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Autor Thema: Preisanpassungsklausel ungültig !  (Gelesen 48254 mal)

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Offline tangocharly

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #90 am: 29. September 2008, 22:14:38 »
@ Christian Guhl

Entweder ist der Vertrag zum 31.12. gekündigt oder er wurde mit verlängerter Frist zum 30.04.2009 gekündigt. Das kann man aus den geschilderten Details nicht genau heraus lesen.
Wenn es aber so sein soll, dass für die Zeit nach dem 31.12. die Konditionen des Akzent-Vertrages \"weiter gelten\" sollen, dann riecht dies nach einem neuen Sondervertrag ggf. mit einer ganz kurzen Laufzeit. Wenn das dann so angeboten und vom Kunden stillschweigend angenommen wurde, dann ist das jedenfalls keine Ersatzversorgung, § 38 EnWG.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Roger

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #91 am: 30. September 2008, 08:54:56 »
Heute haben wir eine Mahnung bekommen trotz Unbilligkeitseinwand und Widerspruch.
Hier wird das gerichtliche Mahnverfahren angedroht, aber keine Sperre.
Es handelt sich um den Bereich Gas.

Wir sollten ca. 3.200,00 EUR nachzahlen und der Abschlag hat sich mehr als verdoppelt.

Hierrauf haben wir unter Vorbehalt den alten Abschlag weitergezahlt.

Ich glaube hier weiß wieder mal keiner was der andere macht.
Roger

Offline tangocharly

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #92 am: 30. September 2008, 12:17:46 »
@ Christian Guhl

....... da ist mir gestern nacht noch die GeLi Gas in die Finger gefallen, dort war im Abschnitt C noch etwas über die \"vereinbarte Verlängerung der Ersatzversorgung\" zu lesen (schon wieder ein Mysterium ? der \"Ersatzversorgungssonderkundenvertrag\" ?)

Habe jetzt aber weder die Lust noch die Zeit, diese GeLi genauer nachzulesen (notfalls mal googeln).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #93 am: 30. September 2008, 13:01:55 »
Heute in der \"Landeszeitung Lüneburg\" :
\"Eon-Avacon verteilt Geldsegen \".
Der Artikel ist noch nicht Online.Wenn er da ist, wird der Link nachgereicht.
Angeblich sollen alle Akzent-Kunden mit den betroffenen Verträgen eine Ausgleichszahlung erhalten. Über die Höhe wird keine Angabe gemacht.
Wie aus dem Kommentar hervorgeht, soll der Kunde im Gegenzug auf alle weitergehenden Forderungen verzichten.Ob das ein gutes Geschäft ist ?

Offline Freaky77

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #94 am: 30. September 2008, 15:08:43 »
Ich habe heute die Kündigung des Akzent-Vertrages zum 30.April 2009 bekommen.

als P.S. steht noch das die Kündigung des Liefervertrages meine Rechtposition nicht beeinträchtigt.

Bringt es was, da Widerspruch gegen einzulegen???

Gruß

Freaky77

Offline Fliegerhorst

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #95 am: 30. September 2008, 17:14:39 »
Hallo,

diese Kündigung habe ich mit folgenden Text auch erhalten:

>>Sehr geehrter xxxx,

wir freuen uns, Ihnen in den nächsten Monaten neue und interessante Stromangebote
vorstellen zu können. Das von Ihnen bisher genutzte Angebot ,,Akzent\" wird in
diesem Zusammenhang eingestellt und durch ein Nachfolgeprodukt ersetzt. Wir
kündigen deshalb das mit lhnen bestehende Vertragsverhältnis zum
nächstmöglichen vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt.

Sie brauchen jetzt jedoch überhaupt noch nichts zu tun: Wir beliefern Sie bis zum
3O.April 2009 zu den aktuellen Akzent-Preisen weiter, wenn wir von Ihnen nichts
Gegenteiliges hören. Ihre Stromlieferung bleibt wie gewohnt zuverlässig und
sicher.

Sie haben also genug Zeit, sich für eines unserer neuen Stromangebote, die wir Ihnen
spätestens Anfang 2009 vorstellen werden, zu entscheiden. Dazu gehören zum
Beispiel auch ein Energiespar-Angebot und ein Ökostrom-Angebot.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns außerdem ein individuelles
Vertragsangebot als Nachfolgeregelung zu Ihrem Akzent-Vertrag. Sie können also
auch nach dem 30.April 2009 von unseren günstigen Stromangeboten profitieren.

Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter
der Servicenummer  0180-1282 2 77 zu günstigen 3,9 ct/min aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können gegebenenfalls abweichen.

