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Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit

<< < (10/12) > >>

Cremer:
@ Harry01

Lesen Sie bitte auch hier, Presseerklärung der BIFEP vom 16.5.2005:

http://www.energiepreise-runter-kh.de/presse_info.php

Da hat es auch ein Kunde mit einer einstweiligen Verfügung geschafft!!!

Insofern wird vom Amtsgericht den Stadtwerken angetragen in der Hauptsache Klage zu erheben oder sich außergerichtlich mit dem Kunden zu einigen.

RR-E-ft:
@Cremer

Wo sich ein Kunde mit einem Stadtwerk streitet, ist die örtliche Zuständigkeit des Gerichts meist unproblematisch:

Meist haben Kunde und Versorger den selben Gerichtsstand, d. h. das selbe Gericht ist zuständig. Der Kunde wohnt in der Gemeinde, wo der Versorger seinen Sitz hat.

Bei großen regionalen Gesellschaften, die landesweit oder über Landesgrenzen hinaus versorgen, ist das schwieriger.

Um diese Frage ging es.

Bei dem von Ihnen geschilderten Fall stellte sich diese Frage deshalb  wohl gar nicht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
@RR-E-ft


--- Zitat ---Offensichtlich haben Sie sich allein auf ein Feld begeben, auf dem Sie sich überhaupt nicht auskennen.
--- Ende Zitat ---

Bei dem, was ich hier im Forum gelesen habe, denke ich schon, mich ein wenig auszukennen. Eigentlich war die Sache klar. Ich bin aber anscheinend ein Opfer der Rechtsunkundigkeit meines zuständigen Gerichts geworden.

--- Zitat ---Ich hoffe, es rächt sich nicht, dass Sie die Kosten eines Anwalts ersparen wollen.
--- Ende Zitat ---

Die Gerichtskosten trägt in jedem Fall die Rechtschutz.

--- Zitat ---Immerhin bekämen Sie im Fall des Obsiegens diese Kosten erstattet.
--- Ende Zitat ---

Momentan geht es ja nicht um den Hauptantrag. Es muß ja erstmal die Zuständigkeit geklärt werden.


--- Zitat ---\"Verfügungsbeklagte\" wird in dem Verfahren der Gegner genannt, der von seiner Rechtsform eine Aktiengesellschaft und damit feminin ist.
--- Ende Zitat ---

Sorry, ich hatte den Post nochmal editiert, weil sich die Frage zwischenzeitlich erübrigt hatte.


--- Zitat ---Sie haben den möglichen Gerichtsstand am Erfüllungsort gem. § 29 ZPO gewählt. Die Kommentierung hatte ich Ihnen auch schon genannt.
--- Ende Zitat ---

Richtig, aufgrund Ihres Tips habe ich am Freitag noch das Fax aufgesetzt, was aber anscheinend ignoriert wurde.


--- Zitat ---Zusätzlich vgl. Thomas/ Putzo, ZPO, § 29 Rn. 6:

Erfüllungsort ist der Ort der Energieabnahme (Riemer, Recht der Elektrizitätswirtschft, 1989, S. 242 f.).  

Dieser Gerichtsstand wurde vom BGH bestätigt.
Ein entsprechendes Urteil haben Sie selbst gefunden.

Hierauf sollten Sie das Gericht hinweisen.
Es ist demnach zuständig.
--- Ende Zitat ---

Ja, ich werde auch daran festhalten.


--- Zitat ---Nur für den Fall, dass sich das Gericht weiter für unzuständig hält, beantragen Sie - aber nur  hilfsweise !!!! - die Verweisung nach Helmstedt.
--- Ende Zitat ---

Das werde ich in der Verhandlung beantragen und nicht vorab.


--- Zitat ---Das Forum ist ersichtlich nicht dazu gedacht, Prozesse zu betreuen.

Es ist dringend zu empfehlen, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Das Forum möchten Sie bitte  nicht etwa mit einer anwaltlichen Beratung verwechseln.

Sollten sich weitere Probleme auftun, wenden Sie sich dringend an einen Anwalt in Ihrer Nähe, aber auch nur dorthin.

Ihre Anliegen hinsichtlich einer Prozessbetreuung sind nicht  Gegenstand der hiesigen Diskussion.
--- Ende Zitat ---

Ich wußte, daß Sie soetwas jetzt schreiben. Ich bin Ihnen äußerst dankbar über Ihre Tips und Hinweise und spreche damit sicher auch im Namen der anderen Forumteilnehmer und Mitleser. Auch wenn die Sache hier meinen Fall dokumentiert, so hilft diese Dokumentation sicher auch den Nächsten, die auch ein Problem mit der Gerichtszuständigkeit bekommen, wenn Versorgersitz und Wohnsitz unterschiedlich sind. Mir ist auch klar, daß Sie immer wieder anwaltlichen Rat empfehlen, aber die wenigsten haben das Geld für einen Anwalt in einer Streitsache mit geringem Streitwert übrig und suchen die nötigen Tips in einem Forum wie diesem. Dafür sollten Sie auch Verständnis aufbringen.

@Cremer

Danke für den Link. Der Vorgang war hier im Forum auch gut mitzulesen  :wink:

RR-E-ft:
@Harry01

Ich habe großes Verständnis für vieles.

Aber gerade wenn Sie über die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung für das Verfahren verfügen, spricht doch alles dafür, sich einen Anwalt zu nehmen und sich nicht selbst auf das glatte Parkett zu begeben, auf dem ein Unkundiger leicht straucheln kann.

Ich schneide mir auch nicht die Haare selbst....
Aus gutem Grund.

Nochmals:

Hier im Forum sollen gangbare Wege aufgezeigt werden.

Es ist nicht das Anliegen, eine einegehende Beratung zu ersetzen.

Das ist auch gar nicht möglich.
Jeder Fall hat seine Besonderheiten.

Die materielle Rechtslage, die hier dargestellt wird, gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, sich gegen unbillig überhöhte Energiepreise zur Wehr zu setzen. Hierüber soll informiert werden.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
Hallo Herr Fricke,

die Rechtschutz übernimmt nicht die Kosten des Anwalts, die bei Ortsverschiedenheit von Gerichtsort und Kanzleisitz entstehen. Ich kenne einen guten Anwalt, dem ich die Sache anvertrauen würde. Der hat seine Kanzlei ein paar Kilometer vom Gerichtsort entfernt, wäre aber bei Zuständigkeit in Helmstedt dort aber wahrscheinlich nicht zugelassen und wenn doch, sind die Kosten wieder unverhältnismäßig.
Aus gutem Grund schneide ich mir wiederum die Haare selbst!

Dieses Forum soll sicher keine anwaltliche Beratung ersetzen, aber es wird sicher jedem so wie mir ergehen, der eine einstweilige Verfügung beantragt und der Abnahmeort unterschiedlich dem Versorgersitz ist. Große Besonderheiten gibt es dabei nicht, eher Ungewißheiten, über die hier allgemein informiert werden kann.

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