Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
noedl:
Hallo zusammen,
...wenig los in diesem Forum in der letzten Zeit! Folgender Stand der Dinge bei mir mit der Bitte um hilfreiche Antworten bzw. Bemerkungen.
I. aktuelle Jahresabrechnung
Trotz ungekündigtem \"Sondervertrag\" ESB-Multi seit 2002 stuft mich ESB trotz mehrerer Widersprüche meinerseits in den GV-Tarif ein. Die Nachzahlung beträgt lt. ESB-Berechnung knapp 1000 Euro. Wieder widersprechen? Wieder Rechnung kürzen lt. letztem unwidersprochenem Preis? Wieder Hinweis auf ungekündigten \"Sondervertrag\"?
II. angekündigte Preiserhöhung ab 1.9.
Die Energiepreise steigen weiter drastisch an. Natürlich unterstelle ich auch ESB, dass die Erhöhung auch diesesmal der Profitmaximierung dient und die erhöhten Bezugskosten nicht diese Steigerung alleine ausmachen. Wenn ich auch dieser Erhöhung widerspreche summiert sich der zurückbehaltene Betrag langsam aber sicher in Richtung 2000 Euro - macht es denn überhaupt noch Sinn zu widersprechen?
III. Schreiben von ESB \"Rechtmäßigkeit der Preisänderungen\"
ESB schickt mir zwei Gerichtsentscheidungen mit dem Hinweis auf die offenen Forderungen sowie dem Hinweis, die Zahlung endlich zu leisten. In der Anlage folgende Urteile: LG München I AZ27O1002/06 vom 23.5.2008 sowie AG Eggenfelden AZ3C829/07 vom 18.06.2008...wer kennt sich mit der Bedeutung dieser Urteile aus bzw. sind diese wirklich auch für andere Kunden/Verweigerer relevant?
IV. falsche Abrechnung, Zinsen
in früheren Beiträgen hieß es immer, dass die Schuldner keine Zinsen zu zahlen haben, wenn sie der Zahlungsaufforderung zustimmen bzw. ihren Widerspruch zurücknehmen. ESB verlangt im aktuellen Schreiben von mir Verzugszinsen in beträchtlicher Höhe. Muss ich diese ggf. bezahlen oder soll ich mich erst verklagen lassen? Auch verrechnet ESB trotz Aufrechnungsverbot die Abschlagszahlungen mit der aktuellen Forderung, was tun?
V. und die weiteren Aussichten?
scheinbar lässt sich die Mehrheit der Bevölkerung von der Energiewirtschaft die Preise diktieren und schluckt diese ohne Widerspruch. Dies führt auch dazu, dass die Leute, die sich zu wehren versuchen einen denkbar schlechten Stand haben. Meiner Meinung nach sieht es derzeit so aus, als ob einer nach dem anderen einknicken würde, zumal sich ein Rechtstreit ganz schön in die Länge ziehen kann. Macht es denn überhaupt noch Sinn, irgendeiner Abrechnung oder Preiserhöhung zu widersprechen? Bis jetzt hat wohl noch kein Kunde vor Gericht gesiegt, oder?
Danke und Gruss. Noedl.
winnitu:
Hallo Mitstreiter,
auch ich habe heute von der ESB ein Briefchen bekommen:
„Wir setzten Sie heute davon in Kenntnis, dass die Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der Preisänderungen der ESB bestätigt hat.“
Sie beziehen sich auf 2 Urteile:
1) Landgericht München I auf Grundlage des Urteils des BGH vom 13.6.07, Urteil vom 23.5.08 (Az.: 27 O 1002/06)
2) Amtsgericht Eggenfelden „auf dieser Grundlage“ am 18.6.08 (Az.: 3C 829/07)
Die mehrseitige Begründung der Gerichte haben sie sogar beigelegt!
Die ESB fordert mich nun wieder mal auf, bis 31.7.2008 die ausstehenden Beträge inkl 5% Zinsen zu bezahlen.
Kommentar von mir:
Ich habe ja nicht nur die Erhöhungen gerügt, sondern auch das Recht auf einseitige Preisneufestsetzung auf Basis meines Sondervertrags bestritten.
Ich finde: mit Rechtschutzversicherung im Rücken kann ich’s ja drauf ankommen lassen. Bin eher neugierig, ob das vor Gericht dann wie im Film abläuft: mein RA gegen den ESB-RA... :-)
Was meint ihr dazu?
Beste Grüße,
winnitu
jpo312:
Habe auch gerade den Brief erhalten, mal schauen was hier empfohlen wird.
Ab 01.08.2008 bin ich nicht mehr bei ESB sondern bei Montana, mal schaue wie die so sind.
oerni:
Hallo Alle,
auch mir wurde heute ein Schreiben der ESB zugestellt.
Normale Post, somit nicht angekommen.
Ebenfalls in Anlage die Urteile
3 C 829/07 Eggenfelden
27 O 1002/06
Die Urteile sind ohne Unterschrift der Richter nicht gültig.
Ich werde weiterhin nicht bezahlen, denn ob das was ESB vorgebracht hat stimmig ist und für mich zum Tragen kommt, bezweifle ich.
Vielleicht weis ja einer der Rechtanwälte was zu tun ist.
Danke im Voraus
superhaase:
--- Zitat ---Original von oerni
Die Urteile sind ohne Unterschrift der Richter nicht gültig.
--- Ende Zitat ---
Ich nehme mal stark an, dass den Prozessbeteiligten \"gültige\" Urteilsabschriften vorliegen. ;)
Nur für diese gelten die jeweiligen Urteile.
Was man Ihnen geschickt hat ist lediglich eine Information über ein Gerichtsurteil in einem fremden Fall, der für Ihren Fall Bedeutung haben kann, oder auch nicht - jedenfalls \"gelten\" diese Urteile nicht Ihnen.
ciao,
sh
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