Da hat sich der MDR aber was erzählen lassen.
Die E.ON Avacon will keine mündigen Kunden
Die Argumentation der E.ON Avacon (EJZ vom 07. 10. und 11. 10. 2008) lässt nur einen Schluss zu, sie spielt auf Zeit. Sie spielt auf Zeit, um ein verlorenes Gerichtsverfahren zu vermeiden. Natürlich haben Kunden, denen unberechtigt zu viel Geld vertragswidrig abverlangt wurde einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Rückerstattung.
Den Kunden und der Öffentlichkeit soll ein Bild von einer kundenfreundlichen E.ON Avacon vorgegaukelt werden. Wir sollen glauben, dass die Avacon ja so nett ist, die zahlt sogar Geld an die Kunden zurück ohne es zu müssen. In diesem Glauben vergisst mensch dann seinen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen. Wenn später, vielleicht nach einem halben Jahr keine Zahlung erfolgt, ist mensch enttäuscht und sein Rechtsanspruch auf Rückzahlung vielleicht verwirkt, weil dieser nicht zeitnah geltend gemacht wurde.
Die Kündigung der Akzent-Verträge ist ein Beleg dafür wie ernst mensch genommen wird. Hier ist nicht gemeint, dass die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam ist, nein, mit der Kündigung wird dokumentiert, dass dem Unternehmen die Verträge mit den Daten vorliegen, woher sind sonst die Vertragsdaten bekannt, die für eine Kündigung notwendig sind. Es sind die Daten, die die E.ON Avacon nicht hat, wenn es um die Rückerstattung geht, dann sind die sie in den Archiven verschwunden und müssen sehr zeitaufwendig gesucht werden. Bis heute sind nicht alle gefunden, sagt die E.ON Avacon. Jeder Kleinunternehmer in Lüchow-Dannenberg oder der Altmark weiß aber, dass Geschäftsunterlagen mind. 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, dazu gehören auch Verträge und die Jahresabrechnungen. Aufbewahren heißt, sie müssen auffindbar sein.
Die E.ON Avacon mag anscheinend keine Kunden, sie mag aber das Geld der Kunden und dieses will sie nach Möglichkeit behalten. Geld, das ist die Sprache, die verstanden wird, deshalb sollten jetzt alle Kunden der E.ON Avacon mit Akzent-Verträgen zur Wahrung Ihrer Rechte einen Rückzahlungsanspruch geltend machen, dies gilt auch für Gewerbekunden und für Kunden die in der Vergangenheit einen Akzent-Vertrag mit der E.ON Avacon hatten. In den Verträgen ab 2000 bis heute ist eine ungültige Preisanpassungsklausel enthalten, aus der sich auch ein Rückerstattungsanspruch ergibt.
Weiter sollten alle, die noch einen laufenden Akzent-Vertrag haben, einen Einwand der Unbilligkeit einlegen und für die eigene Berechnung der laufenden Abschlagszahlungen den Preis bei Vertragsunterzeichnung nehmen.
Grundsätzlich kann die E.ON Avacon die Verträge kündigen. Der Anlass und die Art der Kündigung ist aber ein Beleg dafür, dass ein mündiger Kunde nicht willkommen ist, deshalb sollte mensch die Kündigung, wenn diese rechtskräftig ist, zum Anlass nehmen den Stromversorger zu wechseln, hin zu einem Versorger, der nicht mit den großen Konzernen verbunden ist, am besten zu einem Ökostromanbieter.