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Avacon: Sperrandrohung trotz Einwand der Unbilligkeit

<< < (11/12) > >>

RR-E-ft:
@Harry01

Alle in Deutschland zugelassenen Anwälte sind an einem Landgericht zugelassen und können vor allen Land- und Amtsgerichten auftreten. Einer besonderen Zulassung bedarf nur noch das Auftreten vor dem OLG. Wo diese erteilt ist, kann der Anwalt auch vor jedem OLG auftreten. (Beim BGH gibt es eigene Anwälte für Zivilsachen.)

Sie könnten sich also getrost einem Kollegen vor Ort anvertrauen, der Sie sicher über die prozessualen Klippen bringen kann.

Wegen der materiellen Rechtslage können Sie diesem ja alle Urteile etc. von hier mit an die Hand geben.

Eine allein aus prozessualen Gründen negative Entscheidung wäre sehr ärgerlich.

Um sich sicher zu bewegen, muss man die Spielregeln, sprich die Prozessordnung ZPO kennen und beherrschen.

Es gibt genügend Fallstricke, in die man tappern kann.

Deshalb rate ich ja hier auch, besser passiv einen Prozess auf sich zukommen zu lassen, als aktiv vor Gericht zu agieren und sich vor allem anwaltlich beraten zu lassen.

Es ist leichter, einen Anspruch abzuwehren, als einen durchzusetzen.

Das liegt an den prozessualen Besonderheiten (Darlegungs- und Beweislast).

Die Entscheidungen in den Aktivprozessen von Verbrauchern des AG Marienberg und des AG Bad Kissingen sind unter Inanspruchnahme  anwaltlicher Hilfe erfolgreich zustande gekommen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
Statusaktualisierung!

Nachdem ich zum letzten Schreiben des Gerichts Stellung genommen habe und nochmals auf die Dringlichkeit wegen einer drohenden Sperre allein deshalb schon auf die Zuständigkeit des Gerichts hinwies (natürlich habe ich auch auf die anderen Urteile und Komentare verwiesen), habe ich nochmals und um eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gebeten.

Heute kam neue Post vom Gericht:

Im Termin soll nicht nur die die Gerichtszuständigkeit, sondern ggf. auch über eine Begründetheit des Antrags verhandelt werden.

Also entweder sprechen die oder ich eine andere Sprache. Ich muß jederzeit mit einer Sperre rechnen und das Gericht meint, daß der Antrag ggf. nicht begründet ist ??

Wie gehe ich eigentlich vor, wenn nun doch vor dem Termin gesperrt wird, um eine sofortige Aufhebung der Sperre zu erwirken?

RR-E-ft:
@Harry01

Warum haben Sie immer noch keinen Anwalt?

Ja, Sie sprechen eine \"andere Sprache\", weil Sie offensichtlich nicht verstehen, was da prozessual passiert!

Diese Entscheidung ist  - gegenüber dem bisherigen Stand - günstig für Sie:

Stellen Sie sich vor, es hätte zunächst nur eine Verhandlung über die Zuständigkeit gegeben, nicht aber in der Sache selbst.

Das würde eine Entscheidung in der Sache weiter verzögern.

Und natürlich darf das Gericht erst dann über die Begründetheit entscheiden, wenn feststeht, dass das Gericht überhaupt zuständig ist.

Das Gericht hatte sich schon dafür entschieden, über die Zuständigkeit in mündlicher Verhandlung zu entscheiden. Deshalb findet eine solche statt.

Das Gericht darf auch eine Entscheidung nicht vorwegnehmen, da es sonst als befangen gelten würde.

Ihr Gegner könnte das Gericht dann ablehnen. Hierüber wäre wieder gesondert zu entscheiden, was zu einer weiteren Verzögerung führen würde!!!

Das Gericht darf also erst nachdem seine Zuständigkeit feststeht ergebnisoffen die Begründetheit prüfen und darüber entscheiden.

Und wenn Sie Sorge um Ihre Beherrschung haben, ist es erst recht dringend anzuraten, einen Anwalt zu beauftragen:

In einer Verhandlung muss man einen kühlen Kopf bewahren!

Ihre Fehlinterpretationen lassen darauf schließen, dass Sie mit dem Verfahren wirklich nicht vertraut sind.

Ich glaube nicht, dass Ihr Versorger Ihnen jetzt noch auf die Versorgung einstellt:

Das macht keinen guten Eindruck, wenn schon ein Prozess anhängig ist. Der Versorger hat ja Kenntnis darüber.

Im dem genannten Fall müssten Sie Ihren Antrag umstellen.

Ein Anwalt wird Ihnen gern weiterhelfen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Harry01:
Hallo Herr Fricke,


--- Zitat ---Warum haben Sie immer noch keinen Anwalt?
--- Ende Zitat ---

Das wäre jetzt einfach zu aufwendig, den Grund hier zu posten.


--- Zitat ---Ja, Sie sprechen eine \"andere Sprache\", weil Sie offensichtlich nicht verstehen, was da prozessual passiert!
--- Ende Zitat ---

Ich habe mich strikt an die Posts hier im Forum gehalten und ich denke schon, daß ich weiß, was prozessual passiert oder zumindest hätte passieren müssen.


--- Zitat ---Diese Entscheidung ist  - gegenüber dem bisherigen Stand - günstig für Sie:
--- Ende Zitat ---

An dem bisherigen Stand hat sich ja nichts geändert. Auch die Eile ist noch immer geboten, aber die wird vom Gericht mit Füßen getreten.


