Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!

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jogi33:
Hi all,
die beiden Urteile sind zwar ein kleiner Sieg für die ESB , jedoch gibt es vom BGH auch ein Urteil welches die Preisanpassungsklausel für sondertarifkunden für unwirksam erklärt . ( einfach auf der Homepage des bgh nach  Pressemitteilung Nr. 86/08 vom 29.4.2008 suchen ). Hier wurde die Entscheidung vom 13.Juni2007 bestätigt, dass Einkaufspreise in beide Richtungen an den Kunden weitergegeben werden müssen. Zufällig hatte ich alle Rechnungen der ESB ( 10Jahre) aufgehoben und siehe da die Preisentwicklung war bei weitem nicht das was das statistische Bundesamt ( http://www.die-energie.de/819.html ) ansetzte. Ich werde diese Tage mal die ESB mit diesen Angaben, mit dem Hinweis eines gerichtsverwertbaren Beweises, konfrontieren und die Reaktion abwarten.
Zudem ist noch unklar wie Tarifkunden im Gegensatz zu Sondertarifkunden zu sehen sind. In dem Urteil vom Amtsgericht Eggenfelden gings ja um einen Sondertarifkunden.
Diesen Vertrag hatte ich schon grundsätzlich abgelehnt.

viele Grüße

flupo:
Hallo,

hab ebenso die gleiche Post von ESB bekommen.
Kennt denn keiner einen guten Anwalt im Raum Augsburg, der könnte sich ja gleich alle unsere Fälle ansehen.

Gibt es seitens des Bundes der Energieverbraucher keine Empfehlung?

Gruss
Flupo

RuRo:
@alle ESB-ler

Aus dem bayer. Schwaben bleibt zu berichten, dass 11 Verbraucher von Erdgas Schwaben im Rahmen einer Streitgemeinschaft verklagt wurden. 10 Verbraucher sind wehrhaft geblieben, haben sich einen gemeinsamen Anwalt genommen.

Versierte RAe im Raum Augsburg zu finden - sehr schwierig, bis unmöglich. Die Thematik ist zu speziell, der Aufwand um auf den aktuellen Stand zu kommen ist nicht zu unterschätzen. Oftmals sind die größeren Kanzleien schon mal mit Mandaten des Versorgers betraut gewesen, da bleibt nicht mehr viel übrig.

Hilfreich könnte ein Blick in die Anwaltsliste des BdE sein, guckt ihr hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Mal im Leitzonenbereich 8 rumtelefonieren und sich einen ersten Eindruck verschaffen, dass hilft schon mal.

Es soll auch Rechtsanwälte geben, die von etwas weiter her kommen, sich aber durchaus bereit erklären, in blank geputzter Ritterrüstung auf dem Turnierplatz der Justizia aufzustellen und für die Interessen der Verbraucher in vortrefflicher Art und Weise einzustehen.

Tipp daher: Die Interessen bündeln und im Fall der Klage einen gemeinsamen versierten Anwalt nehmen.

noedl:
...ich bin dabei! Bin auch seit letztem jahr Mitglied beim BDE. Dort wird im GR München auf einen RA in Olching verwiesen. Ich denke, dass das für alle im Raum Augsburg / München machbar wäre. Ich finde es auch sinnvoller, die Sache gemeinsam anzugehen, da die meisten Fälle wohl identisch gelagert sind. Wer ist noch dabei?

Was tun mit der aktuellen Rechnung mit Abrechnung im Grundversorgungstarif??? War bis dato immer im ESB-Multi-Tarif und dieser wurde bis heute nicht gekündigt. Erneut widersprechen? Laut meiner letzten unwidersprochenen Tariftabelle abrechnen...wird aber langsam auch irgendwie unglaubwürdig zumal die Energiepreis wohl wirklich gestiegen sein dürften. Oder einen geringfügigen \"Aufschlag\" (5%) akzeptieren? Oder ist das dann wieder kontraproduktiv?

Danke schonmal vorab. Gruss Noedl

Grobschnitt:
Auch ich habe das Schreiben erhalten, obwohl die Klage der ESB schon seit November 2007 gegen mich läuft :-).

Für die Anwaltssuche wird es jetzt wirklich Zeit. Kann aber auch sein, dass Ihr verschont bleibt, bis bei mir alles geklärt ist?!

Die Jahresrechnung wird mit Hinweis auf §307 wieder gekürzt, keine Frage.

Gruß
Grobschnitt

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