PS: Vor einiger Zeit hatten Sie uns auf Unsicherheiten bei der rechtlichen Bewertung
Ihres Liefervertrages Akzent hingewiesen. Selbstverständlich beeinträchtigt die
Kündigung des Liefervertrages Ihre Rechtsposition nicht.<<

Ferner hat eben NDR1 Niedersachsen die Meldung heraus gegeben, dass eon allen Kunden die Akzent-Verträge Ende 1999 bis Anfang 2000 abgeschlossen haben, alle Beträge die nicht auf Steuererhöhungen zurück zu führen sind erstattet!

Gruß Fliegerhorst

Offline Fliegerhorst

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #96 am: 30. September 2008, 18:07:21 »

Offline Fidel

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #97 am: 30. September 2008, 23:26:42 »
Moin, zusammen:

In der Lüneburger Landeszeitung ist in der Ausgabe vom 30.09.08 zu lesen, dass die E.ON Avacon denjeniigen Verbrauchern, die Ende 1999 und Anfang 2000 einen „Akzent“-Vertrag abgeschlossen haben, einen Ausgleich zahlen. Dies kündigt jedenfalls Christina Schulz, Pressesprecherin der E.ON Avacon, an. Grund dafür ist die in diesen Verträgen enthaltenen Preisanpassungsklausel, die lediglich steigende Steuern und Gebühren als Grund für Preisänderungen vorsieht, nicht jedoch bei den Beschaffungs- und Vertriebskosten.

Nach Überprüfung sei der Energieversorger nun zu dem Schluss gelangt, „dass keine Rückzahlungsverpflichtung für E.ON Avacon Vertrieb besteht“. Die Kritik der Kunden habe aber gezeigt, dass die Vertragsgestaltung offenbar zu unterschiedlichen Auffassungen geführt habe. „Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, bieten wir für die betroffenen Verträge die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an, auch wenn das Ergebnis der rechtlichen Prüfung dazu eigentlich keinen Anlass gibt“, erklärte die Pressesprecherin.

Die Höhe des Ausgleichsbetrag soll für jeden Kunden mit einem entsprechenden Vertrag individuell auf Basis der tatsächlichen Verbrauchswerte der vergangenen Jahre ermittelt werden. Dazu Christina Schulz: „Der Ausgleichsbetrag wird im Ergebnis der Differenz aus den seit Vertragsbeginn vorgenommenen Preisanpassungen und den gesetzlich veranlassten Kostenänderungen entsprechen.“ Die ersten Briefe sollen zum Anfang Oktober versendet werden.

Die Anzahl der mit einer Zahlung rechnen könnenden Kunden kann die Pressesprecherin nicht beziffern. Betroffen von der aktuellen Diskussion seien \" .. nur diejenigen
Altverträge, die innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums von einigen Monaten angeboten wurden, zu einer Zeit, als der Wettbewerb auf dem Strommarkt erst langsam startete.“ Ebensowenig lasse sich abschätzen, wieviel die E.ON Avacon ihre Kulanz insgesamt koste.

Gruß
Fidel

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #98 am: 01. Oktober 2008, 10:34:15 »
Nicht alle Akzent Verträge  sind zum 31. 12. 2008 gekündigt!

Der Vertrag kann nach meiner Meinung ohne Begründung fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung hat natürlich bestimmten Anforderungen zu genügen. Die mir bekannte Kündigung hat keine Originalunterschrift.

Im
Zitat
StromLiefervertrag StromAkzent
ist unter 7) zu lesen:
Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit um zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird....

Nun sollte jede/r Wissen, wann der Vertrag unterschrieben hat. Zu dem in dem Vertrag stehenden Datum ( Tag und Monat ) ab erhalt einer gültigen Kündigung ist der Vertrag gekündigt. Alle Verträge, die nach Erhalt des Kündigungschreiben weniger als zwei Monate Restlaufzeit haben, sind erst für das entsprechende Datum in 2009 gekündigt.

Beispiel:

Vertragsunterschrift: 21. 10. 1999

Laufzeitende: 21. 10. 2008

Datum des Kündigungsschreiben: 29. 09. 2008
Kündigung keine zwei Monate zum Laufzeitende, der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr und ist zum 21. 10. 2009 gekündigt.

Wenn die Kündigung Mängel hat, z.B. keine Originalunterschrift, sollte der Kündigung widersprochen werden.


Merkwürdig ist doch :
1. dass die E.ON Avacon meint keine Rückzahlungsverpflichtung für die Verträge 1999/2000 zu haben, aber dennoch in voller Höhe zurückzahlen will.
2. dass nicht nur die Alt-Verträge bei Strom Akzent gekündigt werden, sondern alle.

Nach Rücksprache mit mehreren Betriebswirtschaftlern, sehen diese hier ein
Indiz dafür, dass alle Verträge fehlerhaft sind.

