Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!

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o_team:
Hallo Leute,

lasst Euch nicht einschüchtern, wenn die ESB ein wenig mit den Säbeln rasselt. Warum gibt es denn nicht hunderttausende einzelner Gerichtsverfahren bei sovielen \"Gaspreisrebellen\"?
Weil die ESB, wie alle anderen Gasversorger immer noch einen schwachen Stand haben.
Wir bleiben ein ernstzunehmender Gegner, wenn wir hart bleiben. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass ich mit der Unterstützung des BdE, der Verbraucherzentralen und Eueren Erfahrungen im Forum bestmöglich für ein Verfahren vor den Gerichten vorbereitet bin und werde.
Ich sehe jedenfalls den weiteren Entwicklungen mit Interesse entgegen - und widerspreche weiter!
Gruß

o_team

jpo312:
Bin auch dabei.

winnitu:
Ich bin auch weiter dabei: sollen sie doch klagen, mein RA steht Gewehr bei Fuß, habe meine anwaltliche Vertretung der ESB auch bereits vor Monaten mitgeteilt. Das musste einem jedem von uns doch von Anfang an klar sein, dass wir uns auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einstellen müssen. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren? Dass wir die strittigen Beträge nachzahlen müssen. Die Chancen stehen für Sondervertragskunden (und ich habe eindeutige Belege dafür, dass ich ein solcher bin!) sehr gut, dass da gar nichts nachgezahlt wird, sondern die ESB einen Prozess öffentlichkeitswirksam (dafür würde ich auch sorgen) verliert.
Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat oder über den BdE unterstützt wird! Und selbst ohne solche Unterstützung ist das finanzielle Risiko überschaubar: Prozesskostenrechner gibt\'s im Internet, Hr. Fricke hate hier auch mal einen Link dazu eingestellt.
Nur Mut, Kameraden! Beste Grüße,
winnitu

noedl:
...was macht Ihr denn jetzt so, wenn Ihr eine neue Jahresrechnung mit deutlich gestiegenen Abschlagszahlungen bekommt? Zahlt Ihr weiterhin nur die von Euch bis dato errechneten ASZ oder schlagt Ihr aufgrund der derzeitigen Energie-Situation einen Aufschlag? ASZ muss man ja wohl bezahlen, aber in welcher Höhe?

Macinally:
Hallo noedl, da ich seit 2005 Widerspruch einlege, zahle ich natürlich auch nur die KW-Preise von 2005.
Solange die EVUs keine Beweise vorbringen die die Preiserhöhungen rechtfertigen, gibt es keinen Cent mehr von mir.


Gruß
Mac

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