--- Zitat ---Stellen Sie sich vor, es hätte zunächst nur eine Verhandlung über die Zuständigkeit gegeben, nicht aber in der Sache selbst.
--- Ende Zitat ---

Bei dieser Dringlichkeit hätte es keine Verhandlung über die Zuständigkeit geben dürfen! Selbst der Rechtspfleger hat die Dringlichkeit bei der Antragsaufnahme festgestellt und dies auch vermerkt. Damit sollte ja gerade eine mündliche Verhandlung vermieden werden.


--- Zitat ---Und natürlich darf das Gericht erst dann über die Begründetheit entscheiden, wenn feststeht, dass das Gericht überhaupt zuständig ist.
--- Ende Zitat ---

Da kann man sich bestimmt die Köpfe heißreden, aber dank der von Ihnen zitierten Komentare und auch wegen der Dringlichkeit ist die Zuständigkeit geklärt, nur scheint das das Gericht nicht zu wissen oder will es nicht wissen.


--- Zitat ---Und wenn Sie Sorge um Ihre Beherrschung haben, ist es erst recht dringend anzuraten, einen Anwalt zu beauftragen:

In einer Verhandlung muss man einen kühlen Kopf bewahren!
--- Ende Zitat ---

Keine Sorge, ich werde die Beherrschung schon nicht verlieren. Das war eben nur so ein emotionaler Einwand.


--- Zitat ---Ihre Fehlinterpretationen lassen darauf schließen, dass Sie mit dem Verfahren wirklich nicht vertraut sind.
--- Ende Zitat ---

Meine Fehlinterpretationen? Das Gericht ist mit der Sache nicht vertraut, weil es weder die Medien verfolgt noch schonmal so einen Fall gehabt hat.


--- Zitat ---Im letztgenannten Fall müssten Sie Ihren Antrag umstellen.
--- Ende Zitat ---

Ich habe lediglich den Antrag so umgestellt, daß hilfsweise die Verweisung zum AG Helmstedt beantragt wird.


--- Zitat ---Ein Anwalt wird Ihnen gern weiterhelfen.
--- Ende Zitat ---

Da wäre ich ja jetzt gar nicht drauf gekommen :roll:

RR-E-ft:
@Harry01

Seit einem Monat gibt es hier diesen Thread.

Dass dieses Forum viel besucht und gelesen wird, ist auch bekannt.

Nicht alle, die die Beiträge hier lesen, beteiligen sich hier an der Diskussion. Dass auch andernorts viel über das Thema diskutiert wird, ist  hinlänglich bekannt. Lupunus hat sich nicht wieder gemeldet....

Kein Gerichtsverfahren war also wohl  länger öffentlich angekündigt.
Ihr Versorger weiß auch selbst, welche Gerichtstermine noch anstehen....

Dass man sich bei den Versorgern nun selbst bei Verhandlungen vor Amtsgerichten bestens präpariert, dürfte seit dem Verfahren in Heilbronn bekannt sein.

Sie haben ja alle Beiträge aufmerksam verfolgt.

Ob es deshalb vorteilhaft ist, öffentlich mitzuteilen wann ein Termin stattfindet und ob und ggf. zu welchem Gericht man ggf.  einen  Anwalt mitnimmt, lasse ich an der Stelle mal offen.

Und es ist bestimmt kein schlechter Rat, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Es spricht viel dafür, dass sich das Gericht bei der Verhandlung für zuständig erklärt und auch in der Sache selbst sogleich entscheiden wird.

Sie brauchen in diesem Fall keinen Anwalt andernorts zu einem anderen Termin, sondern ausschließlich bei diesem  Termin. Allein dieser Termin wird dann entscheidend sein.

Undzwar gerade dann, wenn Sie der Auffassung sind, das Gericht sei im Gegensatz zu Ihnen \"rechtsunkundig\".

Es bedarf jemanden, der die Sprache des Gerichts spricht und das Gericht in dieser Sprache von Ihren sehr guten Argumenten überzeugt.

Wenn Sie so argumentieren wie hier, könnte der Richter ggf.  zu der Überzeugung gelangen, seine langjährige und mühsame Ausbildung sei vollständig umsonst gewesen, da Sie sich allein über ein Internetforum in die Lage versetzen konnten, sich eine solche zu ersparen und nun gleichwohl besser mit der Materie vertraut sind.

Der Richter könnte deshalb ggf. neidisch werden. Versetzen Sie sich nur selbst in die Lage eines Richters, der mit einer solchen Situation konfrontiert wird.

Es gilt zu bedenken, dass Amtsrichter in bestimmten Sachen \"kleine Könige\" sind.  Nämlich dann, wenn keine Berufungsmöglichkeit besteht, ist über diesen \"nur noch der Himmel\".

Kein Richter wird sagen, er habe nach Sympathie entschieden:

Recht ist immer auslegungsfähig.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Es ist also nicht notwendig, jedes Verfahrensstadium und jede Überlegung hier ins Forum einzustellen.

Gut dass hier viele  mitlesen können, für die es auch von Interesse ist, worauf man im Fall der Fälle achten sollte. Schließlich kommt es darauf an, auch mal über den eigenen Tellerrand hinauszudenken.

Mit der Antragsumstellung meinte ich übrigends, dass Ihr Rechtsschutzziel dann ein anderes ist und Sie einen anderen Antrag stellen müssen...

Das ist natürlich in dem Termin nur dann der Fall, wenn das Gericht zuständig ist.

Andernfalls ist von diesem schon über gar keinen Antrag zu entscheiden, sondern das Verfahren nur entsprechend des Hilfsantrages an das zuständige Gericht abzugeben, welches dann selbst zu entscheiden hat. Dort müssten Sie dann den umgestellten Antrag anbringen.

Bestreiten Sie den Termin erfolgreich.

Viel Erfolg!



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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