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Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit

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Harry01:
Hallo Forum!

Gestern habe ich von meinem Gasversorger eine Mahnung mit einer Sperrandrohung erhalten. Folgendes ist bisher geschehen:

Ich habe mit dem Einwand der Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung vom 1.10.2004 widersprochen, die Einzugsermächtigung gekündigt und dem Gasversorger mitgeteilt, daß ich Abschläge nur noch in der Höhe des tatsächlichen Verbrauchs überweise, um eine Überzahlung des Vertragskontos zu vermeiden. Natürlich habe ich auch darauf aufmerksam gemacht, daß Sperrandrohungen und Mahnungen in diesem Fall gesetzeswidrig sind. Außer einer Standardantwort mit \"Ölpreisbindung\" etc reagierte Avacon nicht weiter, bis ich gestern diese Mahnung erhielt. Es sollen 100 Euro rückständig sein. Ich habe zu der Mahnung gleich per Email Stellung genommen und dazu aufgefordert, das Mahnverfahren und die Sperrandrohung zurückzunehmen, da ich ansonsten eine einstweilige gerichtliche Verfügung erwirken müßte, um die Versorgungseinstellung zu verhindern. Gleichzeitig habe auch ich eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Das  Mahnschreiben ist auf den 21.04.2005 datiert, erhalten habe ich es erst gestern (26.04.2005) und gezahlt werden soll bis zum 02.05.2005. War das so richtig? Was ist jetzt weiter zu tun? Avacon hat noch nicht weiter reagiert. Dem Schreiben war noch ein Abschlagsplan beigefügt, der die rückständige Zahlung belegen soll. Nur kann man daraus nichts ersehen. Es sind zwei rückständige Buchungen aufgeführt, die nicht näher bezeichnet sind. Sie haben auch dieselbe Belegnummer, sodaß man vermuten kann, daß hier ein Rückstand für Strom (beziehe ich auch von Avacon) und Gas gebucht wurde. Den Abschlag für Strom habe ich nicht angepaßt! Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Cremer:
@ harry01

haben Sie die Abschläge gekürzt und auf einen maximalen Betrag begrenzt oder haben Sie die Abschläge entsprechend Ihrem Verbrauch geleistet. Sofern Sie sie Ihrem Verbrauch angepasst haben, dann hätten Sie ja höhere Abschläge im Zeitraum Januar bis März geleistet als vom Versorger gefordert, da Winterperiode? da ist noch eine ergänzung Ihrerseits notwendig.

Man hat Ihnen nur eine \"mögliche Sperrandrohung\" mitgeteilt. Solange Ihnen nicht ein exakter Termin der Sperre gesetzt wurde, ist alles nicht so heiß wie es gegessen wird.  Man behält sich vor, ist also eine Ankündigung, eine Sperrandrohung mit Sperre auszusprechen.

Harry01:
@Cremer

Die Abschläge leiste ich entsprechend meinem Verbrauch, den ich jeweils zum Monatsende aktuell ermittele. Bis zu dem Schreiben mit dem Einwand er Unbilligkeit hatte ich eine Überzahlung des Vertragskontos beim Gasverbrauch errechnet. Ich kündigte also an, den Abschlag für Gas im Januar ganz auszusetzen und die weiteren Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Seitens Avacon wurde auf diese Ankündigung nie reagiert. Avacon hatte einen anderen Geasmtabschlag  errechnet. Überwiesen werden die Beträge aber in einem Betrag. Um nun dem Versorger mitzuteilen, wie sich der Abschlag zusammensetzt, habe ich die Einzelbeträge im Verwendungszweck nochmal aufgeführt, damit es nachvollziehbar bleibt. Es ist richtig, der Berechnung nach würden natürlich während der Heizperiode höhere Abschläge gezahlt. Da aber der Abschlag sehr hoch angesetzt ist, wurde dieser Betrag nicht überschritten. Es ist aber nun wahrscheinlich, daß auch aufgrund der Abschaltung der Heizung nun wesentlich geringere Beträge errechnen und die würde ich dann auch wieder entsprechend kürzen.
Avacon setzt ja nun die Abschläge nicht ernsprechend der Heizperiode fest, d.h. ich würde auch in der Zeit des geringeren Verbrauchs dieselben Abschläge zahlen, weil ja ein Mittelwert aus dem Vorjahresverbrauch errechnet wird. Damit würde das Vertragskonto dann wieder überzahlt werden, was ich verhindern will.


--- Zitat ---Man hat Ihnen nur eine \"mögliche Sperrandrohung\" mitgeteilt. Solange Ihnen nicht ein exakter Termin der Sperre gesetzt wurde, ist alles nicht so heiß wie es gegessen wird.
--- Ende Zitat ---

Der genaue Text in der Mahnung lautet: Wir bitten um Ihr Verständnis, daß Sie bei nicht termingerechter Zahlung mit der Einstellung der Versorgung ohne nochmalige Ankündigung rechnen müssen. Hierbei verweisen wir auf §33 Abs. 2 der Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung bzw. die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Ist das wirklich nur heiße Luft?

RR-E-ft:
@Harry01


Unabhängig davon, dass Sie sich nicht im Verrzug befinden, die Voraussetzungen einer Versorgungseinstellung schon nicht vorliegen können, wäre eine solche Maßnahme schon unverhältnismäßig.

Dies können Sie gegenüber Ihrem Versorger geltend machen. Verweisen Sie dabei auf den Beschluss des AG Marienberg in Sachen Fritz Schnabel in Olbernhau (auf der Seite unter Neuigkeiten).

Zudem sollten Sie ggf. noch vorsorglich Hausverbot erteilen.

Eine Versorgungseinstellung muss zwei Wochen vorher angedroht werden. Wenn Ihnen das Schreiben erst am 26.04. zuging, kann deshalb keine Versorgungseinstellung bereits am 03.05. erfolgen.


Wenden Sie sich auch an die Energieaufsichtsbehörde beim Wirtschaftsministerium.

Vgl. auch hier:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=876

Ihr Versorger gehört zum E.on- Konzern.

Deshalb für Sie vielleicht auch von Interesse:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=963

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
@RR-E-ft

Vielen Dank für die Infos. Dann bin ich ja beruhigt.


--- Zitat ---Zudem sollten Sie ggf. noch vorsorglich Hausverbot erteilen.
--- Ende Zitat ---

Das werde ich in Erwägung ziehen.


--- Zitat ---Eine Versorgungseinstellung muss zwei Wochen vorher angedroht werden. Wenn Ihnen das Schreiben erst am 26.04. zuging, kann deshalb keine Versorgungseinstellung bereits am 03.05. erfolgen.
--- Ende Zitat ---

Dann hat Avacon also gelogen? Warum schreiben die dann, daß ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden kann? Ist so eine Art der Einschüchterung nicht strafbar?

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