Moin, zusammen:
In der Lüneburger Landeszeitung ist in der Ausgabe vom 30.09.08 zu lesen, dass die E.ON Avacon denjeniigen Verbrauchern, die Ende 1999 und Anfang 2000 einen „Akzent“-Vertrag abgeschlossen haben, einen Ausgleich zahlen. Dies kündigt jedenfalls Christina Schulz, Pressesprecherin der E.ON Avacon, an. Grund dafür ist die in diesen Verträgen enthaltenen Preisanpassungsklausel, die lediglich steigende Steuern und Gebühren als Grund für Preisänderungen vorsieht, nicht jedoch bei den Beschaffungs- und Vertriebskosten.
Nach Überprüfung sei der Energieversorger nun zu dem Schluss gelangt, „dass keine Rückzahlungsverpflichtung für E.ON Avacon Vertrieb besteht“. Die Kritik der Kunden habe aber gezeigt, dass die Vertragsgestaltung offenbar zu unterschiedlichen Auffassungen geführt habe. „Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, bieten wir für die betroffenen Verträge die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an, auch wenn das Ergebnis der rechtlichen Prüfung dazu eigentlich keinen Anlass gibt“, erklärte die Pressesprecherin.
Die Höhe des Ausgleichsbetrag soll für jeden Kunden mit einem entsprechenden Vertrag individuell auf Basis der tatsächlichen Verbrauchswerte der vergangenen Jahre ermittelt werden. Dazu Christina Schulz: „Der Ausgleichsbetrag wird im Ergebnis der Differenz aus den seit Vertragsbeginn vorgenommenen Preisanpassungen und den gesetzlich veranlassten Kostenänderungen entsprechen.“ Die ersten Briefe sollen zum Anfang Oktober versendet werden.
Die Anzahl der mit einer Zahlung rechnen könnenden Kunden kann die Pressesprecherin nicht beziffern. Betroffen von der aktuellen Diskussion seien \" .. nur diejenigen
Altverträge, die innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums von einigen Monaten angeboten wurden, zu einer Zeit, als der Wettbewerb auf dem Strommarkt erst langsam startete.“ Ebensowenig lasse sich abschätzen, wieviel die E.ON Avacon ihre Kulanz insgesamt koste.
Gruß
Fidel