Oktober 2013, 23:50:31
Gibt es die EGNW überhaupt noch ?  ......

...... wo bleibt der vor 6 Wochen avisierte Mitgliederbrief
und was ist mit dem überfälligen Jahresabschluss 2012 !?
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 29. Oktober 2013, 17:59:39
Die anhaltende „Funkstille“ lässt Erinnerungen aufkommen an die desaströse
Informationspolitik der EnerGen Süd eG zum Ende 2011/Anfang 2012  :( :

http://donaufisch.blog.de/2012/02/15/energen-sued-quo-vadis-12785717/

Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: uli07 am 30. Oktober 2013, 12:18:39
Ich hoffe nicht, bin kurz vor der Rückzahlung des "Eintrittsgeldes".

Gruß  Uli07
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWest eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter GV
Beitrag von: khh am 01. November 2013, 16:12:39
Da werden Sie aber wohl sehr geduldig sein müssen, schließlich warten die bereits am 31.12.2012
ausgeschiedenen Mitglieder immer noch auf die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens!

Außerdem dürfte von dem mal eingezahlten Geschäftsanteil nicht mehr besonders viel da sein.  :(
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 09. November 2013, 13:36:35
Gibt es die EGNW überhaupt noch ?  ......

...... wo bleibt der vor 6 Wochen avisierte Mitgliederbrief
und was ist mit dem überfälligen Jahresabschluss 2012 !?


Die bis zum 30.06.2013 fällig gewesene Rückzahlung des Geschäftsanteils bzw. des Auseinandersetzungsguthabens an Mitglieder, die zum 31.12.2012 aus der Genossenschaft ausgeschieden sind, ist wegen der pflichtwidrigen Unterlassung der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 rechtsgrundlos und damit gesetzwidrig bis auf Weiteres ausgesetzt worden und steht auch immer noch aus.

Die aus diesem Grund Anfang Juli 2013 gegen die Energiegenossenschaft Nordwest eG erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283b I Nr. 3 b StGB in Verbindung mit einschlägigen Bestimmungen des HGB ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft aus bestimmten Gründen zunächst abschlägig beschieden worden. Das letzte Wort ist darüber aber noch nicht gesprochen.

Nach einer Mitteilung der EGNW vom Juli dieses Jahres soll die nächste Generalversammlung vsl. im Oktober/November 2013 stattfinden. Nun müsste der Verein diesbezüglich ja langsam in die Gänge kommen. Es tut sich aber anscheinend nichts und das ist nicht hinnehmbar. Als ausgeschiedenes Mitglied habe ich keinen Zugang mehr zu notwendigen aufklärenden Informationen der EGNW, die den verbliebenen Mitgliedern in dieser Sache möglicherweise zur Verfügung stehen. Mit dem hinhaltenden, fragwürdigen Taktieren gebe ich mich jedoch nicht zufrieden.

Ich möchte deshalb einen sich anbietenden Weg verfolgen, um mich auch an anderer Stelle über die pflichtwidrige Geschäftsführung der EGNW zu beschweren und evtl. eine Auskunft über die Lage der Gen zu erhalten. Kann mir zu diesem Zweck jemand sagen, ob die EGNW nach der Verlegung ihres Geschäftssitzes nach Delmenhorst nunmehr dem Genossenschaftsverband Weser-Ems oder noch dem Verband Hannover angehört?
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 15:00:54
Ist der Sitz tatsächlich nach Delmenhorst verlegt worden (vgl. Impressum EGNW-Internetseiten und dort aufgeführte Registereintragung) oder ist Delmenhorst "nur" die Büroanschrift ?

Zur Frage: Die Volksbank eG Delmenhorst-Schierbrok mit Sitz in Delmenhorst gehört bspw. dem Genossenschaftsverband Weser-Ems in Oldenburg an.

In der "Allgemeine Geschäftsordnung" der EGNW steht:
Zitat
23. Verbandszugehörigkeit
Die Genossenschaft gehört dem Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. und
dem Prüfverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V.
an.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: uli07 am 09. November 2013, 15:20:53
Laut der HP der EGNW ist immer noch Hannover als Sitz angegeben.

Reg. Anschrift Energiegenossenschaft Nordwest eG, Hannoversche Straße 169, 30823 Garbsen Register Amtsgericht Hannover , GnR200015

Gruß  Uli07
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 09. November 2013, 16:29:00
@ khh und uli07

Danke für den Hinweis auf Ziff. 23 der Allgemeinen Geschäftsordnung der EGNW. Sorry, das hätte ich auch selbst finden müssen bzw. erlesen können. ;)

Sie haben mich davon überzeugt, dass wohl nach wie vor vom Geschäftssitz in Hannover auszugehen ist und die Delmenhorster Adresse nur als Büroanschrift dient.
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 18:03:27
@ Didakt :  siehe  P N  !
Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 10. November 2013, 10:59:03
@ khh,

siehe PN-Antwort!

Titel: Re: Energiegenossenschaft NordWet eG EGNW mal wieder mit zweifelhafter Generalversam
Beitrag von: Didakt am 15. November 2013, 12:56:33
@ khh,

nun, wer sagt's denn. Hat man da noch Töne. Manche Dinge erledigen sich halt von selbst! ;)