Es sollten jetzt alle Kunden von E.ON Avacon mit Akzent-Vertrag zur Wahrung Ihrer Rechte einen Rückzahlungsanspruch geltend machen.
Weiter sollten alle einen Einwand der Unbilligkeit einlegen und für die Berechnung  der laufenden Abschlagszahlungen den Preis bei Vertragsunterzeichnung nehmen.

Offline AKW NEE

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« Antwort #99 am: 01. Oktober 2008, 11:47:45 »
@ tangocharly


Zitat
Entweder ist der Vertrag zum 31.12. gekündigt oder er wurde mit verlängerter Frist zum 30.04.2009 gekündigt

In dem mir bekannten Schreiben ist zu lesen:
Wir kündigen ... zum nächstmöglichen vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt. Weiter unten heißt es in dem Schreiben Wir beliefern Sie bis zum 30. April 2009 zu den aktuellen Akzent-Preisen weiter...

Es ist also kein konkretes Kündigungsdatum angegeben. Wenn mensch der Kündigung nicht widerspricht, könnte aus dem Datum 30. April 2009 der späteste Kündigungstermin abgeleitet werden, der vom Kunden akzeptiert wurde.

Offline AKW NEE

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« Antwort #100 am: 01. Oktober 2008, 13:46:26 »
Muss eine Kündigung, wenn nichts anderes in der AGB festgelegt ist schriftlich erfolgen?

Muss eine Kündigung mit Originalunterschriften versehen sein?

Muss einer Kündigung zeitnah widersprochen werden?

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #101 am: 05. Oktober 2008, 18:35:08 »
@AKW NEE
Schriftform vereinbart = §32.7 AVBEltV bzw. § 20.2 GVVStrom
Originalunterschrift = § 126 BGB
Andere Frage :Wie kommt Eon-Avacon zu der Aussage, dass die rechtliche Überprüfung ergeben hat, es müssten keine Rückzahlungen vorgenommen werden ? Ich kann mir nur einen Reim darauf machen, wenn von \"ergänzender Vertragsauslegung\" ausgegangen wird. Die Klausel zur Preisänderung war wirksam : Es durften Preisänderungen aufgrund erlassener oder geänderter Gesetze vorgenommen werden. Eon-Avacon hat sich nicht daran gehalten und
Preiserhöhungen aufgrund aller möglichen Gründe vorgenommen.Jetzt hat man es gemerkt und meint: \"das hatten wir vergessen mit in die Bedingungen aufzunehmen\" und möchte es mithilfe der ergänzenden Vertragsauslegung rückwirkend ändern. Da kommt mir aber wieder das Urteil des Kartellsenats vom 29.04.08 in den Sinn. Da heißt es doch, wenn der Versorger in einer angemessenen Frist den Vertrag kündigen kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Frage.

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #102 am: 07. Oktober 2008, 12:56:11 »
Lokales aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
Freiwillige Akzent-Erstattung
E.ON Avacon: Keine Verpflichtung zur Rückzahlung bei Akzent-Altverträgen - Angebot für Ausgleichsbetrag
as Lüchow. Es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung bei Akzent-Altverträgen. Diese Rechtsauffassung vertritt der Stromversorger
E.ON Avacon mit Hinweis auf »eine intensive rechtliche Überprüfung der Verträge».
……

Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, bieten wir für die betroffenen Verträge aus dem Zeitraum Ende 1999/Anfang 2000 die Zahlung eines Ausgleichsbetrages an - auch wenn das Ergebnis der rechtlichen Prüfung dazu eigentlich keinen Anlass gibt», kündigte eine E.ON Avacon-Sprecherin an.
….

Der ganze Artikel hier (nur heute):
http://www.ejz.de

Offline AKW NEE

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« Antwort #103 am: 08. Oktober 2008, 08:55:02 »
@ Christian Guhl

Zitat
Schriftform vereinbart = §32.7 AVBEltV bzw. § 20.2 GVVStrom

Es geht hier um den Strom-Tarif Akzent. Hier handelt es sich um einen Sondervertrag. Bisher sind (fast) alle davon ausgegangen, dass die AVBEltV bzw. die GVVStrom bei Sonderverträgen nicht anzuwenden sind, sondern nur bei der Grundversorgung. Ausnahme soll sein, wenn die jeweiligen Bestimmungen ausdrücklich in die AGB übernommen wurden, dies wurden sie aber nicht.

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #104 am: 08. Oktober 2008, 12:48:04 »
@AKW NEE
Eon-Avacon hat allen Akzent-Kunden mitgeteilt, dass die GVVStrom für ihren Vertrag gelten.Wenn es für uns von Vorteil ist, belassen wir es doch dabei.
Wenn Eon-Avacon der Meinung ist, das es so ist, müssen sie sich auch an die GVV halten.

 

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